Unverständlich und zugleich bedauerlich :
Diese so wichtige Änderung ist scheinbar in Esens schlichtweg nicht wahrgenommen worden und erreichte folgedessen unsere Gemeinde erst mit einer schmerzlichen Verspätung von etwa 8 Monaten !!.
Dass wir überhaupt von dieser Entwicklung erfahren, ist nach unserem Eindruck zudem auch nur einem aufmerksamen und politisch interessierten Bürger zu verdanken, der das Bauamt darauf hingewiesen hat.
Neben Themen wie
Urbanes Gebiet und neue Lärmwerte
Lärmschutzprivilegierung bei Sportanlagen
Absicherung der Einheimischenmodelle und
Bessere Steuerung von Ferienwohnungen in Wohngebieten
regelt die Novelle zum Baugesetzbuch durch die Einfügung eines neuen § 13b ein „beschleunigtes Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen“.
Danach können Gemeinden seit dem 13. Mai 2017 Bebauungspläne mit einer Grundfläche bis zu einem Hektar für Wohnnutzung im beschleunigten Verfahren aufstellen.
Das bedeutet für die Stadt Esens als Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde u.a. , dass das zeitaufwendige zusätzliche Verfahren auf der Ebene der Samtgemeinde entfallen und der Flächennutzungsplan nunmehr lediglich berichtigt und angepasst werden kann.
Und noch eine sehr wichtige Nachricht :
Die Novelle verlangt für die betroffenen Flächen des Außenbereichs keine Kompensation .
Da waren nach bisheriger Regelung für einen Bauplatz durchschnittlicher Größe von etwa 1000 Quadratmetern schon schnell einmal knapp 4.000,- Euro fällig.
Der einzige Wermutstropfen bei der Geschichte:
Die Regelung gem § 13 b BauGB ist bis Ende 2019 befristet.
Vorsorglich empfehlen wir allen Bürgern, die sich mit dem Gedanken befassen, in nächster Zeit ein Haus bauen zu wollen, rechzeitig nähere Auskünfte zur oben dargestellten Rechtslage bei der Samtgemeindeverwaltung einzuholen....es könnte sich lohnen !