Schon im Jahr 2000 legten die Esenser Kommunalpolitiker den Grundstein für die hoch peinliche und sündhaft teure ostfriesische Tragikomödie um den Schwarzbau der Entlastungstraße, als sie das Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren einläuteten.
Um Wiederholungen zu vermeiden , sei hinsichtlich der Chronologie der KES auf die ausführliche Dokumentation des Wattenrates verwiesen , aus der u.a. unmissverständlich hervorgeht, dass die Stadt von Beginn an wusste, dass das Planungsgebiet definitiv keiner Verträglichkeitsprüfung gem . Bundesnaturschutzgesetz unterzogen worden war und somit nach Europarecht als faktisches Vogelschutzgebiet zu gelten hatte.
Damit war unstrittig, dass der geplante Straßenbau gegen geltendes Recht verstoßen würde.
Dieses Wissen allerdings hielt die Verantwortlichen nicht davon ab, das Bauvorhaben entgegen aller Warnungen voran zu treiben.
Bleibt festzuhalten : Die Stadt wusste also von Beginn an um die Rechtswidrigkeit des Vorhabens.
Damit nicht genug.
Im Bewusstsein dieser Rechtslage beantragte die Stadt sogar noch Fördermittel beim Land Niedersachsen im Rahmen des damaligen Landesbauprogramms.
Bereits 2007 war bekannt, dass keine Baumaßnahmen in das Landesförderprogramm mehr aufgenommen werden durften, bei denen planungs-oder eigentumsrechtliche Hindernisse bestanden.
Hintergrund für diese einschränkende Regelung war, dass sich verschiedene Gemeinden in der „Warteschleife“ befanden, weil nach deren Aufnahme in das Landesbauprogramm Normenkontrollverfahren eingeleitet oder andere Probleme aufgetaucht waren.
Gleiches galt auch für Esens, weil vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein Normenkontrollverfahren gegen den Bplan Nr.67 rechtsanhängig und noch nicht ausgeurteilt war.
Damit wusste die Stadt, dass sie nicht die Voraussetzungen erfüllte, Fördermittel zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.
Dass sowohl der Rat als auch die verantwortlichen Beamten der Verwaltung seinerzeit über die herrschende Rechtslage sehr wohl informiert waren, kann nachgelesen werden im Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses vom 06.03.2007.
Bleibt festzuhalten:
Die Stadt wusste um die Rechtswidrigkeit , als sie dennoch die Fördermittel von 5,2 Millionen Euro beantragte und obendrein gegenüber der Landesregierung verschwieg, dass sowohl ein Normenkontrollverfahren vor dem OVG anhängig war als auch eigentumsrechtliche Fragen noch geklärt werden mussten.
Lt. o.g Presseartikel will die Stadt jetzt also mit der Klage klären lassen, „warum das Land die EU-Richtlinien missachtete und den Bau einer Straße in einem faktischen Vogelschutzgebiet nicht nur unterstützt , sondern sogar voran getrieben hat“.
(Die einfache Antwort wäre: weil es belogen worden ist !!! )
Zu der plötzlichen Erkenntnis der Esenser Politik-Elite, das Land habe die „EU-Richtlinien missachtet“ , und zum tatsächlichen Ablauf der Abgrenzungsbemühungen i.S. Vogelschutzgebiet einschließlich dessen Meldung an die EU sei wieder auf die sorgfältig recherchierte Dokumentation des Wattenrates verwiesen.
Fakt ist , dass das Land 2006 wegen des damals anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens 15 zusätzliche Gebietsvorschläge einschließlich des V63 „Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens“ in ein öffentliches Beteiligungsverfahren gegeben hatte.
Auf Details möchte ich an dieser Stelle verzichten.
Jedenfalls wurde aufgrund eines Gutachtens der Fa.Statoil ein alternativer Abgrenzungsvorschlag eingereicht, der auf Vogelzählungen aus dem Herbst 2006 beruhte.
Nach einem erneuten Beteiligungsverfahren hatte die Landesregierung die zusätzlich gemeldeten Flächen danach im Juni 2007 zu EU Vogelschutzgebieten erklärt und über den Bundesumweltminister der EU Kommission gemeldet.
Bei der Festlegung der Abgrenzung des V 63 wurde der von der Stadt Esens übermittelte BPlan 67 "Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel" vom 28.02.2005 zugrunde gelegt.
Gemäß schriftlicher Aussage des Umweltministeriums wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Land Niedersachsen das anhängige Normenkontrollverfahren vor dem OVG Lüneburg nicht gemeldet worden und somit auch nicht bekannt war.
Bleibt festzuhalten:
Die Stadt hatte dem Land während des laufenden Abgrenzungsverfahrens den anhängigen Rechtsstreit vor dem OVG Lüneburg verschwiegen.
Und es kommt noch dicker.
Um das Maß der Rechtsuntreue voll zu machen, wurde auch das OVG Lüneburg getäuscht.
In der mündlichen Verhandlung im Streitverfahren gegen dien Bplan 67 behauptete der Rechtsbeistand der Stadt, Prof.Dr. Stüer , am 22.04.2008 in Gegenwart des damaligen Stadtdirektors Jürgen Buß auf ausdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden Richters wahrheitswidrig , dass kein Vogelschutzgebiet bestehe bzw.berührt werde.
Was also jetzt die Stadt Esens ..... insbesondere den Stadtdirektor und die Bürgermeisterin..... dazu treibt, bei der oben dargestellten rechtlichen Ausgangslage eine Klage gegen das Land überhaupt nur in Betracht zu ziehen, bleibt deren Geheimnis.
Auch stellt sich dem aufmerksamen Bürger die Frage, welcher ehrbare Anwalt die Stadt in dieser obskuren Vorgehensweise auch noch bestärken kann.
Als Erklärung könnte da durchaus die Vermutung des eigenen Parteigenossen der Mehrheitsfraktion , des Umweltministers Lies in dessen Pressemitteilung im AfH „Lies ist sauer auf die Stadt“ vom 08.12.2018 zutreffen (siehe oben).
„Wir befinden uns jetzt in einer verheerenden Situation- dieses unerfreuliche Thema wird landesweit in den Medien bleiben“ und weiter „ in der ganzen Gemengelage gebe es auch Beteiligte, denen daran gelegen sei, dass der Straßenstreit ein Thema bleibt“.
Die „Beteiligten“ sollten allerdings auch endlich einmal von höherer Warte aus beim Namen genannt werden, denn sie haben bereits mehrfach aus niederen Beweggründen eine gütliche Einigung mit dem Kläger und Landeigentümer verhindert... sehr zum Schaden der Esenser Bürger.
Des Weiteren ist sich der SPD Minister sicher, dass „die Klage der Stadt Esens zu keiner Lösung führen werde. Es gehe darum, wer die Kosten trägt- das eigentliche Ziel müsse sein, die Straße wieder nutzbar zu machen-davon sind wir weit entfernt“.
Wie wahr !!!
Koste es was es wolle........ der Streit muss vermutlich so lange ein Thema bleiben bis die „Beteiligten“ aus dem Rat ausgeschieden sind , in der Erwartung, nicht mehr für den angerichtetetn Schaden aufkommen zu müssen....“dann bin ich schon lange nicht mehr im Rat“, so ein an Zynismus kaum noch zu überbietendes Zitat eines für das Desaster mitverantwortlichen Ratsmitglieds.
Die Bürger müssen einfach nur noch so lange dumm gehalten werden..... und später natürlich für den ganzen Unfug gefälligst zahlen !!
Wärend dessen tickt die „Groschenuhr“ unaufhaltsam weiter.
Die kommunale Entlastungsstraße verursacht also sehr zum Ärger kostenbewusster Bürger unnötigerweise permanent weiter immense Kosten.... allein für den relativ kurzen Zeitraum vom 26.08.2017 bis zum 01.03.2018 sind schon wieder 162. 605,37 Euro an Ausgaben geleistet worden.
Und wofür?
Gutachten , Gerichtskosten , anwaltliche Beratungen....und das für eine inzwischen kaum noch überschaubare Schar von Gutachtern , Anwälten etc.
Und jetzt auch noch die Kosten für einen weiteren Anwalt , um eine irrwitzige Klage auf den Weg zu bringen.
Und kein Ende in Sicht !!!!
Stellt sich abschließend die besorgte Frage nach der Rolle der Kommunalaufsicht, die diesem Treiben tatenlos zuschaut...nicht nur in diesem Fall.