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21.08. 2016
Don Quichotte - Das häßliche Etikett
Sollte nicht, was die Landratskandidaten einander an Fairneß im Wahlkampf zusichern, auch für die Berichterstattung gelten?
Das sollte es. Warum also wird Kandidat Erwin Braun vom Harlinger gleich eingangs bescheinigt, er kämpfe gegen Windmühlenflügel und so als Ritter von der traurigen Gestalt überschrieben, da jedermann weiß, dies war Cervantes' Figur des lächerlichen Schwärmers, dessen Tatendrang stets an den realen Gegebenheiten scheitert.
Und daß dieser zudem noch als Jurist sich dem absurden Kampf hingibt, verdoppelt den Spott-Effekt gegen einen „Don Quichotte“.
Weiterer Realitätsverlust wird dem Kandidaten dann mit der Behauptung zugeschrieben, Braun habe „der Windenergie den Kampf angesagt“, was ja nichts anderes bedeutet, als daß der Träumer wohl die Gesetze der Physik als Feind ausgemacht habe. Was soll das? Den Kandidaten schlagen und seine Anhänger treffen ?
Bei solcher Ambition wird selbst eine zunächst so harmlose Aussage, „der Jurist hat es sich in einem Café bequem gemacht“ zu dessen persönlicher Herabsetzung, wenn der Chronist sie ins Verhältnis setzt zum Kandidaten Heymann, dem hingegen nämlich „der Wind ins Gesicht peitscht“ und der deshalb - klischeebeflügelt - als „sturmfest und erdverwachsen“ sich preist und ergo so gepriesen wird.
Über den Kandidaten Heyman urteilt der Bericht vorgeblich objektiv und gesichert, der „kennt sich in der Kommunal- und Landespolitik bestens aus“, wohingegen dem Kandidaten Braun zugeschrieben wird, er beziehe seine Qualifikation lediglich aus einer persönlichen Selbsteinschätzung: „er sieht sich prädestiniert“ - und fällt somit seiner subjektiven Wahrnehmung und Fehleinschätzung zum Opfer.
Während der Chronist mit den Kandidaten Schultz und Heymann deren Familienbild mit richtiger Ehefrau und Kindern herauspoliert - was immer das auch mit Landratsqualifikation zu tun hat! - ist ihm über Herrn Braun zu berichten wichtig, daß der nur über eine gerade angeheiratete „Partnerin“ verfügt, die in der Ukraine nun auf Familiennachzug wartet. Blitzt hier die ganz besondere Willkommenskultur durch?
Und wer dann noch, wie Erwin Braun, arglos historische Windmühlen schön findet, muß sich alsdann nachsagen lassen „Der Kampf gegen Windmühlenflügel läßt ihn auch in der Freizeit nicht los“, was sowohl inhaltlicher Kurzschluß als auch sachlich falsch ist.
Richtig ist, er positioniert sich rational und klar gegen Genehmigungsexzesse, politischen Betreiberfilz und Anwohnergefährdung - das ist das Gegenteil von Cervantes' Witzfigur, und es grenzt ihn von den anderen ab.
Kandidat Schultz aber kommt so viel besser auch nicht weg, dem immerhin schon mal zugebilligt wird, er „will mit Führungsstärke überzeugen“. Die Reichweite dieses Willens aber wird vom Berichterstatter umgehend relativiert, denn „er eifert seinem Vater nach“.
„Eifern“ ist gemeinhin die schmunzelnd-spitze Umschreibung für das Fehlen jeglicher Professionalität und bedeutet: mit Freude wollen, aber nicht können.
Die Doppelung „dem Vater nacheifern“ setzt dem die fehlende persönliche Reife noch drauf und verstärkt auch hier den Spott-Effekt.
Zudem wird noch berichtet, Schultzens Arbeitsweg könne sich verkürzen, Bäume und Häuser stehen in seiner Sichtachse; Heymann geht gern in B'siel spazieren und trägt zum Porträt eine gelbe Regenjacke mit Kapuze; Braun schaltet im sog. „Grünen“ gern alle Kommunikationsmittel ab, um zu entspannen...
Wäre es denn nicht vornehme Aufgabe einer Lokalzeitung, zum Beispiel im Vorfeld einer solchen Wahl mal ein Qualifikationsprofil eines Landratsamts zu entwickeln, anhand bisheriger Personen und Leistungen, von deren bisherigen Erfolgen und Mißerfolgen, anhand der gesetzlichen Vorgaben, der Erwartungen der Einwohner, der Darstellung von dessen Handlungsrahmen und Betriebsstruktur, wem ist er rechenschaftspflichtig, wen muß und wen darf er kontrollieren, was kann er delegieren, welche aktuellen Aufgaben warten auf ihn, welche Grenzen sind ihm dabei auferlegt, welche Spielräume gegeben etc.?
Daran ließe sich dann vielleicht ein Kandidat messen und auf solche home-stories verzichten.
21.08.2016 Jürgen Lohs
22.06.2016
„Anna Küste“ , Bensersieler Rendite-Projekt, das sich auf Ruhrpott-deutsch ranwanzt an jene Zielgruppe Ruhrgebiets- oder NRW-Zahler, wirft nun 60 (sechzig !) weitere Eigentumswohnungen auf den dortigen FeWo-, Wohnungs-, bzw. Immobilienmarkt. Sie entstammen dem Alteigentum von Susanne “Aquantis“ Koch (u.a. CDU-Pressesprecherin) und waren als Ferienappartements der Betonburgen namens Essen, Dortmund, Hagen, Bielefeld, Münster etc. zunehmend unvermietbar geworden. Nun werden sie, durchsaniert und vollausgestattet, Zug um Zug als Teileigentum zur Selbstnutzung sowie zum Vermietungszweck beworben und veräußert.
Jeder Eigentümer ist jetzt hier sein eigener Unternehmer, verspricht der Prospekt. Mitbewirtschaftet werden die Renditeboxen von der ohnehin vorhandenen Aquantis-Infrastruktur, die sich dergestalt vortrefflich auslastet.
Hart an der Betrugsgrenze werden den Neueigentümern bis 150 Belegungstage pro Wohnung prognostiziert, und zwar - man beachte den Plural ! - jedem einzelnen der 60! Also 60 neue Vermieter mit je 150 Belegungstagen macht exakt 9000 zusätzliche Belegungstage, die Bensersiel hier angedroht und den Kaufinteressenten verheißen werden - ein Hype also? Finde den Pferdefuß !
Etwaige Folgeinvestitionen oder Ortsrendite allerdings bleiben nachhaltig ausgeschlossen; während sonst nämlich ein frischgebackener Wohnungseigentümer Möblierung, Ausstattung, Verbrauchsmaterial i.d.R. vor Ort beschafft und Kaufkraft erdet, ist bei diesem Geschäftsmodell all inclusive: vollmöbliert; Einrichtung, Ausstattung, Geräte, Wäsche; Glühbirne, Klopapier etc. kommen über den Großlieferanten an den Bewirtschaftungsdienst Aquantis; das Rundum-sorglos-Paket für den Renditefuchs von zu Hause aus - oder eher ein Kopplungsgeschäft?
Und man beachte: Diese 60 Renditeboxen sind ja nur die Addition zu den 74 (vierundsiebzig!) Wohnvorhaben, die auf dem Areal des ehemaligen Campingplatzes derzeit projektiert werden. Macht 134 und zählt man grob weiter vor Ort, nach Gastgeberverzeichnis sowie online-Angebot, gelangt man schnell an mindestens 300 so klassifizierbare ETW-Objekte.
Im früheren, noch gesunden, Vermietungsgeschäft erfolgte der Betrieb einer Ferienwohnung o. eines Zimmers zum Zwecke der Gewinnerzielung, eingebettet in eine attraktive Infrastruktur, an deren Fortentwicklung die Beteiligten (ob Privatvermieter oder Hotelier) natürlich interessiert waren, und die Einnahmen blieben im Ort.
Heute preisen die Vermarkter und Projektentwickler ihre Produkte offensiv als steuersparendes Abschreibungsmodell, mit dessen Aufkommen sich die Ortsentwicklung ins Gegenteil kehrt, denn Unterbelegung schmerzt nicht, Verlusterzielung ist Teil des Systems.
Untrügliches Zeichen ist zudem der expandierende Objekt-Bestand im Marktsegment FeWo-Service sowie die immergleiche Seitenstruktur der online-Prospekte ganz verschiedener Ferienobjekte derselben Verwalter - übrigens die einzigen lokalen Nutznießer dieses Niedergangs, die nun auch noch die Gesellschafter-Vorstände der TourismusGmbH bevölkern. Eine unlautere Interessenlage muß hier nicht in Abrede gestellt werden.
Und daß die verheißene Auslastung keinesfalls erzielbar ist, bleibt gleichgültig, wo es dem Anleger um Steuerersparnis geht – eine für die ohnehin schwerverletzte Vermieter- und Wohnstruktur hochtoxisches Businessmodell, das Bensersiel weiter ruiniert und den Ort dauerhaft zum Abschreibungsfriedhof macht.
22.06.2016 Jürgen Lohs
Moorweg, 21. Juni 2016
Was der Harlinger heute schreibt, ist so zu übersetzen:
Welch ein heilloses, lächerliches Gedrängel in der Tourismuswirtschaft!
Da ward der alte kaputtverschuldete Kurverein durch die Stadt Esens entschuldet und (sein „wirtschaftlicher“ Teil) in den TEB überführt - übrig blieb der ideelle Teil, ein fake mit angebl. 400 Mitgliedern und dem Namen Kurverein - dann soll der TEB, von Geburt an bettlägerig, in eine GmbH überführt werden, deren Gesellschafter aus dem „Kurverein“, diesem „Bensersiel aktiv“ und der AEU, also der Esenser Kaufmannschaft, und der Stadt bestehen.
Bei der Überführung stellt sich heraus, daß der „Kurverein“ als fake ebenfalls bettlägerig und „Bensersiel aktiv“ ebenfalls ein fake ist, dessen Event-Karfunkel nur eine gähnend leere www-Zappelseite, sowie Nikolaus und Maibaum sind (www.bensersiel-aktiv.de).
Und nun wird der abgängige Vorstand des „Kurvereins“ von Vorstandsmitgliedern des „Bensersiel aktiv“ sowie der AEU gleich ersetzt (Folkerts, Rudeck, Backenköhler) - im Ergebnis eine Selbsthilfegruppe aus Betroffenenposten, die der Stadt Esens den TEB entsorgt.
Und als wär's damit an Gedrängel nicht genug, hat dieses Ungebilde dann noch einen Aufsichtsrat und eine multiple Leitung: Auf der Gehaltsliste steht bis September 2016 Kurdirektor Braatz, zusätzlich nun Rolf von Loh als ambulanter Restrukturierungsmanager und, sobald sich jemand findet, ein richtiger GmbH-Geschäftsführer. Bei soviel Kompetenz- und Kostenstau kann man doch froh sein, daß Bensersiel eine Entlastungsstraße hat !
Jürgen Lohs
14.05.2016
Die „Alten“, die hinter diesem Aufruf stehen, sind die selben, die im Jahr 2000 das Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren zur Umgehungsstraße verantwortlich in die Wege litten, in dessen Verlauf der Landeigentümer widerrechtlich enteignet wurde.
Nichts gelernt haben sie in den 15 Jahren bis heute, die frühzeitigen Warnungen ignoriert, sich über höchstrichterliche Rechtssprechung hinweggesetzt, damit in einzigartiger Überheblichkeit den städtischen Haushalt abgewrackt und dabei noch jeglicher Recherche- wie Klamauksendung gleichermaßen Steilvorlagen geliefert.
Nur eine Handbreit unter diesem Aufruf an die Jugend offenbart sich das Ausmaß des Elends umfassend an Haushaltsbericht und Ratssitzung!
Dieselben, die in langjährigem ratiophoben Handeln folgerichtig auch einer Gegenwart nicht mehr gewachsen sind, die sie mit ungeschminktem Schuldenstand von 15 Mio. unbrauchbar gemacht haben, sagen dann solche Sätze: „Ich wünsche mir vom nächsten Rat, daß Entscheidungen, auch unangenehme, möglichst zügig getroffen werden“ (Deppermann, Neue CDU), wofür wir seit 15 Jahren zu dämlich waren, möchte man da hinzufügen. Und es sind dieselben, die das Jugendparlament samstags zum zwanglosen CDU-Stammtischgespräch ins Parteibüro einladen und auch gleich einen Pressevertreter dabeihaben, der diesen politischen Kindesmißbrauch montags als CDU-Zukunftsfähigkeit in den Wahlkampf übersetzt.
Und auch Frau Uden findet sich plötzlich in die Gegenwart gestellt, nämlich „vor schweren Entscheidungen“, die sie und weitere in den letzten Jahren vermieden und angehäuft haben.
Der Niedergang der Bensersieler Tourismuswirtschaft, als Beispiel, mit Kurverein, Strandportal und Therme reicht ja zurück bis in die Episoden Taddigs, der sich auch schon wieder zur Kommunalwahl warmläuft.
„Die jetzigen JuPa-Mitglieder sind im Jahre 2030 etwa 30 Jahre alt und die heutigen Kindergartenkinder sind dann um die 15. Die Frage ist, wie sollen ihre Zukunft, ihr Lebensraum dann aussehen“ bekundet Harald Hinrichs zum JuPa.
Fürwahr, eine Schlüsselfrage nämlich, die zu stellen die „Alten“ seit 15 Jahren versäumt haben und es wäre zu wünschen, daß die JuPa-Jugend zur Kommunalwahl ebendiese Fragen an ebenjene verantwortlichen „Alten“ Deppermann, Uden, Saathoff, Kröger, Willms, Mammen richtet, die derzeit mit dem Tafelsilber deren Zukunft verscherbeln - eine Zukunft, die nun allenfalls noch im JuPa-workshop so fiktiv wie unverbindlich angedacht werden darf.
Jürgen Lohs, 14.05.2016
10.04.2016
Rätselhaft bleibt hier übrigens, was der CDU-Samtgemeindeverband mit den städtischen Altenwohnungen zu tun hat. Meldet diese Kleingruppe sich hier so großschnäbelig zu Wort, weil es einen etwa zuständigen CDU-Ortsverband gar nicht mehr gibt?
Mag sein - unterschrieben hat den CDU-Text Jürgen Schröder, der gleich darunter - demzufolge - auch „neue Köpfe und Persönlichkeiten“ sucht und weiter erklärt: Vor der Wahl habe dem Stadtrat ein Privatisierungsvorschlag für die Altenwohnungen vorgelegen. Dieser „Vorschlag“ ist dann im nächsten Satz schon „der Plan“, den „umzusetzen“ man sich nicht getraut habe, wobei „man“ wahrscheinlich den seither verschollenen CDU-Ortsverband bezeichnet.
Die Wortwahl „umsetzen“ aber stammt aus Herrn Händels Feder, denn des Herrn Schröders Vorlagentext spricht von „durchsetzen“, was aber selbst der Herr Händel dem Herrn Schröder dann wohl doch wieder nicht zugetraut hat, das Durchsetzen!
Wer denn alles dabeigewesen war, als „man“ sich nicht traute, lassen Herr Händel, Frau Koch, Herr Schröder aber im Dunkeln, wer also umgekippt und zu fortgesetzter Sozialbindung der Altenwohnungen genötigt worden sei, bloß weil „populistisch dagegen (den Verkauf) Stimmung gemacht worden sei“ - obwohl Herr Händel es weiß, da er ja gerade von jenen solche Selbstbeweihräucherung in die Feder diktiert bekommt: „Wir haben Verantwortung für das Wohl einer Stadt, die finanziell in die Enge geraten ist ... für alte Menschen ... sozialverträgliche Mieten ...“ etc.
Von wegen „in die Enge geraten“ - Wer mit seiner Mitwirkung an den fatalen Beschlüssen zu Umgehungsstraße, Therme, TEB etc. das ohnehin geschundene Gemeinwesen in den Ruin trieb und treibt, sollte nach wie vor die Amtshaftung fürchten. Und wer die hierzu behauptete „Verantwortung“ jahrelang in die Gosse getreten hat, ist ebenso stadtbekannt und bei Bedarf in den Protokollen nachzulesen, die auch dem Harlinger vorliegen.
Aber was schreibt der? „So kann es nicht weitergehen“, „erinnert an die Verkaufsoption an Investoren“ und qualifiziert sich abermals als Werbeagentur der Lokalbankrotteure.
Wer so schreibt, ist mitverantwortlich am Niedergang des kommunalen Gemeinwesens, der Zerschlagung der pflichtigen Daseinsvorsorge und bereitet das Feld für die Plünderung öffentlichen Eigentums.
Die wiederholte Schamlosigkeit der Unterlassung ist die Falschmünzerei dieser Berichterstattung, mit der die Verschleuderung städtischer Vermögenswerte salonfähig und diskutabel gemacht werden soll und noch weitere Begehrlichkeiten weckt.
Welcher „Investor aus der Wirtschaft“ den bezeichneten Immobilienbestand von der Stadt Esens nachgetragen kriegt, macht ein stadtgeschichtliches Jahrhundertgeschäft - citynahe Immobilien, schlichte abbruchfreundliche Substanz, zulässige zweieinhalbgeschossige Bauweise, Nullzinskonjunktur, üppige KfW-Förderprogramme - niemand in dieser Stadt wird einen Investor daran hindern, seine Projektentwicklung (als Gebäude- oder nur als Flächenvermarktung) nach eigenem Ermessen zu realisieren.
Wie wohl möchten gar jene, die noch nicht mal einen Gesellschafts-, einen Anstellungs-, einen Aufhebung- oder einen Vergleichsvertrag belastbar formulieren können, eine Immobilienkaufvereinbarung mit weitreichender, nachhaltiger Sozialbindung zustandekriegen?
Und es sollte mich nicht wundern, wenn die Immobilienversiertheit der Frau Koch sich alsbald in Nutznießertum eines avisierten Investors manifestiert haben würde.
07.04.2016 Jürgen Lohs
28.02.2016
Asphalt-Cowboy - Nachsicht für Jürgen Max Johann
Er beschäftigt Juristen, Psychologen, Philosophen, Mediziner, Politik und Feuilleton - der Begriff der Schuldfähigkeit.
Sein Bedeutungsspektrum betrifft die Frage, was jemandem nachgesehen werden muß oder soll oder darf, wenn Überschauungspotential und moralische Reife (noch) nicht adäquat entwickelt sind sowie das Phänomen, daß - volkstümlich formuliert - jemand aus lauter Dämlichkeit im strafrechtlichen Sinne nicht haftbar ist für sein Handeln, wo's ihm verantwortlich nicht zuzurechnen wäre, und nicht zur Rechenschaft gezogen werden mag.
Der Diskurs beansprucht selbstverständlich auch im Moorweger Märchenland noch gar manche Differenzierung und Nuance, nämlich:
„Weisungsgemäß und ohne Vorsatz handelte“ der Moorweger Gemeinderabeiter (als dortiger Ratsherr sich selber vorgesetzt), als er die Asphaltüberschüsse des Vorjahres tief und tiefer ins Unterholz verschob und dem Chronisten, der ihn ertappte, den Stinkefinger zeigte.
Man kennt diese Moorweger Zufälle, Zaubereien und Schicksalswinke: Da ist die empfindliche Asphalttaste am Gemeindetrecker und kommt man da versehentlich dran, schnurrt schon das ganze Verklappungsprogramm selbständig los: Lader runter, Schub in Graben und Unterholz, Palaver-Licht an und weg, 3 mal binnen 6 Wochen...
„Weisungsgemäß und ohne Vorsatz“, diese Paarung also aus „Versehen“ und „qua hoppla“ gebot daher nachvollziehbar: „Das Verfahren gegen den Gemeindearbeiter wurde eingestellt“, so schreibt die Staatsanwaltschaft Aurich am 17.02.2016 in Sachen NZS 410 Js 23673/15, Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Max Johann Schröder u.a.
Überraschend anders hingegen die einschlägige Erhellung „hinsichtlich des o.g. Bürgermeisters“, der die Verklappungsweisung erteilte, das öffentlich bezahlte Reparaturmaterial bis tief ins Unterholz hinein unbrauchbar machen und nach mehreren Beseitigungsaufforderungen das jeweils noch tiefer reinschieben ließ. Von Ermittlungen wisse er nichts, log er öffentlich in der Lokalpresse und patzte gegen die Polizeibehörde, die mache „aus einer Mücke einen Elefanten“, was für ihn „unvorstellbar“ sei.
Die Staatsanwaltschaft erwiderte scharf: „Es ist schließlich anzunehmen, dass die Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt haben“ und führt in der so zugeschriebenen Kompetenz für Kleininsekten und Großsäuger weiter aus, daß „kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“, auch wenn vereinzelte Moorweger Bezahl-Bürger das anders sehen mögen, da sie sich, je nach Ausstattung, wahlweise Vorderachse oder Oberschenkelhals brechen in den Schlaglöchern, die seit April 2015 auf jenen Reparaturasphalt warten, den der Bürgermeister ins Unterholz hatte schieben lassen.
Mit der staatsanwaltlichen Diagnose, es mangele „an einer für den Beschuldigten erkennbaren Umweltgefährdung“, ließ er sich dann Kenntnisstand, Schuldfähigkeit und Erfassungspotential eines 6-jährigen attestieren, die im Kontext des mangelnden öffentlichen Interesses an der Retardierung des Ortsvorstehers eine Steilvorlage abgeben dürften für andere mutwillige Bürgermeister der Esenser Mitgliedsgemeinden. Möglicherweise fällt es da manchem gar nicht schwer, eine infantile Wahrnehmung der Verhältnisse zur Schau zu tragen.
Nachahmer aber sollten zudem darauf achten, bei Rechtsverletzungen stets als Amtsperson aufzutreten, da ein öffentliches Interesse daran wohl absehbar erlischt, während - im Umkehrschluß - der Privattäter etwa mit der ganzen Bürde des aufflammenden öffentlichen Strafverfolgungsinteresses und harter Ahndung zu rechnen hätte.
Das verneinte öffentliche Interesse übrigens führte alsdann dazu, daß die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Aurich den Einstellungsbeschluß der Presse bekanntgab und erläuterte.
Einst gab es die Anregung, das Moorweger Wappen um den Stinkefinger zu ergänzen; sie soll hiermit eine hübsche Erweiterung erfahren:
Die Harlinger-Gerichtsreporterin Martina Ricken empfiehlt in ihrem heutigen Bericht dem Jürgen Max Johann zur Ertüchtigung seines Weltbildes die sehr lehrreichen Kindersendungen „Löwenzahn“ von Peter Lustig - dies dankend aufgreifend sollte in der nächsten Gemeinderatssitzung, wo der Bürgermeister alle vier Wochen die Erwachsenenwelt simuliert, angeregt werden, auch den Löwenzahn mit ins Moorweger Wappen aufzunehmen.
Moorweg, 27.02.2016
Jürgen Lohs
17.08.2015
Namensschilder“ zur besseren Unterscheidbarkeit der acht Findlinge im sog. Findlingsgarten preist der Anzeiger für Harlingerland nun schon zum zweiten dortigen PR-Event und wer jetzt glaubt, die Wackersteine hießen folgerichtig Jürgen, Stephan, Heinz, Gerold, Ingo oder Dirk-Wilhelm, sieht sich mit dieser Alleinstellung abermals hinter's Licht geführt - sie heißen nämlich auch wieder nur so wie die abertausenden in den anderen ostfriesischen Vorgärten: Smaland-Granit, Hälleflinta, Brauner Ostseequarz etc. - insoweit nichts Neues.
Gleichwohl aber betont die Berichterstattung diesmal „die vollkommen unterschiedlichen Ausstellungs-Steine“ - potztausend- weiß doch der gewiefte Findlingsgärtner mit dem mineralen Daumen, daß andernorts solche Steine sich gleichen wie ein Ei dem andern.
Die wissenschaftliche Reputation des beratenden Professors dazu vermag ich nicht zu beurteilen; als er vor 15 Jahren in den Ruhestand ging, steckte mein Interesse am Moorweger Kulturgut noch in den Kinderschuhen.
Und bei so viel Fördertum und Unterstützerei, deren betonte öffentliche Präsentation ja wohl das Fremdschämen und die Schockstarre der Moorweger Einwohner kompensieren soll, möge man nicht verkennen, daß der genannte „Sponsor und Unterstützer“ Stephan Eilts ja auch der Moorweger Gemeindearbeiter und sein gleichzeitiger Ratsherr ist, dem solche Ehrenhaftigkeit sehr gut, nämlich tariflich, bezahlt ist und dem von Bürgermeister Schröder augenzwinkernd nachgesehen wird, daß er sein letztes Asphaltkontingent im Schooer Wald verklappt hat, anstatt pflichtgemäß die Moorweger Schlaglöcher damit zu reparieren, und er dem Bürger, der ihn ertappte, steinzeitlich stilgerecht den Stinkefinger zeigte.
Somit man deshalb auf den Wegen dorthin sich so trefflich den Hals brechen kann, ist der Besuch solch skurriler Kulturgüter für die Bürger weitgehend verzichtbar.
Allgegenwärtig also ist die Moorweger Steinzeit, und auf dem langen Weg in die Zivilgesellschaft müssen Ortsvorsteher und einzelne Ratsherrn als Vertreter dieser Politkultur wohlwollend und verständnisvoll von den Bürgern weiter begleitet werden.
Ein weitergehender Vorschlag aber wäre noch, die Findlinge statt mit Namens- mit Preisschildern zu versehen !
Jürgen Lohs, 09. August 2015
25.06. 2015
Die Gemeinde Moorweg erweist sich hier erwartungsgemäß als besonders großzügig und gedankenlos, schenkt sie doch allein am Stückchen Bargenweg dem Landwirt Jahr für Jahr rund 500 qm aus ihrem Straßeneigentum dazu, das dieser inzwischen soweit unter dem Pflug hat, dass Straßenunterbau und -auskofferung stellenweise mit eingearbeitet werden. Nach Kataster ist das gemeindliche Straßeneigentum hier 10,50 m breit und vor 12 Jahren noch konnten auf dem inzwischen schmächtigen Grünstreifen zwei Schlepperanhänger nebeneinander stehen...
Dass dieselben, die hier die Wege mit Überbreite kaputtfahren, diese gleichzeitig von der anderen Seite her unter den Pflug nehmen, lässt diese Schenkung dann umso schmerzlicher werden, wenn die Wege dereinst auf erforderliche moderne Breite und Tragfähigkeit erneuert werden sollen.
Fuck you, Bürger!
In der Folge des obigen Schnappschusses zeigte der Gemeindearbeiter, Treckerkompetenzler und Ratsherr dem Verfasser zunächst einen Vogel und dann den Stinkefinger, bevor er den Trecker vor dessen Grundstück stellte und demonstrativ bei laufendem Motor seinen Kaffee trank.
Dass Ratsmitglieder bei Äußerungen sich zu erheben und dies nicht etwa auf einen gestreckten Mittelfinger zu beschränken haben, schreibt die Gemeindeordnung von Moorweg vor - und man möchte den Bürgerantrag einbringen, dass bei Verstoß die Gemeindeordnung als gebundenes Exemplar solchen Amts- und Würdenträgern um die Ohren gehauen werden soll.
Wie der Herr, so's Gescherr! sagt der Volksmund und hat gelegentlich recht.
Denn warum sollte sich der Gemeindearbeiter besser benehmen als sein Dienstherr, der Ratsherr - oder Bürgermeister Schröder, der da in öffentlicher Ratssitzung Zuhörer persönlich anrüpelt, willkürlich stets Fragen zu beantworten verweigert, Gemeinderat, Samtgemeinderat und Öffentlichkeit belogen hat, gegenüber der Kommunalaufsicht der Wahrheit auch nicht näher stand, die Sitzungsverläufe als Autoprotokollant sich selber schnitzt und dessen Sozialprognose darob so zappenduster ist, wie die Entwicklungsperspektive der Gemeinde Moorweg.
Und es sollte angeregt werden, das Wappen von Moorweg doch um den Stinkefinger zu ergänzen.
Selfie basteln
Vor 14 Tagen wurde anlässlich des Bürgermeisters Sprechstunde dieser gebeten, Einsichtnahme in die Gemeinderatsprotokolle zu gewähren, die, seit Schröder sie selbst verfasst (Okt. 2014), geheimgehalten werden. Dazu verlangte der Bürgermeister eine Begründung und wies einen Termin, den 14.05. 2015, zu, da er die Protokolle "erst noch aufbereiten" müsse.
So weit, so gut, der Tag brach an, doch siehe, es war Christi Himmelfahrt und der Bürgermeister war leider verhindert bzw. gebunden, so dass er sich - nach zwei geplatzten Terminen - der Einsichtnahme in die Protokolle endlich eine Woche später dann nicht mehr entziehen konnte.
Er legte ein Schnittmuster aus zusammengeklebten Protokollausdrucken vor, jedoch verweigerte er die dazugehörigen Unterlagen und sämtliche Anlagen („Aufbereitung“), ebenso die Tagesordnungen der nichtöffentlichen Sitzungen sowie jegliche Kopie oder Fotodokumentation. Er gestattete lediglich das Lesen unter seiner Aufsicht und handschriftliche Notizen aus den Vorlagen.
Der Bauch des Münchhausen
Als dazu taugliche Rechtsgrundlage gab er auf Nachfrage „mein Bauchgefühl“ an.
Da alle Protokolle von ihm selbst erstellt wurden, erwiesen sich die dargestellten Sachverhalte als verfälscht, teilweise völlig wahrheitswidrig und diffamierend : „...das Verfahren zum Tonabbau ist durch ein Schreiben an die Kommunalaufsicht von Herrn Lohs und der Frau Dr. Fitsch ins Stocken geraten“ und ebenso tatsachenfern: „Der Landkreis empfiehlt, dass die Antragsteller auf die Gemeinde Moorweg zugehen werden...“ - Tatsächlich gab es außerdem 12 Einwendungen und die umfangreiche Fachaufsichtsbeschwerde eines weiteren Anwohners an's Ministerium und schließlich war das gesamte Verfahren unter'm Lügengebäude des Moorweger Amts- und Würdenträgers und unter den aufmerksamen Augen der Samtgemeinde, der Kommunalaufsicht und des Landkreises zusammengebrochen.
„Die am 12.05.2014 aufgestellten Vergabekriterien zum Baugebiet Königsweg II werden einstimmig beschlossen“
ist eine weitere faustdicke Beispiel-Lüge, deren Tatsachenhintergund wie auch alle anderen bei bfb-cdu-esens.de und holtgast-ostfriesland.de umfassend dokumentiert ist.
Die Vergabekriterien sind zudem bis heute geheimgehalten und demgemäß völlig willkürlich.
Demzufolge sind diese selfie - Niederschriften untauglich, sie sollten aber als Wahn - und Wunschzettel im Rahmen des Patientenschutzes weiter der Geheimhaltung unterliegen, bis der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden ist.
Was war noch?
Hinsichtlich der gemeindeeigenen Asphaltmüllkippe im Schooer Wald („Moorweg - Leben im Grünen“) gibt es einen Lichtblick. Es soll der Gemeindetrecker bei Hagebau mit einem ganzen Sack „Berliner Tiergarten“ in der Ladeschaufel gesichtet worden sein, damit spätestens im Sommer Gras über die Sache gewachsen ist.
21.05.2015 Jürgen Lohs
11.06.2015
Das Interesse seitens der Bevölkerung an der wichtigen und bedeutenden Stadtratssitzung war groß“ , behauptet er eingangs und das war auch schon die ganze Nachricht, denn die Begründung für den Doppelmoppel „wichtig & bedeutend“ bleibt er schuldig. Wichtig & bedeutend sind z.B. Themen wie Entlastungsstraße, TEB, Haushalt, Altenwohnungen, Wahlversprechungen oder Bürgerportal, aber die werden sachgerecht anderswo behandelt.
Damit, was nun ausgerechnet diese Ratssitzung uns bedeuten will, rückt er eher knickrig raus: „immerhin“, so beschattet er im Lichte von Wichtig- & Bedeutsamkeit, „sollte ja ein neues Stadtoberhaupt gewählt werden.“
Sein „ ja“ festigt ihm den Doppelmoppel, während sein „immerhin“ dessen Plausibilität erschüttert.
„Die Ratsmitglieder der EBI und von BfB/CDU - von Bürgern gewählte Volksvertreter - blieben der Versammlung jedoch bewußt fern.“
Was ist nun das Verwerfliche? Sehr wahrscheinlich das „bewusst“ , denn bewusstes Handeln in der Politik, also mit Verstand und nicht nach Pawlow oder Bauchgefühl, ruft Argwohn hervor, den zu schüren dem Detlef der Zusatz bewusst unverzichtbar ist.
Bewusstheit ist die Schwester des Vorsatzes, der wirkt strafverschärfend.
Dass solche bewussten EBI- und BfB/CDU-Ratsmitglieder obendrein „von Bürgern gewählte Volksvertreter“ sind - in diese Wunde muss des Detlefs Finger - leitet den Skandal ein, den der Hauptgefreite der Propagandakompanie nicht besser hätte inszenieren können.
Der Hintergrund des Fernbleibens wird nicht überliefert - Nachrichtensperre! Nach hinten wegtreten! Stattdessen wird in's Vakuum geplaudert und wer was wissen will, soll bei BfB/CDU und EBI selber lesen oder doof bleiben.
„Sie hatten öffentlich [dies ist die zweite Schwester des Vorsatzes!] gegen ... argumentiert“ und weil die Nachrichtensperre auch und gerade für die Weggetretenen gilt, sind die Gedanken Brei und breiten sich von selber aus: „Dem Betrachter drängt sich allerdings die Vermutung auf, dass ...“
Welchem Betrachter? Meint er den Leser, den Ratsbesucher?
Und was gibt's hier sonst zu betrachten als die fehlende Information? Aha: Detlefs Vermutung! Die nämlich drängt sich auf.
Bislang hatte ein Betrachter eine Vermutung oder er hatte keine, mitnichten aber erlangte er sie durch deren Aufdrängung bzw. - dringlichkeit.
Und weil die deutsche Sprache schwierig ist, klemmt der Schreiber ein allerdings dazwischen. Das ist zwar sinnlos, wirkt aber kritisch und rätselhaft.
„...dass das Fernbleiben einen anderen Grund hat“, sagt er weiter, der Betrachter, der er selber ist, bei der Betrachtung seiner eigenen drängenden Vermutung und suggeriert damit, er habe bereits einen Grund genannt und nun noch einen anderen aufgespürt.
Aber Pustekuchen! Nix hat er außer Betrachtung, Drängen und Vermutung und er raunt fröhlich weiter hin - und herleitend: „Da die Wahl der neuen Bürgermeisterin wohl kaum Ursache gewesen sein kann...“
„Wohl kaum gewesen sein kann“ ..., das ist die bleibende Nachricht, wenn die Propagandakompanie längst abgezogen ist, und er schreibt Ursache und meint Anlass, aber er kann es nicht sagen.
„... scheint die Begründung für den Boykott offensichtlich in der Ernennung (...) zu liegen“ - ja wattennu?
Scheint es dem Detlef nur oder ist es - im Gegenteil - ihm und allen offensichtlich? Scheißdrauf, hauptsache Orakelkette.
Er schreibt Begründung und er meint Grund, aber er kann es nicht sagen - denn gerade die Begründung, also die Erklärung von EBI, BfB/CDU ist eben die Information, die verschwiegen unter'm Redaktionsschreibtisch liegenbleiben soll.
„Demnach“, so rührt er den Brei der Betrachtung seiner Vermutung eine weitere Runde, „lasten die fünf Ratsleute dem bisherigen Bürgermeister die große Misere mit Entlastungsstraße und Nordseetherme an“, obwohl doch allerorten Verunsicherung sich breitmacht angesichts der Vielzahl der Täter.
Mit Misere aber betreten wir nun großes Esenser Schicksalskino; Jammer, Not & Elend nämlich quillt aus der Betrachtung der Vermutung und wird dem Ex-Bürgermeister an den Hals geschrieben.
„Dabei basiert das Fiasko auf Entscheidungen der Ratsgemeinschaft“
Das „dabei“ suggeriert nun einen Widerspruch, so funktioniert die Dialektik der Kai-Diekmann-Förderschule: These - Gegenthese - Prothese, und auch sonst ist' s insgesamt ein grandioses Satzwerk:
Diesmal mit Fiasko, dem Misserfolg, der eine Basis hat, nämlich die Entscheidungen einer Gemeinschaft, die die Basis für den Misserfolg darstellen.
Und sonst so? Wer hier die Ratsfraktionen und - gruppen als Ratsgemeinschaft halluziniert, nennt den Esenser Stadtrat auf der selben Seite ebenso selbstverständlich: „Volksparlament“ - und ertaubt hoffentlich unterm schallenden Gelächter.
„Einer Beteiligung der Ehrenbürgerernennung bewusst zu umgehen...“ - so langer Quark in so kurzem string - sie ausweichen oder ihr umgehen ... ?
Eine Beteiligung der Ernennung ... ?, da die deutsche Sprache doch so viele Verhältniswörter kennt (an, auf, hinter, neben, in, über, unter, vor und zwischen).
Umgehen bezeichnet eine verdruckste Vermeidungshaltung, aber diese hier natürlich aktiv und zielgerichtet, nämlich bewusst - da ist sie wieder, die Schwester des Vorsatzes, und eiert zwischen den Gegenteilen, um „die Entscheidung nicht mitzutragen“.
Die Entscheidung wird gefällt, getroffen, oder auch nicht, oder, wie in Esens häufig, vertagt, das bleibt dem jeweiligen Entscheider überlassen, aber getragen, gar mitgetragen, wird sie gewiss nicht.
Auch ihr Ergebnis wird nicht getragen, sondern allenfalls umgesetzt oder nicht; schwer zu tragen haben daran gelegentlich die Entscheider, allerdings im übertragenen Sinne, compris ?
Und was ist dies alles? Steht doch drüber: Schlechter Stil !
Jürgen Lohs
21.02.2015
Wann ist sie verlorengegangen,
die Scham, die eigene Dummheit in der Öffentlichkeit darzustellen ?
Die nagelneue CDU
Karikatur ist die derzeit bestgeschützte Kunstform, ihre Ausübenden höchstgeachtet und -geschätzt. Die Selbstkarikatur ist deren Königsdisziplin, in deren Vollendung die „Neue CDU Esens“ derzeit Meisterleistungen vollbringt - master-selfies, gewissermaßen -, die zu sammeln der Investition in ein Lexikon der Sprachentgleisungen gleichkommt.
Die Esenser CDU hat nämlich ihren Internetauftritt bearbeitet und grüßt seit Januar 2015 ins weltweite Netz die Bürger der Samtgemeinde mit „Informationen zu kommunalpolitischen Themen“ von ausgerechnet Jürgen Schröder, der solches ja schon zu Hause in Moorweg nicht zustandebringt.
Bereits vor 7 Monaten wurde im Premierentext zu diesem Bürgerportal deren Seite ausführlich nach Inhalten abgesucht. Lohnt es sich also, die CDU-Seite einer erneuten Betrachtung zu unterziehen? Die Antwort ist ein klares Nein.
Rückschritt ist auch Bewegung
Daß wir es trotzdem tun, ist zunächst unserem Bemühen geschuldet, dort, wo kein Fortschritt ist, als verbliebene Bewegung wenigstens den Rückschritt zu dokumentieren.
Hinzu kommt jedoch eine jüngst im Anzeiger nachgeplapperte Wortmeldung des CDU-Samtgemeindeverbands: Da merken Schröder, Taddigs, Koch, drei Naseweise aus dem bedrohten Abendlande, daß die TEB-Probleme „hausgemacht“ seien und fordern einen „strikten Kurswandel“ - von wem auch immer, da sie am Kurs ja selbst beteiligt waren.
Da ein Wandel, wie man weiß, eine sanfte Veränderung darstellt, ist ein strikter Wandel rätselhaftes Paradoxon der Naseweisen - vielleicht meinen sie das Gegenteil, den Wechsel nämlich, aber sie können es nicht sagen.
Ein anderer sucht „die führende Hand, die Zukunftsperspektiven entwickelt“ - naja, die Hand, sie führt vielleicht das Schwert, etwa gegen Deinen Nächsten, dann aber soll sie Dir verdorren; führen möchte schon eher der Geschäftsführer. Und entwickeln mag nicht etwa seine Hand, sondern sowas sollte sich stets im Kopf abspielen - was jener nicht wissen kann, der gerade mal wieder „aus der Wirtschaft“ kommt. Und was sollte sich im Kopfe entwickeln? Keineswegs die Zukunftsperspektive, jener Doppel-Moppel also; es genügt nämlich völlig die Perspektive, die einfache, die da selten in die Vergangenheit gerichtet ist - sonst gibt's nämlich Kopfschmerz.
Kopf-Hand-Koordination, also ein hausgemachtes Problem der Neuen CDU.
„Jürgen Schröder fragt, woher die Differenzen kommen und ob die Differenzen (...) behoben werden können“ - jedenfalls irgendwas mit D - vielleicht meint er auch Defizite, aber er kann es nicht sagen - und bei soviel Verständigungsunfall verwundert es nicht, daß er als Moorweger Bürgermeister an der Verwüstung seiner Gemeinde durch ein Tonabbaugebiet mitwirkt.
Ein anderer schließlich erklärt, er möge nicht mit der Vergangenheit abrechnen, nicht wissend: abgerechnet wird mit dem politischen Gegner, mit der Vergangenheit hingegen wird abgeschlossen - sofern zwischen den Gegnern Einvernehmen besteht.
Trittbrettfahrer
Wenn also ein etwas komplexer Sachverhalt durch den Heimann-Hochmann-Händel-Heidi-Hinrichs-H-linger-Wolf gedreht und in die Buchstabensuppe gegeben wird, schwappt im Teller nur noch Gelärme und Getrotze um ebenjene Fakten im Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel, die bereits seit Monaten auf dieser BfB-CDU-Seite nüchtern und differenziert dargestellt sind.
Nun gut, Susanne Koch wurde schon im o.b. Premierentext vorgestellt, und der stets scheiternde Moorweger Bürgermeister und CDU-Samtgemeindeverbandsvorsitzende, die „Herausforderung“ für jedes „gutaufgestellte“ Trennungsprogramm, Jürgen Schröder umfassend unter den Suchworten Tonabbau Moorweg und Münchhausen gefunden, aber:
Wer nochmal -who the fuck- ist Johann Taddigs?
Und bevor der Subtext dieser Presseerklärung, der da lautet „Der alte und neue Kurdirektor!“, in Stellung gebracht ist, erteilt jener ungefragt auf seiner facebook-Seite über sich Bescheid: „PolitikerIn“ ! Aha. Aber an welchem Stammtisch?
Seine Teilnahmebescheinigungen hat er öffentlich aufgelistet im online-Bewerbungsforum XING und bekundet dort, daß nach seinem Rauswurf als B'sieler Kurdirektor er vom Zeitungsverlag bzw. dessen Tochter coastcom (dankbar für erhaltene Aufträge ? ) zunächst in Alimentation genommen wurde.
Als Samtgemeindebürgermeisterkandidat wurde er darob bei ebay - Kleinanzeigen zu verschenken angeboten und erreichte dem Vernehmen nach binnen 2 Tagen 800 Klicks - aber abgeholt hat ihn dann doch wohl niemand.
Weiter annonciert er, was er sucht: „ein Ventil für 25 Jahre Führungserfahrung“.
Was mag da entweichen? Beim Dampfdrucktopf ist's heiße Luft, beim Bollerwagen gibt's 'nen Platten. Außerdem sucht er: „Beratung - Projektentwicklung - Ausbildung“, wovon einiges sicher nötig ist und wir wünschen Johann viel Erfolg auf seinem weiteren beruflichen Lebensweg.
Während beim alten Internetauftritt der CDU auf jeder Seite den Betrachter das Vollportrait des Johann Taddigs ansprang, sind die Protagonisten nach 10 Monaten dann endlich abgestiegen von dem toten Pferd und beschränken sich nun bei der „Neuen CDU“-Seite auf's wesentliche: zu sehen ist ein Segment seines Hinterkopfes. Ebenso ausgewogen ist die Selbstdarstellung von Jürgen Schröder: Er ist gar nicht drauf auf dem Bild (scrollen!), mit dem das CDU-Dezember-Highlight dekoriert ist, „Harald Hinrichs bei uns im Treff“.
Medienkompetenz - Poldi oder Frauchen ?
Das Foto (zoomen!!!), offenbar einer Überwachungskamera, zeigt Harald Hinrichs mit 7 Herren und Frau Koch am Tisch bei Zwokerzen- und Neonlicht, es ist der 13. Dezember und es ist kalt, Herr Hinrichs friert und ballt die Fäuste, bleibt aber freundlich, alle anderen sind warm angezogen und blicken beschämt auf die Tischplatte, ins Leere oder schlafen. Frau Koch trägt ihre gesteppte Daunenjacke und auf dem Schoße Poldi; der verfügt als einziger über Medienkompetenz - er blickt freundlich interessiert in die Linse ! - oder winkt da ein Frolic? Ein Stück Stollen hingegen hat sich Siebo Siebelts mitgebracht und auf den Tisch gelegt; wer mag, darf dazu ein Glas Sprite trinken, die anderen haben einen Becher mit Pumpkannenkaffee, die Löffel stecken, es gibt kein Geschirr, aber jeder bekommt eine Serviette zum Unterlegen sowie bei Bedarf Tütchenzucker und ein gemeinsames Döschen Kaffeesahne; im Hintergrund schimmert eine Europakarte aus dem Bedeutungshuber-Verlag, davor das o.b. Segment des Politikers Johann Taddigs, daneben das Bauernregal mit CDU-Werbegeschenken, Bierdeckeln und Teddybär.
Gewiß hängt von diesem Foto inzwischen ein Abzug gerahmt im Treff und alle haben darauf unterschrieben - heads of fame.
Neben schmaler Gastlichkeit dominieren in diesem Ereignis selbstverständlich die brennenden lokalpolitischen Themen, so „konnten wir noch gemeinsam einen (?) Glühwein bzw. einen Heißen Apfel trinken“ und die Spannung soll ins Unerträgliche gestiegen sein.
Runderneuert, aber ohne Profil
Ins trübe Schaufenster ihres Treffs übrigens haben sie dann stilsicher einen etwas schmierigen Spiegel gestellt und betitelt „Hier sehen Sie den Grund, warum wir für Esens unser Bestes geben“ - wer als irritierter Passant hier hinschaut, sieht sich nun ebenso besudelt abgebildet. Gemeint als ganz tolle Marketing-Idee zu Sinnverlust, Verständnisbruch und fehlender Reinigungskraft, vermitteln die CDU-Kommunikationsfexe hier schonungslos, was wir immer schon wußten und was nie wirklich interessiert hat. Rechts unten in der Ecke hat jemand eine Pappe beschriftet: „Wir wollen unsere Samtgemeinde Esens zur kinderfreundlichsten Region machen!“ - Zauber der Wahrnehmung: Wem die Gemeinde Region wird, dem soll Moorweg Europa-Mitte sein - mit dem Tellerrand von Willmsfeld bis Warnsath.
Unter dem Menüpunkt „Berliner Kompass“ ist nach wie vor das Gemälde zu sehen „Hans-Werner Kammer erzeugt einen Gedanken“ nach Art des Walther von der Vogelweide. Dieser Menüpunkt steht seit April 2014 unverändert, weil der Produktionsprozeß noch andauert.
Abspann
So kaputt sie ist, diese neue Internetseite der „Neuen CDU“, so authentisch bildet sie abermals die Programmatik und Verfaßtheit ihrer Betreiber ab. Sie hat sich leider nicht gebessert, sie wird das Jahr wohl wiederholen müssen; besonders die Deutschkenntnisse, häuslicher Fleiß und Beteiligung am Unterricht sind so mangelhaft, daß die Frage nach deren politischer Geschäftsfähigkeit sich an ... wurde erfolglos abgebrochen.
Jürgen Lohs
06.12.2014
Münchhausen
Schön wäre eine Wiederholung dieser netten Lügengeschichte in Moorweg.....der Bürgermeister Schröder sitzend auf einer mit unbekanntem Ziel fort fliegenden Kanonenkugel ohne Wiederkehr …..oder wenigstens der Versuch des hilflosen Bürgermeisters , sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen, in den er sich wegen ständiger Lügen, Halbwahrheiten und bewussten Verschweigens relevanter Tatsachen selbst hinein manövriert hat.
Beide vom Lügenbaron erfundenen Geschichten gehören jedoch leider einer vergangenen Märchenwelt an ...auf diesen wünschenswerten Lösungsansatz können wir also nicht wirklich hoffen.
Den unterhaltsamen Lügenmärchen des Freiherrn möchte man noch belustigt und gerne zuhören, schaden sie doch keinem und tragen sogar zu einer netten Unterhaltung bei. .
Anders die Situation in Moorweg.
Dort „regiert“ ein Bürgermeister, der ….ganz offensichtlich überfordert ...sein Heil im permanenten Auftischen von Lügengeschichten sucht und nicht einmal davor zurück schreckt, Bürger der eigenen Gemeinde auf das Übelste zu beschimpfen.
So wurde er schon wieder dabei ertappt, gelogen und … mit der vermutlichen Folge …..betrogen zu haben.
Diesmal geht es um angeblich von Herrn Schröder „erlassene“ Vergabekriterien ( übrigens: die alleinige und sachliche Zuständigkeit , Rechtsangelegenheiten durch Erlasse regeln zu dürfen, haben in Deutschland ...natürlich ausgenommen der Bürgermeister der Gemeinde Moorweg..... nur Minister ) .
Lesen Sie dazu den Beitrag des Herrn Lohs, auch unter dem Aspekt, wie man juristisch mit den bereits zugesagten bzw. vergebenen Bauplätzen um geht, zumal die Zuteilung zweifellos ohne jede Rechtsgrundlage durchgeführt wurde.
Vorab noch meine ( kurze ) Einschätzung der unappetitlichen und seit längerer Zeit schwelenden Angelegenheit :
Das Problem um den lügenden Bürgermeister beschränkt sich jedoch nicht nur auf Moorweg.
Betroffen ist auch die Samtgemeinde Esens und der Samtgemeindeverband der CDU Esens, den Schröder als 1. Vorsitzender „leitet“.
Mit Kopfschütteln kann man nur zur Kenntnis nehmen, dass die Partei an solch einem Zeitgenossen festhält... immerhin dürfte jedem bislang ratlosem Bürger jetzt auch verständlich werden, warum die CDU seit Jahren in einer politischen Starre verkümmert...ohne jede eigene Initiative oder Idee.
Dass dieser Vorsitzende sich auch noch unverfroren und unbekümmert ,umringt von seinen anscheinend gut gelaunten Vorstandskollegen , in der Presse abbilden lässt, während er langjährige Parteimitglieder ehrt, so als sei nichts passiert, verschlägt einem förmlich die Sprache. ( Siehe „Harlinger“ vom 04.12. 2014 ).
Bei genauerer Betrachtung der abgebildeten Vorstandsmitglieder spricht das Foto allerdings Bände.... und lässt folgerichtig durchaus Rückschlüsse auf den inneren ( moralischen ) Zustand der CDU zu.
Als politischer Faktor für unsere Kommune kann diese Partei getrost weiterhin vernachlässigt werden....sie bedarf dringend einer personellen Veränderung.
Nun endlich zum Leserbrief....
06. Dezember 2014
Kommunalaufsicht kassiert Geheimabsprachen
Wie man weiß, bemühen sich einige Einwohner bereits seit Februar 2014 bei Bürgermeister Schröder um Auskunft hinsichtlich der Vergabekriterien für die Bauplätze im Moorweger Neubaugebiet Königsweg II, und zwar weitgehend erfolglos.
In der letzten Gemeinderatssitzung am 10. November wurden sie dafür übel von Herrn Schröder angegangen und er verstieg sich zu der öffentlichen Erklärung, daß er Fragen der Einwohnerin Dr. Vera Fitsch und Schreiben des Einwohners Jürgen Lohs grundsätzlich nicht beantworte, eine Äußerung, die so unverschämt ist wie deren Konsequenz rechtswidrig.
Im weiteren Verlauf behauptete er dann, die Eingaben der Frager an die Kommunalaufsicht seien von Landrat Köring „vollumfänglich abgewiesen“ worden, wiederum eine Bürgermeisteraussage, die mit den Fakten nicht übereinstimmte (ich erinnere an dessen Stellungnahme zum Tonabbau) - und dies ist nicht Schuld der Fakten!
Gegenüber der Kommunalaufsicht erklärte der Moorweger Bürgermeister daraufhin, er habe Vergabekriterien „erlassen“.
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 18.11.2014 jedoch hält Landrat Köring dem nun entgegen: „Die Vergabekriterien, welche Herr Schröder mir vorlegte, wurden (...) vom Rat der Gemeinde Moorweg im nicht öffentlichen Teil festgelegt.
Da für diesen Beschluss die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht vorgelegen haben, ist dieser Beschluss mithin ungültig.“
Das bedeutet, die von Herrn Schröder behaupteten Vergabekriterien für Baugrundstücke sind erwartungsgemäß bis heute nichts weiter als eine Geheimabsprache zwischen Bürgermeister und Ratsmitgliedern, und später, „in einer der nächsten Ratssitzungen“ sollen dann welche im öffentlichen Teil beschlossen werden, „damit diese Rechtsgültigkeit erlangen können.“
Aus diesem Sachverhalt erwächst eine gravierende Folgefrage: Worin unterscheiden sich die alten, nicht öffentlichkeitstauglichen Geheimabsprachen von den neuen zu beschließenden Vergabekriterien?
Und was geschieht nun mit all den Grundstücksvergaben bzw. -zusagen, die ja auf der Basis der rechtsunwirksamen Geheimabsprachen erfolgten?
Haben die abgewiesenen Bewerber nicht einen Rechtsanspruch auf ein erneutes Vergabeverfahren?
Diese und ggfls. weitere Fragen wird Bürgermeister Schröder oder aber die Kommunalaufsicht „vollumfänglich“ zu beantworten haben.
Moorweg, 30. November 2014
Jürgen Lohs
11 . November 2014
Vermasselt durch Inkompetenz - Telefon-Joker ungültig !
Die Stellungnahme der Gemeinde Moorweg zum geplanten Tonabbau
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises Wittmund vom 30.10.2014 teilt Herr Landrat Köring zur Moorweger Stellungnahme auf Anfrage folgendes mit:
„Aus kommunalaufsichtsrechtlicher Sicht stelle ich fest, dass keine wirksame Stellungnahme der Gemeinde Moorweg ergangen ist. Um eine nach außen hin wirksame Stellungnahme abgeben zu können, hätte eine Beschlussfassung im Rat erfolgen müssen. (...) Folglich ist die am 30.09.2014 von der Gemeinde Moorweg abgegebene Stellungnahme unwirksam und kann auch durch einen nachträglichen Beschluss keine Wirksamkeit mehr erlangen.“
Was war geschehen?
Bereits am 07.07.2014 hatte Moorwegs Bürgermeister Jürgen Schröder als Reaktion auf zahlreiche Einwendungen Betroffener eine Stellungnahme angekündigt und abermals am 23.07.2014 im Samtgemeinderat.
Dessen Niederschrift vermerkt dazu:
„Die Gemeinde Moorweg wird eine Stellungnahme im Rat beschließen lassen.“
Stattdessen aber verzichtete Herr Schröder schließlich in der Gemeinderatssitzung vom 25.08.2014 auf die Herbeiführung eines Beschlusses dazu, sondern stellte nach Verlesen seines persönlichen Entwurfs lediglich in Aussicht, bei den Ratsmitgliedern telefonisch noch mal nachzufragen (Telefon-Joker).
Das war sein erstes Scheitern.
Dennoch wurde dieser Entwurf vorab und fälschlich als angebliche „Gemeinsame Stellungnahme von Gemeinde Moorweg und Samtgemeinde Esens“ an den Landkreis übermittelt !
Das war sein zweites Scheitern.
Daraufhin und wegen gravierender Unzulänglichkeiten versagte der Bauausschuss der Samtgemeinde am 24.09.2014 Herrn Schröders Entwurf die Zustimmung sowie das Prädikat der Gemeinsamkeit und beschloss in Abgrenzung dazu, allenfalls eine eigene Stellungnahme auf den Weg zu bringen.
Das war sein drittes Scheitern.
Multiples Scheitern:
Das bedeutete, dass Bürgermeister Schröder - trotz umfassender, fundierter Vorlagen durch die Bürger - die Eingabemöglichkeit der Gemeinde Moorweg zum Tonabbau gegenüber dem Landkreis vermasselt hatte und somit das Vorhaben entgegen allen Einwohner-Einwendungen letztlich fördert.
Auf den Fortgang des Verfahrens angesprochen, behauptete er dann am 06.11.2014 öffentlich in der Samtgemeinderatssitzung, der Landkreis habe „Anweisung“ erteilt, das gesamte Antragsverfahren von vorn zu beginnen, weil er, Schröder, urlaubsbedingt mit seiner Stellungnahme nicht rechtzeitig habe beikommen können, weil er sich weitere „Fachkompetenz“ aneignen wolle und vom Bauamt zu wenig Unterstützung erfahren habe - ein grandioses Märchen, das vonseiten des Landkreises auf Nachfrage überhaupt nicht bestätigt werden konnte.
Das war sein viertes Scheitern.
In Wirklichkeit war dem Antragsteller Kaufmann GmbH lediglich aufgegeben worden, die bislang aufgeworfenen Fragen einzuarbeiten und nur bei etwa gravierenden Abweichungen bzw. Veränderungen des Vorhabens einen neuen Komplettantrag zu stellen.
Mit der verunglückten Moorweger Stellungnahme des Herrn Schröder aber hatte dieses gar nichts zu tun.
Bärenbinder
Das mochte der Samtgemeinderat dem CDU-Vorsitzenden noch als Verlegenheitslüge durchgehen lassen, aber auch vor dem Moorweger Gemeinderat am 10.11.2014 stand der Bürgermeister der Wahrheit nicht näher.
Im Gegenteil, er erklärte seinen Ratsherren die Welt als Scheibe und band Mandatsträgern und Publikum einen gewaltigen Bären auf:
Er deklarierte - im Widerspruch zur Kommunalaufsicht -, alle Gemeinderatsherren möchten nun nachträglich über seinen versägten Stellungnahmen-Entwurf abstimmen und der Beschlussentwurf lautete, „nach außen ein Zeichen zu setzen, dass diese Stellungnahme unsere Stellungnahme sein soll.“
Diesmal lautete die kuriose Begründung, mit dem Landkreis, der Samtgemeinde und der Kommunalaufsicht sei abgesprochen, dass der Antragsteller Kaufmann GmbH ggfls. auf die Gemeinde Moorweg zugehen möge und für diesen Fall sei solche Stellungnahme dann sehr wertvoll und werde von allen begrüßt und Kaufmann werde mit dem Gemeinderat ein neues Verfahren konzipieren etc.
Somit erfolgte der einstimmige „Beschluss“, dass Bürgermeisters verunglückter Entwurf hiermit die Stellungnahme der Gemeinde sein solle.
Was war sonst noch?
Der Frage einer Einwohnerin nach Auswahl- bzw. Vergabekriterien für die Baugrundstücke (oft gestellt, nie beantwortet) begegnete Bm Schröder mit einer zehnminütigen Hasspredigt gemischten Inhalts gegen die Fragerin aus „Kommunalaufsicht, Dienstaufsichtsbeschwerde, Presse - Missverständnis, Unredlichkeit, Landratsabsprache, Gemeinderatschützen, Gespräche mit Frau Dirksen, Herrn Frerichs, Herrn Hinrichs, Vereinbarung mit Frau Horst, Herrn Köring, Herrn Groß, Gemeindewohl, Internetbeleidigung, Gürtellinie, vollumfänglich“ - und erzeugte eine begriffliche Gemengelage, die die einen betörte und die anderen beschmutzte.
An eine Antwort gemahnt, erklärte er weiter, dass er sowohl Fragen der Einwohnerin Frau Dr. Fitsch als auch Schreiben des Herrn Lohs nicht beantworte. Er könne sie hier leider von der Sitzung nicht ausschließen, aber es sei ihnen freigestellt, jederzeit den Raum zu verlassen.
Doch war ihm bei ungebremstem Schaum herausgerutscht, dass er weiterhin keine Vergabekriterien hat.
Damit setzte er sich in herben Widerspruch zu dem ebenfalls gewaltigen Bären, den er zuvor der Kommunalaufsicht aufgebunden und behauptet hatte, die Gemeinde Moorweg habe „Vergabekriterien für den Verkauf von Baugrundstücken erlassen“.
Im Verlauf der Sitzung ließ sich der Bürgermeister noch einige Male gern aus der Kurve der Sachlichkeit tragen, ohne dass den solcherart Angepöbelten eine Erwiderung oder gar Verweis auf die Faktenlage ermöglicht worden wäre.
Auf die Niederschrift dieser tragikomischen Gemeinderatssitzung wird man auch deshalb gespannt sein dürfen, weil Bm Schröder die Protokolle neuerdings selber verfasst, da von seinen Ratsherrn keiner mehr schreiben mag; vermutlich wird dann dort eine weitere Variante seines gescheiterten Telefon - Jokers präsentiert werden.
Und wenn Moorweg dereinst Tonabbaugebiet werden sollte, dürfte die diesbezügliche Märchensammlung des Herrn Schröder viel geliebter Bestseller werden.
wird vielleicht fortgesetzt
Moorweg, 11.11.2014
Jürgen Lohs
25.09.2014
Tonabbau in Moorweg - Folge 2
Sitzung des Samtgemeinde-Bauausschusses vom 24.09.2014
Auf der gestrigen Sitzung des Samtgemeinde-Bauausschusses stand unter Pkt. 6 der geplante Tonabbau in der Gemeinde Moorweg auf der Tagesordnung mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, der Ausschuss möge der diesbezüglichen anliegenden Gemeinsamen Stellungnahme der Gemeinde Moorweg und der Samtgemeinde Esens zustimmen.
Die Verwaltungsvorlage war übrigens identisch mit der Vorlage der SG- Ratssitzung vom 23.07.2014 - eine Weiterbearbeitung war nicht erfolgt.
Zu dem Beschluss kam es aber nicht - im Gegenteil: Der Ausschuss entzog dieser Stellungnahme das Prädikat der Gemeinsamkeit und beschloss zunächst, eine gesonderte zu erstellen!
Er entzog sich damit dem Druck, unter den die Verwaltung die Politik setzen wollte, da sie im Vorgriff auf den Beschluss bereits am 12.09.2014 die Stellungnahme dem Landkreis übersandt hatte!
Wie konnte es dazu kommen, dass die Stellungnahme des Moorweger Bürgermeisters Jürgen Schröder so im Regen stehenblieb ?
Dem vorausgegangen waren zwei Moorweger Gemeinderatssitzungen und zahlreiche sachkundige Einwendungen von Bürgern.
Bei der letzten Gemeinderatssitzung hatte Bm Schröder schließlich den persönlichen Entwurf einer Stellungnahme zum Tonabbau verlesen - mit allerdings weitgehend unverbindlichen Aussagen und Außerachtlassung der geltenden Rechtslage.
Dieser Entwurf sollte vom Gemeinderat debattiert, abgestimmt und beschlossen werden, aber alle Ratsmitglieder schwiegen still vor sich hin, starrten stumm auf die Tischplatte und es erklang der legendäre Ausspruch: „Ich frage euch dann in der nächsten Woche telefonisch dazu“ - ein Gemeinderatsbeschluss jedoch war dazu nicht erfolgt.
Gleichwohl wurde Herrn Schröders Text dann mit dem Briefkopf der Samtgemeinde Esens und der Gemeinde Moorweg versehen und von der Verwaltung ohne jegliche weitere Bearbeitung dem Bauausschuß vorgelegt, der sich nun aber außerstande sah, dieses unverständliche Mängelexemplar zu befürworten, das zudem dem Landkreis ja bereits übermittelt worden war.
Insbesondere Ratsherr Martin Mammen war so wach, einige grobe Mängel exemplarisch aufzuzählen, u.a. den Bezug auf Absprachen zwischen Kaufmann GmbH, Landkreis und Bm Schröder, die offenbar nur Herrn Schröder bekannt sind. Auch die umfassenden, mindestens 10 Einwendungen von Bürgern - die so letztlich die Arbeit von Politik und Verwaltung leisteten, während diese im 10-wöchigen Sommerruhestand weilten - waren nirgends thematisiert, aufgegriffen oder gar beigelegt. (Allein auf der Seite bfb-cdu-esens.de ist zum Tonabbau Moorweg erheblich mehr Sachinformation zu finden als in sämtlichen Verwaltungsvorlagen zusammen!).
SG- Bürgermeister Jürgen Buß regte, ganz im Zuge seiner Kernkompetenzen, daraufhin an, doch gänzlich untätig zu bleiben, da die Aufforderung des Landkreises („Herr des Verfahrens“) zur Abgabe einer Stellungnahme ohnehin nicht rechtsbindend, sondern pure Freundlichkeit sei.
In dieser unübersichtlichen Motivations - und Gemengelage wurde schließlich, statt eines Beschlusses über eine nicht erarbeitetete Verwaltungsvorlage, Ratsmitglied Mammen sowie der ebfls. aufmuckenden EBI anheimgestellt, Fragen bis Freitag schriftlich formuliert bei der Verwaltung abzuliefern, die dann einer nicht existenten Stellungnahme der Samtgemeinde an den Landkreis beigegeben würden.
Der Verfasser der fragwürdigen Moorweger Stellungnahme aber, Bürgermeister Schröder, hatte es vorgezogen, gar nicht zu erscheinen und verdeutlichte somit einmal mehr, wie sehr ihm die Zukunft der Gemeinde Moorweg am äh... Herzen liegt.
Moorweg, 25.09.2014
Jürgen Lohs
02.09.2017
Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Gewinnung von Ton in der Gemarkung Moorweg, Gemeinde Moorweg, LSG WTM 19 „Leegmoor“
Sehr geehrter Herr Frerichs,
mit Schreiben vom 30.07.2014 übersandten Sie uns Unterlagen zum Antrag der Firma J.B.Kaufmann GmbH auf Genehmigung von Tonabbau im LSG Leegmoor, verbunden mit der Möglichkeit, zu diesem Antrag bis zum 03.09.2014 Anregungen oder Bedenken zu äußern und Auflagen oder Hinweise vorzuschlagen.
Bevor wir fristgerecht auf unsere Bedenken zum Antrag eingehen, möchten wir aber zu allererst unsere Bedenken zum Verfahren selbst äußern:
Zu unserer Verwunderung weichen die uns übersandten Unterlagen im Umfang gravierend von denen ab, die nach unseren Feststellungen andere am Verfahren beteiligte Personen erhalten haben.
Dort enden die Unterlagen bereits bei Punkt 8.4 des Antrages. Der Antrag enthält aber 17 Punkte!
Hervorzuheben ist dabei das Fehlen des für eine Meinungsbildung vielleicht nicht
unwichtigen Punktes 10 mit der Überschrift „Erhebliche Beeinträchtigungen der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes“ !
Das legt die Vermutung nahe, dass hier Informationen gefiltert bzw. gesteuert werden .ob bewusst oder unbewusst sei dahin gestellt. Die von uns bereits in unserem Schreiben vom 08.07.2014 geäußerten Zweifel an der Transparenz des Verfahrens haben sich dadurch aber leider weiter verstärkt.
Deshalb werden wir zusätzlich zu unserer nachfolgenden Stellungnahme eine Fachaufsichtsbeschwerde an den Landrat des Landkreises Wittmund richten.
Damit möchten wir erreichen, dass alle am Verfahren beteiligten auch über einen
einheitlichen Kenntnisstand verfügen.
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:
Sie haben in unserem Telefonat vom 09.07.2014 um Verständnis für die Fa. Kaufmann GmbH geworben, mit der Begründung, dass diese händeringend Flächen für den Tonabbau benötige.
Dieses Problem ist von der Firma Kaufmann selbst zu lösen und nicht von einer unteren
Naturschutzbehörde! Selbst bei einfacher Internetrecherche ist es sogar für Laien erkennbar, dass in Ostfriesland noch andere größere Tonvorkommen vorhanden sind.
Zu den Aufgaben ihrer Behörde gehört unter anderem der Schutz von Natur und Landschaft, aber keine Wirtschaftsförderung. Sie sollten vielmehr zum Wohle der Allgemeinheit helfen, die wenigen geschützten Flächen zu bewahren. Das dürfte eher dem öffentlichen Interesse entsprechen.
Nun zum Antrag selbst:
Nach Studium der Antragsunterlagen regen wir an, der Firma J.B. Kaufmann GmbH keine Erlaubnis zur Gewinnung von Ton im LSG Leegmoor zu erteilen .
Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. i der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Leegmoor bedarf die Gewinnung von Torf, Sand, Kies, Steinen und Erden und sonstigen
Bodenschätzen der vorherigen Erlaubnis des Landkreises Wittmund als untere
Naturschutzbehörde.Die Erlaubnis kann gemäß § 3 Abs. 2 der vorgenannten Verordnung versagt werden, wenn das Vorhaben geeignet ist, eine in der in § 2 genannten schädigenden Wirkungen hervorzurufen.
In § 2 Abs. 1 heißt es dazu:
Im Schutzgebiet ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.§ 2 Abs. 2 Buchstaben a – j) führt dazu aus, dass es insbesondere verboten ist gemäß Buchstabe a) die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören, Buchstabe c) Hecken, Bäume oder Gehölze, Tümpel oder Teiche …… zu verändern oder zu beseitigen, Buchstabe d) die Pflanzendecke abzubrennen, wildwachsende Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen oder zu beschädigen, wildlebende Tiere zu stören oder zu schädigen, Buchstabe j) Lagerplätze für Schrott und andere Materialien einzurichten.
In besonderen Fällen können laut § 2 Abs. 2 Ausnahmen von diesen Verboten durch den Landkreis Wittmund als untere Naturschutzbehörde zugelassen werden.
Ein besonderer Fall ist hier aber nicht erkennbar.
Wie schon weiter oben festgestellt, gibt es in Ostfriesland immer noch Vorkommen an Lauenburger Ton in nicht geschützten Gebieten.
In diesem Zusammenhang soll aber die Aussage in Punkt 5. Lagerstättenkundliche Beschreibung vielleicht etwas anderes vermitteln.
Dort heißt es, dass der Planungsraum in der Rohstoffsicherungskarte des
Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung, BL. 2311 (NLfB), als
Rohstoffsicherungsgebiet 3. Ordnung ausgewiesen sein soll.
Eine Nachschau auf dem NIBIS® Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (früher Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung) bestätigte diese Angaben jedoch nicht. Es wird dort in den Rohstoffsicherungskarten nur eine Abstufung nach Lagerstätten 1. und 2. Ordnung vorgenommen und darüber hinaus gibt es nur Gebiete mit potenziell wertvollen Rohstoffvorkommen.
Der Planungsraum ist in den Rohstoffsicherungskarten aber nicht verzeichnet und die Karte TK25: 2311 bezieht sich auf andere umliegende Gebiete.
In Punkt 6. Abbauzeitraum und Massen ist ein Abbauzeitraum von 8 Jahren vorgesehen und an der angestrebten möglichst vollständigen Ausnutzung des Rohstoffvorkommens soll sowohl ein öffentliches als auch naturschutzfachliches Interesse bestehen.
Der Abbauzeitraum wird aber in Punkt 17 wieder relativiert und dort mit voraussichtlich 6 Jahren angegeben und gleichzeitig die Zeitpunkte für die Wiederverfüllung und den Abschluss der Gestaltungsmaßnahmen offen gelassen.
Die Feststellung von öffentlichen und naturschutzfachlichen Interessen hat zudem durch ihre Behörde zu erfolgen und nicht durch die Antragstellerin. Diese kann bei diesem Vorhaben nur ihre eigenes (wohl eher von wirtschaftlichem Denken geprägtes) Interesse bekunden: Die vollständige Ausnutzung des Rohstoffvorkommens.
Bewegt werden voraussichtlich folgende Massen:„Lehm“ 36.610 m3, 8.440 m3 Abraum,
20.600 m3 Mutterboden und nach Punkt 13.2 37.000 m3 Verfüllgut für die Wiederverfüllung (soweit verfügbar!?).
Punkt 7. Abbaudurchführung
Der Abbau erfolgt in Anlehnung an den jeweiligen „Stand der Technik“. Was bedeutet das konkret?
Aber noch beachtlicher ist die Reihenfolge:
Sie soll derart erfolgen, dass erst mit einem Löffelbagger der Mutterboden abgehoben und auf den Sicherungsstreifen zwischengelagert und sukzessive für Rekultivierungszwecke vom Bauvorhaben getrennt wird .
Anschließend soll der Abraum abgehoben und zwischengelagert werden. Hier fehlt allerdings die Angabe wo das passieren soll.
Wird ein Zwischenlager angelegt und der Abraum hin- und hergefahren? Wo befindet sich dieses Zwischenlager?
Später wird der Abraum in die abgetonten Bereiche zur Strukturierung der Sohlfläche wieder eingebaut.
Dann wird das gewonnene Material wird mit Radladern auf landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge oder LKW verladen und über den Transportweg abgefahren.
Dieser Ablauf und die gewählte Formulierung lässt durchaus die Möglichkeit offen, den anfallende Mutterboden auch für Zwecke außerhalb des Abbaugebietes zu verwenden zu wollen!?
Gearbeitet wird in einer werktäglichen Kernarbeitszeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Das bedeutet Zeiten darüber hinaus sind auch möglich.
Dabei kommen in der Regel (keine Regel ohne Ausnahme!) folgende
Arbeitsgeräte/Maschinen zum Einsatz: 1 Löffelbagger, 72 dB(A)
Und was ist mit den Radladern mit denen verladen wird und den landwirtschaftlichen
Maschinen oder LKW?
„Der Betriebszeitraum zur Gewinnung des Rohstoffs beschränkt sich üblicherweise auf den Winter und den Sommer für jeweils 2 Wochen (bei 2 bis 3 Abbauperioden bei Frost bzw. trockener Witterung). Hierbei sind jedoch Faktoren wie die Marktentwicklung und ein ggf.kurzfristig größerer Rohstoffbedarf zu berücksichtigen.“
Auch hier wieder nur Formulierungen die alles offen lassen!
Die Entwässerung des Abbaugebietes (7.3) ist ebenfalls nur unzureichend
beschrieben.
Wie soll das Oberflächenwasser in den durch den Abbaubetrieb entstehenden Kuhlen ablaufen können? Wenn sie sich die Topographie des Geländes, die Abbautiefen und die Abbaurichtungen ansehen, müsste das Wasser stellenweise wohl bergauf fließen. Versickern kann es auf Grund der verbleibenden Tonschicht jedenfalls nicht und die Gräben wird es nicht erreichen. Wahrscheinlicher ist da doch wohl der zusätzliche Einsatz von Pumpen (Thema Geräusche).
Punkt 8. Nebenanlagen
Es werden Sozialeinrichtungen und Sanitäranlagen für das Personal sowie
Unterbringungsmöglichkeiten für Material und Maschinen vorgehalten.
Wo werden der Bagger und die Radlader abgestellt? Wie werden der Boden und das Grundwasser vor möglichen auslaufenden Betriebsstoffen geschützt?
Die Betankung soll mobil erfolgen. Wie wird verhindert, dass auch dabei möglicherweise Betriebsstoffe den Boden kontaminieren?
8.1 Zuwegung/Transportweg
„Eventuell auftretende betriebsbedingte Straßenverschmutzungen sind vom Betreiber aufzureinigen.“
Erneut eine Aussage ohne konkreten Inhalt. Dieser Punkt wurde auch in der
Vereinbarung mit der Gemeinde Moorweg nicht näher definiert.
Die möglichen Probleme mit der Infrastruktur (Beschädigung der Straßen und der Brücke) sind, so erweckt es der Anschein, ja geregelt.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage an sie als genehmigende Behörde:
Wie sichern sie das Risiko ab, das die Antragstellerin die möglichen Auflagen einer Erlaubnis nicht erfüllt oder was keiner wünscht, sie in Insolvenz geht. Springen sie dann ein um die Fläche und die Infrastruktur wieder herzustellen?
Oder lassen sie die Gemeinde Moorweg damit alleine?
8.2 Emissions-/ Immisionschutz, 11.4 Immissionsschutz
Welche im Antrag unter 8.2 aufgeführten Landschaftsraumelemente, wie z. B. Feldgehölze und Strauchgehölze an Gräben sollen uns gegen Staub und Lärm schützen?.
Wie sieht die unter 11.4 beschriebene angepasste Betriebstechnik aus, die die übermäßige Staubentwicklung vermeiden soll.
Wo entnimmt die Antragstellerin das Wasser um emissionsträchtige Flächen zu berieseln?
Bedarf es dafür einer besonderen wasserrechtlichen Erlaubnis?
Zudem wird unterstellt, dass eine unzumutbare Lärmbelastung für Anwohner ist nicht zu erwarten ist.
Das Thema der Immissionen und Emissionen wurde von uns bereits in unserem Schreiben vom 08.7.2014 angesprochen, aber von Ihnen noch nicht beantwortet. Einzig Ihre telefonische Aussage vom 09.07.2014, das es dafür Grenzwerte gäbe, steht im Raum.
Die Fläche bleibt ja auch bei einer Abbauerlaubnis weiterhin Teil des
Landschaftsschutzgebietes und liegt somit unter dem Schutz der Verordnung dazu.
Und § 2 Abs. 2 besagt eindeutig, dass es verboten ist, die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören.
Wir möchten daher Sie bitten, die zulässigen Immissionsgrenzwerte eindeutig und für uns überprüfbar zu definieren!
Punkt 8.4 Rückbau der Abbaustätte
Nochmal unsere Frage: Was passiert im Falle einer Insolvenz der Antragstellerin?
9.1.1 und 10.1.1 Biotoptypen sowie 9.1.2 Besonders geschützte und schützenswerte Biotope
Die Antragstellerin spricht in ihrem Antrag, der ja zuvor mit ihnen offensichtlich genau abgestimmt wurde, von zwei vorhandenen Biotopen unter dem Schutz des § 30BNatSchG.
Sie hingegen stellen in Ihrem Prüfschema keine derartigen Biotope fest. Was stimmt?
Die Antragstellerin räumt zudem ein, dass wertvolle Grüppenstrukturen vollständig entfernt werden müssen und durch die Umsetzung des Vorhabens darüber hinaus ein Grabenabschnitt von 240 m Länge mit abschnittsweisen Röhrrichtbeständen erheblich betroffen ist. Dieser geht somit für Amphibien und Insekten verloren!
9.1.3. , 10.1.2 und 11.6.1 Avifauna
Die Antragstellerin unterstellt, dass die Flächen für Wiesenbrüter nur wenig attraktiv sind.
Das deckt sich nicht mit unseren langjährigen Beobachtungen. Insbesondere die Kiebitze (welche, wie die Bekassinen, auch in der Roten Liste als stark gefährdet aufgeführt sind) suchen die Flächen im Frühjahr sehr gerne auf. Seit einigen Jahren nutzt ein im Bereich der benachbarten Ochsenweide brütendes Kranichpaar die Fläche regelmäßig als Revier für die Nahrungsbeschaffung. Bei Bedarf können gerne noch mehr Beispiele aufgezählt werden.
In 10.1.2 wird dann festgestellt, dass den erheblichen Beeinträchtigungen langfristig jedoch auch für heimische Brut- und Rastvögel eine erhebliche Aufwertung des Landschaftsraumes gegenüberzustellen ist. Wodurch? Durch die Einsaat von 75.000 m 2Grasmischung wie unter Punkt 16 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgeführt.
Aus vorher unattraktiven Grasflächen wird durch umgraben und neue Einsaat auf einmal eine Paradies für Vögel?
Und unter 11.6.1 bekommen die vorher nicht vorhandenen Gehölze plötzlich
besondere Bedeutung für die Avifauna und die nicht attraktiven, aber wohl trotzdem von den Vögeln besuchten Grünlandflächen sollen zeitnah ersetzt werden? Und das durch Feuchtgebiete? Welcher Wiesenbrüter wechselt in Feuchtgebiete?
Der Abbau soll zudem auch im Sommer erfolgen. Das ist die Hauptbrutzeit zahlreicher Vögel in diesem Gebiet. Bekanntermaßen sind diese in der Brutzeit sehr empfindlich gegenüber Störungen. Siehe dazu auch 10.1.2: „Eine erhebliche Beeinträchtigung ist für den Abbauzeitraum nicht auszuschließen.“
Von der Antragstellerin wird auch behauptet, dass das Antragsgebiet als Bereich geringer bis allgemeiner Bedeutung für die Avifauna eingestuft wird.
Woher kommen all diese Erkenntnisse über die Avifauna? Wer hat die Untersuchungen vorgenommen? Und warum augenscheinlich nur im Herbst?
9.1.4 und 10.1.3 Amphibien
Zu diesem Thema wurden von der Antragstellerin von sich aus Aussagen zu Vorkommen von besonders geschützten Arten gemacht. Diese Angaben sollten für eine Naturschutzbehörde nicht unbeachtlich sein.
In 10.1.3 wird dazu eingeräumt, dass im Zuge der Einrichtung der Abbaustätte eine
Beseitigung von Gräben erfolgt, welche dadurch ihre Bedeutung als Teillebensraum für Amphibien verlieren. Alle weiteren Ausführungen in 10.1.3 sind wieder nicht belegte Mutmaßungen.
9.1.5 Insekten, 10.1.4 Weitere Artengruppen, 12.1.3 Maßnahmen und 12.2
Ersatzmaßnahmen
Auch hier unter anderem in 9.1.5 wieder der Hinweis auf Arten, welche auf der Roten Liste stehen! Unter 10.1.4 werden ebenfalls alle möglichen betroffenen Gruppen aufgeführt.
Kompensieren sollen das die in 12.1.3 und 12.2.2 beschriebenen Maßnahmen Erweiterung von Teichen bzw. Neuanlage eines Teiches und Bereitstellung von Sukzessionsflächen.
In der tabellarischen Gegenüberstellung unter Punkt 15 wird dann das ganze Ausmaß dieser Kompensationsmaßnahme sichtbar: Belassen werden Rohbodenflächen auf ca. 2 ha und somit eine nachhaltige Veränderung des geschützten Landschaftsbildes herbeigeführt!
Mit anderen Worten: Auf diesen Flächen kann man sich eine Wiederverfüllung sparen (kurzfristiger wirtschaftlicher Vorteil für die Antragstellerin) und den Rest macht dafür allmählich (sukzessive) die Zeit (langfristiger Nachteil für die Natur und die Menschen, denen der Naturgenuss genommen wird).
9.4 und 10.4 Klima / Luft
Hier wird aus der Landschaft plötzlich ein Gebiet mit nur wenigen eingestreuten Gehölzen an den Rändern der Nutzflächen, welche insbesondere die Entstehung kühler, frischer Luft fördern, aus denen die angrenzenden Siedlungsbereiche einen regelmäßigen Luftaustausch erhalten.
Also freie Bahn für Lärm und Staub!
Unter 10.5 wird dann wiederum eingeräumt, das betriebsbedingt bei entsprechenden
Witterungsbedingungen und ungünstigen Windverhältnissen Belastungen durch Sandflug bzw. Abwehungen von Oberboden auftreten können.
In der zusammenfassenden tabellarischen Gegenüberstellung (Punkt 15) wird sogar eine Ausgleichsmaßnahme für die Beseitigung der kleinklimatisch wirksamen Pflanzendecke mit nicht erforderlich ausgewiesen.
9.5 bzw. 10.5 Landschaftsbild und 13.2 Verfüllung und Zeitraum
Unter 9.5 werden von der Antragstellerin für die Beschreibung der Landschaft lediglich Phrasen benutzt.
Tatsächlich wird sich das Landschaftsbild durch die Abbaumaßnahme aber verändern. Das wird später auch selbst eingeräumt (10.5). Ob diese Beeinträchtigung erheblich ist oder nicht, darüber kann zum jetzigen Zeitpunkt leider nur spekuliert werden.
Hervorzuheben ist aber die Aussage, „dass ein Ausgleich erreicht werden kann, wenn nach der Herrichtung oder landschaftsgerechten Neugestaltung mittelfristig (d.h. in bis zu 25 Jahren) die gleiche Wertstufe wie vor dem Abbau erreicht wird!“
Dazu passt auch die weitere Feststellung der Antragstellerin, dass mittel- bis langfristig durch das Abbauvorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung im Planungsraum verbleibt. Also im ungünstigsten Fall sind die Folgen erst nach 25 Jahren plus X nicht mehr feststellbar.
Oder die Aussage in 13.2: „Der für die gesamte Verfüllung beanspruchte Zeitraum ist von der Verfügbarkeit des Verfüllguts abhängig.“
Und wenn kein Verfüllgut verfügbar ist? Was dann? Wie sehen dann die Flächen aus?
Auch in ihrer eigenen Vorprüfung kommen sie bei den Auswirkungen zu dem Schluss, dass die Auswirkungen nicht reversibel (mögliche Definitionen: behebbar, rückgängig zu machen, umkehrbar, wiederherstellbar) sind.
Auch ein Blick in Aufstellung über die Kosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Punkt 16) ist diesem Zusammenhang sehr interessant. Dort findet sich nämlich keine Position, die die Beschaffung von Verfüllmaterialien, deren Analyse, die Einrichtung einer Annahmestelle usw. wiederspiegelt!
Wird von der Antragstellerin etwa schon damit spekuliert, dass keine Verfüllung stattfinden kann?
Und was den Zeitraum der Verfüllung bzw. den Abschluss der Maßnahme angeht, gibt ein Blick in den vorgesehenen Zeitplan (Punkt 17) auch keinen weiteren Aufschluss:
20??:Wiederverfüllung der Abbauflächen
20??: voraussichtlicher Abschluss der Gestaltungsmaßnahmen
Und ganz zum Schluss:
9.6 und 10.6 Menschen
Die Feststellung unter 9.6, dass Anwohner durch die Einrichtung und den Betrieb der Bodenabbaustätte nicht unmittelbar beeinträchtigt werden, ist wieder eine der nicht belegten Behauptungen und wird schon im nächsten Satz selbst wiederlegt. Dort heißt es dann, wie auch in 10.6: Lärm- und Staubemissionen sind als betriebsbedingte Auswirkungen möglich und es kann hierdurch gelegentlich zu Belastungen für die nächsten Anlieger der Abbaustätte bzw. des Abfuhrweges kommen. Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen würden aber generell bereits im Vorfeld des Abbaubetriebs durch geeignete Maßnahmen auf ein tragbares Maß reduziert.
Wer definiert das tragbare Maß? Und wie sehen die Maßnahmen aus? Auch hier fehlen wieder konkrete Aussagen.
Und ein Punkt fehlt bei der Betrachtung zum Menschen leider ganz:
Sowohl der Landschaftsweg als auch der Königsweg sind im Bereich des Abfuhrweges Bestandteil des überregionalen Radwegenetzes und des Holtriem-Wanderweges und besitzen somit eine ganzjährige und insbesondere auch touristische Bedeutung.
Und dazu gehört auch der Naturgenuss in einer intakten ostfriesischen Landschaft!
Deshalb wurde das Gebiet ja ursprünglich auch unter Schutz gestellt!
Ihrer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine und Dirk Jörß
Verteiler:
Gemeinde Moorweg: Herr BM Schröder und verschiedene Gemeinderatsmitglieder
Samtgemeinde Esens: Herrn BM Buß und verschiedene Gemeindratsmitglieder
Internetportal Gruppe BfB-CDU im Stadtrat Esens
Anwohner
20.08.2014
Absender dieses Schreibens:
Manfred Knake im Koordinationsbüro 20. August 2014
An den Landkreis Wittmund Untere Naturschutzbehörde
20. August 2014 Wittmund Fax: - 1- Seite Umgehungsstraße Bensersiel/Stadt
Esens hier: Biodiversitätsschäden durch den rechtswidrigen Straßenbau im EU-Vogelschutzgebiet V63 Norden-Esens
Sehr geehrte Damen und Herren,
bekanntlich wurde die sog. „kommunale Entlastungsstraße“ südlich des Ortes Bensersiel ohne
Rechtsgrundlage geplant und gebaut, in einem EU-Vogelschutzgebiet. Dazu gibt es ein Urteil des OVG Lüneburg vom 10.April 2013 (Az 1 KN 33/10) und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 (Az 4 CN 3.13). Die
Urteile sind rechtskräftig. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 19) und das Umweltschadensgesetz sehen
die Feststellung und Bewältigung der entstandenen Schäden (Biodiversitätsschäden) vor, wenn die Maßnahme
eine erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen
Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten gehabt hat.
Diese Schäden sind nun durch die Versiegelung, den Lebensraumverlust und die Störwirkung auf streng
geschützte Vogelarten eingetreten. Die zu erwartenden Konflikte wurden bereits durch das Planungsbüro Thalen- Consult im Grünordnungsplan der Stadt Esens für den Bebauungsplan Nr. 67 und 83. FNP-Änderung „Kommunale Entlastungsstraße
Bensersiel“ im September 2004 beschrieben.
Ich bitte daher um Auskunft, welche Schritte der LK Wittmund bereits unternommen hat, diese
Biodiversitätsschäden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutz- und Umweltschadensgesetzes zu bewältigen, d.h. die eingetreten Beeinträchtigungen abzuwehren und auch die Haftungsfragen zu klären. Mit freundlichem Gruß Manfred Knake Kopie:
Niedersächsisches Umweltministerium, Ministerbüro Mit freundlichen Grüßen Manfred
Knake
Erläuterung für die Presse:
"Schwarzbau" Umgehungsstraße Bensersiel/Stadt Esens/LK Wittmund/Biodiversitätsschäden Die im nachfolgenden Schreiben an den Landkreis Wittmund und den MU-Niedersachsen erwähnten Biodiversätsschäden, also Schäden an der Artenvielfalt in einem Natura-2000- Gebiet, werden in § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes und im Umweltschadensrecht behandelt. Dass der Bau einer Umgehungsstraße in einem Vogelschutzgebiet rechtswidrig und unvereinbar mit dem EU-Recht ist, wurde die Stadt Esens im Beteiligungsverfahren vom Wattenrat schon vor elfJahren (2003)mitgeteilt, alle Bedenken wurden aber ignoriert und in Ratsbeschlüssen "weggewogen". Die konkrete Biodiversitätsschaden-Bewältigung für die illegal in einem EU-Vogelschutzgebiet gebaute Umgehungsstraßekönnte z.B. sein: Zunächst Sperrung der Straße für den öffentlichen Straßenverkehr, ggf. Rückbau der Straße (der erfolgreiche Kläger und Landeigentümer der Straße, der dafür enteignet,aber bisher nicht entschädigt wurde, hat einen gesetzlichen Folgenbeseitigungsanspruch, das könnte ggf. mit einer Verpflichtungsklage durchgesetzt werden), Kompensationsmaßnahmen zur Biotopverbesserung. Es hat aber den Anschein, dass sowohl die Stadt Esens als auch der Landkreis Witmund als Kommunalaufsichtsbehörde die eingetretenen Biodiversitätsschäden ignorieren und aussitzen und auf eine wie auch immer geartete, aber rechtlich kaum sauber durchführbare "Neuabgrenzung" des EU-Vogelschutzgebietes im Raum Bensersiel durch das Nieders. Umweltministerium warten. Festzustellen ist, dassdie jetzige Straßentrasse durch die Gerichtsurteile" verbrannt"ist. Eine ganz andere Frage ist die Haftungsfrage (personell und materiell), weil auch öffentliche Gelder in erheblichem Umfang für denStraßenbau in Anspruch genommen wurden; hier wäre z.B. der Untreuetatbestand zu prüfen. Der Wattenrat wird ggf. die EU-Kommission über die bisherige Untätigkeit der Behörden in Kenntnis setzen. Link: Bensersiel: die „kommunale Entlastungsstraße“ – Chronologie des Versagens der kommunalen Selbstverwaltung http://www.wattenrat.de/2014/04/05/bensersiel-die-%E2%80%9Ekommunalentlastungsstrase%E2%80%9C-chronologie-des-versagens-der-kommunalen-selbstverwaltung/ MK
20.08.2014
Mit Schreiben vom 19.02.2014 wurde Bürgermeister Jürgen Schröder unter expliziter Bezugnahme auf den Vorbehalt öffentlicher Subventionierung und für junge bauwillige Familien um Auskunft gebeten, ob die Bekundung seines Ratsmitglieds nun den Tatsachen entspreche. Dies wurde von Bm Schröder am 25.02.2014 unmißverständlich verneint.
Zu weiteren Fragen, nach welchen Kriterien die Vergabe der Grundstücke und Auswahl der Bewerber erfolge, erklärte Bm Schröder, ein Kriterienkatalog sei noch nicht vorhanden und erst in Arbeit.
In der Einwohnerfragestunde der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2014 wurde Bm Schröder erneut vor Ort sowie schriftlich gefragt, ob das Ratsmitglied „im Baugebiet Königsweg II, das jungen bauwilligen Familien vorbehalten ist, 2 Grundstücke zu Renditezwecken erworben hat. Gibt es dazu einen neuen Sachstand?“
Statt einer sachgerechten Antwort des Bürgermeisters erfolgte -jenseits jeglicher Gemeinde-, Geschäfts- und Sitzungsordnung- eine Einlassung des Ratsherrn, er habe sich sehr wohl in die Bewerberliste eingetragen und Bm Schröder merkte an, dieser könne dort auch Mietwohnungsbau betreiben.
Die alte Frage nach diesbezüglichem Ratsbeschluß und Bewerberauswahlkriterien blieb weiterhin unbeantwortet und auf den nichtöffentlichen Teil verwiesen. Weitere etwa rechtsverbindliche Auskunft wurde nicht erteilt.
So ist bis heute die einzig gesicherte Information zu Auswahlverfahren und Grunderwerbszugang beim Baugebiet Königsweg II, daß Ratsmitglied Ingo Eschen sich dort 2 Grundstücke für Renditezwecke gesichert hat.
Nun sollte die Ausweisung eines Baugebietes, das heißt u.a. die kostenlose Zurverfügungstellung von Verwaltung, öffentlicher Personalkapazität und administrativer Infrastruktur, ausschließlich der Entwicklung des Ortes und, wie gesagt, den bauwilligen jungen Familien etc. zugute kommen und nicht den Geschäftsideen, Businessplänen und Renditezielen einzelner cleverer Ratsmitglieder.
Und die Förderung von deren Gewinnoptimierung bzw. Kräftigung ihrer Erwerbsmodelle mag, falls sie erforderlich werden sollte, im Rahmen von Gewerbeansiedlungspolitik woanders, nicht jedoch unter unmittelbarer Ausnutzung des Gemeinwesens betrieben werden.
Im übrigen gibt es in Moorweg weder einen Mangel noch eine besondere Nachfrage nach Mietwohnraum, und sollte die Gemeinde hier etwa ernsthaft sozialen Wohnungsbau betreiben wollen, so hat sie diesen nicht dem Investor (Böcke zu Gärtnern!) anheim zu stellen, sondern selbst zu übernehmen.
Nun, da wir die Spitze kennen, stellt sich aber auch die Frage nach der Basis dieses Eisbergs.
Die letzte Baugebietsinformation des Moorweger Bürgermeisters stammt von Juni 2013 und ist der Internetseite der Gemeinde Moorweg zu entnehmen. Dort verheißt Jürgen Schröder: „Auf dieser Seite erhalten Sie immer den aktuellen Stand für das neue Baugebiet“. Dieser Stand umfaßt einen Lageplan, der 18 Grundstücke abbildet, und entspricht unverändert dem heutigen Informationsvakuum.
Zum Verfahren erläutert Herr Schröder „Sollten Sie weitere Fragen zum neuen Baugebiet und deren Vergabe haben ...“ insofern auch grammatikalisch sehr aufschlußreich, als man nun weiß, daß für die Vergabe von Fragen hier der Bürgermeister persönlich zuständig ist. Die Antworten aber bleiben daher bis heute aus bzw. werden nicht vergeben bzw. stets in nichtöffentlicher Sitzung verschwiegen.
Hingegen Fragen über Fragen: Gibt es auch Baugrundstücke für nichtgewerbliche Interessenten? Welche Voraussetzungen muß ein Interessent bzw. Bewerber erfüllen? Welche Bebauung ist zulässig? Welche Auflagen bestehen dafür? Was ist der Kaufpreis? Wer entscheidet über die Vergabe? Besteht auch eine Erwerbsmöglichkeit für Nichtratsmitglieder? Ist ein naher Verwandtschaftsgrad zwingend erforderlich? Gibt es hier Preisunterschiede? Wie erfolgt die Vergabe? Gibt es auch Teilkriterien, die öffentlich einsehbar wären? Welchem Notar wird das Honorar garantiert? u.v.m.
Vor dem Hintergrund, daß bereits die Stadt Esens mit fünf untauglichen Versuchen schließlich doch keine belastbaren, transparenten Vergaberichtlinien für's Baugebiet zustandebrachte, ist die hohe Geheimhaltungsstufe bei Bürgermeisters Vergabepraxis nicht verwunderlich und erwartbar willkürlich.
Die ohnehin überstrapazierte Floskel von der Gutsherrenart allerdings wäre hier unpassend - der Gutsherr nämlich trägt Verantwortung für sein Handeln und Sorge um Gut und Gesinde. Hier aber gilt Geisterfahrt statt Gutsherrnart !, denn die Verantwortlichen kalkulieren stets mit der Gnade der beschränkten Haftung ihrer Legislaturperiode .
Moorweg, 17.08.2014
Dr. Vera Fitsch
10.08 2017.
Politik in Esens - Müssen wir uns Sorgen machen?
Wer kann, sollte!
Es fällt schwer, einem Außenstehenden, sei es mit Haupt- oder Hochschullaufbahn, die Esenser Verhältnisse zu erklären.
Einen facebook-Impuls von Volker Wieting aufgreifend, ist der Blick in die öffentlichen Verlautbarungen der politischen Akteure dazu hilf- und aufschlußreich. Die anstehenden Themen sind unstreitig und hinlänglich bekannt: Umgehungsstraße, städtischer Haushalt, Altenwohnungen, Tourismuseigenbetrieb, Kurverein, Therme, freier Strandzugang, Samtgemeindekonstrukt, Innenstadtkonzept.
Diese Problembereiche betreffen die Struktur des Gemeinwesens Esens und seine Einwohner und schneiden nachdrücklich in deren Lebensqualität und Handlungsfähigkeit.
Politik ist die Beschäftigung mit öffentlichen Angelegenheiten, ihr Auftrag ist die Daseinsfür- und -vorsorge.
Das Ausmaß ihrer Wahrnehmung ist der Gradmesser der Politikfähigkeit der damit Befaßten und Verantwortlichen; das Ausmaß ihrer Wahrnehmung dokumentieren sie täglich per Lokalpresse sowie per Internetauftritt im weltweiten Netz. [mehr]
Schauen wir sie uns also an, ihre performance, wobei zunächst der Anzeiger für Harlingerland ausgeklammert werden kann, da dort noch schlichteste Zusammenhänge (von komplexeren ganz zu schweigen) mit einfältigem Grundwortschatz unkenntlich erzählt werden, und wer dazu einen intelligenten Kommentar oder Leserbrief anbietet, begibt sich stets in größte Verdunklungsgefahr. Die ideelle Gesamtleserschaft ist seit Jahrzehnten in einem Laatzener Wohnwagen auf dem Bensersieler Campingplatz zu verorten.
Ich, Fokko! - Von Liebknecht bis Ebrecht
Die SPD Esens stellt sich im worldwideweb den o.b. Themen zwar nicht, jedoch sich selbst und daran Beteiligte und Verantwortliche in eine Reihe mit: Bebel, Lassalle, Liebknecht (Wilhelm!) ..., Müntefering, Schröder - und Ebrecht (Wilhelm).
Dazu steigen Luftballons auf und erzeugen hier die Illusion einer Bewegung. Unter Aktuell publiziert sie durcheinander 14 Wahlkampftermine Harald Hinrichs ab dem 15.02.2014 und endet mit dem 08.02.2014.
Im Menüpunkt Veranstaltungen offerieren die Sozialdemokraten einen besonderen Info-Leckerbissen: Hier kann man seinen Kalender aktualisieren. Das heißt, der Besucher kann selber abfragen, zu welchem Wochentag das eingestellte Datum gehört, und zwar rückwirkend von Januar 2012 bis hin zum 31. Dezember 2044, nämlich ein Freitag!
Verantwortlich für diesen Inhalt ist wider Erwarten: Fokko Saathoff - und da er sich erstmals (!) in einer Sache verantwortlich erklärt, ist die demzufolge wahrscheinlich auch gut aufgestellt, ein Schritt in die richtige Richtung, lädt zum Verweilen ein und sorgt für das leibliche Wohl... äh ... nachhaltig noch ... etc.pp.
Die Technische Umsetzung von Fokkos Verantwortung erfolgt laut Impressum durch die Internetagentur Skajda - ein toter Briefkasten mit blinder Seite - insofern wiederum ein Rückschritt in altbekannte überkommene SPD-Handlungsmuster.
Wer mit der Wahrheit auf Kriegsfuß steht, sagt der Kalender weiter, müsse sich „hier einlogen“, hat man sich dann aber einlogen mögen, verweigern die Mitlügner den Zugang: „access verweigert“ - typisch!
Genossin Evers-Meyer hilft aber mit aktuellem Bericht aus Berlin von Juni 2007. Dazu hat digitaler Analphabetismus einen Bürgerbrief 2011 zustandegebracht: „...mit DSL dauer das aber wennige Sekunden“ - dann wissen wir, daß am 29.08. Sigmar Gabriel in Schortens weilt, 2011.
Bald danach stolpert der zermürbte Leser über eines der eingangs aufgezählten Probleme. Zur „unumgänglichen Entlastungsstraße“ propagiert Nabu-Genosse Axel Heinze: „Nur der Streit um spekulative Privatinteressen hat den Bau so lange verzögert.“
So nimmt er ihn wahr, den höchstrichterlich attestierten multiplen Rechtsbruch, wenn jemand die Einhaltung der Gesetze beansprucht. Was unterscheidet den Herrn Heinze von dem Täter, der dem Prügelopfer aus der Meute heraus noch mal vor den Kopf tritt? Vielleicht dies: Der Herr Heinze ist Sozialdemokrat in Esens und gilt in seiner Bezugsgruppe als gelahrter Mann und unter seriösen Naturschützern als Karikatur. Die Frage der Zukunftsfähigkeit der SPD Esens führt uns folgerichtig ins Archiv. Aktueller Termin dort ist der Sturm Andrea und der Wahlkampfstand 2011 mit Pantoletten-Kombattanten, von dessen linker Bildkante CDU-Pressesprecherin Susanne Koch grüßt.
Wappentier der CDU: Ein totes Pferd
Susanne Koch, man erinnert sich, gründete vor rd.10 Jahren in erbitterter Gegnerschaft zu Kurdirektor Johann Taddigs und Fremdenverkehrsabgabe einen Konkurrenzverein zum Kurverein. Dann erste Symptome, Diagnose, Therapie, Reha, Erfolg: Vor 3 Monaten hatte sie eifrig auf Taddigs' facebook-Seite immer bereits „Gefällt mir“ geklickt, bevor der Kandidat mit seinem Beitrag überhaupt online war. Was Pressesprecher Frau Koch nun für die CDU Esens zu den bezeichneten Eingangsproblemen wahrnimmt und erklärt, ist ebfls. deren Internetauftritt zu entnehmen.
Zentraler Inhalt ist Unser Kanditat: Johann Taddigs, sowie Aktuell Johann Taddigs und Johann Taddigs. Zentrale Herausforderung für die Zukunft ist die Bürgermeisterwahl Esens. Unter Bekanntmachung flankieren Vorsitzender Jürgen Schröder (von dem noch zu sprechen ist) und MdB Hans-Werner Kammer ein totes Pferd, von dem abzusteigen sie sich bis heute weigern: Johann Taddigs.
Man kann klicken, wo man will, er bleibt da stehen, der Kanditat [meinten Sie: Kanditüüt ?] - daß sich die „Neue CDU“ alter Rechtschreibung der Vrideburger Vörderschuhlen von 1411 bedient, belegt abermals ihren Rückstand - auf jeder Seite ersetzt er Titel und Inhalt und blinzelt am Betrachter vorbei ins Leere: „veröffentlicht Di, 25. Febr. 2014, 09.22, Zugriffe: 204 - Der Anfang ist gemacht!“ - jedoch er findet kein Ende!
Ein nächster Rückstand offenbart sich zudem, da die Esenser Ratsmehrheit z.B. das Problem Altenwohnungen heute ganz allein zu versenken sich anschickt, während vor 3 Monaten noch propagiert wurde, dafür bräuchten sie Johann Taddigs, den Mann aus der Wirtschaft.
Was bleibt? Für diese bezeichnete Ratsmehrheit der Begriff „Destrukturierungsmanager“, eingeführt in Zuge eines Beitrags bei einer Esenser facebook-Gruppe als Verballhornung (im Lautmalersprech eines Johann Taddigs: „Rrrestrrrukturrrierrrunsmänätschrrr“) und deren 44 Mio. Schulden im städtischen Haushalt, so man dem Beitrag bei der o.b. Gruppe folgen mag. Die Wahrnehmung bzw. Vermittlung der brennenden Probleme genügt sich in Darstellung lächelnder CDU-Köpfe; hauptverantwortliche Abwesende drohen hier mit alsbaldiger Präsenz: „Friedrich Depperman FOTO FOLGT NOCH“!
Der Menüpunkt Berliner Kompass schließlich zeigt das Gemälde „Hans-Werner Kammer erzeugt einen Gedanken!“ Das Original dazu (um 1200) stammt von Walther von der Vogelweide und lautet:
Ich saz ûf eime steine / und dahte bein mit beine / dar ûf satzt ich den ellenbogen / ich hete in mîne hant gesmogen / daz kinne und ein mîn wange / dô dâhte ich mir vil ange...
Soviel zur Zukunftsfähigkeit der CDU - richtig verantwortlich ist gemäß fehlendem Impressum aber wieder mal keiner... - typisch.
FDP leer
Auch der FDP-Ortsverband Esens-Holtriem belästigt den Besucher seiner Seite nicht mit Informationen, Problemen, Inhalten, Terminen, Aktuellem o.ä.. Rücksichtsvoll hat die OV-Geschäftsstelle etwa ein Foto von Hermann Kröger durch einen Platzhalter ersetzt. Laut Impressum ist verantwortlich dafür - wie nicht anders zu erwarten - man in Hannover.
Grüne: Wir machen mit.
Die Internetseite der Esenser B'90/Grünen ist insgesamt bunter und vielfältiger, es dominieren warme Farbtöne und florale Motive, auch der Wille zur Gliederung findet seinen Niederschlag.
Eine Pressemitteilung vom 13.04.2014 zur Causa Umgehungsstraße gibt den Sachstand und die letzte Entwicklung in der Problematik wieder. Dabei kommt den Grünen zugute, daß sie in der Vergangenheit daran nicht unmittelbar beteiligt und verantwortlich waren; eine konturierte Position dazu fehlt jedoch. Mit dem Posten des Stellv. Bürgermeisters für Martin Mammen sind sie wohl dort angekommen, wo sie hinwollten und stellen hinfort in den Esenser Verhältnissen ihre Politik- d.h. Mitmachfähigkeit unter Beweis.
Was sie eint mit den anderen Protagonisten (Ebrecht, Saathoff, Deppermann, Willms, Kröger) der bizarren Esenser Politkultur im steten Widerspruch zwischen optischer Vergreisung und intellektueller Minderjährigkeit ist die Distanzlosigkeit zum Rechtsbruch, dem sie nun gemeinschaftlich im Zuge der Folgemandatierung des bisher chronisch inkompetenten Rechtsbeistands Prof. Stüer wiederum nicht abgeneigt sind.
EBI: Wir aber auch!
Bei diesem Ausschußvotum marschiert jetzt im Schulterschluß auch die sogenannte Esenser BürgerInititaive EBI, aufgeschlossen gegenüber fortgesetzter gewaltiger Verschuldung des Gemeinwesens und Demontage seiner Strukturen und letzten Handlungsfähigkeit.
Während die Grünen mit Mammens Stellvertreterposten noch ein richtiges Ticket beanspruchten, begnügt sich die EBI heute mit der Bahnsteigkarte und ruft „Thank you for travelling“.
Die Entlastungsstraße „ist an der juristischen Auseinandersetzung gescheitert“ verkündet Birgitt Hedlefs eine eigentümliche Sichtweise, in der sich dieselbe Distanzlosigkeit zum Rechtsbruch findet und die nur wenig weiter entwickelt ist als jene des Seit-an-Seit-stehenden Nabu-Genossen Axel Heinze. Unter Aktuell unterstützt die EBI darüberhinaus Harald Hinrichs und packt kritisch die heißesten Eisen an, wenn alle Mehrheitsparteien nachdrücklich Abkühlung versichert haben (Altenwohnungen etc.).
Im Fortgang des Entlastungsstraßendilemmas fordert sie zusammen mit den Grünen stilsicher jetzt fehlerfreie Verfahren und halluziniert einen juristischen Trick, den es de facto nicht gibt - de jure übrigens auch nicht.
Die Seite der Gruppe BfB-CDU schließlich gibt deren Politik in Wahrnehmung, Verantwortung und Auftrag wieder und bedarf keiner weiteren Laudatio.
Mit mehr als 15.000 Besuchern in 4 Monaten deckt sie einen großen Bedarf (auf).
Sie hat verdientermaßen die Aufmerksamkeit der politischen, publizistischen und anthropologischen Fachwelt auf sich gezogen und ist endlich der beinharte, wissenschaftlich belastbare Beweis dafür, daß in der Esenser Politik intelligentes Leben entdeckt wurde Punkt
Moorweg, 10.08.2014
Jürgen Lohs