Mit Schreiben vom 19.02.2014 wurde Bürgermeister Jürgen Schröder unter expliziter Bezugnahme auf den Vorbehalt öffentlicher Subventionierung und für junge bauwillige Familien um Auskunft gebeten, ob die Bekundung seines Ratsmitglieds nun den Tatsachen entspreche. Dies wurde von Bm Schröder am 25.02.2014 unmißverständlich verneint.
Zu weiteren Fragen, nach welchen Kriterien die Vergabe der Grundstücke und Auswahl der Bewerber erfolge, erklärte Bm Schröder, ein Kriterienkatalog sei noch nicht vorhanden und erst in Arbeit.
n der Einwohnerfragestunde der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2014 wurde Bm Schröder erneut vor Ort sowie schriftlich gefragt, ob das Ratsmitglied „im Baugebiet Königsweg II, das jungen bauwilligen Familien vorbehalten ist, 2 Grundstücke zu Renditezwecken erworben hat. Gibt es dazu einen neuen Sachstand?“
Statt einer sachgerechten Antwort des Bürgermeisters erfolgte -jenseits jeglicher Gemeinde-, Geschäfts- und Sitzungsordnung- eine Einlassung des Ratsherrn, er habe sich sehr wohl in die Bewerberliste eingetragen und Bm Schröder merkte an, dieser könne dort auch Mietwohnungsbau betreiben.
Die alte Frage nach diesbezüglichem Ratsbeschluß und Bewerberauswahlkriterien blieb weiterhin unbeantwortet und auf den nichtöffentlichen Teil verwiesen. Weitere etwa rechtsverbindliche Auskunft wurde nicht erteilt.
So ist bis heute die einzig gesicherte Information zu Auswahlverfahren und Grunderwerbszugang beim Baugebiet Königsweg II, daß Ratsmitglied Ingo Eschen sich dort 2 Grundstücke für Renditezwecke gesichert hat.
Nun sollte die Ausweisung eines Baugebietes, das heißt u.a. die kostenlose Zurverfügungstellung von Verwaltung, öffentlicher Personalkapazität und administrativer Infrastruktur, ausschließlich der Entwicklung des Ortes und, wie gesagt, den bauwilligen jungen Familien etc. zugute kommen und nicht den Geschäftsideen, Businessplänen und Renditezielen einzelner cleverer Ratsmitglieder.
Und die Förderung von deren Gewinnoptimierung bzw. Kräftigung ihrer Erwerbsmodelle mag, falls sie erforderlich werden sollte, im Rahmen von Gewerbeansiedlungspolitik woanders, nicht jedoch unter unmittelbarer Ausnutzung des Gemeinwesens betrieben werden.
Im übrigen gibt es in Moorweg weder einen Mangel noch eine besondere Nachfrage nach Mietwohnraum, und sollte die Gemeinde hier etwa ernsthaft sozialen Wohnungsbau betreiben wollen, so hat sie diesen nicht dem Investor (Böcke zu Gärtnern!) anheim zu stellen, sondern selbst zu übernehmen.
Nun, da wir die Spitze kennen, stellt sich aber auch die Frage nach der Basis dieses Eisbergs.
Die letzte Baugebietsinformation des Moorweger Bürgermeisters stammt von Juni 2013 und ist der Internetseite der Gemeinde Moorweg zu entnehmen. Dort verheißt Jürgen Schröder: „Auf dieser Seite erhalten Sie immer den aktuellen Stand für das neue Baugebiet“. Dieser Stand umfaßt einen Lageplan, der 18 Grundstücke abbildet, und entspricht unverändert dem heutigen Informationsvakuum.
Zum Verfahren erläutert Herr Schröder „Sollten Sie weitere Fragen zum neuen Baugebiet und deren Vergabe haben ...“ insofern auch grammatikalisch sehr aufschlußreich, als man nun weiß, daß für die Vergabe von Fragen hier der Bürgermeister persönlich zuständig ist. Die Antworten aber bleiben daher bis heute aus bzw. werden nicht vergeben bzw. stets in nichtöffentlicher Sitzung verschwiegen.
Hingegen Fragen über Fragen: Gibt es auch Baugrundstücke für nichtgewerbliche Interessenten? Welche Voraussetzungen muß ein Interessent bzw. Bewerber erfüllen? Welche Bebauung ist zulässig? Welche Auflagen bestehen dafür? Was ist der Kaufpreis? Wer entscheidet über die Vergabe? Besteht auch eine Erwerbsmöglichkeit für Nichtratsmitglieder? Ist ein naher Verwandtschaftsgrad zwingend erforderlich? Gibt es hier Preisunterschiede? Wie erfolgt die Vergabe? Gibt es auch Teilkriterien, die öffentlich einsehbar wären? Welchem Notar wird das Honorar garantiert? u.v.m.
Vor dem Hintergrund, daß bereits die Stadt Esens mit fünf untauglichen Versuchen schließlich doch keine belastbaren, transparenten Vergaberichtlinien für's Baugebiet zustandebrachte, ist die hohe Geheimhaltungsstufe bei Bürgermeisters Vergabepraxis nicht verwunderlich und erwartbar willkürlich.
Die ohnehin überstrapazierte Floskel von der Gutsherrenart allerdings wäre hier unpassend - der Gutsherr nämlich trägt Verantwortung für sein Handeln und Sorge um Gut und Gesinde. Hier aber gilt Geisterfahrt statt Gutsherrnart !, denn die Verantwortlichen kalkulieren stets mit der Gnade der beschränkten Haftung ihrer Legislaturperiode .
Moorweg, 17.08.2014
Dr. Vera Fitsch