Und dieser fühlt sich auch der Stadtdirektor anscheinend verpflichtet..
Unbeeindruckt durch gesetzliche Vorgaben im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz folgt er stattdessen lieber den Anweisungen der aktuellen Ratsmehrheit..... wieder einmal !
Um es diesen auch recht zu machen , ignoriert er einen bereits am 23. Juni 2016 von mir eingebrachten Ratsantrag , mit dem ich gebeten hatte, einen Grundsatzbeschluss für einen eventuellen Verkauf der städtischen Altenwohnungen durch den Rat fassen zu lassen.
Explizit schreibt der § 58 des NKomVG nämlich vor, dass der Rat über „die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken“ zu beschließen hat.
Einen solchen Beschluss gibt es zur Zeit nicht .
Vielmehr hatte der Rat einstimmig entschieden, die Wohnungen in städtischem Besitz zu belassen und mit eigenen Mitteln zu sanieren.
Wenn denn nun das bisher den Bewohnern der AW gegebene Versprechen erneut gebrochen werden soll, müsste darüber beraten und ggfs. ein neuer Beschluss im Ratsgremium herbeigeführt werden..
Das ist aber so kurz vor dem Wahlkampf nicht gewollt, da scheuen alle im Rat vertretenen Parteien und Gruppen die Öffentlichkeit.
Immer wieder Umfallen spricht nicht gerade für Verlässlichkeit und Geradlinigkeit.
Da fehlt es an Charakter und an Ehrlichkeit.
Um eine Diskussion zu meinem Antrag zu vermeiden, geht die Bürgermeisterin sogar so weit, dass sie eine für den 08. August 2016 im Jahressitzungskalender eingeplante VA - Sitzung wegen „ fehlender Tagesordnungspunkte “ abgesagt hat.
Wohlgemerkt: wegen fehlender Tagesordnungspunkte.... dabei erstickt die Stadt förmlich an ihren unzähligen Problemen. Und sie werden wegen der offensichtlichen Unfähigkeit der verantwortlichen Politiker von Tag zu Tag größer.
Und der Stadtdirektor mischt in diesem Spielchen munter mit !.
Das BZE wird den Vorgang der Kommunalaufsicht vorlegen und beantragen, den Stadtdirektor zu „bitten“, die Ausschreibung aufzuheben.