Über die Gründe dieses ungebremsten Treuebekenntnisses zu dem Rechtsbeistandes darf man getrost spekulieren.
Für uns steht fest: die betroffenen Ratsmitglieder haben Angst vor dessen Reaktion bei seiner Entlassung...es könnten zu viel Altlasten ans Tageslicht kommen.
Aber es kommt noch besser : Die von uns beantragte Bestellung einer Arbeitsgruppe zur Untersuchung des seit langem heftig kritisierten , nach unserer Überzeugung zum großen Teil seitens der Stadt Esens rechtswidrig geführten Verfahrens, wurde … für uns nicht unerwartet …. bei nur einer ( meiner) Gegenstimme abgelehnt.
Die in der Angelegenheit bereits mehrfach namentlich benannten Protagonisten der im Rat vertretenen Parteien SPD, Grüne, Neue CDU und FDP scheuen die Aufklärung und somit das Bekanntwerden der Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser.
Verwundern...eher enttäuschen..... und das nicht zum ersten Mal.... muss die Haltung der EBI, die doch noch im Wahlkampf pausenlos Transparenz und Bürgernähe predigte...... schon vergessen ?..... Oder : schon angepasst?
Nachfolgend Näheres zum Ablauf der Sitzung und zur gnadenlosen Blockade unserer Aufklärungsbemühungen.
Für Zwecke der Dokumentation:
An der Sitzung des VA nahmen folgende Ratsmitglieder teil :
Klaus Wilbers, BM und leitender Vorsitzender des Ausschusses,
RM Martin Mammen,
RM Heiko Willms... da er großen Wert darauf legt, sei unbedingt erwähnt, dass Herr Willms stellvertretender Bürgermeister ist ..
RM Hermann Kröger ( in Vertretung für Friedrich Deppermann ),
RM Heiko Reents,
RM Karin Emken ( in Vertretung für Fokko Saathoff )
RM Erwin Schultz
Weiterhin waren anwesend neben der Protokollführerin SD Buß, die Amtsleiter Hormann und Mannott sowie als Gasthörer RM Arno Nerschbach.
Vorab eine kurze Erläuterung zum Thema „Öffentlichkeit“ , damit dem Bürger meine nachfolgend gebrauchten Formulierungen ….für mich untypisch zurückhaltend und vorsichtig ….verständlich werden.
Grundsätzlich werden im VA und in allen nichtöffentlichen Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse Angelegenheiten behandelt, die gem. NKomVG der Vertraulichkeit unterliegen.
Die Erfahrung zeigt aber auch, dass immer wieder gerne Angelegenheiten , die nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, in den immer nichtöffentlich tagendem VA geschoben werden....und das gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Öffentlichkeit.
Das bedeutet aber nicht, dass alle im VA zu behandelnden Angelegenheiten einem absoluten Geheimhaltungsgebot unterliegen.
Das NkomVG verlangt lediglich, dass das Abstimmungsverhalten der einzelnen Sitzungsteilnehmer nicht bekannt wird, nicht aber in jedem Fall das Ergebnis.
An diese rechtliche Vorgabe muss und werde ich mich halten.
Die von mir in diesem Beitrag in der Hauptsache angesprochenen Vorgänge wurden im Übrigen bereits öffentlich diskutiert bzw.im öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 23.06.2014 behandelt, insofern dürfte also die Pflicht zur Verschwiegenheit nicht greifen.
Zur Sache :
Mit der Beschlussvorlage ST/406/2014 wurde unser Antrag wie folgt eingebracht:
Das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Rechtsberater Prof. Dr. Stüer ist mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Nach vollzogener Trennung von Prof. Dr. Stüer soll der Rat entscheiden, ob die Stadt Esens nach Bewertung der Beweislage Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegenüber dem Rechtsbeistand erhebt.
Benennung einer Arbeitsgruppe , in der alle Fraktionen / Gruppen mit mindestens einem Mitglied vertreten sein sollen.
Interessant :
Die von uns den Antrag begründenden weiteren Ausführungen für die Einrichtung der Arbeitsgruppe wurden in der Beschlussvorlage „vergessen“.....na ja, kann schon mal passieren.
Gegen das „Vergessen“ und zur Erinnerung also noch einmal nachfolgend unsere Motive :
„Diese Gruppe muss den gesamten Verlauf des mehr als zehnjährigen Streitverfahrens untersuchen und die ohne Zweifel vorhandenen Ungereimtheiten nach rechtlichen Gesichtspunkten und nach der jeweils damals geltenden Rechtslage bewerten.
Es gilt festzustellen, ob allein die Rechtsberatung des Professor Stüer oder etwa bewusstes oder auch fahrlässiges Verhalten von Ratsmitgliedern - möglicherweise sogar gegen die Empfehlungen des Rechtsbeistandes - zu rechtswidrigen Beschlüssen und somit zu der heutigen Situation geführt haben.
Auf keine Fall darf , nachdem schon die Misere um den Kurverein bis heute ohne jede rechtliche und personelle Konsequenz geblieben ist, dieser weitaus schwerwiegendere und mit Mängeln behaftete Vorgang unter den Teppich gekehrt werden.
Dabei muss ebenfalls intensiv die Rolle der Ratsmitglieder beleuchtet werden, die zum einen ggfs. ohnehin die jetzige Situation mit verschuldet haben und darüber hinaus noch den existentiell so wichtigen Vergleich mit dem Eigentümer auf schändliche Art und Weise unterlaufen und verhindert haben.
Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben . Der Bürger wäre wieder der Dumme.“
Dass die von uns geforderte Aufklärung Sprengstoff bergen könnte, dürfte für Jedermann erkennbar sein... könnten doch u.U. strafrechtliche Untersuchungen und ggfs. zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Ratsmitglieder die mögliche oder gar zwingende Folge sein.
Diese von uns gewollte saubere Aufarbeitung gilt es natürlich seitens der Betroffenen mit allen Mitteln zu verhindern... und damit wird die Entscheidung des VA auch schon wieder nachvollziehbar.
Meine weiteren mündlich vorgetragenen Fakten zur aktuellen Rechtsprechung und zu den „Anmerkungen“ des Professors , ausgerichtet an den eindeutigen und unmissverständlichen Urteilen des OVG und BVG , zeigten bei den „Blockierern“ überhaupt keine Wirkung.
Mir wurde sogar unverblümt angekündigt, „egal, wie ich argumentiere, die Entscheidung sei längst an anderer Stelle gefallen“...und zusätzlich wurde mir eine Abstimmung über das „Ende der Debatte“ angedroht.
Ein typisches Verhalten speziell eines SPD-Führungsmitgliedes...immer dann, wenn ihm sachliche Argumente ausgehen.
Auch mein Hinweis auf das skandalöse Verhalten des Rechtsbeistandes auf den Richterspruch des BVG... nämlich u.a. jede Menge Häme und Spott für die Esenser Bürger , die ihn über Jahre seiner am Ende jämmerliche Rechtsberatung fürstlich entlohnt hatten....konnte den VA nicht dazu bewegen, einer sauberen Aufarbeitung der obskuren Vorgänge um die Entlastungsstraße zuzustimmen.....natürlich, man liefert sich doch nicht selbst ans Messer.
SD Buß versuchte sogar die unerträgliche Pauschal - Beschimpfung des Rechtsbeistandes damit zu erklären, der Professor „habe doch damit nur eine Debatte auf EU-Ebene anstoßen wollen“.
Da verschlägt es einem schlichtweg die Sprache... ich glaubte, mich verhört zu haben.
Auf dem Rücken der der Lächerlichkeit preisgegebenen Esenser ( „Schild“- ) Bürger soll also europaweit diskutiert werden...nur um dem gekränkten Ego eines gescheiterten Professors eine Bühne zu bieten....mehr geht wirklich nicht...und die Ratsmitglieder und der Stadtdirektor klatschen gehorsam , devot und ergeben diesem absolut erfolglosen Rechtsbeistand dafür noch Beifall....es fehlen einem einfach nur die Worte.
Was muss noch passieren , damit diesem unverantwortlichen Treiben unserer Verwaltung und Ratsvertreter ein Ende gesetzt wird ?
Eines hat der Verwaltungsausschuss allerdings nachdrücklich zum Ausdruck gebracht:
Eine Aufklärung der undurchsichtigen und aus unserer Sicht rechtswidrigen Vorgänge um den Bau der Entlastungsstraße wird es in der derzeitigen Konstellation des Rates nicht geben. Die Mehrheitsfraktion wird nach wie vor von einigen wenigen „Taktgebern“ manipuliert und es gilt ein eiserner Fraktionszwang.
Das bedeutet , dass die Mehrheit der SPD/Grünen - Fraktion unter Verstoß gegen ihre Pflichten den Vorgaben der Führung blind folgt...entweder aus Unkenntnis oder aus Angst davor, eine eigene Meinung zu äußern .
Über die Haltung der Neuen CDU/ FDP erübrigt sich jedes weitere Wort.. diese Gruppe ist , wie sich wieder einmal gezeigt hat, schlichtweg intellektuell hoffnungslos überfordert und versteht einfach nicht die juristischen Zusammenhänge.
Nach dieser Sitzung des VA bin ich sogar fest davon überzeugt, dass diese Ratsgruppierung die maßgeblichen Urteile und die dazu ergangenen Stellungnahmen des Professors nicht einmal gelesen hat.
Deutlich geworden ist auch, dass sich die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ...und somit in Folge auch die Mehrheit des Stadtrates.... einen Teufel um Recht und Gesetz scheren.
Mit diesem Wissen muss man sich um die Vorgänge zur Entlastungsstraße nicht weiter wundern, in Esens gelten nun mal gegen den Willen der Ratsmehrheit nicht die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland...das hat bisher immer geklappt, warum sollte man sich also ohne Not plötzlich an geltendes Recht halten ?
Um dennoch die versprochene Aufklärung zu erreichen und den Bürger vor weiteren finanziellen Belastungen und zur Zeit noch nicht einmal einzuschätzenden Schulden zu bewahren, bleibt uns jetzt nur noch der Gang zur Staatsanwaltschaft .
Da wir fest davon überzeugt sind, dass der Straftatbestand der Untreue erfüllt ist, werden wir nach der endgültigen Entscheidung durch den Rat einen Strafantrag gegen die bereits mehrfach namentlich benannten Ratsmitglieder stellen.
Danach werden wir von einem fachlich kompetenten Anwalt prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen ,,,,und dazu zählt nach unserem Verständnis auch der Rechtsbeistand Professor Dr. Stüer sowie die Verwaltung ….erhoben werden können und diese ggfs. gerichtlich durchsetzen.
Damit jeder weiß, über welche Summen wir reden, betrachten Sie bitte die nachfolgende Zusammenstellung.
Stand 11. Juli 2014 :
Aufwendungen für den Rechtsbeistand Professor Dr. Stüer : 215.067, 11 Euro
sowie für das Planungsbüro Thalen - Consult GmbH: 125.374 , 45 Euro
( Anmerkung: die Rechnung für die professorale Beratung anl. des interfraktionellen Gespräches im Rat der Stadt Esens vom 18.Juni 2014 liegt noch nicht vor. In Anlehnung an vergleichbare Vorgänge dürften Kosten in Höhe von drei bis fünf Tausend Euro entstanden sein..
Kosten des ortsansässigen Anwaltes im Zuge der Bemühungen um einen gütlichen (leider gescheiterten ) Vergleich vor einigen Wochen : 4. 713, 51 Euro.
Gesamtkosten der Entlastungsstraße (Stand 24.11.2011 ) 8.384.060,09 €
( der Betrag dürfte seit Ermittlung dieser Zahl Ende 2011 um mehr als 20.000,-€ gestiegen sein ).
Aufgeschlüsselt :
Es entfallen auf : den Grunderwerb: 807.970,75 €
Baukosten : 6.498.556, 89 €
Sonstige Kosten : 1.077.532, 45 € ( darin enthalten Anwalts-und
Planungskosten )
Die Stadt hat einen Landeszuschuss ( wenn auch unrechtmäßigerweise ) in Höhe von 5.363.744, 62 € erhalten, davon waren u. a. wegen des Baustopps 63.255, 38 € zurück zu zahlen.
Damit belief sich der Eigenanteil der Stadt auf 3.020.315,47 Euro. ( auch dieser Betrag dürfte sich seit 2011 erheblich erhöht haben )
Das ist noch nicht alles :
Wegen des vom Gericht angekündigten und von der Stadt als „freiwillig“ dargestellten Baustopps im Jahr 2010 sind folgende zusätzliche Kosten entstanden:
Baustillstandskosten : 199.970, 69 Euro
Rechnungen nach dem 23.02.2011 259.182, 76 Euro ( waren nicht mehr förderfähig wegen Fristüberschreitung)
Anmerkung: Nach der derzeitigen Rechtslage zeichnet sich die Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen Landeszuschusses ab, immerhin fast fünfeinhalb Millionen Euro...und unter dem Strich bleibt uns nicht einmal die Straße...dabei sind Rückbaukosten und Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe an den ehemaligen Kläger und Eigentümer noch nicht einmal berücksichtigt.
Bei Betrachtung o.g. Zahlen fällt es schwer nachzuvollziehen, , wie sich des Professors Fans bei ihm „gut aufgehoben fühlen“ können.
Zu den Entscheidungen des VA in Sachen Altenwohnungen und Kurverein neuer Prägung folgen gesonderte Beiträge...wahrhaftig nicht minder interessant !!!