Erwähnt wird auch nicht, dass gleich zwei vom Kläger in den Jahren 2010/11 und am 27.03.2014 ( nach der Verkündung des Urteils vor dem BVerwG zum BPlan 67) vorgeschlagene Mediationsverfahren seitens der Stadt zurück gewiesen worden waren.
Was für eine Posse....alle drei wissen also genau , weshalb der Kläger das Angebot der Stadt abgelehnt hat …..nur, sie mögen es nicht sagen.
Wohl aus gutem Grund..
Interessant und wohltuend sachlich ist der Kommentar der Woche vom 13 01. 2018 „Vornehme Zurückhaltung“.
Siehe oben !
Zu Recht legt Manfred Hochmann den Finger in Esenser Wunden.
Seiner Feststellung, dass mit Blick auf die zurzeit festgefahrene Situation in der Öffentlichkeit ein falsches Bild über Ursache und Wirkung erzeugt werde , ist nichts hinzu zu fügen.
Mitleid allerdings mit unseren verantwortlichen Kommunalpolitikern ist völlig fehl am Platz.
Die Stadt lief zu keinem Zeitpunkt „ins offene Messer“, das Gegenteil ist wohl eher der Fall.Sie hat vielmehr die Landesregierung vorsätzlich getäuscht, als es um den Zuschuss von über fünf Millionen Euro ging.
Ihr war nämlich nachweislich schon 2007 bekannt, dass in den Fällen, in denen planungs- oder eigentumsrechtliche Hindernisse bestanden, eine Aufnahme in das Landesbauprogramm nicht zulässig war.
Erschwerend kam noch hinzu, dass zu dem Zeitpunkt das Normenkontrollverfahren gegen den Bplan Nr. 67 ebenfalls schon rechtsanhängig war.
Beides haben die politisch Verantworlichen zusammen mit der Verwaltung gegenüber dem Land verheimlicht und sich somit den Zuschuss zum Nachteil anderer Kommunen rechtswidrig erschlichen.
Selbst dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg tischte der damalige Rechtsbeistand der Stadt (in Gegenwart des Stadtdirektors ) im Rechtsstreit um den Bplan Nr.67 am 22.08.2008 ein Märchen auf, indem er auf Nachfrage des Richters explizit erklärte ,es sei kein Vogelschutzgebiet betroffen.
Zu solchem Verhalten hat sie keiner gezwungen oder auch nur ermutigt .
Und bei der aktuellen Ablehnung geht es in der Hauptsache auch nicht um die Höhe der Kaufsumme, wie anscheinend der Eindruck erweckt werden soll.
Der Kläger rügt vielmehr erneute Rechtsverstöße bei der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes LSG 25 II zu seinen Lasten und beklagt ein unlauteres Verhalten der Stadt.
Auf den Punkt gebracht.
Die stadtbekannten Verantwortlichen für unser Dilemma versuchen mit aufgesetzter Enttäuschung oder gar Entrüstung über die Verhaltensweise des Klägers von eigenen Fehlern und Versäumnissen abzulenken..
Zu den wirklichen Knackepunkten , die zum Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs geführt haben ,werden wir noch im Detail auf dieser Seite Stellung nehmen.
Auch werden wir darlegen, dass nach unserer festen Überzeugung die Straße mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr nachträglich legalisiert werden kann, unabhängig davon, ob ein Vergleich zustande kommt oder nicht.
So viel sei jedoch bereits vorab zu vermelden:
Der Kläger ist verständlicherweise an einem Mediationsverfahren in keiner Weise interessiert.
Er sieht sich nach unseren Informationen „aufgrund der unwahren Presseerklärung der Stadt auf deren Homepage sogar gezwungen, vorerst keine Verhandlungen mehr mit der Stadtspitze von Esens zu führen“.
Damit wird sich der bereits angerichtete finanzielle Schaden zu Lasten unserer Kommune zweifellos weiter erhöhen.