Dazu ein Blick zurück:
Bereits am 09.März 2015 fasste der Verwaltungsausschuss mehrheitlich den Beschluss, dem Rat zu empfehlen, das ehemalige Gebäude des Kinderspielkreises Bensersiel abzureißen, um einen „großzügigeren“ Blick auf die Nordseetherme zu bekommen.
Erwartungsgemäß folgte der Rat dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 23. März 2015 .
Mit Datum vom 18.03.2015 hatte auch der Landkreis Wittmund zu dem Thema Stellung bezogen, sensibilisiert durch die prekäre finanzielle Situation der Stadt Esens.
Der Landkreis:
„ Gem. $ 110 Abs.2 NKomVG ist die Haushaltswirtschaft der Kommune sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Bei der angespannten Haushaltslage und der zu erwartenden zusätzlichen Belastungen durch die rechtswidrige Entlastungsstraße hat die Stadt Esens diesen Grundsatz bei jeder Maßnahme strengstens zu beachten“.........mit diesen mahnenden Worten leitete der Landkreis seine Bedenken zum beabsichtigten Abriss des infrage stehenden Gebäudes ein.
Er verwies darüber hinaus in seinem Schreiben auf Haushaltsgrundsätze, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dringend zu beachten seien.
Der LK weiter:
„ Da der Stadtdirektor ( Verwaltung) die Beschlüsse der Gremien vorzubereiten hat, sind in jedem Fall Alternativvorschläge, die dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung dienen könnten, aufzuzeigen. Das Grundstück in Bensersiel, Schulstraße 2, zur Größe von 545 qm hat einen Verkehrswert von 150 EUR/qm.
Ich bin davon überzeugt, dass bei der „Top-Lage“ des Grundstücks ein weitaus höherer Verkaufspreis auf dem freien Markt erzielt werden kann.
Dadurch könnte die Stadt Esens dringend benötigte Einnahmen erzielen. Im Ergebnishaushalt würde außerdem der Effekt eines außerordentlichen Ertrages entstehen.
Bei dem jetzigen Vorschlag der Verwaltung entstehen dem Eigenbetrieb nur Kosten für den Abbruch zugunsten zusätzlicher Parkplätze.
Die gefertigte Sitzungsvorlage halte ich im übrigen zum Teil für irreführend, weil nur der Restbuchwert des Gebäudes ( beträgt 8.514,08 Euro), jedoch nicht der Wert des eigentlichen Grundstücks erwähnt wird“.
Trotz dieser ernsten Mahnung der Kommunalaufsicht beschloss der Rat seinerzeit unbeirrt den Abriss des Gebäudes.
Zur Abwägung noch ein paar Daten zum Gebäude:
Wohnfläche : ca. 120 m² ;
Grundstücksfläche : 544 m² ;
Verkehrswert: 81.750 Euro ;
Das Gebäude ist von guter Substanz und unbestritten erhaltungswürdig.
Erzielbarer Verkaufserlös nach Maklerangaben : 250,- €/ m², somit 136.000 Euro;
Mindestens dieser Betrag ...eher mehr...geht bei einem Abriss der Stadtkasse verloren. Hinzu kommen die Abrisskosten von geschätzten 35.000,- €, außerdem Kosten für die erforderliche Pflasterung der Fläche von etwa 15.000,- Euro.
Stellt sich weiter die Frage, wie viel Parkplätze sind auf der relativ kleinen Fläche von 544 m² überhaupt realisierbar , dazu noch , wenn Stellplätze für Wohnmobile eingeplant werden sollen ?
Wie sieht eine Kosten/ Nutzen Rechnung aus ?
Müssten nicht auch noch Versorgungsleitungen oder auch sanitäre Anlagen für die Wohnmobilisten geschaffen werden.... und mit welchen noch ungeklärten finanziellen Folgen ?
Es bleiben viele Fragen .
Fazit:
Der in ihrer haushalterischen Handlungsfähigkeit ohnehin schon stark eingeschränkten Stadt entstehen mit einem (erneuten ) Beschluss zum Abriss weitere vermeidbare Ausgaben ( einschließlich des Einnahmeverlustes) von mindestens 200.000,- Euro....und das alles ohne erkennbaren Gegenwert !
Bleibt zu hoffen, dass die beteiligten Gremien in ihrer Mehrheit unter Berücksichtigung o.g. Eckpunkte zu dem Schluss kommen, dass die Umsetzung des vorliegenden Antrags zu einer unnötigen Mittelausgabe führen würde, die in unserer derzeit extrem angespannten Finanzsituation nicht vertretbar wäre.
Mehr Sinn machen würde auf jeden Fall ein Verkauf der Immobilie oder alternativ eine sinnvolle Nutzung durch die Stadt, ggfs auch durch den Touristikbetrieb.