Der Eigentümer stellte in sachlicher und überzeugender Art und Weise die Rechts- und Sachlage aus seiner Sicht und aus eigenem Erleben als Kläger gegen die Bebauungspläne Nr.67 und Nr.72 dar, die bekanntermaßen beide durch höchstrichterlichen Beschluss als rechtswidrig und somit als unwirksam erklärt worden waren.
Erfreulich :
Der Eigentümer stellte u.a. auch klar, dass er entgegen aller bisherigen anderslautenden Behauptungen zu jeder Zeit gesprächsbereit gewesen sei, sich gütlich und außergerichtlich zu einigen.....und bekräftigte diese Bereitschaft in seinem Vortrag erneut.
Er ließ allerdings keinen Zweifel daran, dass er eine angemessene Entschädigung erwarte , die nach seiner Vorstellung aber auch durchaus beiden Seiten gerecht werden müsse.
Sollte man sich auf eine Kauf-/ Entschädigungssumme einigen, wolle sich der Eigentümer bereit erklären, alle derzeit anhängigen Rechtsstreite durch Rücknahme seiner Klagen zu beenden.
Viel Zeit bleibt da nicht für langwierige Verhandlungen, denn schon Ende Oktober 2017 ist mit dem Eröffnungstermin der Klage gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung vor dem OVG Lüneburg zu rechnen. Bereits einen Monat später wird der Beginn der Verhandlungen im Rechtsstreit um Schadensersatz vor dem Landgericht Aurich sowie vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg in Sachen Straßensperrung erwartet.
In der sich anschließenden Erörterung im Gremium ...nach Verabschiedung des Landeigentümers....zeigte sich die Ratsmehrheit unter dem Eindruck der Fakten einstimmig grundsätzlich zu einer außergerichtlichen Einigung bereit.
Diskussionsbedarf besteht allerdings noch im Detail , zumal u.a. die Frage nach der künftigen Legalisierung der Straße nach wie vor ungeklärt ist.
Unsere Befürchtung :
Diese vorhandene Straße ist selbst bei einer Neuauflage der Landschaftsschutzgebietsverordnung durch den Landkreis nicht mehr zu legalisieren, daran wird auch der bereits im vorigen Jahr beschlossene neue Bebauungsplan nichts ändern.
Zu dieser Einschätzung muss jeder kommen, der das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. März 2014 zum Bplan 67 aufmerksam liest und sich nicht durch Vergleiche mit anderen Verfahren wie z.B das der Hochmoselbrücke oder das der Waldschlösschenbrücke in Sachsen irritieren lässt.
In beiden Fällen war die Rechtsgrundlage ein Planfeststellungsverfahren und nicht wie in Esens eine Satzung, die sich im Rechtscharakter und in möglichen Rechtsbehelfen elementar unterscheiden.
Es bliebe also nur die Lösung ( und Hoffnung), dass kein neuer Kläger auftaucht und somit nach Ablauf der Klagefrist die Straße nach erfolgter Widmung dort bleibt, wo sie jetzt ist....wenn auch nach wie vor illegal. Es gilt dann der allseits bekannte Grundsatz : Wo kein Kläger , da kein Richter.
Dennoch, es bleiben Unwägbarkeiten und zur Zeit noch nicht quantifizierbare Risiken..
Der Gesprächsverlauf war nach unserem Eindruck insgesamt wohltuend unaufgeregt , erkenntnisreich und nach unserer Einschätzung letztendlich auch zielorientiert.
Alles in allem also ein gelungener und harmonischer Abend , wenn da nicht wie aus heiterem Himmel heraus der Stadtdirektor für einen hässlichen Eklat gesorgt hätte.
So griff er uns ( Gruppe BZE/Ole Willms ) in unerträglicher Art und Weise an..... und das in Gegenwart eines Außenstehenden . Grund seiner Attacke war unsere Ankündigung der nichtöffentlichen Sitzung auf unseren Homepages.
Insbesondere der abschließende Satz unseres Beitrages : „Wir werden Sie über das Ergebnis der nichtöffentlichen Besprechung informieren“ hatte es ihm angetan.
Sollten wir es wagen, aus der nichtöffentlichen Sitzung zu berichten, werde er dafür sorgen , dass unsere Berichterstattung anderen Behörden vorgelegt werde ( gemeint war wohl eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht), so seine Drohung.
Mit der Ankündigung , er werde „sehr sorgfältig unsere Homepage beobachten“ , setzte er allem noch die Krone auf..
Gut gebrüllt, Löwe..... möchte man es mit Humor nehmen..
Aber es geht um mehr.
Mit solchen Attacken sollen kritische Ratsmitglieder eingeschüchtert werden ...und nicht zum ersten Mal versucht der Stadtdirektor Ratsmitgliedern einen Maulkorb zu verpassen.
Dabei verkennt er, dass umgekehrt ein Schuh daraus wird.
Es mutet ja schon fast pervers an, wenn ein dem Rat untergeordneter Ehrenbeamter Mitglieder just dieses, von den Bürgern gewählte und mit Verfassungsauftrag ausgestatteten Gremiums, überwachen und kontrollieren will.
Ein Blick in das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ( NKomVG) hilft da weiter.
Unmissverständlich verpflichtet die Kommunalverfassung sogar die Ratsmitglieder zur Überwachung und Kontrolle der Verwaltung …... ein Auftrag , der unseres Erachtens viel zu selten und nur halbherzig vom Rat wahrgenommen wird.
Natürlich sind derartige Drohungen , Nötigungen und Einschüchterungsversuche gegenüber gewählten Mandatsträgern nicht hinnehmbar .
Wir sehen uns deshalb gezwungen, zeitnah zu prüfen, ob rechtliche Schritte einzuleiten sind, damit wir auch weiterhin ungehindert unser freies Ratsmandat pflichtgemäß und verfassungskonform ausüben können.
Wir haben den Esenser Bürgern Transparenz versprochen, und dabei bleibt es........übrigens alle anderen Parteien und Gruppen während des Wahlkampfes auch .
Im Übrigen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir sehr wohl um das Spannungsverhältnis zwischen der Verschwiegenheitspflicht und der grundsätzlich gebotenen Öffentlichkeit wissen und deshalb auch penibel darauf achten, dass schützenswerte persönliche Daten vertraulich bleiben.
Wenig hilfreich ist allerdings, dass durch solch überflüssige und unbegründete Attacken eine gedeihliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit erheblichen Schaden nimmt.....sehr zu unserem Bedauern.