Herrn
24. Januar 2018
Herwig Hormann.
Am Markt 2-4
26427 Esens
Haushalt der Stadt Esens 2018
Antrag auf Einstellung von Mitarbeitern für die Stadt Esens
Sehr geehrter Herr Hormann,
in Vorbereitung des Haushalts 2018 beantragt das BZE in Abstimmung mit der Ratsgruppe BZE/Ole Willms kurzfristig die Einstellung von zunächst einmal zwei Mitarbeitern, die ausschließlich für die Stadt Esens tätig werden sollen.
Vorzugsweise sollte es sich dabei um zwei Beamte des gehobenen Dienstes handeln, die qualifizierte Kenntnisse auf den Gebieten des Haushalts-und Kassenwesen sowie des Arbeits – und Tarifrechts einschließlich des korrespondierenden Sozialrechts nachweisen können.
Ein in Teilen vertieftes aber auch breites Fachwisssen im gesamten Spektrum des Verwaltungsrechts sowie der einschlägigen Bereiche des Privatrechts, wie z.B. des Vertragswesens, dürfte wohl eine selbstverständliche Einstellungsvoraussetzung sein.
Begründung:
Die Praxis und die Erfahrung aus den zurück liegenden Jahren haben gezeigt, dass die Beschäftigten der Samtgemeinde mit den stetig anwachsenden Aufgaben , die der Stadt zuzuordnen sind, überlastet sind.
Die Folge ist, dass Ratsbeschlüsse mit zeitlich nicht vertretbarer Verzögerung oder auch gar nicht umgesetzt werden, weil sie schlicht und ergreifend aus dem Blick geraten.
Beispiele gibt es viele.
Um nur einige zu nennen :
So wurden bereits vor Jahren Beschlüsse zum weiteren Verfahren im Umgang mit den Arkaden ( Holarium, Tiefgarage) gefasst , die bis heute nicht umgesetzt worden sind.
Gleiches gilt für die Aufstellung des Baulücken- und Leerstandskatasters.
Auch die Verfolgung von möglichen Rechtsansprüchen wie z.B. gegenüber dem ehemaligen Rechtsberater der Stadt oder auch ggfs. gegenüber dem ehemaligen Kurdirektor werden nur schleppend und, wenn überhaupt , erst auf Druck einzelner Ratsmigtglieder verfolgt.
Nach unserer Auffassung kommt auch eine eingehende Beratung des Rates in verwaltungsrechtlichen Fragen viel zu kurz mit der Folge, dass selbst in relativ einfachen Sachverhalten sofort , schon fast reflexartig, auf teure Anwälte bzw. Consultingfirmen zurück gegriffen wird..
Grundsätzlich gilt:
Geplante Vorhaben werden nur schleppend verfolgt.
Selbst das Herzstück politischen Handelns, nämlich der Haushalt der Stadt kommt regelmäßig erst mit erheblicher Verspätung zustande.
Die Stadt verstößt allein damit schon in schöner Regelmäßigkeit gegen verfassungsrechtliche Vorgaben
Erfahrungsgemäß bleibt somit für dringend notwendige Haushaltsdebatten weder Zeit noch Gestaltungsspielraum.
Wir bitten unserern Antrag bei der Vorbereitungg des Haushaltsplans einzubeziehen .
Dazu werden wir im Rahmen der anstehenden Haushaltsbesprechungen ergänzende Ausführungen machen, insbesondere zur Gegenfinanzierung der zwei zu schaffenden Dienstposten.
Ziel muss sein, dass das Vorhaben keine zusätzlichen Kosten im ohnehin überschuldeten Stadthaushalt verursacht, also kostenneutral bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Unterschrift