Zur Erfüllung des Tatbestandes der Untreue hätte darüber hinaus neben einer Vermögenseinbuße bei den verantwortlichen Personen auch vorsätzliches Handeln vorliegen müssen.
Die Verantwortlichen hätten also den Schaden in voller Absicht herbeiführen oder diesen zumindest billigend in Kauf nehmen müssen.
Dies sei jedoch nicht nachweisbar und somit stelle die Kostenüberschreitung keine Straftat im Sinne des §266 StGB dar.
So viel zur strafrechtlichen Bewertung des Vorgangs.
Darüber hinaus jedoch weist die Staatsanwaltschaft auf gravierende Mängel und Fehler hin, die durchaus Anlass für Regressforderungen sein könnten. .
Diese begannen lt. Staatsanwaltschaft bereits in der Ausschreibung und setzten sich fort bis in die Planungsphase.
Spätestens im April 2013 hätte den Verantwortlichen deutlich werden müssen, dass die geplante Finanzierungssumme nicht ausreiche.
Das lasse u.a. darauf schließen, dass man bewusst in der Ausschreibung die Massen heruntergesetzt habe, um die Verteuerung zeitlich zu verschieben.
Auch seien Massenprüfungen vom Schreibtisch aus gemacht worden, eine Prüfung vor Ort habe nicht stattgefunden.
Ein bei Renovierungsarbeiten üblicher Sicherheitszuschlag , in der Regel 25 % der Bausumme, sei ganz bewusst vom Kurverein aus der Kostenplanung herausgestrichen worden.
Dem Kurverein hätte also bereits nach Abschluss des 1. Bauabschnitts klar sein müssen, dass die 5 Mio.€ Grenze nicht einzuhalten war, dennoch seien weitere Sonderwünsche verlangt und beauftragt worden.
Folge dessen sieht die Staatsanwaltschaft beim Vorstand des Kurvereins ( der im Übrigen überwiegend aus Mitgliedern des Stadtrates sowie dem Stadtdirektor bestand) Ansatzpunkte für eine zivilrechtliche Haftung .
Aber auch der bei vollem Gehalt freigestellte Geschäftsführer und Kurdirektor rückt in den Fokus der ermittelnden Behörde.
So hält die Staatsanwaltschaft diesen für die Bauleitzinsen in Höhe von 197.000,- Euro und für die nicht abzugsfähige Vorsteuer von 141.000,- Euro allein verantwortlich.
Diese beiden kaufmännischen Positionen hätten bereits in der ursprünglichen Planung enthalten sein müssen.
„ Eine ordentliche vorausschauende Finanzierung kann Zinsen in Höhe von rund 200.000,- € vermeiden. Gleiches gilt auch für die nicht abzugsfähige Vorsteuer“,
so die Feststellung der Staatsanwaltschaft.
„Auch hier könnten Ansatzpunkte für eine zivilrechtliche Haftung vorhanden sein“, folgert die Staatsanwaltschaft .
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nicht eingeplante Sonderwünsche des Vorstandes, von der Geschäftsführung des Kurvereins nicht eingeplante Kosten ( Zinsen und Vorsteuer) und Massenmehrungen in mehreren Gewerken..... möglicherweise politisch bedingt.... die eklatanten Kostenüberschreitungen verursacht haben.
Meine Meinung :
Obwohl die Feststellungen der Staatsanwaltschaft seit einem Monat vorliegen, hat es dazu bis heute keine Aussprache im Rat gegeben.
Wie schon seit langem Usus im Fall der Entlastungsstraße , so wurde auch dieser Vorgang kommentarlos einem Rechtsanwaltsbüro übergeben....wenn man denn der mit Vorsicht zu zu genießende Aussage des Stadtdirektors Glauben schenken will.
Es ist zum Verzweifeln.
Seit langem nimmt nicht mehr der Rat die ihm obliegenden Aufgaben wahr, die Entscheidungen werden vielmehr von Außenstehenden wie Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen getroffen.....und das zu zu horrenden Preisen und zu Lasten der Bürger.
Jetzt rächt sich auch, dass meine Warnungen hinsichtlich des Abschlusses eines Auflösungsvertrages mit dem Kurdirektor seitens des Stadtdirektors ignoriert wurden.
Dass dieser Vertrag ohnehin von Anfang an rechtswidrig war und ist, sei dabei nur am Rande erwähnt, zumal dennoch bis zum September 2016 fürstliche Monatsgehälter an den Kurdirektor fließen.
Und das, obwohl er...wie auch die Staatsanwaltschaft jetzt bestätigt... in hohem Maße mitverantwortlich ist für die horrende Kostenüberschreitung .