So wird der irritierten Öffentlichkeit das Zustandekommen des „reduzierten Fehlbetrags“ mit einem „kommulierten Gesamtergebnis der Vorjahre“ erklärt .
Was bitteschön ist ein „kommuliertes Gesamtergebnis“ ?
Selbst wenn damit kumuliert gemeint sein sollte, macht das haushalterisch keinen Sinn.
Noch abenteuerlicher mutet die Behauptung an , dass „ die Einsparungen darin begründet seien, dass für die Sanierung der Peldemühle und im Wirtschaftsplan des TEB die Summen verändert worden seien“.
Einsparungen ?
Tatsächlich wurden überzogene und nicht finanzierbare Planungswerte halbwegs der Realität angepasst.
Das als Einsparungen zu reklamieren, zeugt wahrhaft von einer bewundernswerten Kreativität .
Auch der Pressebericht des „Anzeigers“ vom 01. März 2017 über die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2017 trägt nicht wirklich zur Transparenz in der ohne Zweifel prekären Finanzlage der Stadt bei.
Der dort zitierten Aussage des politischen Sprechers der Mehrheitsfraktion , „wir als Stadt können beruhigt in die Zukunft schauen“ vermag unsere Gruppe nicht zu folgen.
Auch die vom CDU - Sprecher verkündete Berechnung der pro Kopf- Verschuldung Esenser Bürger von 388,- Euro ist unseres Erachtens geschönt und entspricht nicht der Realität.
Außer Betracht gelassen hat der Finanzexperte der CDU nämlich die immensen Schulden des stadteigenen Betriebs TEB .
Die Pro - Kopf- Verschuldung dürfte also um ein Vielfaches des genannten Betrages höher ausfallen und bei etwa 2000,- Euro pro Einwohner liegen.... bei steigender Tendenz.
Um weiteren Irritationen entgegenzuwirken und zum besseren Verständnis des zugegebenermaßen komplexen Themas nehmen wir (BZE / BfB ) als gemeinsame Gruppe im Rat zum Haushalt 2017 nachfolgend Stellung und begründen damit auch gleichzeitig unsere Ablehnung .
Vorab einige Eckdaten:
Mit Stichtag 31.12. 2016 hat die Stadt Esens Schulden in Höhe von 2, 5 Millionen Euro.
Dieser Schuldenstand wird sich im Laufe des Jahres voraussichtlich um weitere 300.000,- Euro erhöhen.
Der Touristische Eigenbetrieb der Stadt (TEB) weist zum Ende des Jahres 2016 Schulden in der Höhe von 11.500.000,- Euro aus.
Trotz dieser beängstigenden Situation will der TEB - also die Stadt - für weitere Sanierungen neue Kredite in Höhe von 2.300.000,- Euro aufnehmen , und das bei einem zu erwartenden Jahresverlust von 400.000,- Euro .
Damit dürfte bis Ende des Jahres Esens mit ca. 17 Mio. Euro in der Kreide stehen
…..... und das bei einem Gesamt - Jahresetat von gerade einmal rund 7 Millionen €.
Noch unberücksichtigt dabei ist die eingestellte Kreditaufnahme in Höhe von 400.000,- € zur Sanierungen einiger der 21 im Eigentum der Stadt verbleibenden Altenwohnungen.
Ebenfalls unberücksichtigt bleibt im Haushaltsplan , dass die Stadt seit Jahren einen Investitionsstau von geschätzten 8- 10 Millionen Euro vor sich herschiebt für zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen wie u.a.
Innenstadtkonzept ;
Arkaden, Holarium, Tiefgarage;
Sanierung der Oberflächenentwässerung ;
Sanierung maroder Straßen.
Ausgeblendet wird auch
die noch zu zahlende Kapitaleinlage für die neu gegründete Touristik GmbH in Höhe von 970.000,- Euro aus dem Verkaufserlös der Altenwohnungen;
die noch ausstehende Endabrechnung der Thermensanierung ( 100 % Kostenüberschreitung bis heute, abzuwarten ist noch der Ausgang des anhängigen Rechtsstreits mit dem eigenen Architekten, Termin am 04. April vor dem Auricher Landgericht) ;
die permanente Bedrohungslage in Sachen der Kommunalen Entlastungsstraße, mit dem sehr wahrscheinlichen Rückbau und denen daraus resultierenden Kosten in Millionenhöhe.Vorab ist rückwirkend Schadensersatz zu leisten wegen des rechtswidrigen Entzugs der überwiegenden Fläche der Straßentrasse. Eine Schadensersatzklage des Eigentümers über knapp 100.000,-€ ist bereits beim Landgericht Aurich anhängig.
Trotz der oben geschilderten finanziellen Notlage hat sich der Rat bedauerlicherweise nicht dazu durchringen können, dringend erforderliche Maßnahmen zur
Konsolidierung des Haushalts einzuleiten.
Der aktuell verabschiedete Haushaltsplan ist nicht nur eine schlichte Fortschreibung der Haushaltspläne der Vorjahre, vielmehr er ist darüber hinaus mit zusätzlichen und z.T. beängstigenden neuen finanziellen Risiken behaftet..... wie wir nachfolgend noch darstellen werden.
Zu unserem Leidwesen wurde keine einzige Kostenstelle auf Sparmöglichkeiten überprüft.
Alle freiwilligen Leistungen, die die Stadt zurzeit trotz der immensen Überschuldung erbringt, und nicht den Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen sind, bleiben unangetastet.... im Gegenteil, hier und da wurden sie sogar noch erhöht.
Spenden an Vereine fließen munter weiter, städtische Liegenschaften werden Dritten unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung gestellt, während Bauunterhaltungs- und Betriebskosten aus öffentlichen Mitteln getragen werden.
Vernachlässigt werden Überlegungen , ob sich bestimmte städtische Liegenschaften betriebswirtschaftlich überhaupt rechnen , zumindest in den Fällen , in denen z. B. die Pachteinnahmen in einem krassen Missverhältnis zum finanziellen Aufwand aus städtischen Mitteln stehen.
Als Beispiel könnte die im Eigentum der Stadt stehende Ratsgaststätte dienen.
Ähnliches gilt für die in die Jahre gekommene städtische Parkpalette, die dringend baulicher Instandhaltungsmaßnahmen bedarf.
Bei einem ausgewiesenen Buchwert von knapp einer Million Euro wäre es einer Überlegung wert, ob ein Verkauf an einen privaten Investor sinnvoll sein könnte.
Der Verkaufserlös könnte zur Entlastung der Stadtkasse beitragen und darüber hinaus wären künftig zwangsläufig anfallende Unterhaltungskosten vom Tisch.
Alternativ wäre eine Verpachtung an einen privaten Betreiber denkbar.
Das Mindeste jedoch, was passieren muss, wäre die Erhebung von Parkgebühren, um wenigstens einen angemessenen Beitrag zur Sanierung der Stadtfinanzen zu erwirtschaften.
Keine Stadt , schon gar nicht wenn man tiefrote Zahlen schreibt, kann es sich leisten, auf eine solche Einnahmequelle zu verzichten (siehe unsere Nachbarstadt Aurich).
Unverändert bleibt auch die undurchsichtige Situation um das Stadtmanagement.
So ist nach wie vor ungeklärt und schon gar nicht transparent die tarifrechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses des Stadtmanagers.
Angestellt bei der Stadt, zahlt die AEU für dessen Vergütung einen Gehaltszuschuss von jährlich 8.800,- €.
Im Gegenzug überweist die Stadt der AEU pro Jahr 22.000,- Euro ohne jede Zweckbindung.
Sauber wäre...und gesetzlich und tarifrechtlich auch zwingend erforderlich...den Dienstposteninhaber ausschließlich durch die Kommune zu entlohnen, und zwar nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst .
Abgesehen davon, dass damit das Unterstellungsverhältnis und das Direktionsrecht eindeutig geregelt wäre, hat der Angestellte einen rechtlichen Anspruch auf die Eingruppierung nach dem TVöD .
Hier steht die Stadt als Arbeitgeber schon aus Fürsorgegründen in der Pflicht , zumal dem Angestellten ohne die arbeits- und tarifrechtlich vorgeschriebene Eingruppierung die VBL - Alterszusatzversorgung vorenthalten wird.
Die derzeitigen gegenseitigen Geldzuwendungen könnten in der Folge aufgerechnet werden, falls überhaupt erforderlich und zweckmäßig .
In dem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob es nicht sinnvoll und vor allen Dingen auch kostensparend wäre, alle Marketing - Aktivitäten innerhalb der Stadt zusammen zu fassen.( TEB, GmbH, Bensersiel aktiv, AEU, KV und Stadt ).
Anmerkung:
Ein höchst bedenkliches Verhalten in dem Kontext legt zur Zeit der Verein „ Bensersiel aktiv “ an den Tag, der pressewirksam ..... obwohl Mitgesellschafter in der Touristik GmbH...... in eigener Sache Marketing betreibt und das ausschließlich für den Esenser Ortsteil Bensersiel.
Jetzt wird auch deutlich, warum bei der Abfassung des Gesellschaftsvertrags u.a. das zwingend erforderliche und an sich selbstverständliche „Wettbewerbsverbot“ für Mitgesellschafter nicht aufgenommen und sogar vehement verhindert worden ist.
Die separatistischen Bemühungen des Vereins setzen sich fort durch die geplante „ Neuerung“ , künftig in Bensersiel einen eigenen Neujahrsempfang zu etablieren und bei diesem Anlass auch gleich noch das Bensersieler Wappen zu verleihen. (siehe den Pressebeitrag im Anzeiger vom 25. Februar 2017 unter der Schlagzeile „ Bensersiel aktiv “ blickt optimistisch nach vorn“.)
Von dem so oft beschworenen gemeinsamen Neuaufbruch zur Gesundung des Tourismuswesens in Esens also keine Spur.... das Geschäftsinteresse einiger Weniger hat eindeutig Priorität.
Nun aber zurück zum nächsten Bereich, für den es gilt, über Einsparungen nachzudenken.
Jährlich wiederkehrend wird im Stadtrat über die anteilige Inanspruchnahme des Baubetriebshofs der Samtgemeinde diskutiert und gestritten , von deren Kosten die Stadt regelmäßig den Löwenanteil trägt..... für das laufende Haushaltsjahr 830.000,- Euro.
Fakt ist, dass inzwischen alle Mitgliedsgemeinden über eigene dezentrale Bauhöfe verfügen, vermutlich weil diese kostengünstiger arbeiten können.
Das ist keinesfalls zu beanstanden und vermutlich wohl überlegt, die Entscheidung darüber liegt überdies allein in der Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.
Aber die Stadt darf diese Entwicklung nicht weiter ignorieren und muss daraus auch endlich Konsequenzen ziehen.
Eine Alternative könnte sein, den SG- Betriebshof ggfs. als stadteigenen Betrieb zu übernehmen, personell und materiell am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet.
Das spart nicht nur Kosten und sichert einen effizienteren Einsatz , sondern macht darüber hinaus Z.T. erforderliche überregionale Ausschreibungen durch die Verwaltung überflüssig..
In einem zweiten Schritt sollte dann über eine Zusammenlegung mit dem Betriebshof des TEB beraten und entschieden werden, um ggfs. Synergieeffekte mitnehmen zu können.
Viele überflüssige Arbeitsvorgänge in der Verwaltung ..auch in den Ratsgremien.... könnten vermieden und die Verwaltung somit verschlankt werden.
Der Beispiele genug, an dieser Stelle. Alle Schwachstellen im Haushalt aufzuführen, würde zu weit führen.
Die o.g. sollen stellvertretend für weitere Ansatzpunkte stehen , die zur längst überfälligen Konsolidierung unserer Stadtfinanzen betrachtet und neu bewertet werden müssen.
Zur Zeit erleben wir eine Art „Känguru - Politik“ in Esens ...der Blick auf die Realitäten scheint verstellt .
Statt zu sparen, sind im Haushaltsplan 2017 wieder Liquiditätskredite für Stadt und TEB zusammen in einer Höhe von 3 , 5 Millionen € veranschlagt.
Das lässt den Schluss zu, dass die Stadt weiter auf „Pump“ statt auf Solidität setzt.
Übrigens: wir werden in unserer Bewertung des Haushalts 2017 bestätigt durch den Landkreis, der sich zum Haushaltsnachtrag 2016 sehr besorgt geäußert hat.
So bemängelt die Kommunalaufsicht des Landkreises mit Verfügung vom 30.12. 2016 u a. : „ …..die künftige finanzielle Entwicklung der Stadt, des Tourismusbetriebes (TEB) und der Tourismus-GmbH nicht einschätzen zu können“ .
Mit Blick auf den Tourismusbetrieb spricht der Landkreis von einer „ finanziellen Schieflage“ .
Spätestens angesichts derart herber Kritik hätte man sich von unserem Rat eine Reaktion gewünscht, wie es uns unsere Nachbarstadt Aurich vorgemacht hat.
( Dort haben die Kommunalpolitiker mit Blick auf deren „klamme Stadtkasse“ reagiert und klugerweise in einem fraktionsübergreifenden Arbeitskreis einen Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung erarbeitet ) .
Als sei das alles noch nicht genug , wurden stattdessen im Haushaltsplan zusätzliche , höchst brisante Konflikt - und Problemfelder zementiert....und damit weitere unkalkulierbare finanzielle Risiken .
Nachdem auch das letzte Ratsmitglied erkannt hatte, dass die Gründung des TEB eine sündhaft teure Fehlentscheidung gewesen war, hatte der Rat erfreulicherweise beschlossen, das Touristikgeschehen auf eine private GmbH zu übertragen und das vorhanden Personal in diese neue Gesellschaft zu überführen.
Ziel war, die Personalkosten des TEB ( = Stadt) zu senken, d.h. das Personal des ehemaligen Kurvereins unter geänderten Rahmenbedingungen in der zum 01. Januar 2017 neu gründeten GmbH weiter zu beschäftigen.
Dafür zahlte die Stadt als Hauptgesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag 970.000,- Euro,- als Stammkapital bzw. Kapitalreserve ein.
Die drei Mitgesellschafter AEU, Bensersiel aktiv und der Kurverein ( inzwischen zu einer reinen Vermietervereinigung mutiert) beteiligten sich pro Verein gerade einmal mit einer Einlage von 10.000 Euro .
Da die Stadt selbst jedoch ... wie bekannt.... hoch verschuldet ist, mussten 55 städtische Altenwohnungen in bester Wohnlage versilbert werden.
Mit der Gründung der GmbH sollte eine Wende , weg vom kommunalen Zuschussbetrieb TEB, hin zur privat betriebenen Gesellschaft , erreicht werden.
Die Optik stimmte zwar so weit und ließ erwartungsgemäß die lokale Presse jubeln.
„ Die Dinge entwickeln sich positiv“ , so der „Anzeiger“ am 03. Februar mit seiner Schlagzeile..... schön , wenn es denn so wäre.
Die Brisanz liegt in den folgenden Zeilen derselben Pressemitteilung:
„Umsätze und sonstige Betriebserträge sowie Zinsen, Tilgung und Abschreibungen fallen beim TEB an. Die Personalkosten werden vom TEB gezahlt und an die GmbH weiter berechnet .“
Was steckt dahinter ?
Zum einen das Eingeständnis, dass das Ziel, die Personalkosten zu senken, zweifellos verfehlt wurde . Auf die Gründe des Scheiterns soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.
Des weiteren zeigt sich , dass die mit großem finanziellen und medialen Aufwand gegründete GmbH sich der gestellten Aufgabe nicht gewachsen fühlt und jedes geschäftliche Risiko scheut.
Spätestens jetzt musste also jedem klar geworden sein, dass die GmbH …. und somit auch die Vereine als Mitgesellschafter..... in schwere Wasser geraten wären, wenn es , wie in der Vergangenheit üblich, an der nötigen Liquidität fehlen sollte.
Auch drastische Verluste mussten einkalkuliert werden.
Auf dieses absehbare Risiko hatte unser Mitglied Erwin Schultz im Zuge der GmbH Gründung und bei der Formulierung des Gesellschaftsvertrages eindringlich und mehrfach hingewiesen.
Späte Erkenntnis scheint jetzt für Ernüchterung gesorgt zu haben.
Und prompt kam es in deren Folge zu einer unerwarteten und faustdicken Überraschung.
Dem Rat wurde plötzlich und außergewöhnlich kurzfristig der Entwurf eines „Geschäftsbesorgungsvertrags , gekoppelt mit einem Betrauungsakt , vorgelegt.
Das dieser auch ohne weitere Diskussion mit der Ratsmehrheit verabschiedet wurde, ist natürlich weniger überraschend.
Dieser Geschäftsbesorgungsvertrag legt fest, dass nicht nur das Personal bei der Stadt (TEB) weiterbeschäftigt bleibt, sondern darüber hinaus, dass die Stadt ...wie bisher auch schon .... künftig alle sonstigen finanziellen Risiken allein trägt.
Da muss die Frage erlaubt sein, wofür haben wir mühselig eine GmbH gegründet , dafür schon wieder eine knappe Million Euro gezahlt, die Altenwohnungen verhökert , wenn es dieser GmbH offensichtlich an Mut und Willen fehlt, eigenverantwortlich als „Player“ im Wettbewerb der Touristikwirtschaft aufzutreten ?
Das hätte man auch billiger und einfacher haben können.
Der z.T. laienhaft formulierte Geschäftsbesorgungsvertrag stellt die GmbH von allen eigenen finanziellen Beteiligungen frei, sichert ihr sogar noch expressis verbis vertraglich im Bedarfsfall „Ausgleichsleistungen“ zu wie
Betriebs- und Investitionszuschüsse,
Bürgschaften,
Darlehen,
Verlustausgleiche und
Kostenübernahmen und Kapitaleinlagen.
Mehrfach haben Bürger gefragt, warum es neben dem Geschäftsbesorgungsvertrag noch zusätzlich eines Betrauungsakts bedürfe und was das überhaupt bedeute.
Von Betrauung spricht man, wenn einem Unternehmen eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse kraft eines öffentlichen Hoheitsaktes übertragen wird.
In unserem Fall stellt der Ratsbeschluss den Hoheitsakt dar.
Diesen Hoheitsakt ( = Ratsbeschluss) bezeichnet man als Betrauungsakt .
Rechtsgrundlage für eine Betrauung ist eine EU-Richtlinie zum EU- Vergaberecht aus 2014, die spätestens zum 01. April 2016 in nationales Recht umzusetzen war.
Die Notwendigkeit eines Betrauungsaktes im Esenser Modell ergibt sich daraus, dass dieser die rechtsförmliche Grundlage für die im Vertrag vereinbarte Fehlbetragsfinanzierung darstellt .
…. also ein Persilschein für die GmbH, vor allem aber für die beteiligten privaten Mitgesellschafter ( Vereine).
„ Schönwetter – GmbH “ ….. oder wie soll man eine Gesellschaft nennen, die ohne jedes eigene Geschäftsrisiko am Tropf des Bürgers hängt ?
Diese neue Touristik - Konstellation mit einem weiterhin existierenden sündhaft teuren Eigenbetrieb TEB und einer privatrechtlichen GmbH , die im Auftrag der Stadt lediglich über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die Aufgaben des Fremdenverkehrs / Touristikwesen wahrnehmen soll, ist unserer Überzeugung nach ….wie seinerzeit die Gründung des TEB.... eine weitere Fehlentscheidung.
Sie öffnet einer unkontrollierten noch höheren Verschuldung Tür und Tor.
Diese ohnehin schon unsägliche Konstellation wird noch dadurch verschärft , dass dem Geschäftsführer der privatrechtlichen GmbH in Personalunion gleichzeitig auch die Leitung des öffentlich - rechtlichen Eigenbetriebs TEB übertragen wurde.
Mit dieser nicht nachvollziehbaren Verknüpfung beider Funktionen wird die so dringend erforderliche strikte Abgrenzung beider von unterschiedlichen Interessen geleiteten Betriebe aufgehoben , bzw. kann nach Belieben fließend gestaltet werden
(Stichwort : Compliance ).
Diese Intransparenz öffnet jeder Klüngelei Tür und Tor und lässt finanzielle Transaktionen unkontrolliert zu..... vorbei am Stadtrat.
Ganz abgesehen davon, dass der Geschäftsführer der privatrechtlichen GmbH als leitender Angestellter natürlich nicht in die kommunalrechtliche Hierarchie eingebunden ist, als Leiter des TEB jedoch den Weisungen des Stadtdirektor sowie den Beschüssen des Rats und seiner Gremien Folge zu leisten hat. .
Damit setzt man den GF einem intrapersonellen Konflikt aus, der sich aus divergenten Erwartungen und unterschiedlichen Interessenlagen der GmbH einerseits und des TEB andererseits zwangsläufig ergeben wird.
Fazit: es bleibt alles beim alten.... viel Lärm um nichts...unnötige Kosten; statt versprochener Transparenz wurden neue undurchsichtige Verflechtungen konstruiert.....
Siehe auch dazu den Beitrag auf dieser Homepage im Menü „Aktuelle Themen“ vom 22. November 2016 unter der Überschrift „ Mehr Qualität ist das Ziel “.
Obige Darstellung zeigt, dass der verabschiedete Haushalt die wirtschaftlichen Fakten weitestgehend ausblendet und unberücksichtigt lässt.
Wir sind uns bewusst, dass unsere Kritik nichts verändern wird, hoffen aber in unser aller Interesse dennoch, dass damit ein längst überfälliger Denkprozess angestoßen werden kann.
Aus den oben genannte Gründen konnten wir dem Haushalt 2017 nicht zustimmen.
Zum Abschluss sei hier ein bemerkenswerter Satz des EBI Vertreters Heiko Reents zitiert, den er in der Debatte zum Verkauf der Altenwohnungen am 27.02. 2017 ( Ratssitzung) im Disput mit der Mehrheitsfraktion gleich zweimal sagte : „Darauf können wir nicht stolz sein“ .
Wenn man die verkommenen Gebäude betrachtet und sich vorstellt, in welchen bescheidenen Wohnverhältnissen die betroffenen Mitbürger jahrelang „gehaust“ haben, ist man geneigt zu ergänzen : „aber schämen dürfen wir uns schon“ !