Das BZE berät schon seit längerem die heikle Situation und hat bereits mehrere Projekte ausgearbeitet, um der ungebremsten Fehlentwicklung gegenzusteuern.
So haben wir u.a. ein Vorschlag zur Parkraumbewirtschaftung entwickelt, der in die Haushaltsvorbesprechungen für den diesjährigen Haushalt einfließen soll.
Weitere Pläne zur Eindämmung der hohen Verschuldung der Stadt werden folgen.
Bedauerlich allerdings ist, dass weder von der Mehrheitsfraktion noch vom Vorsitzenden des Finanausschusses Friedrich Deppermann auch nur ansatzweise Gedankenanstöße kommen.
Als lebe man in Esens in einer Oase der Glückseligkeit wird über Haushaltsmittel gar nicht gesprochen.
So findet folgerichtig auch die erste Finanzausschusssitzung erst am 12. März 2018 statt, wohlgemerkt für das bereits laufende Haushaltsjahr 2018.
Das heißt im Klartext, dass wir ein halbes Jahr im „Nothaushalt“ vor uns hinwursteln , da nur gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen geleistet werden dürfen und solche, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist.
Von Planungssicherheit und der politisch so dringend notwendigen Neuausrichtung kann also weiterhin keine Rede sein.
Nachfolgend geben wir unseren Mitbürgern den Antrag an den Kämmerer der Samtgemeinde zu Kenntnis, der freundlicherweise dem Rat der Stadt auch bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 behilflich sein wird.
Bündnis Zukunft Esens
- BZE - 17.01. 2018
Herrn
Herwig Hormann.
Am Markt 2-4
26427 Esens
Haushalt der Stadt Esens 2018
Antrag in Vorbereitung des Haushaltsplanes 2018
hier: Wirtschaftsfaktor Parkflächen der Stadt Esens
I. Ausgangslage:
Gemäß einer Aufstellung der Verwaltung (ohne Datum und ohne Unterschrift) verfügt die Stadt Esens offiziell über insgesamt 661 Parkplätze.
Davon sind zur Zeit lediglich 20 Stellflächen (auf dem Marktplatz) kostenpflichtig.
Daneben besteht die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge an Straßenrändern kostenfrei zu parken.
Das betrifft z.B. die Molkerei- , Rosen- und die Bahnhofstraße.
Auch bieten Freiflächen wie z.B. an der Theodor -Thomas - Halle oder auf dem Schützenplatz weitere kostenlose Parkmöglichkeiten.
Die Verwaltung geht in dem Zusammenhang bei einer überschlägigen Schätzung von etwa 300 bis 400 zusätzlichen Kfz - Stellflächen aus.
Im Ortsteil Bensersiel gibt es keine stadteigenen Parkplätze.
II. Überlegungen zur derzeitigen Situation
Unter Berücksichtigung der hohen Verschuldung der Stadt muss nach unserer Bewertung aus haushalterischen Gründen die Bereitstellung von Parkraumflächen seitens der Kommune zunehmend als Kosten- und Wirtschaftsfaktor begriffen werden.
Um in der Zukunft eine seriöse und nachhaltige Bewirtschaftung der kommunaleigenen Parkflächen zu ermöglichen, bedarf es vorab einer kritischen Auseinandersetzung mit der derzeitigen Faktenlage.
In diesem Zusammenhang sollte auch die zurzeit geltende Rechtslage zur Ablösung von nicht herzustellenden Kfz- Einstellplätzen ( Satzung vom 08.06.1998 i.d.g.F. ) erörtert und ggfs .angepasst werden.
Weitere Details zu diesem Aspekt ersparen wir uns an dieer Stelle und beziehen uns stattdessen auf den bereits vorliegenden Antrag der EBI vom 26.11.2017. ( Siehe auch Sitzungsvorlage ST/127/2017 ), den wir nachdrücklich unterstützen.
1. Nach Darstellung der Verwaltung erzielte die Stadt mit den zwanzig kostenpflichtigen Parkplätzen im Jahr 2016 Parkgebühren in Höhe von 3.134, 37 € .
Im gleichen Zeitraum wurden 27.280, € an Verwarngeldern eingenommen.
Nicht nachvollziehbar ist, dass diese Verwarngelder in den Haushalt der Samtgemeinde fließen, zumal die Stadt ohnehin schon ca. 1, 5 Millionen € als Samtgemeimdeumlage und weitere 180.000,- € als Personalkostenausgleich ( seit diesem Jahr 100.000,-€ ) zahlt.
2. Anlässlich einer aktuellen Begehung der Parkpalette sowie der Tiefgarage stellten wir fest, dass beide Liegenschaften einer dringenden aber auch sehr aufwändigen , somit kostenintensiven Sanierung bedürfen.
Insbesondere betroffen ist die Tiefgarage , die auch mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Sorgen bereitet.
Es stellt sich die Frage, ob die dringend erforderliche Grundinstandsetzung betriebswirtschaftlich überhaupt noch vertretbar ist oder ein Verkauf an einen Privatinvestor aus Sparsamkeitsgründen sinnvoller wäre.
Damit könnte der Stadthaushalt von künftigen finanziellen Belastungen verschont und stattdessen wären möglicherweise sogar Einnahmnen erzielbar.
Ähnliches gilt für die Parkpalette. Auch hier zeichnet sich ein hoher Instandsetzungsbedarf ab.
Bei einem ausgewiesenen Buchwert von etwa 900.000,- Euro wäre zu überlegen, ob auch in diesem Fall ein Verkauf an einen privaten Betreiber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßiger wäre.
Die zu erzielenden Verkaufserlöse könnten einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des städtischen Haushalts leisten.
Damit wären darüber hinaus künftig zwangsläufig anfallende Unterhaltungskosten vom Tisch.
Alternativ wäre eine Verpachtung an einen privaten Investor denkbar.
Das Mindeste jedoch, was nach unserer festen Überzeugung passieren muss, wäre die Erhebung von Parkgebühren, um wenigstens einen angemessenen Beitrag zur Sanierung der Stadtfinanzen zu erwirtschaften.
Für diesen Fall sollte auch überlegt werden, ob die dann erzielten Einnahmen im Haushalt zukünftig zweckgebunden eingestellt werden könnten.
Obwohl zurzeit keinerlei Gebühren erhoben werden, fallen dennoch permanent Ausgaben an wie z.B. Kosten für die Beleuchtung sowohl in der Tiefgarage als auch in der Parkpalette..u. E. ein untragbarer Zustand.
Keine Stadt , schon gar nicht wenn sie tiefrote Zahlen schreibt, kann es sich leisten, auf eine solche Einnahmequelle zu verzichten (siehe auch unsere Nachbarstadt Aurich).
III: Erforderliche Maßnahmnen
Rechtzeitige Beratung im Rat und ggfs. in den zuständigen Ausschüssen, damit das Ergebnis noch in den Haushaltsentwurf 2018 eingestellt werden kann.
Das BZE stellt deshalb mit Bezug auf die oben geschilderte Sachlage die nachstehenden Anträge mit der Bitte, diese in der anstehenden Beratung zum Haushalt 2018 und ggfs. in der nächsten Sitzung des Rates bei der Aufstellung der Tagesordnung zu berücksichtigen.
Bei der Beratung sollte der Komplex in allen Aspekten erörtert werden, damit in einem abschließenden Beschluss das Problem „Parkplätze“ abschließend auch als Gesamtpaket verabschiedet werden kann.
IV. Anträge im einzelnen:
1. Erörterung und Beschluss über den Verkauf oder eine Verpachtung der Parkpalette sowie der Tiefgarage, zumal die Stadt derzeit und auf absehbare Zeit mangels finnzieller Mittel die erforderliche bauliche Instandsetzung nicht leisten kann. Darüber hinaus könnte sehr schnell auch die Verkehrssicherungspflicht zum Problem werden
Ggfs. könnte/sollte vorab ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden.
2. Erörterung und Beschluss darüber, in welchem Umfang künftig Parkgebühren erhoben werden, welche Parkflächen einbezogen und welche ggfs. weiterhin gebührenfrei bleiben sollen.
Dabei kann auch erörteret werden, ob ggfs. die Erhebung von Gebühren zeitlich/saisonal begrenzt werden soll..
Zwar wurde auch die Frage diskutiert, ob Esenser Einwohner grundsätzlich keine Parkgebühren zahlen sollten.
Nach unserer abschließenden Bewertung jedoch hätte eine solche Regelung der Ungleichbehandlung eine negative Außenwirkung gegenüber unseren Gästen.
3. Herbeiführung eines Beschlusses darüber, dass rückwirkend ab 2017 alle Parkgebühren einschließlich der Verwarngelder dem Haushalt der Stadt zugeführt werden müssen.
Einnahmen in Bensersiel müssen entweder beim TEB oder bei der GmbH vereinnahmt werden.
4. Hinsichtlich der Ablösung von nicht herzustellenden Kfz-Einstellflächen muss künftig ein strenger Maßstab angelegt werden .Dabei ist darüber hinaus auf eine Gleichbehandlung aller Antragsteller zu achten. Falls möglich, sollte die Verwaltung eine Übersicht anlegen, aus der ersichtlich ist, wieviel Parkplätze im Laufe der Jahre bereits abgelöst worden sind.
Auf jeden Fall muss für die Zukunft eine entsprechende Überwachung sicher gestellt werden.
In dem Zusammenhang muss darüber nachgedacht werden, wie der Bürger, der durch seine finanzielle Leistung den Rechtsanspruch erworben hat, sein Kfz auf städtischen Parkflächen kostenlos abzustellen, seine Berechtigung/ Legitimation nachweisen kann .( z.B.Parkschein, Plakette?)
Es stellt sich auch die Frage, ob für solche Fälle eine bestimmte Parkregion festgelegt werden müsste. Dem Bürger muss jedenfalls eine behördliche Verfügung an die Hand gegeben werden, wo er sein Kfz abstellen darf und wo ggfs nicht.
Überspitzt:
Ohne eine solche Verfügung hätte der Bürger u..E. grundsätzlich sogar das Recht, sein Kfz kostenfrei auf dem Marktplatz zu parken, trotz der dort vorgeschriebenen Zeitbegrenzung .
5. Der Anregung der EBI folgend, sollten künftig Einnahmnen aus der Ablösung von nicht herzustellenden Kfz-Abstellplätzen zweckgebunden ausschließlich für die Erhaltung bzw. den Neubau von Parkflächen eingesetzt werden.
6. Der Vollständigkeit halber: Die Ablösesatzung vom 08.06.1998 i.d.g.F. vom 01.01. 2002 sollte dem Antrag der EBI folgend, in dem Zusammmenhang überprüft und ggfs. aktualisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Unterschrift