Bündnis Zukunft Esens (BZE)
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Stattdessen dekretiert er nur in seiner rechten Ecke online:

Nächste Ratssitzung, Montag, 19. Januar 2015, 20:00 Uhr, im Sitzungsraum, Schulweg 2
Sitzung beginnt mit nichtöffentlichem Teil (www.moorweg.de :Schröder mit Erlaß, v.l.n.r.)  und bescheidet Einwohner, die sich für den Rest interessieren und deren Selbstachtung es zulässt, sie mögen vor der Tür warten - Regenschirm und Laterne mitbringen! - bis ihnen Einlass gewährt wird. Der Außenbereich vor diesem „Schulungsraum“ nämlich bietet weder Be­leuchtung noch Wetterschutz, so dass des Meisters Bürgern nicht nur intellektuell Abhär­tung angesagt ist.

 

Wer gar die jeweilige Tagesordnung kennenlernen möchte, mag sich diese durch die ver­siffte Glasscheibe des Schaukastens am Gemeinde„büro“ dechiffrieren.

Die Themen selbst jedoch sind ebenso wurscht wie die Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, denn was letztlich an sogenannten Beschlüssen zustan­de kommt, ist gesichert nicht zu erfahren, weil die Niederschrift dazu von Bm Schröder selbst verfasst wird, der auch darüber befindet, ob bzw. wo diese gar öffentlich einzusehen wäre - in der Regel gar nicht, so wie auch etwaige Beschlussvorlagen - ein Schreckens­wort, das niemand wirklich will, weil es nach Verstand und Vorbereitung riecht.

Die Amtssprache ist Tuschelplatt (öffentliche Sitzung) und Herrengedeck (nichtöffentliche Sitzung). Die Nichtöffentliche Sitzung ist beliebt, da sie keine öffentliche Einladung, keine Fristeinhaltung, keine Tagesordnung, keine Protokollabfassung und -veröffentlichung be­nötigt; gelegentlich blitzt durch, dass so ein Treffen stattgefunden haben könnte, wenn ver­sehentlich in einer Folgesitzung darauf Bezug genommen wurde.

Ob Beschlüsse rechtmäßig sind oder gar Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öf­fentlichkeit vorgelegen haben, befindet später die Kommunalaufsicht, ein scheues und fußkrankes Reh, sofern man dort zu einem unbekannten Beschluss oder einer unveröffent­lichten Tagesordnung nachzufragen vermag, was naturgemäß selten gelingt.

 

Ob und wessen Einwohnerfragen beantwortet werden, entscheidet und erklärt der Moor­weger Bürgermeister vor Ort und nach Tagesform, Rechtsgrundlagen gibt es dazu keine. Für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister ist gem. NKomVG. der Ge­meinderat zuständig und dieser behandelt diese in nichtöffentlicher Sitzung;

Zeit, Ort und Ergeb­nis bleiben geheim.

 

„Wer stolz ist, in Moorweg zu wohnen“ (Schröder), kann bei ihm eine Fahne für 15 € er­werben, damit sein Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird

 (http://harlinger.de/nachrich­ten.aspx?ArtikelNr=6465);

 

 Wer in einer Nachbargemeinde wohnt, sollte sich schämen.

Die Fahne zeigt das Wappen von Moorweg mit den Symbolen Torf und Faustkeil, politisch für Kopf und Hand.

 

 Jürgen Lohs

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewählte Sprecher:

Erwin Schultz

Diplomverwaltungswirt

Regierungsoberamtsrat a.D.

Telefon:  +49 4971 926580

Email: erwin.schultz1@ewetel.net

 

Christian Ihnken

Augenoptiker

 Michael Droste

Handwerker

Tel. 01525 - 2418421

Email: mikaflorian59@gmail.com

 

 

 


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