Zum besseren Verständnis eine Zusammenfassung des Ablaufs der Sitzung.
Wer ,wie ich, pünktlich erschienen war, wurde bereits vor der Eingangstür zum Ratssaal von einer städtischen „ Türsteherin“ abgefangen.
„Da dürfen Sie nicht rein, da ist noch eine Besprechung“.
Auf zweimalige Nachfrage wurde mir dann immerhin mitgeteilt, dass Frau Bürgermeisterin Emken und SD Hinrichs die designierten Mitgesellschafter für die künftige Touristik GmbH exklusiv zu einer „Top Secret“ - Aussprache geladen hatten.
Unter Ausschluss der Verfassungsorgane Rat und Verwaltungsausschuss !!!!!
Wohl nicht ganz, denn die SPD/ Grünen Ratsvertreter Saathoff, Willms und Mammen sowie der angepasste Ratsherr Deppermann ( CDU) kamen später...... sie waren ganz offensichtlich über die Geheimsitzung informiert worden.
Bei all den Klüngeleien und Mauscheleien der letzten Jahre mag man sich schon gar nicht mehr über derartige Verhaltensweisen wundern oder gar ärgern.
Aber dann wurden wir Wartenden ...wenn auch mit einer Viertel Stunde Verspätung ... doch eingelassen.
Zu meiner Überraschung war der neue Geschäftsführer ( GF) des TEB (oder der GmbH ? ) Herr von Bloh schon anwesend und somit Teilnehmer der geheimnisumwitterten Gesprächsrunde.
Im Gegensatz zu den Mitgliedern des VA wurde ihm ganz offensichtlich das Privileg der Teilnahme an dieser Besprechung gewährt...das gesetzlich legitimierte Organ des Verwaltungsausschusses musste vor der Tür warten...so geht nach dem Verständnis des Stadtdirektors und der Bürgermeisterin Demokratie in Esens.
Die Vereinsvertreter durften bleiben.....zum Inhalt des voran gegangenen Gespräches kein einziges Wort, weder von Frau Emken noch von Herrn Hinrichs.
Seltsamerweise auch keine Nachfrage seitens der übrigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses....schon sehr merkwürdig!
Stattdessen hatte nun der kommissarische Geschäftsführer des TEB ( ? ) das Wort und alle kamen nun gemeinsam in den Genuss seiner ersten Berichterstattung zum Esenser Tourismusbetrieb.
Herr von Bloh stellte, mit Zahlen unterlegt, die wirtschaftliche Entwicklung des Kurvereins / TEB vor , beginnend im Jahr 2012 bis Ende 2015.
Verblüffend für mich war, dass nach seiner Darstellung im Jahr 2015 die Personalmehrkosten, die auf die widersinnige Gründung des TEB und die damit zwangsläufig verbundene Überführung der Beschäftigten in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD ) zurück zu führen sind, „nur“ bei 246.000,- Euro gelegen haben sollen.
Erstaunlich...diese Summe steht signifikant im Widerspruch zu den bisher bekannten und mehrfach auch vom SD Hinrichs bestätigten Zahlen, die wesentlich höher lagen.
Nicht enthalten in diesem Betrag sind...das blieb unerwähnt.... weitere Kosten wie z.B. die für zwei aufwendige Gutachten zur Organisationsuntersuchung des Außenbereichs und der Marketing- Abteilung des TEB sowie zu einem Optimierungskonzept der Nordseetherme und des Freibades....von Anwaltsgebühren und Beratungskosten externer Consultingfirmen ganz zu schweigen.
Aus den sich anschließenden allgemeinen Ausführungen des GF konnte der Schluss gezogen werden, dass das angepeilte Gründungsdatum der schon so lange angekündigten neuen Touristik GmbH zum 01. Juli 2016 anscheinend doch nicht eingehalten werden konnte.
Explizit wurde das nicht kommuniziert....der Verwaltungsausschuss wurde dumm gehalten.
Eine plausible Begründung für die ( vermutete) erneute Verschiebung wurde ebenfalls nicht genannt......... Na ja.... Fachkundige wird es nicht überraschen.
Fachkundigen hätte allerdings der Atem gestockt, als der GF Vorschläge zum künftigen Umgang mit dem sowohl überflüssigen als auch misslungenen Haustarifvertrag machte ( ebenfalls ohne vorherige Beteiligung des Rates durch Bürgermeister und Stadtdirektor ausgehandelt und abgeschlossen ).
Deutlich wurde jedenfalls , dass darüber hinaus die misslungene und außerdem rechtswidrige Kündigung desselben durch den Stadtdirektor .. und das entgegen guter Ratschläge...uns noch finanziell stark belasten wird....als hätten wir nicht schon Sorgen genug.
Details an dieser Stelle zu nennen , würde zu weit führen....mir jedenfalls, der ich u.a. zehn Jahre lang Personalchef einer großen Behörde war, entstand der Eindruck, in die ZDF „ Heute - Show“ versetzt worden zu sein.
Arbeits- und Tarifrecht...das unbekannte Wesen.
Nach seinem Vortrag verließ der kommissarische GF zusammen mit den Vereinen den Ratssaal und die eigentliche Sitzung des VA konnte endlich beginnen....und das tat sie mit einem Paukenschlag.
Auf die Frage von Frau Emken, ob es Anmerkungen zur Tagesordnung gäbe, wagte ich die Frage, warum denn nun meine beiden Anträge nicht in die Tagesordnung aufgenommen worden seien.
Das war das Stichwort für den Stadtdirektor Hinrichs.
Sichtlich erregt ließ er mich wissen, dass er sich nicht durch öffentliche Presseberichte ( die ja in der Regel immer öffentlich sind ) zu irgendetwas zwingen lasse.
Seine Auskunft gegenüber der Presse sei auch nicht so zu verstehen, dass in einer bestimmten Sitzung des VA über meine Anträge beraten werde.
Der Verwaltungsausschuss sei auch nur möglicherweise der zuständige Ausschuss ….. im Übrigen werde er „ein paar Sätze“ unter dem TOP „ Mitteilungen der Verwaltung“ dazu sagen .
In dankbare Aufmerksamkeit und mit achtungsvollem Respekt lauschten die anwesenden Genossen, sowie der „Grüne“ Mammen und Fidi Deppermann dieser unglaublichen Tirade.
Man merke und staune:
Zu Ratsanträgen lässt sich der Herr Stadtdirektor dazu herab, „ein paar Sätze zu sagen“.
Gnade oder Hochmut?
Mir sagt dieser in jeder Hinsicht unangemessene Auftritt des Herrn Hinrichs jedenfalls in aller Deutlichkeit, dass er scheinbar immer noch nicht seine Rolle als Stadtdirektor verstanden hat.
Dem kann abgeholfen werden...und das in einem Satz :
Herr Hinrichs hat den Rat fachlich zu beraten ( soweit er dazu überhaupt in der Lage ist ) und im Übrigen die Beschlüsse des Rates auszuführen.
Und noch was:
Seine Amtsführung unterliegt der Kontrolle des Rates ...ob ihm das nun gefällt oder auch nicht. Dabei handelt es sich nicht nur um ein Recht, es ist sogar die Pflicht eines jeden Ratsmitgliedes , diese Kontrolle im Zweifel auch durchzuführen.
Um abzukürzen , nun zum Ergebnis :
Mein Antrag vom 07. Juni 2016 , „gegenüber den damals verantwortlichen Vorstandsmitgliedern des Kurvereins als auch gegenüber dem Geschäftsführer Schadensersatzansprüche geltend zu machen“ wurde natürlich nicht behandelt.
Die wahren Beweggründe dürften jedem verständigen Bürger ersichtlich sein..
Und wie begründet das der Stadtdirektor ?
Er sei nicht in der Lage, einen solchen Sachverhalt zu bewerten ( obwohl er doch nach seiner eigenen Aussage Diplomverwaltungswirt ist ).
Er werde ...wann, hat er nicht gesagt....einen Fachanwalt mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragen.
Also soll schon wieder ein Anwalt die Arbeit der Verwaltung machen...die Königsdisziplin Esenser Ratstätigkeit.
Vielleicht sollten wir baldmöglichst eine eigene städtische Anwaltskanzlei gründen, wäre möglicherweise kostengünstiger, auf jeden Fall immer ausgelastet.
Dabei hat die Staatsanwaltschaft doch schon die juristische Vorarbeit geleistet....und der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Osnabrück liegt dem Stadtdirektor schon seit dem 25. April 2016 vor.
Seine Pflicht wäre es gewesen, sofort aus eigenem Antrieb und von Amts wegen zu reagieren....um Schaden von der Stadt und den Bürgern abzuwenden , wo immer das auch möglich ist.
Es ist schon schlimm genug, dass überhaupt ein Ratsmitglied ihm den Anstoß zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte geben musste.
Des Stadtdirektors „paar Sätze“ jedenfalls wurden offensichtlich beifällig aufgenommen......Fokko Saathoff ( langjähriges Vorstandsmitglied und selbst ehemaliger Vorsitzender des KV ), Heiko Willms ( langjähriges Vorstandsmitglied im KV ), Martin Mammen ( ebenfalls viele Jahre im Vorstand des KV )....alle wären im Fall einer Inanspruchnahme zum Schadensersatz betroffen..... nickten zufrieden.
Der erst kürzlich von der SPD zum Aufsichtsrat geadelte Deppermann ( CDU ) und die Frau Bürgermeisterin stimmten natürlich ebenfalls dem grandiosen Lösungsansatz des Stadtdirektors zu.......mit Blick auf die drohende Kommunalwahl wertvolle Zeit gewonnen.
Ich wage eine Prognose :
Bis zur Wahl wird die Angelegenheit auf die lange Bank geschoben...und sollte überhaupt etwas geschehen, wird ein Gutachten aus dem Hut gezaubert, das die Erfolglosigkeit einer Geltendmachung von Regress - und Schadensersatzansprüchen bescheinigen wird …......und der Bürger löffelt wieder die Suppe aus.
Diese Art der Problembehandlung hat in Esens Tradition.
Und Jetzt noch zum zweiten Antrag, nämlich zur klaren Positionierung der Parteien / Fraktionen zum beabsichtigten Verkauf der Altenwohnungen....und das vor der Wahl.
Da Stadtdirektor und Bürgermeisterin.... zusammen verantwortlich für den jährlichen Sitzungskalender..... die nächste reguläre Sitzung des Rates auf den 26. September 2016, also nach der Wahl , festgesetzt hatten, sollte antragsgemäß in einer öffentlichen Sondersitzung über den Verkaufsbeschluss beraten und beschlossen werden.
Um das zu verhindern, hatte der Stadtdirektor einen genialen Einfall.
Genüsslich belehrte er mich, dass eine zusätzliche Ratssitzung nur einberufen werden dürfe, wenn mehr als zwei Drittel der Ratsmitglieder das verlangten.
O.K. , wenn die Verfassung das so vorsieht, dann ist das eben so .
Da ich nicht sofort das NKomVG zur Hand hatte, vertraute ich ...wie ich heute weiß, dummerweise....dem Wort des Ehrenbeamten.
Natürlich hätte ich darauf verweisen können, dass gerade in diesem Jahr wegen der Bewegung im Tourismuswesen eine Vielzahl von Sondersitzungen einberufen worden waren...ohne vorherige Abstimmung im Ratsgremium.
Nur, einen Rechtsanspruch hätte ich daraus natürlich nicht ableiten können.
Also musste ich diese , wenn auch m. E. vorgeschobene Begründung akzeptieren.
Zuhause dann der Blick in das Kommunalverfassungsgesetz :
Und siehe da, ganz so, wie der Herr Stadtdirektor mich belehrt hatte, sieht die Rechtslage denn doch nicht aus.
So ist eine Sitzung immer dann einzuberufen, „wenn die Geschäftslage es erfordert“.
Also eine Muss - Bestimmung !
Stellt sich doch die Frage: sollte der Stadtdirektor tatsächlich der Meinung sein, dass eine mögliche Schadensminderung von einigen Hunderttausend Euro zugunsten der Stadt und der Bürger zu unwichtig ist für eine Sondersitzung ?
Ist etwa auch der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Ratsbeschluss über einen Verkauf der Altenwohnungen ebenfalls nicht Erfordernis genug für eine Sondersitzung ?
Schwer nachvollziehbar und mit sachlichen Argumenten nicht erklärbar !!!
Nur am Rande erwähnt , was der Stadtdirektor im Eifer des Gefechts auch geflissentlich überlesen hat :
Nicht eine Mehrheit von zwei Dritteln, sondern von einem Drittel der Ratsmitglieder oder auch einem Drittel der Mitglieder des Verwaltungsausschusses hätten für die Einberufung einer Sondersitzung ausgereicht.
Aber die wollte natürlich keiner der anwesenden Betroffenen....es geht nur um Zeitgewinn und um die Täuschung des Wahlbürgers..
Zum Schluss bleibt mir die bittere Erkenntnis, dass der Stadtdirektor nach meiner Einschätzung die erforderliche Neutralität bei seiner Amtsführung endgültig aufgegeben hat .
Übrigens:
Zum geplanten Landschaftsschutzgebiet um Bensersiel kein einziges Wort....
Zum vorliegenden 22.000,- Euro teuren Gutachten des Dr, Roßkamp vom September 2015 ebenfalls kein Wort...ein Gutachten, das ohne jede Beteiligung des Rates in Auftrag gegeben worden war und jetzt wegen des wohl unerwünschten Ergebnisses unterdrückt wird.
Da es dabei letztendlich um die Verantwortlichkeit für den Schwarzbau Kommunale Entlastungsstraße geht, steht zu befürchten, dass auch in diesem Fall erneut und weiterhin getrickst und getäuscht wird.....der Bürger muss nicht alles wissen.
Wie sagte doch schon unlängst der Bundesinnenminister so treffend: „ das würde nur Ängste beim Bürger auslösen“... wie wahr !!!
Ich hoffe, obige Schilderung beantwortet alle persönlichen und telefonischen Nachfragen
Zum Thema „Entlastungsstraße“ folgt wegen des großen Interesses ein gesonderter Beitrag.