Diese Zweitfunktion als Stadtdirektor nimmt er in der Rechtsstellung eines Ehrenbeamten auf Zeit wahr .
Seine Amtspflichten sind explizit im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), im Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) sowie im Beamtenstatusgesetz ( BeamstG) festgelegt.
Danach ist er u.a. gem § 33 BeamtstG verpflichtet, seine Amtsgeschäfte unparteiisch zu führen.
Der Stadtdirektor ist in der neuen Ratsperiode bekanntermaßen derselbe wie in der vorher gehenden geblieben, seine Haltung allerdings hat sich in jeder Hinsicht merklich verändert, aus unserer Sicht leider nicht zum Positiven.
Von seinen anfangs vollmundig gemachten Versprechungen, unparteiisch , ausgleichend und verfassungskonform seine Aufgaben zu erfüllen, ist er meilenweit entfernt.
Gut gemeinte Ratschläge und vorsorgliche Hinweise auf rechtlich bzw.fachlich zu beachtende Vorgaben und Risiken schlägt er in den Wind.
Seiner Informationspflicht gegenüber allen Ratsmitgliedern , also auch gegenüber der Gruppe BZE/Ole Willms , kommt er nur sporadisch nach , und dann auch nur widerwillig und auf nachdrückliches Verlangen.
Auf Nachfragen reagierte er wiederholt mit unqualifizierten und unsachlichen Angriffen gegen das BZE. ( Einschlägiger Schriftverkehr dazu wird auf dieser Seite nachgeliefert ).
Kritische Sachfragen nimmt er persönlich und reagiert entsprechend.
Die Folge ist natürlich, dass die so dringend gebotene Zusammenarbeit zwischen Ratsmitgliedern und Leiter Verwaltung erheblich Schaden nimmt, von Vertrauen kann ohnehin schon lange nicht mehr die Rede sein.
Dass er mit seiner unsachlichen „Verweigerungshaltung“ permanent gegen die rechtlichen Vorgaben des NkomVG verstößt , scheint ihn wenig zu kümmern.
Das NKomVG verlangt und verpflichtet den SD ausdrücklich , „jedes Mitglied der Vertretung sachgerecht zu informieren, damit dieses im Rahmen seiner Mandatstätigkeit in der Lage ist, Initiativen zu ergreifen , Vorschläge zu unterbreiten und die Verwaltung kontrollieren zu können“
Unsere Anfragen/ Erinnerungen zu unbearbeiteten Sachthemen , zu Bearbeitungständen lang zurück liegender Vorgänge oder auch nicht umgesetzter Ratsbeschlüsse wurden in letzter Zeit gar nicht mehr beantwortet, so dass wir uns gezwungen sahen, die Kommunalaufsicht zu bitten , den Stadtdirektor auf seine Amtspflichten hinzuweisen..
Das Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Rüge bleibt abzuwarten. Erforderlichenfalls müssen weitere rechtliche Schritte ins Auge gefasst werden.
Sein derzeitiges Arbeitsverhalten, Umfang und Tiefe seiner Fachkenntnisse, sein aus unserer Sicht sorgloser Umgang mit den Steuergeldern der Bürger sowie der Grad seiner Verlässlichkeit werden......jeweils bezogen auf die jeweiligen Fachgebiete …. noch ausführlich und detailliert Thema dieser Abhandlung sein.
Zu den Sachthemen :
Natürlich kann an dieser Stelle nicht das gesamte Spektrum der bisherigen Ratsarbeit dargestellt werden.
Dennoch dürften einige Schlaglichter zu den Kerngebieten kommunaler Arbeit ausreichen, um die eingangs gestellte Frage nach der vieler Orts erhofften Verbesserung der politischen Kultur in unserer Stadt beantworten zu können.
Beginnen wollen wir heute mit dem wohl wichtigsten Thema, den Finanzen.
Haushalt 2018
Am 18. April 2018 wurde der Haushaltsplan für das laufende Jahr ( endlich) im Rat der Stadt verabschiedet .
Bis heute ... inzwischen ist mehr als die Häfte des Jahres schon rum..... hat dieser HHPlan einschließlich der zugehörigen Satzung noch keine Rechtskraft erlangt.
Bedeutet:
Nach wie vor befindet sich die Stadt in der vorläufigen Haushaltsführung, also in einem sogenannten Nothaushalt mit der rechtlichen Folge drastischer Einschränkungen der politischen Handlungsfähigkeit.
Dass die Stadt dennoch unbekümmert und fortgesetzt gegen die damit verbundenen gesetzlichen Auflagen verstößt, sei nur am Rande erwähnt und kann keinen mit der Esenser Situation vertrauten Bürger wirklich überraschen.....man denke nur an die gerichtlich zuerkannte Prädikatisierung als „ rechtsuntreu“.
Dass der HHPlan 2018 seinen Namen nicht verdient, hatten wir schon in unserem Beitrag vom 27. 04. 2018 auf dieser Seite ausführlich dargestellt.
Er ist schlicht und ergreifend eine billige Kopie der Pläne der Vorjahre, ohne jede Reaktion auf die seit Jahren schwelenden Probleme und ohne den leisesten Versuch, der anwachsenden Verschuldung gegen zu steuern.
Als letzter Beweis für diese „ laisser-faire“ Haltung dürfte der Umgang mit unserem bereits am 17. Januar 2018 gestellten Antrag zur Parkraumbewirtschaftung gelten, der in die Haushaltsberatungen ( die leider wie üblich nicht wirklich stattgefunden haben) einbezogen werden und zu einer Entlastung des städtischer Budgets beitragen sollte.
(Siehe auch unseren Beitrag auf dieser Seite vom 19.01.2018) .
Eine Diskussion über das Thema wurde erwartungsgemäß verhindert , stattdessen völlig überraschend und unabgestimmt.... bezeichnenderweise nach der Verabschiedung des Haushalts... in eine vorher nicht eingeplante Sitzung des Finanzausschusses am 26. Juni 2018 verschoben.
Dass der Vertreter unserer Gruppe, gleichzeitig Antragsteller, wegen anderweitiger Verpflichtung an dieser kurzfristig anberaumten Sitzung des Finanzausschusses nicht teilnehmen konnte, spielte bei der Terminierung keine Rolle.
War wohl eher eine willkommene Gelegenheit, kritischen Anmerkungen aus dem Weg zu gehen.
Die Frage, warum allerdings das Thema auch in dieser Sondersitzung nicht erörtert worden ist, bleibt unbeantwortet.
Aus unserer Sicht gab es dazu keinerlei Anlass, zumal unser Gruppenkollege Ole Willms umfassend informiert war.
Außerdem wurde mit ihm vor der Sondersitzung in zwei ausführlichen Gesprächen unsere Haltung zu dem Thema sowie unser geplantes weiteres Vorgehen in der Sache ausführlich abgesprochen .
Somit war er gut vorbereitet und hätte unseren Antrag auch detailliert vortragen und begründen können, zumal er darüber hinaus in großen Teilen mit den Vorstellungen des BZE übereinstimmt.
Zu einer Stellungnahme wurde ihm jedoch nach eigenen Angaben keine Gelegenheit gegeben.
Warum allerdings die EBI plötzlich und ohne jede Vorwarnung ihren eigenen Antrag zu dem Thema wegen „weiteren Beratungsbedarfs“ zurück gezogen hat und damit für eine zusätzliche Verwässerung der Problematik sorgte , dürfte nachdenklich machen....überrascht aber nicht wirklich.
Um Anliegen , von deren Sinnhaftigkeit man überzeugt ist, zu vertreten und durchzusetzen, bedarf es gelegentlich auch einer gewissen Standhaftigkeit.
Das gilt ganz besonders dann, wenn einem der Gegenwind aus Richtung der Mehrheitsfraktion kräftig ins Gesicht bläst.
Fakt ist:
Das Thema wurde , wie augenscheinlich von vornherein beabsichtigt... wohl auch auf Druck von außen und dank massiver Lobbyarbeit.... erfolgreich klein gehalten .
Letztendlich wird die offensichtlich unpopuläre Thematik wohl, so vermutlich auch die Absicht, ….wie vieles andere auch.... in der Versenkung verschwinden.
So werden also u.a. auch weiterhin die Tiefgarage und die Parkpalette vor sich hin gammeln, die Lampen Tag und Nacht brennen und die Bürger für diese Verschwendung öffentlicher Mittel unbekümmert zur Kasse gebeten werden.
Die städtischen Altenwohnungen lassen grüßen !!!
Auch sie wurden über Jahrzehnte sträflich vernachlässigt, so dass letztendlich wegen des kaum noch zu bewältigenden Sanierungsstaus nur noch das Verscherbeln an einen privaten Investor als kläglicher Ausweg blieb.
Dieser Investor dürfte das Schnäppchen seines Lebens gemacht haben.
Zusammenfassend bleibt zum Thema „Haushalt 2018“ nur resignierend festzuhalten, dass es wohl gelingen wird , sich auch dieses Jahr irgendwie wieder durch zu wursteln.
Nachdem im Vorjahr zur „Konsolidierung“ der Stadtfinanzen die bereits erwähnten städtischen Altenwohnungen verramscht werden mussten , schlug dieses Jahr den stadteigenen Wasserwerken die Stunde.
Mit dem erzielten Verkaufserlös von ca. 2,4 Mio. Euro konnten noch einmal die größten Haushaltslöcher gestopft werden.
Was bleibt jetzt noch zum Verscherbeln?
So viel zum Thema Haushalt und Finanzen.
Eine abschließende Bemerkung zu dem Thema :
Als wir uns im Rahmen unseres Ratsmandats auf die Haushaltsdebatte vorbereiten wollten bzw. mussten, erhielten wir aus dem Rathaus nur zögerlich und auf ein Mindestmaß reduzierte Unterstützung. Es gab keine sachdienliche Hilfe, dafür aber umso mehr Widerstände.Notwendige Daten und Informationen wurden ( wohl auf Druck von „oben“ ) zurück gehalten . Es herrschte eine Art von „Wagenburg“ Mentalität..
Fortgesetzt wird diese Abhandlung mit aktuellen Vorgängen / Sachständen zu den Themen :
Entlastungsstraße Bensersiel; neue Rechtsstreitigkeiten , Rückzahlung der 5,4 Mio. € an das Land nach wie vor strittig, Stadt scheint neuen ( irrwitzigen, aber teuren) Gerichtsstreit zu planen ;
Touristik ; Zusammenspiel TEB/ GmbH, Wirrwarr bei Zuständigkeiten,
Sanierung Nordseetherme ; Kostenüberschreitung , Präsentation einer vorläufigen Gesamtkostenaufstellung, außergerichtlicher Vergleich mit dem eigenen Architekten , Eingang einer weiteren Klage eines an der Sanierung beteiligten Handwerkunternehmens über eine Forderung von 154.000,- Euro, Prüfung und Einleitung von Regressansprüchen gegenüber den für die massive Kostenüberschreitung verantwortlichen Personen ;
Ungereimtheiten bei der Bezahlung des Stadtmanagers ;
Teure Freistellung des ehemaligen Kurdirektors , Schadensminderungspflicht missachtet ? Rechtsgrundlage für die leistungsfreie und ungekürzte Weiterzahlung des Gehalts über einen Zeitraum von 18 Monaten noch unklar und strittig ;
Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Rechtsberater der Stadt, Professor Dr. Stüer nach wie vor ungeklärt, möglicherweise blieb ein vom BZE gestellter Antrag sogar unbearbeitet ;
Altenwohnungen; Sachstand zur Sanierung der restlichen noch im Eigentum der Stadt verbliebenen Wohnungen ; Bewertung der Baumaßnahmen des privaten Investors mit Blick auf die z.Z. laufende Errichtung von Eigentumswohnungen zwischen Jan-Berghaus- und Hermann-Ruge-Straße.
Grenzwertige, möglicherweise rechtswidrige Entscheidungen des Rates mit massiven finanziellen Folgen für die Stadt; Klärung von Verantwortlichkeiten und Schadenshaftung ;
Baulücken -und Leerstandskataster; Aufstellung seit Jahren überfällig, und das trotz unserer regelmäßigen Erinnerungen und Nachfragen ;
Abschließende Gesamtbewertung der bisherigen Arbeit des neuen Rates und des Stadtdirektors ( auch im Zusammenwirken mit der Bürgermeisterin ) aus Sicht unserer politischen Wählergruppe.