Bündnis Zukunft Esens (BZE)
  • STARTSEITE
  • Über uns
  • Aktuelle Themen
  • Kommunale Entlastungsstraße
  • Aus der Ratsarbeit
  • TEB/Touristik GmbH
  • Stadthaushalt 2014/15/16/17/18
  • Altenwohnungen
  • Kontakt
  • Impressum

  

Es war richtig, die Diskussion über den umstrittenen Versuch eines neuen Planverfahrens in einer offenen und öffentlichen Diskussion zu erörtern und auch zu rechtfertigen.

 

Dass die Herstellung der Öffentlichkeit ins Schwarze traf , zeigte die überwältigende Anzahl interessierter Besucher , die gespannt den Ausführungen der Akteure folgten.

 

Aus meiner Sicht gilt es , festzuhalten, dass niemand , auch nicht der ohne Zweifel außerordentlich kompetent wirkende Rechtsberater der Stadt, Dr. Gellermann, mit letzter Sicherheit vorher sagen kann, wie in einem möglichen Streitfall Verwaltungsgerichte den erneuten Versuch einer nachträglichen Legalisierung der vorhandenen Straße bewerten werden.

 

Meine eigene Skepsis bleibt, zumindest in Teilen. 

 

Ungeachtet dessen, muss ich nach dem sachlichen und respektablen Vortrag des Professor Dr. Gellermann , insbesondere zur europäischen Rechtsprechung, allerdings einräumen, dass durchaus gewichtige Gründe dafür sprechen, die nachträgliche Legalisierung zumindest zu versuchen.

 

Ziel muss sein, alles daran zu setzen ,  möglichst für die Zukunft  Rechtssicherheit für den Bestand der Straße herzustellen....auch wenn die Aussichten aufgrund der herrschenden Rechtsprechung nicht gerade vielversprechend sind.    

 

Dennoch bin ich mir sicher, dass ich nicht falsch liege in meiner Überzeugung, dass die Bemühungen zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Kläger mit Nachdruck weiter verfolgt werden müssen.

Dabei kann der Vergleichsvorschlag des Richters Diehl vom Landgericht Aurich , den dieser in der mündlichen Verhandlung in der Angelegenheit der Schadenersatzklage am 02. November 2017 genannt hatte, durchaus eine brauchbare Basis darstellen.

 

Ich glaube auch, in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Dr. Gellermann heraus gehört zu haben, dass auch er begleitende Verhandlungen mit dem Kläger und Landeigner mit dem Ziel einer gütlichen Vereinbarung  für sinnvoll und hilfreich hält.

 

Bleibt also die Hoffnung, dass dem Rat in einem fraktionsübergreifenden  Schulterschluss und mit diesem doppelten Lösungsansatz endlich der Durchbruch gelingen möge.

 

 

 

 

 

 

Gewählte Sprecher:

Erwin Schultz

Diplomverwaltungswirt

Regierungsoberamtsrat a.D.

Telefon:  +49 4971 926580

Email: erwin.schultz1@ewetel.net

 

Christian Ihnken

Augenoptiker

 Michael Droste

Handwerker

Tel. 01525 - 2418421

Email: mikaflorian59@gmail.com

 

 

 


Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • STARTSEITE
  • Über uns
  • Aktuelle Themen
  • Kommunale Entlastungsstraße
  • Aus der Ratsarbeit
  • TEB/Touristik GmbH
  • Stadthaushalt 2014/15/16/17/18
  • Altenwohnungen
  • Kontakt
  • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
  • Nach oben scrollen
zuklappen