17.08. 2016, 09.41 Uhr
Guten Tag Herr Saathoff,
am 15.08.2016 veröffentlichten Sie zusammen mit drei weiteren Ratsmitgliedern im "Anzeiger für Harlingerland" einen Pressebeitrag unter der Schlagzeile "So darf Zukunft in Esens nicht aussehen" .
In diesem Artikel beschuldigten Sie mich unter anderem der Lügen und Falschmeldungen. Einen Menschen öffentlich als Lügner darzustellen, wird durch die politisch zulässige Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt, es sei denn, Ihre Vorwürfe träfen zu.
Ich bitte mir mitzuteilen , an welcher Stelle ich gelogen haben soll. Da Sie in der Presse von Lügen, also in der Mehrzahl, sprechen, bitte ich mir die Fälle, auf die Sie sich in der Pressemitteilung beziehen, zu benennen.
Sollten Ihre gegen mich erhobenen Vorwürfe zutreffen, sage ich zu, meine Aussagen selbstverständlich entsprechend zu korrigieren. Auch schon deshalb, weil mir mein Leben lang Werte wie Wahrheit und Ehrlichkeit wichtig waren.
Für eine Antwort bis zum 28. August 2016 wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG Erwin Schultz
Antwort Saathoff : 17.08.2016, 14.08 Uhr
Erwin,
lass uns weiterhin in unserer Muttersprache sprechen, dann passieren auch keine Deutungsfehler ( siehe virtus et veritas ).
Du legst mir mehrfach in den Mund: " Wir brauchen kein Fachwissen, wir haben die Mehrheit." Diese Worte habe ich nie gesagt, das ist eine glatte Lüge.
Stehe jetzt auch zu Deiner Aussage und widerrufe sie.
Fokko
17.08.16, 17.41 Uhr
Fokko,
da hast Du absolut recht, der Spruch stammt nicht von Dir, sondern wurde mir von einem anderen Ratsmitglied erwidert. Wenn Du mir sagst, wo und wann ich das behauptet habe , werde ich das sofort korrigieren.
Erwin
Antwort Saathoff : 17.08.2016, 18.33
Erwin,
wiederholend taucht das mehrfach auf Deiner Homepage auf.
Das ist aber ein sehr bedenkliches Verhalten, etwas in die Welt zu setzen und es Wochen später zu korrigieren, weil man drauf hingewiesen wird. Du weißt, das ist nicht mein Stil. Aber die
Ansprüche sind eben verschieden.
Korrigieren heißt für mich jetzt aber : nicht nur streichen, sondern exponiert richtigstellen und auch darauf exponiert hinweisen. Ich warte ab.
Fokko
17.08.2016, 18.53
Fokko,
auf dieses Spielchen lasse ich mich nicht ein. Bitte nenne mir konkret die Stelle, an der ich Dir diese Aussage zugeschrieben habe. Wir beide wissen, welcher deiner Genossen mir diesen Spruch geboten hat. Insofern wäre es in der Tat nicht nachvollziehbar, Dir das anzulasten.
Nach wie vor stehe ich dazu: sollte mir ein solcher Fehler unterlaufen sein, werde ich diesen auch herausgehoben an gleicher Stelle korrigieren, den Sachverhalt richtig stellen und mich für das Versehen selbstverständlich entschuldigen...und das an aktueller Stelle mit entsprechendem Hinweis dokumentieren.
Dir bleibt ja noch genug Zeit bis zum 28.08.2016.
Erwin
Nach dieser Mail war von dem Genossen Saathoff nichts mehr zu vernehmen !!!!
Deshalb habe ich ihm am 29.08.2016 eine letzte Nachricht geschickt.
Sehr geehrter Herr Saathoff,
bezugnehmend auf meine letzte Mail in der Angelegenheit stelle ich fest, dass Sie den Ihnen gestellten Termin ohne jede Antwort haben verstreichen lassen.
Damit muss ich davon ausgehen, dass Sie ihre
gegen mich in der Öffentlichkeit erhobenen schweren Vorwürfe nicht belegen können.
Nach meiner Bewertung sind somit die Tatbestände der §§ 185, 186 und 187 des Strafgesetzbuches ( StGB) eindeutig
erfüllt.
Zum Schutz meiner Angehörigen und meiner eigenen Person sehe ich mich natürlich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Ihr Verhalten lässt den Schluss zu, dass Sie
bewusst die Unwahrheit behauptet, d.h. also mit Vorsatz gehandelt haben.
Ich werde deshalb
eine Strafanzeige
wegen Beleidigung, übler Nachrede und
Verleumdung gegen Sie erstatten.
Nach meinen Erfahrungen wird es im Lauf des Verfahrens wohl nicht allein bei diesem konkreten Sachverhalt bleiben. Bereits In der Anhörung wird die Frage nach dem Grund für solch schwere Vorwürfe gestellt werden. Die Folge werden nach
meiner Einschätzung zwangsläufig weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen in anderen Angelegenheiten sein müssen.
Für die sich daraus ergebenden Konsequenzen , u.a. auch für Mitglieder Ihrer eigenen Partei, tragen allein Sie die Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Schultz
Zur Erinnerung :
Wie waren doch noch mal die Vorwürfe der vier „Saubermänner“ ?
„Unterstellungen, Schuldzuweisungen, Falschmeldungen, unbegründete Bewertungen und Beschimpfungen“ ...wahrhaftig , die in die Enge getriebenen „Herren“ haben sich in ihrer Not eines Vokabulars aus der „untersten Schublade“ bedient.
Und was ist also auf Nachfrage an Rechtfertigung für eine derart üble Verleumdung geblieben ?
Ein jämmerliches „ Du legst mir mehrfach in den Mund : Wir brauchen kein Fachwissen, wir haben die Mehrheit“ !!!......und nicht einmal das kann mir der Wortführer des „Saubermann – Quartetts“ , das angeblich doch „für eine faire, sachliche, transparent öffentliche Ratsarbeit ist“, belegen.
Mit der Frage nach dem Wahrheitsgehalt der Beschuldigungen und vor allem mit den zu vermutenden Motiven für ein solch widerliches Verhalten sollen sich jetzt Dritte befassen.
Dafür gibt es in unserem Rechtsstaat Staatsanwälte und Gerichte
...schaun mer mal , was die noch alles zutage fördern.