AfH, 05.12.2018, Ausschnitt
fake, fake, fake !
„Kläger klagt gegen Campingplatz Bensersiel!“ lautet der Subtext, der jüngst allerdings als Aufmacher daherkam, bei Kaufhausradio Nordseewelle halbstündlich, in der NWZ als Ganzseiter und im Anzeiger für Harlingerland als kleiner Flankenschutz für’s Tischfeuerwerk „Stadt Esens verklagt Land Niedersachsen“.
Was aber ist dran an der Erzählung des AfH-Redakteurs Händel?
Eine Klage gegen den B’sieler Campingplatz vonseiten des erfolgreichen Klägers gegen die Umgehungsstraße gibt es ebensowenig wie eine etwa diesbezügliche Absicht; und Ratsmitglied Erwin Schultz als Urheber dieser Behauptung zu benennen, ist reine AfH-Zuschreibung ohne jeglichen Anhaltspunkt.
Dies ist nachlesbar im BZE-Beitrag bereits vom 03.Oktober („Droht jetzt der SuperGAU“) mit dem Hinweis, daß seinerzeit zum Bau von Campingplatz, Strandportal, Parkplätzen und Ausweisung von 10 ha Bauland rechtlich zwingend eine FFH-Prüfung hätte erfolgen müssen, da sie wie die KES im faktischen Vogelschutzgebiet lagen/liegen. Das unterblieb wider besseres Wissen wie bei der KES.
Im Zuge der anhängigen Klage gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung 25 II vor dem OVG Lüneburg steht zu erwarten, daß üblicherweise die o.b. Flächen – kumulativ – ebenfalls der Prüfung unterzogen werden und die Rechtswirksamkeit der Landschaftsschutzgebietsverordnung daran scheitert. Dies war ein Hinweis auf einen einfachen, wenngleich folgenreichen, verwaltungsrechtlichen Sachverhalt ( das Fehlen der FFH-Prüfungen wurde übrigens zwischenzeitlich vom Landkreis eingeräumt!) – ohne jeglichen Bezug zum Kläger, ohne jeglichen Hinweis auf irgendeine Klageabsicht gegen den Campingplatz o.ä..
In Politik und Verwaltung fand der Hinweis kein Gehör und daß er nach 8 Wochen nun als Falschmeldung in die geneigte AfH-Leserschaft kolportiert wird, wirft die stets gute Frage auf: Wem nützt sie, die Stimmungsmache, der sich der Anzeiger so schamlos und gegen jeglichen Presse-Kodex verfügbar macht?
Der unverminderten Schuldzuweisung gegen den Kläger, der Diffamierung sachlich korrekter Hinweise, der Straflosstellung der Verantwortlichen, der Verdummung und Verrohung von Leserschaft und Untertanen in einem Ausmaß, das sich an den Kommentaren z.B. jener facebook-community „Mein Bensersiel – watt will man me(e)r!!!“ (screenshot) ermessen läßt.