Nachfolgend unsere Deutung des undurchsichtigen Vorgangs .
Bekanntermaßen hatte der Eigentümer des größten Teils der Straßentrasse Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben mit dem Begehren, den ihm gehörenden Anteil der Straße für den öffentlichen Verkehr zu sperren.
In diesem anhängigen Rechtsstreit findet am 22. November 2017 die mündliche Verhandlung statt.
Dass das Gericht die Sperrung verfügen wird , dürfte mit Blick auf die Rechtslage unstrittig sein.
Unter diesem Druck und um dieser gerichtlichen Entscheidung zuvor zu kommen, hatte die Stadt im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht ( Landkreis) den dem Kläger gehörenden Straßenabschnitt „freiwillig“ von sich aus gesperrt...wenn auch sehr halbherzig.
Im Übrigen:
Ein solches Verhalten der Stadt ist nicht neu. Man erinnere sich an den sündhaft teuren Baustopp in Sachen Entlastungsstraße vom 21. September 2009, der seinerzeit der Öffentlichkeit ebenfalls als „freiwillig“ verkauft worden war, um dem drohenden Urteil des OVG zuvorzukommen.
Und ganz nebenbei:
Allein diese Unterbrechung hat Kosten in Höhe von sage und schreibe 589.547,- Euro verursacht, davon gingen allein 88.950, 04 Euro an den damaligen Rechtsbeistand Professor Dr. Stüer.
Zurück zum aktuellen Thema.
Bei der publikumswirksamen Sperrung des westlichen Teilbereichs , Protestaktionen der „aktiven“ Bensersieler Interessengruppe inklusive, hatte die Stadt wohl „übersehen“, dass auch der östliche Teilabschnitt der Umgehungsstraße, der die Verbindung zur Landesstraße 5 in Richtung Neuharlingersiel herstellt, im Landschaftsschutzgebiet liegt....mit der Folge, dass auch dieses Teilstück ( zumal nicht gewidmet) gemäß . § 3 der LSG - Verordnung hätte gesperrt werden müssen.
Hätte die Stadt jetzt und im Vorfeld der gerichtlichen Überprüfung also noch schnell und klammheimlich eine Widmung dieses im Schutzbereich liegenden Straßenabschnittes vorgenommen, wäre der aktuelle und noch anhaltende Rechtsverstoß zu offensichtlich geworden....so das Kalkül nach unserer Vermutung .
Möglicherweise gab es auch einen entsprechenden Hinweis des Rechtsberaters der Stadt.
Also Stillschweigen bewahren und Deckel drauf.
Dass die Verantwortlichen solche Machenschaften nicht gern in der Öffentlichkeit eingestehen mögen, liegt auf der Hand.
Für uns steht fest:
Wieder einmal verstößt die Stadt unter Mitverantwortung des Rates bewusst und vorsätzlich gegen geltendes Recht !!
§ 47 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) :
„ Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu erfüllen, so war mir Gott helfe“ .
…......diesen Diensteid hat jeder Landes- und Kommunalbeamte bei seiner Ernennung ( Begründung eines Beamtenverhältnisses) abzulegen.