So behauptet Fraktionssprecher Heiko Reents „es gebe derzeit keine Grundlage für Ehrungsmöglichkeiten durch die Stadt “ .
Diese Aussage ist irreführend und nicht korrekt .
Der § 29 NKomVG sagt dazu eindeutig , dass die Gemeinde Personen, „die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen können“ .
Darüber hinaus bestimmt der § 58 Abs.1 Nr.6 des selben Gesetzes : „Die Vertretung ( also der Rat) beschließt ausschließlich über die Verleihung und Entziehung von Ehrenbezeichnungen“.
Das heißt nichts anderes, als dass auch ohne eigenständiges Ortsrecht ….. also ohne Satzung oder ggfs. Richtlinien.....alle bisherigen Verleihungen von Ehrenbürgerrechten sowie alle anderen Ehrungen, wie z. B. die Verleihung des „Silbernen Bären“ verfassungskonform waren und auf einer soliden Rechtsgrundlage fußten.
Bei aller zulässigen Kritik an der mangelhaften Kommunikation anlässlich der letzten Verleihung der Ehrenbürgerschaft, weise ich auch den von der EBI erhobenen Vorwurf zurück, die entsprechenden Entscheidungen seien „aus dem Bauch heraus “ und „ ohne konkret beschriebenes Vorgehen“ ( was auch immer das heißen soll) zustande gekommen.
Dass mit einer derartigen Aussage sowohl dem aktuellen Stadtrat als auch den ehemaligen Ratsvertretungen Unredlichkeit, zumindest aber fahrlässige Mandatsausübung unterstellt wird , mag ich ja noch hinnehmen.
Schlimmer aber wiegt , und das ist der eigentliche Skandal, dass mit solchen unbedachten öffentlichen Äußerungen alle bisher seitens der Stadt geehrten Persönlichkeiten...ob Ehrenbürger oder Empfänger des Silbernen Bären.... sich in ihrer Ehre und Würde zutiefst verletzt fühlen müssen.
Zumindest für die Zeit meiner vierjährigen Zugehörigkeit zum Rat der Stadt kann ich mit Fug und Recht feststellen und nachdrücklich versichern , dass alle geehrten Personen nicht „aus dem Bauch heraus “ , sondern nach eingehender , gewissenhafter und verantwortungsbewusster Abwägung im Verwaltungsausschuss bzw. im Rat aus dem Kreis vorgeschlagener Persönlichkeiten ausgewählt und verdientermaßen gewürdigt worden sind.
Sie dürfen also ohne Abstriche weiter auf die ihnen zuerkannten Ehrungen stolz sein.
Ich unterstelle, dass die EBI mit ihrem Pressebeitrag zu keinem Zeitpunkt auch nur ansatzweise beabsichtigt hat, verdiente Bürger zu diskreditieren.
Sie hat wohl nur etwas unbedacht und fahrlässig formuliert.
Diese Klarstellung soll deshalb auch nur einen Beitrag dazu leisten, alle aufgetretenen Zweifel und Verunsicherungen zu beseitigen.
Der von der EBI vorgelegte Entwurf einer „Ehrensatzung“ könnte möglicherweise .... nach einer allerdings dringend erforderlichen redaktionellen aber auch juristischen Überarbeitung..... am Ende dazu beitragen, dass künftige Ehrungen nach einheitlichen Vorgaben und somit auch für jeden nachvollziehbar durchgeführt werden .
Details wird voraussichtlich der Verwaltungsausschuss (VA) in seiner nächsten Sitzung erörtern und ggfs. beschließen...ich werde mit einem eigenen Beitrag unserer Gruppe den vorliegenden Entwurf der EBI „begleiten“.