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Erwin Schultz

Wolder Flage 3

Telefon: 04971-926580

Fax: 04971/926580

erwin.schultz1@ewetel.net                                                 26427 Esens, 12. Juni 2015

 

 

 

 

 

 

Frau Bürgermeisterin Karin Emken o.V.i.A.

 

Herrn Stadtdirektor Harald Hinrichs o.V.i.A.

 

Stadt Esens

Am Markt/ Rathaus

26427 Esens

 

 

Antrag gem.§ 29 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr.6 NkomVG

 

 

Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,

 

hiermit stelle ich den Antrag, dass der Rat der Stadt beschließen möge, für künftige Verleihungen von Ehrenbezeichnungen eine Satzung, hilfsweise eine Richtlinie, zu beschließen.

Zur Erarbeitung der näheren Modalitäten ( wie z.B. Bedingungen, Voraussetzungen, möglicher Personernkreis etc.) schlage ich die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe vor.

Begründung

Die jüngste Verleihung des Ehrenbürgerrechts hat gezeigt, dass, unabhängig von der zu ehrenden Person, zu dieser Thematik Meinungsunterschiede und Irritationen offenkundig geworden sind..

Durch im Grunde überflüssige Diskussionen bestand zeitweise sogar die Gefahr, dass das Ansehen und der Ruf der zu würdigenden Persönlichkeit hätte beschädigt werden können.

Die besonderen Verdienste, um die es eigentlich hätte gehen sollen, rückten dabei bedauerlicherweise zwangsläufig in den Hintergrund , statt dessen befasste sich der Rat nur noch mit strittigen Verfahrensfragen.

Um künftig derartige Vorgänge zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten per Satzung oder auch in einer Richtlinie Rahmenbedingungen für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen erarbeitet werden .

In dem Zusammenhang kann auch dem hier und da entstandenen Eindruck entgegen gewirkt werden, dass nur Politiker geehrt und somit gegenüber allen anderen Mitbürgern bevorzugt würden.

Auch könnte über eine “ abgestufte “ Ehrung ( Rangfolge ) nachgedacht werden.

 

Ich bitte diesen Antrag auf der nächsten Ratssitzung auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Erwin Schultz

 

 

 

Erwin Schultz

Wolder Flage 3

Telefon: 04971-926580

Fax: 04971/926580

erwin.schultz1@ewetel.net                                                                                     26427 Esens, 13.06.2015

 

 

 

 

Frau Bürgermeisterin der Stadt Esens

Karin Emken o.V.i.A.

Rathaus

Am Markt 2-4

26427 Esens

 

nachrichtlich:

Herrn Stadtdirektor Harald Hinrichs o.V.i.A.

 

Baulückenkataster

 

Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,

 

aus gegebener Veranlassung stelle ich hiermit erneut den Antrag, für die Stadt Esens ein Baulückenkataster zu erstellen.

Bei meinem Anliegen geht es mir u.a. darum, dass, so weit wie möglich , bestehende Baulücken innerhalb des Stadtgebietes vorrangig bebaut werden, bevor immer neue Flächen am Stadtrand erschlossen werden müssen.

 

Damit könnte nicht nur das Erscheinungsbild der Stadt aufgewertet und verbessert werden, sondern betroffenen Bürgern würde ggfs. auch die Möglichkeit eröffnet, private Hinterlandgrundstücke für die Eigennutzung zu erschließen.

Um diesen Ansatz weiter zu verfolgen, beantrage ich die Erstellung eines

Baulückenkatasters , in dem alle Baulücken, d.h. alle freien Grundstücke ohne Bebauung innerhalb der Stadt , oder aber Grundstücke, die zwar bebaut sind, aber aufgrund der Grundstücksgröße noch Platz bieten würden für ein weiteres Haus, erfasst werden.

 

Aufgabe der Stadt könnte dabei auch sein , ggfs Eigentümer von Baulücken, die selbst nicht mehr bauen möchten , mit Bauwilligen zusammen zu führen.

Freie Flächen müssen jedoch nicht immer zwangsläufig als Baugrundstücke ausgewiesen werden, wenn dies einem geordneten Stadtbild widerspräche.

Ein Baulückenkataster würde auf jeden Fall als grundsätzliche Planungsgrundlage hilfreich sein können für künftige Bauvoranfragen aber auch für Planungen hinsichtlich des Innenstadtkonzeptes sowie der beabsichtigten Gestaltungssatzung.

Natürlich können betroffene Grundstückseigentümer aus der bloßen Aufnahme im Baulückenkataster keinerlei planungs- und bauordnungsrechtliche Ansprüche ableiten. Darauf wäre möglicherweise bei den notwendigen Erhebungen vorsorglich hin zu weisen.

 

Noch einige grundsätzliche Hinweise :

 

Statistiken belegen, dass trotz anhaltender Baulandknappheit in bereits bebauten Kernbereichen Baulückenanteile von 20 bis 30 Prozent bestehen.

Diese könnten kurzfristig und nahezu ohne Planungs- und Erschließungsaufwand bebaut werden. Solche und andere Formen der Mobilisierung von Baulandpotenzialen zahlen sich für die Gemeinde unmittelbar aus.

Ökonomische Vorteile :

Minderung von Vorfinanzierungskosten, entfallende Ausgleichsmaßnahmen, bessere Auslastung der Infrastruktur wie z. B. Ver- und Entsorgung, ÖPNV, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Straßenbeleuchtung, Müllabfuhr etc.

Ökologische Vorteile :

 Verminderung des Landschafts-, Boden- und Flächenverbrauchs, Verhinderung unnötiger Bodenversiegelung und somit Schonung des Landschaftshaushaltes.

 

Nach meiner Kenntnis steht eine benutzerfreundliche Software für die Errichtung von Baulückenkatastern zur Verfügung, so dass der Verwaltung keine nennenswerte Mehrbelastung entstehen würde.

Der Bestandsnachweis von Baulücken könnte bei Bedarf in einem zweiten Schritt zu einem Baulückenmanagement ausgebaut werden, um aktiv die Gestaltung der Stadt zu begleiten.

 

So beziehen sich verschiedene Kommunen , die bereits diesen Schritt gegangen sind , auf die Rechtsgrundlage des § 200 Abs. 3 des Baugesetzbuches.... und melden gute Erfolge.

 

Es gäbe noch sehr viel mehr Gründe, die für die Einrichtung eines Baulückenkatasters sprächen, auf deren Aufzählung ich jedoch an dieser Stelle der Übersicht wegen verzichten möchte.

 

Ich bitte meinen Antrag bei der Aufstellung der Tagesordnung für die nächste Ratssitzung zu berücksichtigen..

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Schultz

 

 

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© Gruppe BfB-CDU im Stadtrat Esens

 

 

 

 

 

 

Gewählte Sprecher:

Erwin Schultz

Diplomverwaltungswirt

Regierungsoberamtsrat a.D.

Telefon:  +49 4971 926580

Email: erwin.schultz1@ewetel.net

 

Christian Ihnken

Augenoptiker

 Michael Droste

Handwerker

Tel. 01525 - 2418421

Email: mikaflorian59@gmail.com

 

 

 


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