Bündnis Zukunft Esens (BZE)
  • STARTSEITE
  • Über uns
  • Aktuelle Themen
  • Kommunale Entlastungsstraße
  • Aus der Ratsarbeit
  • TEB/Touristik GmbH
  • Stadthaushalt 2014/15/16/17/18
  • Altenwohnungen
  • Kontakt
  • Impressum

 

 

 

Erwin Schultz                                                  26427  Esens                                       

 

                                                                                                                               Wolder Flage 3

 

                                                                                                                                Tel. 04971/ 926580

 

                                                                                                            erwin.schultz1@ewetel.net

 

 

 

 

 

                                                                                                                 Esens, den 07. Juni 2016

 

 Frau Bürgermeisterin Emken o.V.i.A

 Herrn Stadtdirektor Hinrichs o.V.i.A.

Rathaus/ Am Markt

 26427 Esens

 

Sanierung der Nordseetherme Bensersiel

 

 

 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Stadtdirektor,

 

am 17.11. 2013 hatte der damalige Vorsitzende des Kurvereins Esens-Bensersiel, Fokko Saathoff, im Zusammenhang mit der Sanierung der Nordseetherme Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet .

Vermuteter Tatbestand : Untreue , Korruptionsdelikte u.a.

 Seit dem 29. April 2016 liegt der Stadt Esens nunmehr der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor.

 Die im Jahr 2010 veranschlagte Bausumme in Höhe von 5 Millionen Euro ( kleine Lösung) hat sich bekanntermaßen nahezu verdoppelt, wobei wegen des noch anhängigen Rechtsstreits mit dem eigenen Architekten die Abschlussrechnung immer noch aussteht.

 

Die Staatsanwaltschaft „sieht wegen der besonderen juristischen Anforderungen der Untreue gem. § 266 StGB keine Möglichkeit, einem oder mehreren der Beteiligten ein vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen, das die Schwelle der strafrechtlichen Relevanz überschreiten würde“ .

 Zwar kann ich dieser Bewertung der Staatsanwaltschaft nur schwerlich folgen , dennoch ist sie zu akzeptieren.

 Entscheidend und sehr viel schwerwiegender jedoch sind die Feststellungen, dass sowohl der Geschäftsführer als auch der damalige Vorstand des Kurvereins für die ungewöhnlich hohe Kostenüberschreitung verantwortlich zu machen sind.

 So sind dem Kurdirektor/ Geschäftsführer lt. Staatsanwaltschaft unstrittig die Finanzierungszinsen in Höhe von 200.000,- Euro sowie die Kosten der nicht abzugsfähigen Vorsteuer anzulasten.

 

Auch hätte er bereits 2013 erkennen müssen, dass der veranschlagte Kostenrahmen nicht

ausreichend und somit nicht einzuhalten war.

 Dennoch hat er zumindest nicht den Rat darüber informiert und stattdessen sogar zusätzlichen Sonderwünschen seitens des Vorstandes nicht widersprochen.

 Dem damaligen Vorstand wirft die Staatsanwaltschaft u.a. vor, den vom Planungsbüro üblicherweise in die Kostenplanung einzustellenden Sicherheitszuschlag von 25 % heraus gestrichen zu haben, um die 5 Mio. € - Grenze nicht zu überschreiten.

Außerdem habe der Vorstand auch noch nach Überschreitung der genehmigten Bausumme immer wieder neue Wünsche an den Architekten herangetragen, insbesondere den Saunabereich betreffend, aber auch die nicht vorgesehene LED Beleuchtung.sowie nicht eingeplante Kinderspielgeräte.

Die von der Staatsanwaltschaft aufgestellte Analyse nicht geplanter bzw. in dieser Höhe nicht eingeplanter Aufträge hat Zusatzkosten ergeben in einer Gesamthöhe von 1.800.000,- Euro.

 

Weitere Details sind dem Ihnen und allen Ratsmitgliedern vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft zu entnehmen.

Sowohl bezüglich der Verantwortlichkeit des Vorstandes als auch des Geschäftsführers ergeben sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Ansatzpunkte für eine zivilrechtliche Haftung.

Diesem Hinweis folgend, beantrage ich, gegenüber den damals verantwortlichen Vorstandsmitgliedern des Kurvereins als auch gegenüber dem Geschäftsführer Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die genaue Höhe des Schadensbetrages sollte ein Außenstehender ermitteln.

Dabei ist erschwerend zu berücksichtigen, dass diese unkontrollierte und unverantwortbare Mittelüberschreitung in der Konsequenz die aktuelle haushalterische Notlage unserer Stadt maßgeblich mit herbeigeführt hat.

Ich bitte diesen Antrag als TOP in der nächsten Ratssitzung am 13. Juni 2016 aufzunehmen.

Es kann nicht sein , dass immer wieder Fehlentscheidungen, zum Teil trotz vorgetragener Warnungen und Bedenken, mit gravierenden finanziellen Folgen für die Kommune ohne jede haftungsrechtliche Konsequenzen bleiben und letztendlich vom Bürger zu schultern sind.

Das gilt nicht nur für diesen aktuellen Fall, auch der fehlerhafte und sündhaft teure Beschluss zur Gründung des Eigenbetriebes TEB muss privatrechtliche Regressansprüche gegen die Verantwortlichen zur Folge haben.

 

Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen sind vorhanden.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 Erwin Schultz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewählte Sprecher:

Erwin Schultz

Diplomverwaltungswirt

Regierungsoberamtsrat a.D.

Telefon:  +49 4971 926580

Email: erwin.schultz1@ewetel.net

 

Christian Ihnken

Augenoptiker

 Michael Droste

Handwerker

Tel. 01525 - 2418421

Email: mikaflorian59@gmail.com

 

 

 


Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • STARTSEITE
  • Über uns
  • Aktuelle Themen
  • Kommunale Entlastungsstraße
  • Aus der Ratsarbeit
  • TEB/Touristik GmbH
  • Stadthaushalt 2014/15/16/17/18
  • Altenwohnungen
  • Kontakt
  • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
  • Nach oben scrollen
zuklappen