Zum einen , weil der Anwalt jahrzehntelang die Stadt Esens als Rechtsbeistand in der Causa der kommunalen Entlastungsstraße vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg und vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig vertreten .....und die Rechtsstreite fulminant vergeigt hat.
Zum anderen weil Herr Stüer dem Esenser Stadtrat über viele Jahre lieb und teuer war ...vor allem aber teuer, wobei die gesamte Schadensumme bis heute noch nicht einmal beziffert werden kann, weil wir an den Folgen seiner Beratungstätigkeit noch immer herum laborieren.
Der neueste Stand ist der , dass die gegen jede Vernunft und gegen geltendes Recht in das damalige faktische Vogelschutzgebiet gebaute Entlastungsstraße ab dem 16. Juni 2017 für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist.
Damit hat die peinliche Entwicklung um den kommunalen Schwarzbau, die im Jahr 2003 mit dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes begann….entgegen aller Warnungen von Fachleuten.... ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht.
Seit Jahren ist die peinliche Esenser Posse Gegenstand von Fernsehberichten und Kommentaren lokaler aber auch renommierter überregionaler Zeitungen. Im Ergebnis ist unsere einst so stolze und angesehene kleine Ostfriesenstadt der Lächerlichkeit preisgegeben und auf das Format und das Ansehen des berüchtigten fiktiven Ortes Schilda reduziert worden..
Herrn Stüer wird das alles wenig kümmern, hat er doch für seinen grottenschlechten juristischen Beistand etwa eine Viertel Million Euro kassiert .
Selbst als das BVG mit Urteil vom 27. März 2014 den Bebauungsplan Nr.67 mit deutlichen Worten für unwirksam erklärt hatte, nachdem auch schon das OVG den Bplan Nr. 72 .......einschließlich der zwischenzeitlich zusätzlich in Kraft gesetzten ersten. Änderung …..im Normenkontrollurteil vom 10. April 2013 als rechtswidrig verworfen hatte, konnte und wollte Professor Stüer mit diesen höchstrichterlichen Beschlüssen nicht leben.
Auf seine eindringlichen Empfehlungen hin verabschiedete der Rat wieder einmal weitere Bebauungspläne ( Nr. 78 a, 78 b und 78 c) , legte außerdem dem BVG eine Nichtzulassungsbeschwerde vor und ließ den Stadtrat sogar eine Veränderungssperre für das ( private) Gebiet der Straßentrasse beschließen.
Schritte, die jedem verständigen Bürger schon aufgrund des gesunden Menschenverstandes von Anfang an als sehr verstörend und ohne jede Aussicht auf Erfolg erscheinen mussten.
Wer dann noch die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes aufmerksam gelesen hatte, konnte schon überhaupt kein Verständnis mehr für die neuen Aktivitäten des Rechtsbeistandes aufbringen.
Um die ihm unangenehme Rechtsprechung zu unterlaufen, schob er obendrein noch eine erneute Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes an...mit bis heute noch nicht absehbaren Folgen für unsere Stadt, aber auch für die künftige Entwicklung des Ortsteils Bensersiel....von den damit einhergehenden Kosten ganz zu schweigen.
Da halfen auch keine noch so eindringlich warnende Stimmen im Rat der Stadt . Mit gekonnter Rhetorik verstand es der Jurist immer wieder, für seine „Strategie" zu werben, wobei er u.a. Präzedenzfälle zitierte, die beweisen sollten, dass eine nachträgliche Heilung und Legalisierung der rechtswidrige gebauten Straße möglich sei.
In keinem seiner (teuren) Beratungsgespräche fehlte der Hinweis auf den Bau der Hochmoselbrücke, bei der offensichtlich eine nachträgliche Legalisierung geklappt hatte.
Mein wiederholter Einwand , dass es sich im Fall der Hochmoselbrücke um einen Planfeststellungsbeschluss handele, also um einen Verwaltungsakt und somit in seiner Rechtsstruktur absolut nicht vergleichbar mit einem Bebauungsplan ( = Satzung= materiell ein Gesetz ) wie im Fall der KES Bensersiel , ließ der Professor nicht gelten.
Beharrlich ignorierte er auch, dass selbst das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung vom 27. März 2014 explizit ausgeführt hatte: „Diese zum Fachplanungsrecht ergangene Rechtsprechung lässt sich auf Bebauungspläne nicht übertragen....Der Bebauungsplan Nr. 67 war – wie dargelegt-von Anfang an wegen Verstoßes gegen Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der V-RL unwirksam. Planerhaltungsvorschriften kommen insoweit nicht in Betracht.Die Satzung kann deshalb auch nicht aufgrund einer späteren Rechtsänderung wieder „zum Leben erweckt“ werden“.
Dass Herr Stüer die Stadt Esens falsch , und das vermutlich sogar vorsätzlich, beraten hat, dürfte außer Zweifel stehen, zumal er irritierenderweise in juristischen Fachzeitschriften nachweislich eine dezidierte Kenntnis im europäischen Gebietsschutz offenbarte.
So schrieb er u.a. im Deutschen Verwaltungsblatt 1/ 2009 :
„ Allerdings stehen nicht ordnungsgemäß zugewiesene faktische Vogelschutzgebiete nach wie vor unter einer „juristischen Käseglocke“. Solche Gebiete unterliegen einer weitgehenden Veränderungssperre, bis das Gebiet etwa in einer Naturschutzgebietsverordnung oder durch Gesetz jeweils mit Bestimmung der Erhaltungsziele in nationales Recht umgesetzt worden ist.
Bis dahin steht die Ampel erst einmal auf „rot“.
Umso erstaunlicher, dass er in seiner Vertretertätigkeit für die Stadt Esens gegen genau diese.... seine eigene.... Rechtsposition permanent verstoßen hat.
Dabei sei nur am Rande erwähnt, dass Professor Stüer darüber hinaus fälschlicherweise … in Gegenwart des damaligen Stadtdirektors...dem Vorsitzenden Richter in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG erklärte, die Straße liege nicht in einem faktischen Vogelschutzgebiet.
Aufgrund dieser Falschaussage errang die Stadt einen zwischenzeitlichen Etappensieg im laufenden Rechtsstreit , der , wie sich noch herausstellen sollte, teuer erkauft war.
Verständlich ist, dass nach Bekanntwerden der aktuellen Verurteilung des Juristen wegen des schweren Parteiverrats...was nach dem Strafgesetzbuch als Verbrechen zu ahnden ist.....die Fragen entsetzter Bürger nach einer Schadensersatzforderung in Sachen der KES immer lauter und drängender werden.
Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen.
In dem Zusammenhang verweise ich auf meinen Ratsantrag vom 31.März 2014, in dem ich beantragt hatte, das Vertragsverhältnis mit dem Rechtsberater Professor Dr. Stüer mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Bereits damals war ich der festen Überzeugung, dass aufgrund seiner, aus meiner Sicht mangelhaften Beratung , die Stadt Esens in die bekannte finanzielle Notlage geraten war.
Nicht nur der Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzungen ließen Zweifel an seiner Eignung aufkommen, sondern auch seine Einstellung und Haltung zur weiteren Bewältigung der damaligen Krisensituation gaben mir Anlass zur Sorge.
So behauptet er u.a. in seinem kurzen Schriftsatz an das Bundesverwaltungsgericht vom 23.März 2014 wahrheitswidrig, dass die Vergleichsverhandlungen „ am Widerstand des Antragstellers gescheitert“ seien .
Er vermischte darüber hinaus im gleichen Schreiben Auswirkungen des seit längerem für rechtswidrig erklärten Bplanes 72 mit dem in Rede stehenden Bplan 67 .
Obskur wurde seine Strategie allerdings , als er im gleichen Schriftsatz aus dem Verhalten des als Nimmersatt dargestellten Antragstellers schlussfolgert , dass der vorliegende Sachverhalt eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof verlange ( „ es wird daher beantragt.....“ ).
Wo der Rechtsexperte da eine zwangsläufige, ja überhaupt eine Zuständigkeit Europäischer Gerichte ausgemacht hatte, dürfte wohl sein Geheimnis bleiben.
Auch seine Presseerklärung vom 27.03.2014 unter der Schlagzeile „ Verfahren um die Entlastungsstraße geht in die nächste Runde“ zeigte deutlich , wohin seiner Meinung nach die Reise gehen sollte...nämlich in weitere kostspielige und unkalkulierbare Rechtsstreite und Risiken.
Das mag aus seiner Sicht unter Berücksichtigung seines zu erwartenden horrenden Honorars verständlich gewesen sein , dem Grundstückseigentümer musste sein Verhalten allerdings wie eine Kriegserklärung vorkommen.
Nach vollzogener Trennung von Herrn Professor Stüer , so meine weitere Forderung im gleichen Antrag ,sollte der Rat darüber abstimmen, ob die Stadt Esens nach Bewertung der Beweislage Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegenüber dem Rechtsbeistand geltend machen müsse.
Des weiteren habe ich beantragt ,eine Arbeitsgruppe ( Untersuchungsausschuss) einzurichten , in der alle Fraktionen/ Gruppen , Parteien mit mindestens einem Mitglied vertreten sein sollten.
Diese Gruppe sollte den gesamten Verlauf des mehr als zehnjährigen Streitverfahrens analysieren und die ohne Zweifel vorhandenen Ungereimtheiten nach rechtlichen Gesichtspunkten und nach der damals jeweils geltenden Rechtslage bewerten.
Es galt damals wie heute, festzustellen, ob allein die Rechtsberatung des Professor Stüer oder etwa bewusstes oder möglicherweise auch grob fahrlässiges Verhalten damaliger Verantwortungsträger, möglicherweise sogar gegen die Empfehlungen des Rechtsbeistandes , zu rechtswidrigen Beschlüssen und somit zu der heutigen Situation geführt haben.
Leider wurde mein damaliger Antrag mit der Ratsmehrheit abgelehnt.
Die Gruppe BZE/ Ole Willms wird mit Bezug darauf und unter Berücksichtigung der aktuellen Sach- und Rechtslage erneut einen entsprechenden Antrag einbringen.
Dabei darf es nicht allein um die dem Anwalt gezahlten Gebühren gehen, vielmehr muss der der Stadt entstandene Gesamtschaden in Ansatz gebracht werden .
Interessant und aufschlussreich ist übrigens der Kommentar des Oldenburger Anwalts Dr. Armin Frühauf zum aktuellen Urteil gegen Professor Stüer .
U.a. verweist er darin auf die Ausführungen des Vorsitzenden der Strafkammer, in denen dieser die Verhaltensweise des Professor Dr. Stüer eindrucksvoll beschreibt.
So habe dieser sogar noch nach seiner fristlosen Kündigung am 15.07.2012 bis zum November 2013 zahlreiche Aktivitäten entwickelt, die strafrechtlich von erheblicher Bedeutung, zum Teil aber auch nur fragwürdig und takt- und geschmacklos gewesen seien.
So listete der Vorsitzende u.a. falsche Beratung der Mandanten, Verstoß gegen ausdrückliche notariell belegte Weisungen seiner Mandanten, Ratschläge an den Prozessgegner, falsche und erlogene Prozessberichterstattung, "Drohbriefe" mit rechtlich unzutreffenden Kostenszenerien und unhaltbaren Regressforderungen für den Fall, dass seine Mandanten die von ihm gewünschte Beendigung des Prozesses nicht ermöglichen würden, Verfassen eines Aufsatzes in der von ihm herausgegebenen Fachzeitschrift DVBl über eine nichtöffentliche Sitzung des BVerwG mit unschönem "Nachtreten" gegen seine ehemaligen Mandanten auf, bis hin zu einem zumindest fragwürdigen Versuch des Angeklagten, noch im Jahre 2013, unmittelbar vor Beendigung des gegen den massiven Widerstands des Anwalts dann doch durchgeführten Prozesses, der Deutschen Bahn noch einen rechtlichen Ratschlag zur Prozessführung zu geben .
Der Professor ist alles andere als ein guter Verlierer.
Dem oben dargestellten Verhaltensmuster ist er auch nach seiner spektakulären juristischen Bruchlandung im Fall der kommunalen Entlastungsstraße gefolgt. In der gleichen Fachzeitschrift ( DVBL 2014, Heft 15) kommentierte er in unerträglicher Weise auch diese Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Auch damals "trat er nach" , und das u.a. gegen die Bürger, die ihm über Jahre ein stattliches ( „auskömmlich“, war seine Formulierung) Honorar gezahlt hatten.
Aus seinen ironischen und abwertenden Formulierungen sprach die gekränkte und tief verletzte Seele des grandios gescheiterten Verwaltungsrechtlers.
Fundierte juristische Ratschläge, wie es für uns in der damals so prekären Angelegenheit doch noch zu einer halbwegs erträglichen Lösung hätte kommen können, tauchen in seiner Bilanz nicht auf.
Stattdessen zog er Vergleiche mit dem sattsam bekannten Schilda und vermutete Schildbürger überall... u.a. in Amtsstuben, Parlamenten, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden.
Auch das Bundesverwaltungsgericht kam nicht ungeschoren davon, denn er war sich sicher , dass Schildbürger „neuerdings wohl auch unter schwarz-und rotbesamteten Robenträgern ausgemacht werden können“.
Die Entscheidung des BVG zog er in weiten Teilen seiner Anmerkungen "durch den Kakao" und bescheinigte dem Gericht lebensfremd zu sein , sprach von einer Paragraphenwelt und dem wirklichen Leben.
So berichtete er nicht ohne Häme vom Bundesverwaltungsgericht, wo nach seiner Kenntnis „seinerzeit der Maria-Theresia-Taler hoch in die Luft geworfen und nach dem Fall der Münze Kopf oder Zahl das Urteil gesprochen worden sei.“
Einem anderen Richter am Landgericht einer norddeutschen Hansestadt sagte er nach, er habe seine Entscheidungen „ausgewürfelt“.
„ Mit einer solchen Methode ist immerhin eine Richtigkeitsgewähr von 50 % gegeben“, so der tief verletzte Professor.
Long story short.... der vom BVG so hart in die Realität zurück geholte Rechtsbeistand zeigte wenig Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht und versuchte dessen Entscheidung subkutan der Lächerlichkeit preiszugeben.
Ihm schien offensichtlich unverständlich zu sein, dass das Gericht nach Recht und Gesetz entschieden hatte und nicht nach der von dem Anwalt geschilderten und beschworenen Lebenswirklichkeit.
Last but not least erteilte der frustrierte Professor den Bensersieler Bürgern mit Blick auf den drohenden Rückbau der Entlastungsstraße noch einen wertvollen Ratschlag, dieses mal kostenlos.
Originalton Professor Dr. Stüer:
„Vielleicht könnten die Einwohner von Bensersiel ja Freunde unter den von Loriot bereits im Jahre 1976 entdeckten Steinläusen gewinnen. Das possierliche, kleine Nagetier könnte mit seinem riesigen Appetit auf Beton die Spuren der Entlastungsstraße beseitigen. Denn von Professor Grzimek wissen wir, dass bereits ein Exemplar dieser inzwischen allerdings eher selten gewordenen Art 28 kg Beton am Tag verspeist.“
Ein wahrlich guter und fürsorglicher Rechtsbeistand......nur, warum werde ich das Gefühl nicht los, dass dem Anwalt nicht wirklich unser Wohlergehen am Herzen lag ?
Ernsthaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein sehen nach meinem Verständnis wahrhaftig anders aus !!
Der Übersichtlichkeit halber kann ich nur selektiv und stark verkürzt aus dem Inhalt der Stüer`schen "Denkschrift" berichten.
Es lohnt für den interessierten Leser, den gesamten Text nachzulesen.... ein hoher Unterhaltungswert ist garantiert.