Aus den 16 Tagesordnungspunkten der Ratssitzung werden wir auf die nachfolgend aufgeführten ( mit nicht unerheblichem Konfliktpotential ) näher eingehen.
Grundmandate für die Wählergruppe BZE/ Ole Willms (TOP 4)
Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes TEB ( TOP 7 )
Widmung eines Teilbereiches der kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel für den öffentlichen Verkehr ( TOP 14).
In der heutigen Abhandlung zum Grundmandat geht es um den starrsinnigen Versuch der Ratsmehrheit, unserer Gruppe das Stimmrecht im Finanz- und Betriebsausschuss zu verweigern....wohl aus gutem Grund !
Und um dieses Ziel zu erreichen , ist dem Rat im Schulterschluss mit der Verwaltung jedes Mittel recht.
Der Reihe nach :
Mit Datum vom 06.08.2017 stellte unsere Gruppe den nachstehenden Antrag
Frau
Bürgermeisterin Karin Emken o.V.i.A.
Herrn
Stadtdirektor Harald Hinrichs o.V.i.A
Grundmandate für die Wählergruppen BZE/ BfB
hier: Neubesetzung von Ausschüssen
Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,
bekanntermaßen soll in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrats der damaligen Gruppe im Rat der Stadt BZE/BfB „nur“ ein Grundmandat sowohl im Finanz - als auch im Betriebsausschuss zugelost worden sein.
Da das Mitglied Erwin Schultz leider aus zwingenden persönlichen Gründen nicht an dieser Sitzung teilnehmen konnte, dürfte nachvollziehbar sein, dass für das neu in den Rat gewählte Mitglied Ole Willms das Procedere um das Losverfahren „Neuland“ war.
Den Vorgang ist ihm infolge dessen in seiner Bedeutung gar nicht bewusst geworden.
Ähnlich ging es anderen Mitgliedern des Rates als auch anwesenden Zuschauern, die wir nachträglich befragt haben.
So äußerte sich ein Ratsherr dazu wie folgt: „ Ich bin mir auch nicht ganz sicher hinsichtlich des Ablaufs . Es ging in der Tat mit dem Losen sehr schnell und unsere Sicht war nicht gerade ideal.“
Fest steht auf jeden Fall, dass Herr Willms zu keinem Zeitpunkt formell und explizit gem. § 71 NKomVG der Annahme des Grundmandats zugestimmt hat.
Den Antrag der EBI in der Ratssitzung am 12. 12. 2016 , die beiden betroffenen Ausschüsse um einen Sitz zu erweitern , hat die Ratsmehrheit unverständlicherweise abgelehnt, obwohl mit der Erweiterung o.a. Ungereimtheiten hätten ausgeräumt werden können und dies auch dem Demokratieverständnis gut getan hätte..
Die Ablehnung war umso unverständlicher, als durch die Erweiterung um einen weiteren Sitz keine zusätzlichen Kosten entstanden wären.
Für diese , aus unserer Sicht unsachliche und konfrontative Ablehnung mangelt es uns nach wie vor an Verständnis.
In dem Zusammenhang muss als ganz besonders befremdlich festgestellt werden, dass einer demokratisch gewählten Gruppe im Rat der Stadt das Stimmrecht ...und nur darum geht es ... in zwei Ausschüssen vorenthalten werden soll, während drei Vertretern von Vereinen ohne jede demokratische Legitimation im Betriebsausschuss ein volles Mitgliedsrecht inklusive Stimmrecht zuerkannt wurde.
Das ließ und lässt unter dem Strich nur den Schluss zu, dass kritische Stimmen , zumal auch noch durch Fachwissen unterlegt, der Ratsmehrheit unbequem sind und konsequent unterdrückt werden sollen.
Das hat nach unserer Bewertung mit der von allen versprochenen vertrauensvollen und sachlichen Zusammenarbeit aller im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen nichts mehr zu tun.
Stattdessen wurde durch eine derart sachfremde Ausgrenzung unbequemer Stimmen von Beginn an das so dringend erforderliche gegenseitige Vertrauen massiv untergraben und das politische Klima nachhaltig beschädigt.
Diese unerträgliche Situation dürfte jedoch erfreulicherweise überholt sein.
Zwischenzeitlich hat sich die rechtliche Situation geändert.
Mit dem Austritt des Ratskollegen Ole Willms aus der Wählergruppe BfB gibt es die ehemalige Ratsgruppe BZE/ BfB nicht mehr. Stattdessen wurde eine neue Gruppe im Rat der Stadt gebildet.
Das hat gem. § 71, Abs. 9 zur Folge, dass die Ausschüsse, zumindest die beiden betroffenen, neu besetzt werden müssen.
Da erstaunlicherweise von Amts wegen keine diesbezügliche Reaktion erfolgt ist, stellen wir als neu gegründete Ratsgruppe „BZE/ Ole Willms“hiermit formell den Antrag auf Neubesetzung der beiden in Rede stehenden Ausschüsse, hilfsweise auf Aufstockung um einen Sitz.
Wir bitten diesen Antrag dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Einen Verweis in den VA oder gar in einen Fachausschuss halten wir für überflüssig und unnütze Zeitvergeudung, zumal die Rechtslage unseres Erachtens ohnehin eindeutig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Schultz Ole Willms
Daraufhin erstellte die Verwaltung, Herr Mannott, eine Sitzungsvorlage und empfahl dem Rat letztendlich, unseren Antrag abzulehnen.
Die Begründung:
Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auslosung am 07.11. 2016 in der konstituierenden Sitzung und deren Schnelligkeit erklärte Herr Mannott damit, dass „das Procedere von der Verwaltung gut vorbereitet , die Lose vorgefertigt und ein Losbehälter zur Hand war“ ( das glauben wir gerne !!!).
Die Zustimmung eines Grundmandatars sei nicht erforderlich , wobei gleichzeitig zugestanden wurde, dass Herr Ole Willms das Grundmandat nicht explizit angenommen habe.
Durch den Austritt des Herrn Ole Willms aus der Wählergruppe BFB und der Neubildung der Gruppe BZE/Ole Willms sei nach Auffassung der Verwaltung keine Änderung der Stärkeverhältnisse eingetreten. Lediglich der Name der Gruppe sei verändert worden, die Personen sogar identisch geblieben. Herr Mannot spricht dann von einer „logischen Sekunde“, in der es zwar eine Änderung der Stärkeverhältnisse gegeben habe. Allerdings hätte in dieser „logischen Sekunde“ auch unser Antrag gem. § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG vorliegen müssen. Zusammenfassend stellt der Beamte fest, dass es sich um kumulative Tatbestandsmerkmale handelt ( Änderung der Stärkeverhältnisse und Antrag auf Neubesetzung ) . Da es diesen Antrag in dieser logischen Sekunde nicht gegeben habe , seien die Voraussetzungen des § 71 Abs. 9 Satz 2 nicht erfüllt und unser Antrag sei deshalb folgerichtig abzulehnen..
Die von der Verwaltung angeführten Gründe sind dermaßen hanebüchen , dass man sie kaum glauben , denn für Ernst nehmen kann...für den Rat waren sie allerdings ausreichend , um unseren Antrag geschlossen abzulehnen.
Und das , obwohl unser Ratsmitglied Erwin Schultz die Behauptungen der Verwaltung unmissverständlich widerlegt hat, untermauert mit Hinweis auf die Rechtsgrundlagen..
Uns drängt sich mehr denn je der Eindruck auf, dass sich die Verwaltung willig vor den Karren einiger tonangebender Ratsmitglieder spannen lässt, und dabei ihr Neutralitätsgebot aber auch die gesetzliche Verpflichtung, rechtswidrigen Beschlüssen zu widersprechen, außer acht lässt.
Die einzig verbleibende Alternative für uns kann also nur noch sein, rechtmäßiges Handeln per Kommunalaufsicht zu erreichen bzw. rechtliche Schritte einzuleiten....nicht nur in diesem Fall.
Zur Rechtslage in Erwiderung der Darstellung der Verwaltung:
Mit nur einem einzigen Satz wurde unser Alternativvorschlag ( Aufstockung der Ausschüsse um einen Sitz) abgehandelt.
Damit wäre ein erneutes Losverfahren zwischen BZE/Ole Wilms und der EBI nicht mehr erforderlich gewesen. Das hätte keinen Cent mehr gekostet und auch die Gesamtzahl der Mitglieder wäre unverändert geblieben.
Dass das Losverfahren in der konstituierenden Sitzung des Rates am 07.11.2016 von der Verwaltung „ gut vorbereitet“ war ( und das von langer Hand ) , glauben wir aufs Wort.
Auffallend war allerdings in der jetzigen Ratssitzung , dass die Verwaltung ein mögliches Losverfahren anscheinend überhaupt nicht auf dem Schirm hatte. Es waren weder Lose vorhanden, noch war „ein Losbehälter zur Hand“ !
Woher konnte Herr Mannott also nur wissen, dass unser Antrag abgeschmettert werden würde ?
Die Behauptung der Verwaltung, eine Zustimmung des Grundmandatars sei nicht erforderlich , ist definitiv nicht richtig.
Die Erläuterungen zu § 71 NkomVG sagen dazu eindeutig: „ Die Erklärung, dass ein Grundmandat in Anspruch genommen wird und die Benennung des betreffenden Mitglieds müssen unmittelbar nach der Sitzverteilung erfolgen, damit die Vertretung den feststellenden Beschluss nach Abs. 5 fassen kann, mit dem die Ausschussbildung abgeschossen wird“.
Weiterhin sei „nach Auffassung der Verwaltung“ für eine Neubesetzung der Ausschüsse eine Änderung der Stärkeverhältnisse erforderlich gewesen.. Diese Voraussetzung habe in unserem Fall nicht vorgelegen.
Abenteuerlich werden die Argumente der Verwaltung allerdings, als sie zur Stützung ihrer These den Begriff einer „logischen Sekunde“ ins Feld führt, in der die von ihr geforderte Änderung der Stärkeverhältnisse zwar vorgelegen habe , es jedoch an der zweiten Voraussetzung gefehlt habe, nämlich dem Vorliegen unseres Antrags.
In dem Zusammenhang spricht Herr Mannott von „kumulativen Tatbestandsmerkmalen“.
Wie lächerlich , sogar rechtswidrig, die Ablehnungsgründe der Verwaltung sind, stellen wir nachstehend noch einmal kompakt dar.
Die von Herrn Mannott bemühte „logische Sekunde“ gibt es zwar, ist aber in dem vorliegenden Sachverhalt völlig fehl am Platze.
Per Definition stellt sie eine Rechtsfigur für einen kurzen, gedachten Augenblick im Sinne eines fiktiven Zeitpunkts dar und keine Sekunde im Sinne einer Zeiteinheit.
Die zeitliche Ausdehnung einer juristischen ( logischen) Sekunde ist mithin exakt null.
Dass die nach dem Austritt des Ratsmitglieds Ole Willms aus der Wählergruppe BfB erforderliche Verhandlung zu einem Zusammenschluss einer neuen Gruppe mit dem BZE null Zeit in Anspruch genommen hat , dürfte selbst der größte Träumer nicht glauben.
Heißt so viel, dass die Hilfskonstruktion einer „logischen Sekunde“ völlig deplatziert ist.
Es kommt aber noch dicker.
Durchgängig reitet die Verwaltung auf dem Erfordernis einer Änderung der Stärkeverhältnisse herum.
Dabei würde ein Blick in die Kommunalverfassung schon reichen, um auch dieses Argument ad absurdum zu führen.
Dort heißt es unmissverständlich: „ Seit der Novelle vom April 2005 ist die Änderung des Stärkeverhältnisses nicht mehr Voraussetzung für das Begehren nach Neubesetzung“ !!!
Für uns steht eindeutig fest:
Es wurden krampfhaft Ablehnungsgründe zusammen gebastelt...dem Stadtrat reichten sie ganz offensichtlich, die „Entlarvung“ der unzutreffenden Argumente der Verwaltung durch das Ratsmitglied Erwin Schultz hat keinen überhaupt interessiert.
Die Entscheidung war längst hinter verschlossenen Türen gefallen.
Uns drängt sich sogar der Verdacht auf, dass die Verwaltung den Auftrag hatte, Ablehnungsgründe zu finden, egal, ob zutreffend oder nicht.
Wofür brauchen wir Fachwissen, Gesetze und rechtliche Vorgaben ? Wir haben doch die Mehrheit....die alte Devise gilt uneingeschränkt weiter.
Es gab nicht eine einzige Nachfrage zu den der Verwaltung widersprechenden Darstellungen des Ratsmitgliedes Schultz...ungewöhnlich still blieb auch der doch sonst stets um einen ...wenn auch häufig überflüssigen.... Kommentar bemühte Fraktionssprecher der SPD/Grünen Fraktion Saathoff.
Na ja..... die arrogante und störrische Haltung der „Altparteien“ dürfte politisch Interessierte nicht sonderlich überraschen.
Auch nicht die Haltung der Verwaltung.
Mit ihrer kommentarlosen Unterstützung der Altparteien sorgt allerdings zum wiederholten Mal die Esenser Bürgerinitiative ( EBI) für Ernüchterung.
War sie doch angetreten , die Stadt von Altlasten zu befreien und politisch umzukrempeln....das Wort Transparenz fand sich in ihren Wahlversprechungen gleich dreimal in einem Satz wieder .
Tatsächlich ist sie versunken im politischen Einheitsbrei , Opposition darf keinem wehtun, Schmusekurs verspricht Zuneigung von SPD und CDU gleichermaßen....das Mäntelchen einer Bürgerinitiative entpuppt sich wohl immer mehr zu einem Etikettenschwindel !
Noch ein Wort zur politischen ..aber auch persönlichen ...Moral und Glaubwürdigkeit der SPD/Grünen Fraktion....Parteien also, die nicht müde werden, bei jeder Gelegenheit die „westlichen Werte “ zu bemühen.
Am 28.12. 2016 versprachen die beiden Lokalmatadore Saathoff und Mammen in ihrer Jahresbilanz per Pressebericht via „Anzeiger“ den Bürgern „ gemeinsames Ziel der Ratsarbeit muss sein eine sachlich orientierte Politik in konstruktiver Zusammenarbeit mit allen im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen“ .
Heute gilt der Spruch Adenauers auch für diese Parteien „was kümmert mich mein Geschwätz von gestern ?“
Ergebnisoffene Debatten gibt es nicht, sei es aus Mangel an Fachwissen oder schlicht einem eisernen Fraktionszwang geschuldet.
Tatsächlich findet überhaupt keine Ratsarbeit statt.
Entscheidungen ...in der Regel sach- und rechtswidrig...werden in geheimen Zirkeln gefasst , die angeblichen Beschlussfassungen im Rat sind eine Farce und dienen idealerweise der Täuschung der Öffentlichkeit.
Die wenigen verblieben Ratsmitglieder, die aufgrund eigener und belegbarer Sachkenntnisse und beruflicher Qualifikationen noch Kritik üben, werden unter Druck gesetzt und so weit wie möglich kalt gestellt.....siehe die aktuelle Verweigerung des Stimmrechts im Finanz- und Betriebsausschuss.
Die Kommentierung der beiden weiteren Themen (s.o.) folgt zeitnah.....sie sind nicht minder interessant und aufschlussreich.