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Absender dieses Schreibens:
Manfred Knake
im Koordinationsbüro

20. August 2014

---

An den
Landkreis Wittmund
Untere Naturschutzbehörde                                            
20. August 2014

Wittmund

Fax:  - 1- Seite

Umgehungsstraße Bensersiel/Stadt Esens
hier: Biodiversitätsschäden durch den  rechtswidrigen Straßenbau im
EU-Vogelschutzgebiet V63 Norden-Esens

Sehr geehrte Damen und Herren,

bekanntlich wurde die sog. „kommunale Entlastungsstraße“ südlich des
Ortes Bensersiel ohne Rechtsgrundlage geplant und gebaut, in einem
EU-Vogelschutzgebiet. Dazu gibt es ein Urteil des OVG Lüneburg vom 10.
April 2013 (Az 1 KN 33/10) und ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 (Az 4 CN 3.13). Die
Urteile sind rechtskräftig.

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 19) und das Umweltschadensgesetz sehen
die Feststellung und Bewältigung der entstandenen Schäden
(Biodiversitätsschäden) vor, wenn die Maßnahme eine erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des
günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten gehabt hat.
Diese Schäden sind nun durch die Versiegelung, den Lebensraumverlust
und die Störwirkung auf streng geschützte Vogelarten eingetreten. Die
zu erwartenden Konflikte wurden bereits durch das Planungsbüro
Thalen-Consult im Grünordnungsplan der Stadt Esens für den
Bebauungsplan Nr. 67 und 83. FNP-Änderung „Kommunale Entlastungsstraße
Bensersiel“ im September 2004 beschrieben.
Ich bitte daher um Auskunft, welche Schritte der LK Wittmund bereits
unternommen hat, diese Biodiversitätsschäden nach den Vorschriften des
Bundesnaturschutz- und Umweltschadensgesetzes zu bewältigen, d.h. die
eingetreten Beeinträchtigungen abzuwehren und auch die Haftungsfragen
zu klären.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Knake

Kopie: Niedersächsisches Umweltministerium, Ministerbüro


-- 
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Knake
Erläuterung für die Presse: "Schwarzbau" Umgehungsstraße
Bensersiel/Stadt Esens/LK Wittmund/Biodiversitätsschäden

Die im nachfolgenden Schreiben an den Landkreis Wittmund und den
MU-Niedersachsen erwähnten Biodiversätsschäden, also Schäden an der
Artenvielfalt in einem Natura-2000-Gebiet, werden in § 19 des
Bundesnaturschutzgesetzes und im Umweltschadensrecht behandelt. Dass
der Bau einer Umgehungsstraße in einem Vogelschutzgebiet rechtswidrig
und unvereinbar mit dem EU-Recht ist, wurde die Stadt Esens im
Beteiligungsverfahren vom Wattenrat schon vor elf Jahren (2003)
mitgeteilt, alle Bedenken wurden aber ignoriert und in Ratsbeschlüssen
"weggewogen".     

Die konkrete Biodiversitätsschaden-Bewältigung für die illegal in
einem EU-Vogelschutzgebiet gebaute Umgehungsstraße könnte z.B. sein:

zunächst Sperrung der Straße für den öffentlichen Straßenverkehr, ggf.
Rückbau der Straße (der erfolgreiche Kläger und Landeigentümer der
Straße, der dafür enteignet, aber bisher nicht entschädigt wurde, hat
einen gesetzlichen Folgenbeseitigungsanspruch, das könnte ggf. mit
einer Verpflichtungsklage durchgesetzt werden!),
Kompensationsmaßnahmen zur Biotopverbesserung.

Es hat aber den Anschein, dass sowohl die Stadt Esens als auch der
Landkreis Witmund als Kommunalaufsichtsbehörde die eingetretenen
Biodiversitätsschäden ignorieren und aussitzen und auf eine wie auch
immer geartete, aber rechtlich kaum sauber durchführbare
"Neuabgrenzung" des EU-Vogelschutzgebietes im Raum Bensersiel durch
das Nieders. Umweltministerium warten. Festzustellen ist, dass die
jetzige Straßentrasse durch die Gerichtsurteile "verbrannt" ist. Eine
ganz andere Frage ist die Haftungsfrage (personell und materiell),
weil auch öffentliche Gelder in erheblichem Umfang für den Straßenbau
in Anspruch genommen wurden; hier wäre z.B. der Untreuetatbestand zu
prüfen.

Der Wattenrat wird ggf. die EU-Kommission über die bisherige
Untätigkeit der Behörden in Kenntnis setzen.

Link:
Bensersiel: die „kommunale Entlastungsstraße“ – Chronologie des
Versagens der kommunalen Selbstverwaltung
http://www.wattenrat.de/2014/04/05/bensersiel-die-%E2%80%9Ekommunalentlastungsstrase%E2%80%9C-chronologie-des-versagens-der-kommunalen-selbstverwaltung/


MK

 

 

 

 

 

 

 

Gewählte Sprecher:

Erwin Schultz

Diplomverwaltungswirt

Regierungsoberamtsrat a.D.

Telefon:  +49 4971 926580

Email: erwin.schultz1@ewetel.net

 

Christian Ihnken

Augenoptiker

 Michael Droste

Handwerker

Tel. 01525 - 2418421

Email: mikaflorian59@gmail.com

 

 

 


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