Samtgemeindebürgermeister Hinrichs wollte sich lt. Pressebericht inhaltlich nicht dazu äußern, behauptete allerdings , „man prüfe in der Sache weiter“ und „ es gehe noch um ganz andere Sphären“.
Mit Blick auf die Stadtratssitzung vom 26.09.2016, in der Ratsherr Reents bereits die Frage nach einer Anwaltshaftung gestellt hatte ( was allerdings auch sehr verwunderlich ist), berichtet die Presse , dass der Stadtdirektor Hinrichs „keine weiteren Erklärungen dazu abgegeben habe.“
Zustimmend jedoch habe die Bürgermeisterin Emken reagiert mit den Worten: „das ist in unserem Sinne.“
Zur Klarstellung :
Die Idee und die Nachfrage nach einer Anwaltshaftung ist mit Blick auf die desaströse finanzielle Situation der Stadt durchaus gut und richtig .....aber auch nicht neu !
Bereits mit Schreiben vom 31. März 2014 hatte die Gruppe CDU/BfB ( Erwin Schultz und Arno Nerschbach) beantragt,
das Vertragsverhältnis mit dem damaligen Rechtsberater Prof. Dr. Stüer mit sofortiger Wirkung zu beenden,
nach vollzogener Trennung von Professor Dr. Stüer eine Abstimmung im Rat, ob die Stadt Esens nach Bewertung der Beweislage Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegenüber dem Rechtsbeistand erhebt, und
die Benennung einer Arbeitsgruppe ( Untersuchungsausschuss) , in der alle Fraktionen / Gruppen / Parteien vertreten sein sollten, um die Vorgänge um die KES vorbehaltlos aufzuarbeiten.
Dieser Antrag wurde erstmalig in der Ratssitzung am 23. Juni 2014 im öffentlichen Teil unter dem TOP 9 behandelt und zur Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.
Dieser befasste sich am 07. Juli 2014 damit und kam mehrheitlich zu dem Beschluss, dem Rat die Ablehnung des Antrages der Gruppe Neschbach / Schultz zu empfehlen.
Dieser Empfehlung ist der Rat , wie nicht anders zu zu erwarten gewesen war, auch in seiner Sitzung am 20. Oktober 2014 gefolgt ….mit der inzwischen legendären Begründung des SPD Ratsmitgliedes Saathoff „man fühle sich bei diesem Rechtsbeistand gut aufgehoben“ !!
Damit waren alle Überlegungen hinsichtlich einer Anwaltshaftung und möglicher Schadensersatzforderungen gegen den damaligen Rechtsbeistand ein für allemal beerdigt ….. aus Gründen , die ganz offensichtlich sein dürften.
Denn niemand glaubt ernsthaft , dass der ehemalige Rechtsbeistand Professor Dr. Stüer als anerkannter Verwaltungsjurist ( Mit - Herausgeber des „Deutschen Verwaltungsblattes“ und Verfasser vieler Aufsätze und Kommentare u.a. auch im Fachblatt „Natur und Recht“ zur Europäischen Rechtsprechung in Angelegenheiten des Natur- und Vogelschutzes, insbesondere zum Umgang mit faktischen Vogelschutzgebieten ) nicht die Rechtswidrigkeit des Straßenbaus erkannt haben sollte.
Wie allerdings der SD Hinrichs jetzt zu der Aussage kommt, „man prüfe in der Sache weiter“ , kann das BZE beim besten Willen nicht nachvollziehen , zumal seit 2 ½ Jahren die Angelegenheit zu keinem Zeitpunkt mehr auch nur ansatzweise thematisiert worden ist.
Und wer ist „man“?
Möglicherweise ist dem SD der Vorgang auch gar nicht bekannt, da die Ablehnung des betreffenden Antrags vor seiner Zeit lag und damals noch sein Vorgänger im Amt, Jürgen Buß , Verantwortung trug.
Nicht nachvollziehbar ist auch die Aussage der Bürgermeisterin : „Das ( gemeint ist die Prüfung einer Anwaltshaftung ) ist in unserem Sinne.“
Wie soll man einen solchen Widerspruch verstehen, wenn man weiß, dass sie selbst dafür gestimmt hat, den Antrag der Gruppe Schultz/ Nerschbach abzulehnen ? !