Zum Haushalt 2016
Bis zum heutigen Tag hat sich der Finanzausschuss mit seinem Vorsitzenden Friedrich Deppermann keine Gedanken darüber gemacht, wie es mit der Stadt Esens im nächsten Jahr weitergehen soll .
Auf den Punkt gebracht: der Finanzausschuss hat schlichtweg in diesem Jahr nicht stattgefunden.
Und das, obwohl Esens hoch verschuldet ist und lt. einer Prognose des Landkreises im Jahr 2018 einen Schuldenstand von 6,8 Millionen Euro erreichen wird.
Das heißt, dass auf jeden Bürger der Stadt 939 Euro Schulden entfallen.
Das ist das dreifache des Landesdurchschnittes.
Die ganze Wahrheit aber ist, dass im Hinblick auf den zu erstellenden konsolidierten Jahresabschluss....ab 2012 verpflichtend vorgeschrieben..... die Kredite des Tourismusbetriebes TEB einbezogen werden müssen.
Das bedeutet, dass im Jahr 2018 voraussichtlich der Schuldenstand der Stadt bei einer Gesamthöhe von 19, 6 Millionen Euro liegen dürfte....und das entspräche einer pro – Kopf Verschuldung von ca. 2800,- Euro.
Diese Schuldenlast jedes einzelnen Einwohners der Stadt – vom Säugling bis zum Greis – sollte reichen, um einen Spitzenplatz in der Schuldnerliste Niedersachsens zu belegen.
Alle von unserer Gruppe mehrfach aufgezeigten Hinweise auf Schwachstellen im Stadthaushalt....wie z.B. zusätzliche , nicht darstellbare Personalkosten an die Samtgemeinde, Kostenfaktor Samtgemeindebetriebshof, Überprüfung aller freiwilligen Leistungen.... um nur einige Kostenstellen zu nennen, werden beharrlich ignoriert.
Dabei übersieht die Mehrheit des Rates der Stadt weiterhin geflissentlich, dass gegenseitige Abhängigkeiten zwischen Stadt- und Samtgemeindehaushalt rechtzeitig und in der zeitlich richtigen Reihenfolge zu berücksichtigen und somit auch entsprechend aufeinander abzustimmen sind.
Fest steht zum jetzigen Zeitpunkt.... also Ausgang November..... dass immer noch nicht abzusehen ist, wie der Stadthaushalt 2016 aussehen soll.....mit seiner letzten Sitzung am 14. Dezember wird der Rat für 2015 seine Arbeit beenden......ohne auch nur ansatzweise den Haushaltsplan für das kommende Jahr erörtert zu haben.
Das bedeutet u. a. auch, dass die Stadt damit eindeutig gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ( NKomVG ) verstößt, das im § 114 vorschreibt, dass „ die von der Vertretung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres...in diesem Fall also im Dezember 2015 für 2016....der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen ist“.
Das hat aber auch zur Folge, dass die Stadt während der ersten Monate 2016 nicht wirklich handlungsfähig sein wird, da sie im Rahmen eines Nothaushaltes nur zu einer „Vorläufigen Haushaltsführung“ befugt ist, während der nur eingeschränkt Haushaltsmittel verwendet werden dürfen.
Jetzt rächt sich also wieder einmal die Verweigerungshaltung der Ratsmehrheit zu Reformschritten......und wieder geht wertvolle Zeit ins Land und nach wie vor ist kein Licht im rabenschwarzen Tunnel des Esenser Haushaltes in Sicht.
Überführung des städtischen Eigenbetriebes TEB in eine GmbH.
Dass eine Abkehr vom stadteigenen Touristikbetrieb -TEB - alternativlos sein dürfte, hat wohl inzwischen auch das letzte Ratsmitglied verstanden.
Zu dem Thema verweise ich in diesem Zusammenhang auf meinen Beitrag vom 24. Mai 2015 unter dem Menü „Eigenbetrieb TEB“.
Aus nahezu täglichen Presseberichten ist erkennbar, dass in großer Übereinstimmung zwischen Stadt und den potentiellen Mitgesellschaftern die Überführung des kommunaleigenen TEB in die Rechtsform einer privatrechtlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) präferiert wird .
Sowohl die AEU, der Kurverein Esens Bensersiel als auch die Interessenvertretung „Bensersiel aktiv“ haben inzwischen ihre Mitglieder befragt und ihre jeweiligen Positionen der Stadt mitgeteilt.
Nun hat der Rat der Stadt in einem erneuten Gespräch mit dem bereits hinlänglich bekannten Unternehmensberater Menke aus Oldenburg am 16. November 2015 die vorliegenden Stellungnahmen der möglichen Mitgesellschafter einer künftigen GmbH beraten und denkbare Szenarien für die Zukunft erörtert.
In einem Pressebericht des Anzeigers vom 06.11.2015 unter der Schlagzeile „Tourismus vor neuem Neuanfang“ verkünden die Bürgermeisterin und der Stadtdirektor der Öffentlichkeit, dass erkannt worden sei, „dass ein Eigenbetrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht weiter tragbar sei “
Das stimmt und trifft uneingeschränkt zu..... und ich möchte hinzufügen : ein städtischer Eigenbetrieb war zu keinem Zeitpunkt überhaupt tragbar oder gar verantwortbar .
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch :
Diese Erkenntnis hätte die Bürgermeisterin allerdings schon früher und kostengünstiger haben können.
Am 30. September 2013 hat sie entgegen meiner eindringlichen und mehrfach erhobenen Warnung vor einem Eigenbetrieb dessen Gründung im Schulterschluss mit der Ratsmehrheit zugestimmt.....und trägt damit nach meiner Meinung maßgeblich Mitverantwortung für vermeidbare Mehrausgaben von ca. 400 000,- Euro allein für dieses Haushaltsjahr …....und der angerichtete Schaden wird sich zweifellos im nächsten Jahr weiter erhöhen.
Nachzulesen im Protokoll Nr.14 über die Sitzung des Rates der Stadt Esens vom 30. September 2013 unter TOP 6 mit der Überschrift „Grundsatzentscheidung des Rates über die Übernahme des wirtschaftlichen Bereiches des Kurvereins in einen Eigenbetrieb der Stadt Esens“.
Zitat : „ Der Rat fasst bei 2 Nein - Stimmen folgenden Beschluss : Die Stadt Esens übernimmt am 01.01.2014 den wirtschaftlichen Bereich des Kurvereins Esens – Bensersiel und wird ihn zukünftig als Eigenbetrieb der Stadt Esens weiterführen. “
Die zwei Gegenstimmen waren die von Arno Nerschbach und von mir.
Damit nicht genug, nach der Gründung des Eigenbetriebes wurden nach meiner Bewertung munter weiter Fehler an Fehler gereiht. Überflüssig wie ein Kropf war m. E. der Abschluss eines Haustarifvertrages.
Dieser wurde darüber hinaus derartig dilettantisch ausgehandelt...u.a. ohne jegliche Ausstiegsklausel...mit der Folge , dass die normativen Bedingungen bis heute in Kraft sind und vermutlich noch weit ins nächste Jahr nachwirken werden.
Der nächste folgenschwere Fehler schloss sich aus meiner Sicht gleich an, indem die Verwaltung und der damalige Bürgermeister ….entgegen guter Ratschläge und ohne vorherige Ratsbeteiligung den Haustarifvertrag einfach platt kündigten.....und damit im Übrigen wieder gegen gesetzliche Bestimmungen verstießen.
U. a. zu diesen, aus meiner Sicht grob fahrlässig verursachten und somit vermeidbaren Kosten und zu Verantwortlichkeiten werde ich noch zeitgerecht ausführlich Stellung nehmen.
Völlig unvorbereitet traf mich als Ratsvertreter auch die Pressemitteilung anlässlich der Mitgliederversammlung des Kurvereins Esens – Bensersiel vom 09.11. 2015, dass „die Stadt dann nochmals 750.000,- Euro gibt , so dass das Stammkapital auf eine Million Euro erhöht wird“ . …wohlgemerkt : und das über die ohnehin schon vorgesehene Stammeinlage von 220.000 Euro hinaus.
Wenn die Bürgermeisterin und der Stadtdirektor solche Zusagen aus der Hüfte machen, frage ich mich, ob es da noch einer Ratsvertretung bedarf.
Verwunderung muss auch die häufig in der Presse verwendete Formulierung der „gleichen Augenhöhe“ auslösen , die alle potentiellen Gesellschafter von der Stadt einfordern und die ihnen dem Anschein nach auch zugesagt worden ist.
Wie ist das darstellbar und dem Bürger zu vermitteln?
Der Bürger soll für 970.000,- Euro Einlage geradestehen....und jeder der drei Mitgesellschafter für gerade einmal 10.000,- € ?
Nicht zu vergessen :
Bei Gründung des TEB vor einem Jahr hat die Stadt schon einmal eine Million € Stammeinlage bereitstellen müssen !!
Und: die über Jahre vom Kurverein angesammelten Schulden in Höhe von ca.
14.000.000,- Euro verbleiben natürlich auch beim Bürger.
In der nicht öffentlichen Ratssitzung vom 16.11. 2015 wurde auch der vorliegende Entwurf eines Gesellschaftervertrages eingehend diskutiert und erörtert.
Nach meinem Eindruck ist der Vertrag grundsätzlich in Ordnung, mir fehlen jedoch noch Bestimmungen zur Einziehung von Geschäftsanteilen mit und ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters, zum Verfahren im Fall einer Kündigung eines Gesellschafters sowie zum Procedere nach Ausscheiden eines Gesellschafters im Hinblick auf Abfindung und Vergütung.
Darauf habe ich hingewiesen und zwischenzeitlich dem Stadtdirektor schriftlich eine mögliche Formulierung vorgeschlagen..
Mir fehlt auch ein Passus im Vertrag, der festlegt, dass jederzeit weitere Gesellschafter ….insbesondere „natürliche“ Personen.... willkommen sind .
Der künftige Geschäftsführer ist nach meinem Eindruck zugunsten eines nicht zwingend erforderlichen Aufsichtsrates in seinen natürlichen Kompetenzen stark beschnitten worden und entspricht somit nicht meinem Wunsch nach einem „starken“ Geschäftsführer.
Mir stellt sich auch die Frage nach der künftigen Liquidität.
Der Wechsel der Rechtsform allein ändert nichts an der Ertragskraft der künftigen GmbH .
Nach meiner Einschätzung besteht auch weiterhin das Risiko, dass auch künftig notwendig werdende Kredite der neuen Gesellschaft durch Bürgschaften der Stadt abgesichert werden müssten.
Und spätestens dann wären wir wieder im altbekannten Laufrad.
Unbeschadet obiger Anmerkungen, werden weitere Gespräche mit den potenziellen Mitgesellschaftern geführt werden müssen, dafür haben die anwesenden Ratsmitglieder am 16. 11. 2105 dem Stadtdirektor einstimmig den Auftrag erteilt.
Darüber hinaus wird der Verwaltungsausschuss gemeinsam mit den beteiligten Vereinen am 24. 11. 2015 weiter beraten, am 25.11. 2015 wird der Betriebsausschuss zusammentreten , am 07.12. wird dann noch einmal der Verwaltungsausschuss tagen und zu guter Letzt soll dann der Rat am 14. Dezember in seiner voraussichtlich letzten Sitzung in diesem Jahr die beabsichtigte Überführung des städtischen Eigenbetriebes in eine privatrechtliche GmbH beschließen.
Man sieht, der Vorgang hat Fahrt aufgenommen.
Meine abschließende Meinung:
Mir ist insgesamt nicht wohl in der Sache. Ich habe erhebliche Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der geplanten GmbH. ….aber ich weiß in Anbetracht der politischen Fehlentscheidungen der jüngeren Vergangenheit im Augenblick auch keine bessere Alternative.
Aus diesem Grund werde ich alle Bedenken zurück stellen und dem Vorhaben zustimmen.
Fortsetzung der Sanierung der Altenwohnungen.
Bekanntermaßen ist es uns tatsächlich im Laufe des Jahres 2015 gelungen, neun Wohnungen zu sanieren.
Veranschlagt waren Kosten in Höhe von 45.000,- Euro pro Wohnung. Diese Kostengrenze konnte bedauerlicherweise nicht eingehalten werden, so dass am Ende eine erhebliche Summe an Mehrkosten entstanden ist.
Es wäre müßig, an dieser Stelle nach Verantwortlichen hierfür zu suchen..... entscheidend ist, dass der im Haushalt veranschlagte Betrag erfreulicherweise zur Deckung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen ausgereicht hat.
Das allein ist eine gute und erfreuliche Nachricht...besonders für die betroffenen Mieter.
Aber wie geht es weiter ?
Zu unserer Überraschung scheint die Mehrheitsfraktion der SPD/Grünen schon wieder über einen Verkauf der städtischen Wohnungen nachzudenken.
Nur so kann die Einladung der Frau Bürgermeisterin Emken an die Ratsmitglieder verstanden werden, die Cerus - Stiftung in Varel zu besuchen, die „ Interesse am Kauf der Altenwohnungen in Esens signalisiert hat. “
Stellt sich die Frage, woher dieses plötzliche Interesse kommt und wer da möglicherweise nachgeholfen und Begehrlichkeiten geweckt hat.
Sei' drum......an unserer Einstellung wird die neue Sachlage nichts ändern.
Ein Verkauf kommt für uns nicht infrage....insofern erübrigt sich schon von selbst, dass Arno Nerschbach und ich an dem geplanten Ausflug nach Varel teilnehmen.
Bedauerlicherweise (aus unserer Sicht ) haben sowohl die Neue CDU/ FDP sowie die EBI ihre Teilnahme an der Fahrt zur Stiftung zugesagt .
Dennoch...auch im Wissen um den überschuldeten Haushalt der Kommune.... werden wir alles dafür tun, dass die Altenwohnungen im Eigentum der Stadt bleiben und konsequenterweise damit die Sanierung auch künftig von der Stadt durchgeführt wird.
Die dafür erforderlichen und zur Zeit extrem günstigen Darlehen von der N-Bank sind zu schultern.
Erforderlichenfalls werden wir die Tragfähigkeit der Finanzierung in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Einbeziehung der erzielbaren Mieten darstellen und nachweisen.
Wir bleiben dran.