Aufstellen einer neuen Zweitwohnungssteuersatzung.
Die Aktualisierung wird erforderlich aufgrund einer weitreichenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Januar 2014 zum Zweitwohnungssteuergesetz.
Danach sieht das Bundesverfassungsgericht in der bisherigen Besteuerung von Zweitwohnungen eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes und verlangt eine Bemessung dieser örtlichen Aufwandssteuer nach Kriterien der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine neue Satzung im Entwurf zu erarbeiten, die den rechtlichen Vorgaben des Verfassungsgerichtes entspricht.
Aufstockung der Arbeitszeit für zwei Mitarbeiter des TEB
Nach der Überführung des ehemaligen Kurvereins in den Touristikbetrieb Esens – Bensersiel (TEB) zeigt sich, dass für zwei Mitarbeiter die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit anscheinend nicht ausreicht, um die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß zu erledigen.
Aus der Sitzungsvorlage geht hervor, dass die Stelleninhaber bereits 408 bzw. 447 Überstunden angehäuft haben .
Nicht bekannt ist, in welchem Zeitraum diese angefallen sind bzw. zu welchem Anlass sie angeordnet worden waren.
Sowohl die Sachdarstellung als auch die Begründung des Antrages seitens der Verwaltung sind in sich nicht schlüssig und lassen vermuten, dass die Bestimmungen des TVöD nicht beachtet wurden .
Auch der Beschlussvorschlag scheint mir in der dort formulierten Fassung juristisch nicht haltbar.
Ich werde u.a. auch über die Entscheidung in diesem Fall nach dem 13. April berichten.
Lockerung der Vergabekriterien für das Baugebiet „Oll Deep“ in Bensersiel
Die seit dem Frühjahr 2014 angeboten Baugrundstücke in o.g. Baugebiet sind nach den bisher gewonnenen Erkenntnissen unter den zur Zeit geltenden Bedingungen nicht zu verkaufen.
Das führt zu nachvollziehbaren Überlegungen, die Vergabekriterien zu überdenken und im Ergebnis für potentielle Bewerber zu verbessern.
Wenn auch nach meiner Bewertung die vorgelegten Kriterien in Teilen nicht schlüssig sind und nach wie vor rechtliche Mängel aufweisen, so ist der Ansatz zu begrüßen und positiv zu bewerten .
Abschluss eines Vergleichs mit einer Firma, die im Zuge der Sanierung der Nordseetherme gegen den Kurverein ( Rechtsnachfolger TEB) geklagt hatte.
Es geht darum, einen vom Landgericht Aurich vorgeschlagenen Vergleich zu bewerten und diesem ggfs. zuzustimmen.
Dabei geht es in diesem Fall um 150.000,- Euro.... ein weiteres Mosaiksteinchen auf dem Weg zu einer immer noch nicht vorliegenden Schlussrechnung der Kosten für die Sanierung der Therme.
Zu vielen Anfragen in der Sache:
Die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Verdacht der Untreue liegen im Übrigen immer noch nicht vor. Zu vermuten ist, dass abgewartet wird, bis alle Kosten festgestellt und alle noch ausstehenden Rechtsstreite abgeschlossen sind.
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel; Vorgaben für weitere Verhandlungen.
Die unendliche Geschichte darf natürlich nicht fehlen.
Im Verwaltungsausschuss soll am Montag der augenblickliche Sachstand nach dem Beschluss des OVG vom 25. Februar 2015 im Flurbereinigungsverfahren erörtert und das weitere Vorgehen beschlossen werden.
Dass die Stadt am kürzeren Ende sitzt , pfeifen die Spatzen inzwischen von den Dächern...nicht nur in Esens.
Es geht jetzt nur noch um Schadensminimierung ….und um die Frage, ob sich der Kreis und das Land mit einer wohltätigen Spende beteiligen werden...öffentliche Mittel, also Steuergelder kostet der Esenser Sündenfall allemal.
Mir scheint, der Super Gau ist nur noch einige Schritte entfernt...
Synonyme für Gau:
Debakel, Desaster, Fiasko, Katastrophe, Niederlage , Ruin...und es gibt mehr Ausdrücke für das Szenario, das uns jetzt bevorsteht ….und vor dem ich seit Monaten und Jahren gewarnt habe.
Ergebnisse und Beschlüsse lesen Sie nach der Sitzung auf dieser Seite !!!