Mit Beschluss vom 13.Januar 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 10.April 2013 bestätigt und damit endgültig entschieden, dass der Bebauungsplan Nr.72 einschließlich seiner ersten Änderung rechtswidrig , d.h. unwirksam ist.
Ich verweise auf einen entsprechen Pressebericht des Harlinger vom 21.01.2014.
Wie von den Ratsmitgliedern Birgitt Hedlefs , Arno Nerschbach und mir
vorher
gesagt, wurde die von der Stadt eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde
zurück gewiesen.
Unsere Argumente gegen die Fortführung des Rechtsstreites wurden seitens des BVG bestätigt.
Es stellt sich jetzt nicht nur die Frage nach der
Gesamtverantwortlichkeit für diese
desolate Entwicklung, sondern der gesamte jahrelange und kostspielige
Rechsstreit muss den Bürgern gegenüber gerechtfertigt werden.
In der Begründung des Beschlusses des BVG werde ich darüber hinaus auch in
meinem Zweifel an der Kompetenz des Fachanwaltes der Stadt bestärkt, der , wie bekannt, sogar ein Sonderhonorar in Höhe des 6,3 fachen des Gebührensatzes in Rechnung stellt.
So haben Anwalt und Stadt schlichtweg zumindest fahrlässigerweise die
Gefahren, die in einer Eilentscheidung ( 2009) und deren rechtlichen Konsequenzen liegen, ignoriert und gegen jede Vernunft den Straßenbau fortgesetzt, obwohl in der Hauptsache noch nicht
entschieden war.
Das hat allerdings die Verantwortlichen nicht bremsen können,
“schlimmsten Falls muss die Umgehung zurück gebaut werden” ,
so der Bürgermeister Wilbers am 17.10 2009 im Harlinger .
Das unterstreicht eindrucksvoll, dass die Stadt sich des drohenden Risikos bewusst war und uns sehenden Auges in die heutige und schon damals absehbare finanzielle Zwangslage geführt hat .
Jeder private Hausbauer hätte sich da da klüger verhalten und erst zu bauen begonnen, wenn er auch tatsächlich Eigentümer des Baugrundstückes geworden wäre.
Das BVG führt hierzu wie folgt aus:
“Die Antragsgegnerin ( die Stadt) wäre deshalb im wohlverstandenen
Eigeninteresse gehalten gewesen, sich in der mündlichen Verhandlung
vor dem Oberverwaltungsgericht von sich aus und unabhängig von einem
richterlichen Hinweis Gehör zu verschaffen und mit geeignetem
Vortrag und gegegbenenfalls geeigneten Beweisangeboten dafür zu
streiten, dass sich ihr Rechtsstandpunkt auch im Hauptsacheverfahren
durchsetzt. Dass sie davon – wie vorgetragen – abgesehen hat,
liegt in Ihrer Verantwortung”
Fürwahr, ein peinlicher Fingerzeig für den Rechtsvertreter der Stadt...man könnte auch sagen : eine schallende Ohrfeige.
Wie soll es nun weiter gehen ?
Abgesehen von den grob fahrlässig verschwendeten Haushaltsmitteln für
Anwalts-und Gerichtskosten von weiteren ca. zehntausend Euro zu Lastern unserer Bürger wird die Luft für die Stadt
Esens jetzt richtig eng.
Vorsätzlich , zumindest grob fahrlässig vertun die für die heutige
Situation
verantwortlichen Herren die letzte Chance, die Straße doch noch zu erhalten.
Die wirklich allerletze Gelegenheit, noch mit einem dunkelblauen Auge heraus zu kommen, liegt nur noch in einem ehrlichen Gespräch mit dem Grundstückseigentümer..
Ein solches hat es bereits im Sommer vorigen Jahres gegeben, ohne Beteiligung
des Stadtdirektors , ....in guter Atmosphäre und mit einem hohen Maß an
Erfolgsaussichten.
Leider wurden diese Verhandlungen von den bereits genannten Polikern hinter
dem Rücken des gutgläubigen Eigentümers und sogar hinter dem Rücken der
übrigen Ratsmitglieder unterlaufen.
Dass damit der Eigentümer brüskiert wurde und entsprechende Konsequenzen gezogen hat, dürfte jedem rechtschaffenen Menschen verständlich sein.
Umso mehr, wenn man berücksichtigt, wie in der Vergangenheit mit ihm umgegangen wurde und zu welchen weitreichenden und großzügigen Zugeständnissen er dennoch im Interesse der Stadt gewesen ist.
Am 27.März 2014 findet die mündliche Verhandlung über die Revision im
Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr.67 statt.
Es ist die letzte Etappe in dem derzeit und seit Jahren anhängigen
Rechtsstreit im
Nornmenkontrollverfahren.
Diese Revision gegen den 67 ger Bplan vor dem BVG war bislang ausgesetzt worden, um die Entscheidung zum Bebauungsplan 72 abzuwarten.
Diese Entscheidung liegt jetzt vor, der Bplan 72 ist rechtskräftig unwirksam.
Daran gibt es nichts mehr zu deuteln.
Jeder verständige Bürger kann sich unter dem Eindruck der vorliegenden Entscheidung zum Bplan 72 ohne Mühe ausrechnen, wie die mündliche Verhandlung im März ausgehen wird, ja muss.
Danach ist die Umgehungsstraße Vergangenheit, sie ist auch mit allen neuen
Kniffen und Tricks nicht mehr zu halten.
Der Eigentümer hat jedes Recht , sie zurück bauen zu lassen...und das auf unser aller Kosten.
Um den Bestand der Entlastungsstraße in letzter Minute doch noch zu
sichern, muss es uns gelingen, den Eigentümer außergerichtlich und auf gütigem Wege
zu überzeugen, die Revision zurück zu ziehen.
Mir erschließt sich nicht, warum die Ratsmehrheit diese Riesengefahr nicht
sehen will und stattdessen ein neues Bauplanverfahren., also den Beginn bei Null,
auf den Weg bringen möchte, mit allen damit verbundenen finanziellen Risiken für die Bürger unserer Stadt.
Die bisher tatsächlich gezahlten und leichtsinnig vergeudeten Kosten von knapp vier Millionen Euro wären in den Sand gesetzt . Dazu müssen weitere Kosten in zweistelliger Milionenhöhe eingeplant werden.
Und das für eine Straße, die es dann gar nicht mehr geben wird.
Bei allem darf darüber hinaus nicht übersehen werden, dass auch das Flurbereinigungs-und Entschädigungsverfahren noch rechtsanhängig ist .
Über dessen Ausgang darf trefflich spekuliert werden....und über die Folgen für die Stadt.
Vom Ausgang dieses Verfahrens wäre nicht nur der Kläger betroffen, sonder alle
übrigen Landwirte, die zum Bau der Straße Flächen zur Verfügung stellen
mussten, wären ebenfalls rück abzuwickeln
Welche Investitionen hätte man in unserer Stadt mit den so leichfertig verschleuderten Steuermitteln voran bringen können...
Die bemitleidenswerten Bewohner der maroden Altenwohnungen z.B. könnten schon längst unter menschenwürdgen Verhältnissen leben.
Schilda lässt grüßen.!!!
Und :
mit der Auflage neuer Baupläne werden neue jahrelange teure Rechtsstreite eröffnet werden , und das nicht nur seitens des Eigentümers.
Um diese Vorhersage zu treffen, muss man wahrhaftig kein Prophet sein.
Für Esens ist es sprichwörtlich “fünf vor zwölf “.
An alle, die in Esens Verantwortung tragen und diese ernst nehmen :
Wir dürfen ein weiter so nicht mehr zulassen, wir machen uns selbst mit
verantwortlich und strafbar, wenn wir keine rechtlichen Schritte gegen diese
offensichtliche Geldverschwendung unternehmen.
Das hat mit einer verantwortungsbewussten Wahrnehmung des Ratsmandates bzw. von Amtspflichten nichts mehr zu tun und müsste längst die Kommunalaufsicht oder gar den Staatsanwalt auf den Plan gerufen haben..
Unverständlich:
Obohl dem Landrat diese Situation bekannt ist und ihm ein entsprechender
Antrag der Gruppe CDU/BfB seit Wochen vorliegt, vermissen wir zum einen eine Antwort und vor allem unter den nunmehr verschärften Umständen eine
angemessene Reaktion.
Ich werde nachhaken.