Gem. $ 110 Abs.2 NKomVG ist die Haushaltswirtschaft der Kommune sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Bei der angespannten Haushaltslage und der zu erwartenden zusätzlichen Belastungen durch die rechtswidrige Entlastungsstraße hat die Stadt Esens diesen Grundsatz bei jeder Maßnahme strengstens zu beachten“.........mit diesen mahnenden Worten leitet der Landkreis seine Belehrung zum beabsichtigten Abriss des infrage stehenden Gebäudes ein.
Er verweist dabei auf Haushaltsgrundsätze, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zum täglich Brot eines jeden Verwaltungsbeamten gehören sollten.
Nicht so in Esens !! Und nicht nur in diesem aktuellen Einzelfall!
Weiter im Text:
„ Da der Stadtdirektor ( Verwaltung) die Beschlüsse der Gremien vorzubereiten hat, sind in jedem Fall Alternativvorschläge, die dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung dienen könnten, aufzuzeigen. Das Grundstück in Bensersiel, Schulstraße 2, zur Größe von 545 qm hat einen Verkehrswert von 150 EUR/qm.
Ich bin davon überzeugt, dass bei der „Top-Lage“ des Grundstücks ein weitaus höherer Verkaufspreis auf dem freien Markt erzielt werden kann.
Dadurch könnte die Stadt Esens dringend benötigte Einnahmen erzielen. Im Ergebnishaushalt würde außerdem der Effekt eines außerordentlichen Ertrages entstehen.
Bei dem jetzigen Vorschlag der Verwaltung entstehen dem Eigenbetrieb nur Kosten für den Abbruch zugunsten zusätzlicher Parkplätze.
Die gefertigte Sitzungsvorlage halte ich im übrigen zum Teil für irreführend, weil nur der Restbuchwert des Gebäudes, jedoch nicht der Wert des eigentlichen Grundstücks erwähnt wird“.
Diese Rüge der Kommunalaufsicht ist dem Rat in seiner Sitzung am 23.März 2015 zusammen mit dem Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses vorzulegen....so die unmissverständliche Weisung des Landkreises.
Die spannende Frage dürfte sein, ob die Mehrheit der Ratsmitglieder einsichtig genug sein wird, sich die „Ermahnung“ der Kommunalaufsicht zu Herzen zu nehmen.
Sicher ist das jedenfalls nicht...dieser Rat hat schon ganz andere „ Klöpse “ gebracht, die in ihrem tatsächlichen Ausmaß und ihren finanziellen und juristischen Folgen für die Stadt noch gar nicht abschließend beziffert und bewertet werden können.
Nachfolgend lesen Sie, wenn Sie noch wollen, den der Entscheidung des Landrats zugrunde liegenden Antrag unserer Gruppe CDU/BFB vom 17.03. 2015
Landkreis Wittmund Esens, d.
17.03.2015
Esens, d. 17.03.2015
Am Markt 9
26409 Wittmund
z.Hd. Frau Platte
Sehr geehrte Frau Platte ,
hiermit legt die Gruppe CDU/BfB im Rat der Stadt Esens folgenden Antrag mit der Bitte um Überprüfung und Entscheidung vor.
Sachverhalt :
Mit der Sitzungsvorlage ST 518/ 2015 schlug die Verwaltung dem VA in dessen Sitzung am 09.03.2015 vor, das im Eigentum der Stadt befindliche Gebäude des ehemaligen Kinderspielkreises
Bensersiel abzureißen und an dessen Stelle Parkplätze zu bauen.
Dem nachfolgend zitierten Beschlussvorschlag stimmte die Mehrheit aus SPD/ Grüne mit Unterstützung der Neuen CDU nachdrücklich zu mit der Begründung, " damit schaffe man
einen großzügigeren Blick auf die Nordseetherme " :
"Das Grundstück einschl. Gebäude des ehemaligen Kinderspielkreise Bensersiels, Schulstraße 2, wird
dem Tourismusbetrieb Esens -Bensersiel zur Nutzung als zusätzliches
Parkplatzangebot zum Restbuchwert von 8.514,09 €
überlassen".
Nach Überzeugung unserer Gruppe verstößt die Stadt Esens mit dieser Vorgehensweise eklatant
gegen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Verschärfend ist dieser Beschluss zu werten im Kontext
mit der schon jetzt unverantwortbaren Überschuldung der Kommune.
Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass kurzfristig mindestens weitere vier Millionen
Euro aufzubringen sein werden, um den Bestand der Entlastungsstraße zu sichern.
Das würde bedeuten, dass die Schulden der Stadt auf mehr als 21
Millionen € ( einschließlich TEB) anwüchsen... und das bei einem
jährlichen ordentlichen Gesamthaushalt der Stadt von gerade
einmal 6,6 Mio Euro.
Zum aktuellen Vorgang:
Das Gebäude des ehemaligen Kinderspielkreises Bensersiel ist nach Aussagen von Baufachleuten
erhaltungs- und sanierungswürdig. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 120 qm , die Grundstücksfläche 544 qm.
Wollte man das Gebäude abreißen , wäre damit ein Kostenaufwand von mindestens 35.000, - Euro verbunden; dazu kämen die Kosten für den Bau der Kfz Abstellplätze von rund 15.000,- € ,
es entstünde also eine Gesamtausgabe von ca. 50.000,-
€.
Sollte für eine weitere Nutzung seitens der Stadt tatsächlich kein Bedarf
bestehen...was wir aus gutem Grund anzweifeln
möchten...., böte sich nach unserer Überzeugung
zwingend ein Verkauf der Immobilie an. Bei der Vorzugslage kann nach Auskunft eines
ortsansässigen Maklers mühelos ein Verkaufserlös von 250 € / qm erzielt werden, also etwa 136.000,- Euro , vielleicht auch
mehr.
Das bedeutet im Ergebnis , dass wir für eine unnötige und durch nichts zu rechtfertigende, eher lächerliche Maßnahme den städtischen Haushalt in der Gesamtbetrachtung statt zu
entlasten mit ca. 200.000,- Euro
zusätzlich belasten
würden, und das nur, um einen "großzügigeren Blick "
auf die Therme zu bekommen.
Unsere Gruppe bittet deshalb aus Sorge um den Haushalt der Stadt den zu erwartenden Ratsbeschluss zu verhindern bzw. für rechtswidrig zu erklären und den Stadtdirektor aufzufordern, für
eine geordnete Haushaltsführung und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Schultz Arno Nerschbach