Stattdessen taucht plötzlich eine Vorlage mit der Nr. ST/113/2017/1 auf, die Punkte/ Anregungen auflistet, die anlässlich zweier Begehungen der Innenstadt im Jahr 2017 durch die Mitglieder des Unterausschusses „Gestaltung und Beleuchtung“ angestoßen worden waren.
Für die Umsetzung der in der Vorlage aufgeführten 24 Verbesserungs- und Änderungvorschläge wären nach einer überschlägigen Kostenschätzung ca. 163.000,- Euro erforderlich.
Warum diese Liste zum jetzigen Zeitpunkt im BA behandelt werden soll, ist unerfindlich.
Es würde Sinn machen, die o.g. Vorhaben mit dem notwendigen Kostenansatz in den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 einzustellen und somit in die Haushaltsberatungen einzubeziehen.
Hinzu kommt, dass sich die Stadt Esens nach wie vor im Status der „Vorläufigen Haushaltsführung“ ( Nothaushalt) befindet und somit gem. §116 NKomVG Ausgaben für die.Umsetzung der o.g. Maßnahmen zur Zeit ohnehin nicht geleistet werden dürfen.
Zu 2.
Einziger konkreter Tagesordnungspunkt ist ein beabsichtigter Verkauf der Esenser Stadtwerke .
In der von der Verwaltung erstellten Vorlage wird Bezug genommen auf ein Schreiben des Landkreises ( ohne Unterschrift) vom 21. März 2017 , in dem dieser ohne erkennbaren Anlass lediglich auf die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern hinweist.
Ein in dem Zusammenhang zu beachtendes Arbeitsblatt hat der LK (Gesundheitsamt) in Auszügen zur Kenntnisnahme beigefügt.
Warum sich aus der Mitteilung des LK ein Verkauf der Stadtwerke als zwingend erforderlich und als „wirtschaftlichste Lösung“ aufdrängt...so die Formulierung im Beschlussvorschlag..... erschließt sich uns im Augenblick noch nicht.
Fest steht allerdings, dass diesbezüglich schon Vorgespräche geführt worden sein müssen, denn der Oldenburgische-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) hat nach Darstellung des Stadtdirektors ein Kaufgebot in Höhe von 3,3 Millionen Euro abgegeben.
Der Verkauf sowie die Übereignung der städtischen Wasserwerke sollen laut Vorschlag der Verwaltung mit Stichtag 15. März 2018 erfolgen.
Nach Abzug der Steuern würde das bedeuten, dass rund 2,4 Millionen Euro in die notleidende Stadtkasse fließen würden.
Dass der Verkauf sich auf die vom Bürger zu zahlenden Wassergebühren auswirken wird, ist wohl unstrittig.
Zwar soll eine verträgliche Übergangsphase bis zum Jahresende mit dem neuen Eigentümer OOWV vereinbart werden, jedoch ab dem 01.01. 2019 gelten dann die höheren Preise des OOWV .
Esenser Bürger müssen sich also ab dem 01.01.2019 auf deutlich höhere Kosten beim Wasserverbrauch einstellen.
Wir bleiben am Ball.
Und wie geht es weiter ?
Am 26. Februar 2018, 18.00 Uhr, tagt der Verwaltungsausschuss, anschließend tritt der Rat der Stadt zusammen.
Zwei Tage später, am 28.02.2018 , 18.00 Uhr trifft sich zum Abschluss des Monats der Betriebsausschuss .
Vor den Osterferien finden nach bisheriger Planung noch drei Ausschusssitzungen statt:
06.03.2018, 18.00Uhr : BauA
12.03.2018, 18.00 Uhr : FinA
19.03.2018, 15.00 Uhr : VA