Absender dieses Schreibens: Manfred Knake im Koordinationsbüro 20. August 2014 --- An den Landkreis Wittmund Untere Naturschutzbehörde 20. August 2014 Wittmund Fax: - 1- Seite Umgehungsstraße Bensersiel/Stadt Esens hier: Biodiversitätsschäden durch den rechtswidrigen Straßenbau im EU-Vogelschutzgebiet V63 Norden-Esens Sehr geehrte Damen und Herren, bekanntlich wurde die sog. „kommunale Entlastungsstraße“ südlich des Ortes Bensersiel ohne Rechtsgrundlage geplant und gebaut, in einem EU-Vogelschutzgebiet. Dazu gibt es ein Urteil des OVG Lüneburg vom 10. April 2013 (Az 1 KN 33/10) und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 (Az 4 CN 3.13). Die Urteile sind rechtskräftig. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 19) und das Umweltschadensgesetz sehen die Feststellung und Bewältigung der entstandenen Schäden (Biodiversitätsschäden) vor, wenn die Maßnahme eine erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten gehabt hat. Diese Schäden sind nun durch die Versiegelung, den Lebensraumverlust und die Störwirkung auf streng geschützte Vogelarten eingetreten. Die zu erwartenden Konflikte wurden bereits durch das Planungsbüro Thalen-Consult im Grünordnungsplan der Stadt Esens für den Bebauungsplan Nr. 67 und 83. FNP-Änderung „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ im September 2004 beschrieben. Ich bitte daher um Auskunft, welche Schritte der LK Wittmund bereits unternommen hat, diese Biodiversitätsschäden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutz- und Umweltschadensgesetzes zu bewältigen, d.h. die eingetreten Beeinträchtigungen abzuwehren und auch die Haftungsfragen zu klären. Mit freundlichem Gruß Manfred Knake Kopie: Niedersächsisches Umweltministerium, Ministerbüro -- Mit freundlichen Grüßen Manfred Knake Erläuterung für die Presse: "Schwarzbau" Umgehungsstraße Bensersiel/Stadt Esens/LK Wittmund/Biodiversitätsschäden Die im nachfolgenden Schreiben an den Landkreis Wittmund und den MU-Niedersachsen erwähnten Biodiversätsschäden, also Schäden an der Artenvielfalt in einem Natura-2000-Gebiet, werden in § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes und im Umweltschadensrecht behandelt. Dass der Bau einer Umgehungsstraße in einem Vogelschutzgebiet rechtswidrig und unvereinbar mit dem EU-Recht ist, wurde die Stadt Esens im Beteiligungsverfahren vom Wattenrat schon vor elf Jahren (2003) mitgeteilt, alle Bedenken wurden aber ignoriert und in Ratsbeschlüssen "weggewogen". Die konkrete Biodiversitätsschaden-Bewältigung für die illegal in einem EU-Vogelschutzgebiet gebaute Umgehungsstraße könnte z.B. sein: zunächst Sperrung der Straße für den öffentlichen Straßenverkehr, ggf. Rückbau der Straße (der erfolgreiche Kläger und Landeigentümer der Straße, der dafür enteignet, aber bisher nicht entschädigt wurde, hat einen gesetzlichen Folgenbeseitigungsanspruch, das könnte ggf. mit einer Verpflichtungsklage durchgesetzt werden!), Kompensationsmaßnahmen zur Biotopverbesserung. Es hat aber den Anschein, dass sowohl die Stadt Esens als auch der Landkreis Witmund als Kommunalaufsichtsbehörde die eingetretenen Biodiversitätsschäden ignorieren und aussitzen und auf eine wie auch immer geartete, aber rechtlich kaum sauber durchführbare "Neuabgrenzung" des EU-Vogelschutzgebietes im Raum Bensersiel durch das Nieders. Umweltministerium warten. Festzustellen ist, dass die jetzige Straßentrasse durch die Gerichtsurteile "verbrannt" ist. Eine ganz andere Frage ist die Haftungsfrage (personell und materiell), weil auch öffentliche Gelder in erheblichem Umfang für den Straßenbau in Anspruch genommen wurden; hier wäre z.B. der Untreuetatbestand zu prüfen. Der Wattenrat wird ggf. die EU-Kommission über die bisherige Untätigkeit der Behörden in Kenntnis setzen. Link: Bensersiel: die „kommunale Entlastungsstraße“ – Chronologie des Versagens der kommunalen Selbstverwaltung http://www.wattenrat.de/2014/04/05/bensersiel-die-%E2%80%9Ekommunalentlastungsstrase%E2%80%9C-chronologie-des-versagens-der-kommunalen-selbstverwaltung/ MK