In der Sache herrschte erfreulicherweise Konsens. Dass die Verwaltung der Samtgemeinde in der Vergangenheit durch die Übernahme rein städtischer Angelegenheiten an ihre Leistungsgrenze gestoßen war, wurde von keinem Ratsmitglied ernsthaft bestritten.
Gleiches trifft auch auf den ehrenamtlichen Stadtdirektor zu, dessen eigentliche Funktion die eines Samtgemeindebürgermeisters ist .
Das Ergebnis einer relativ kurzen Erörterung des Sachverhalts …. auch der intensiven und sachlichen Vorbereitung seitens der Verwaltung geschuldet.... ist in wenigen Worten wie folgt auf den Punkt gebracht.
Wie beantragt sollen zwei neue Mitarbeiter , vorzugsweise Beamte des gehobenen Dienstes, eingestellt werden.
Die neu zu schaffenden Dienstposten werden mit der Besoldungsgruppe A11 dotiert.
Abweichend von der von uns favorisierten Lösung soll allerdings ein Beamter im „Fachbereich Bauen“ eingesetzt werden und der zweite ...also nur einer von zwei beantragten ...ausschließlich städtische Aufgaben wahrnehmen.
Der Pferdefuß:
Die Dienstposten sollen entgegen unserer Vorstellung im Stellenplan der Samtgemeinde ausgeworfen werden.
Damit vergibt die Stadt leider die Gelegenheit, sich nicht nur optisch als eigenständige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Artikel 28 des Grundgesetzes darzustellen.
Mit eigenen Mitarbeitern hätte die Stadt ihre derzeit umfassende Abhängigkeit von der Samtgemeinde deutlich verringern und somit auch eine sachlich und operativ notwendige Trennung vom Gemeindeverband manifestieren können..
Politik bedeutet jedoch auch immer die Bereitschaft zum Kompromiss.
Pragmatisch betrachtet, werden mit dem geschilderten Verfahren immerhin zum einen die bislang überstrapazierten Mitarbeiter der Verwaltung spürbar entlastet , zum anderen steht endlich ein Beamter als zentraler Ansprechpartner und Koordinator für alle Angelegenheiten der Stadt zur Verfügung.
Dies führt im Ergebnis auch zu der zwingend erforderlichen Entlastung des Stadtdirektors.
Nach unserer Bewertung ist damit ein erster, wenn auch noch zaghafter Schritt in die u.E. richtige Richtung....gelungen, mit dem wir durchaus „leben“ können.
Die weitere Entwicklung muss in der praktischen Umsetzung beobachtet und ggfs. bei Bedarf neu bewertet werden.
Der zweite TOP „Deicherhöhung Bensersiel“ war relativ schnell vom Tisch. Wegen noch fehlender Daten konnte nach übereinstimmender Meinung noch kein seriöser und belastbarer Beschluss gefasst werden.
Zum besseren Verständnis:
Aufgrund des Klilmawandels und des sich daraus ergebenden Anstiegs des Meeresspiegels plant der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten - und Naturschutz ( NLWKN) eine Deicherhöhung u.a. in Bensersiel.
Zur Durchführung dieser Maßnahme ist eine Verlegung des Deichfußes notwendig , die sich in der Folge auch auf die vorhande Infrastruktur auswirken wird.
Betroffen werden u.a. sein der Campingplatz sowie die Zuwegung zum Strandportal .
Noch ist über das Ausmaß und die Kostenhöhe der geplanten Deicherhöhung nicht entschieden.
Erst nach dieser Entscheidung kann die Stadt eine Grundlagenermittlung, eine Bestandsvermessung und ein notwendig werdendes neues Verkehrskonzept , voraussichtlich einschließlich des Baus einer Deichrampe, in Auftrag geben.
In der Angelegenheit des Bauvorhabens Jücherstraße Nr.8 besteht noch weiterer Klärungsbedarf, obwohl über den Vorgang bereits mehrfach beraten worden war.
So konnten zwar bisherige Mängel hinsichtlich der Vorgaben der Erhaltungsssatzung zwischenzeitlich von der Bauherrengemeinschaft bereinigt werden, nach wie vor jedoch sind einige Punkte noch strittig.
Dabei geht es u.a. um eine noch ausstehende Stellungnahme des Landkreises zur Geschosshöhe, aber auch die Frage der Bereitstellung der notwendigen Kfz – Parkflächen ist noch nicht entschieden.
Ein Beschluss in der Sache war somit noch nicht möglich , sehr zum Bedauern aller Ausschussmitglieder , zumal dadurch zwangsläufig eine weitere Verzögerung des Baubeginns verbunden ist.
Auch in der Causa „Schafmarkt“ droht Unheil.
Hatte man doch gehofft, dass der „Dauerbrenner“, der die Stadt und die Grundstückseigner seit 2012 …. also seit mehr als sechs Jahren beschäftigt....endlich im Einvernehmen aller zu den Akten gelegt werden könne.
Tasächlich jedoch macht der vom Investor vorgelegte Bauantrag der Stadt Sorge, weil u.a. Vorgaben der Bebauungsplanfestsetzung zur Baulinie nicht eingehalten worden sind.
Auch hat der seitens der Stadt beauftragte Bauplaner hinsichtlich der Erhaltungssatzung nicht zu vernachlässigende Einwendungen erhoben.
Damit alle vorhandenen Bedenken in einer künftigen Bebauung des städtebaulich zentral gelegenen Schafmarktes noch bewertet und ggfs. berücksichtigt werden können, sah sich der VA gezwungen, einen Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplanes zu verabschieden mit einer gleichzeitig wirksam werdenden Veränderungssperre.
Dennoch setzen alle Beteiligten auf erfolgreiche und vertrauensvolle Gespräche mit dem Investor mit dem Ziel , im Interesse einer angemessenen Anpassung des Neubaus an den vorhandenen historischen Stadtkern das notwendige Einvernehmen herzustellen..