Es fällt schwer, den wirren Gedanken dieses Ratsherrn zu folgen..... und das nicht zum ersten Mal.
Hat er den Sachverhalt tatsächlich immer noch nicht begriffen oder versucht er weiterhin ganz bewusst und vorsätzlich die Öffentlichkeit zu täuschen ?
Beide Varianten verheißen nichts Gutes für die Zukunft von Esens , denn dieser Lokalpolitiker entscheidet mit Unterstützung seiner Mehrheitsfraktion aus SPD/Grünen weitere fünf Jahre über das Schicksal dieser Stadt und, man mag es sich nicht einmal ausmalen, auch im Kreistag darf er sein „geballtes Fachwissen“ einbringen.
Eine Horrorvorstellung....... wenn auch anscheinend von vielen Bürgern dieser Stadt und dieser Samtgemeinde so gewollt. !
Nun aber zum Ausgangspunkt und der Flucht aus der Verantwortung des SPD Politikers.
Natürlich haben Rat und Verwaltung von Beginn an gewusst, auf welches Risiko sie sich einließen , als sie gegen alle guten Ratschläge im Jahr 2000 den Straßenbau in Angriff nahmen.
Spätestens bei der Aufstellung des zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärten Bplanes Nr.67 , also seit mindestens 2003/2004 wussten Rat und Verwaltung der Stadt Esens, dass es sich bei der geplante Straßentrasse um ein Gebiet handelte, das als ein faktisches Vogelschutzgebiet einem besonderen Schutz unterlag.
Nachzulesen in der Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 222 vom 12.08.2004 für den Bauausschuss, den Verwaltungsausschuss und den Rat der Stadt .
Darin hatte der Landkreis nach erfolgter öffentlicher Auslegung in seiner Stellungnahme explizit darauf hingewiesen, dass „ es sich um ein Important Bird Area – Gebiet (IBA) handelt. Dies sind bekanntlich Flächen, die nach EU- Vorgaben eine hohe Wertigkeit für bestimmte Vogelarten haben“.
In der selben Anlage wiesen auch LBU und BUND ( van der Meer und Manfred Knake ) darauf hin, dass die geplante Straßentrasse als faktisches Vogelschutzgebiet einzustufen sei und somit unter dem verschärften Schutzregime der Vogelschutzrichtlinie stehe.
Diese Hinweise und Warnungen haben Rat und Verwaltung missachtet und unbekümmert den Bebauungsplan Nr. 67 beschlossen.
Damit begann eine Serie von Fehlentscheidungen und vorsätzlicher Verstöße gegen geltendes Recht..... und zwar von Rat und Verwaltung der Stadt Esens.
(Dass sowohl der Kreis als auch das Land in der Gesamtbetrachtung eine unrühmliche Rolle in dem Verfahren gespielt haben, sei zugestanden, rechtfertigt aber nicht die z.T. sogar vorsätzlich getroffenen rechtswidrigen Entscheidungen der örtlichen Politik.)
Diese an dieser Stelle alle aufzuzählen , würde zu weit führen.
Als wäre das alles noch nicht schlimm genug, war es gerade das „Unschuldslamm“ Fokko Saathoff , der an entscheidender Stelle zusammen mit einigen anderen Unbelehrbaren dafür gesorgt hatte, dass die 2014 nach zehn Jahren Rechtsstreit ausgehandelte gütliche Einigung mit dem damaligen Kläger in hinterhältiger Art und Weise verhindert worden war.
Mit diesem außergerichtlichen Vergleich hätte die Stadt den bis dahin schon angerichteten Schaden begrenzen und den Bestand der Straße juristisch sicher stellen können .
Die Stadt hätte sogar noch acht Hektar Bauland als Draufgabe dazu bekommen.
Stattdessen hat Herr Saathoff dafür gesorgt, dass neben einem bereits wieder anhängigen Gerichtsverfahren weitere folgen werden . Diese werden Jahre dauern und den Bürgern Kosten in Millionenhöhe „bescheren“.
Dass er damit der Stadt einen Bärendienst erwiesen und sogar den eigenen Bürgermeister düpiert hat, scheint Herrn Saathoff nicht weiter zu kümmern.
Und jetzt will gerade dieser für das gesamte finanzielle Fiasko unserer Stadt ...nicht nur in der Angelegenheit der Entlastungsstraße ...hauptsächlich verantwortliche „Politiker“ alle Schuld von sich weisen und anderen die Fehler der Vergangenheit in die Schuhe schieben.
Unfähigkeit, den Sachverhalt zu verstehen ?
Kalkül, weil ihm die Gefahr der privaten Haftung auch für diesen angerichteten Schaden drohen könnte ?
Es darf spekuliert werden....unterstreichen kann man indes uneingeschränkt die Deutung im Kommentar des „Harlinger“ Redakteurs Manfred Hochmann vom 01. Oktober 2016 :
„ Sich so aus der Verantwortung stehlen zu wollen, ist nicht nur ungeheuerlich, sondern grenzt an Realitätsverlust“.
„ Realitätsverlust ist Selbstschutz, ein psychischer Zustand, in dem Menschen die Wirklichkeit verleugnen.
Also eine psychische Reaktion, wenn jemand etwas Schlimmes erlebt hat und das aus seiner Erinnerung tilgt.
Insofern ist dieser Verdrängungsakt als Selbstschutzvorrichtung auch eine besondere Fähigkeit “.
( Klaus Behrendt )
….und die scheint bei dem Ratsherrn Saathoff in besonders hohem Maße ausgeprägt zu sein.