Nach wochenlangen Gesprächen, Sitzungen, immer neuer und veränderter Vertragsformulierungen hatte die Gruppe endlich einen tragfähigen Vergleichsvorschlag entwickelt, der den Interessen beider Seiten gerecht wurde.
Trotz eindringlicher Warnungen im Rat vor den Folgen eines Scheiterns des angestrebten Vergleiches mit dem Kläger, behindern und vereiteln einige Ratsmitglieder durch ständig neue Forderungen und Änderungswünsche der ausgehandelten Vertragsentwürfe das Zustandekommen des von der Gruppe vorgeschlagenen außergerichtlichen Vergleiches.
Es drängt sich nicht nur mir der Eindruck auf, dass dies mit der Absicht geschieht, den gütlichen Vergleich mit Blick auf den knappen Zeitrahmen bis zum 27.03.2014 durch bewusste Verzögerung zu verhindern.
Über die Gründe dieser unverantwortlichen Sabotage wird man sich noch Gedanken machen müssen .
In schädlichen und den beabsichtigten Vergleich gefährdenden Aktionen übertreffen sich dabei die Fraktion der „Neuen CDU“/FDP und der SPD gegenseitig.
So verunsichert der Ratsherr Kröger unter der Flagge seiner Fraktion die Bürger in seinem berüchtigten Presseartikel vom 06.März bewusst oder aus Unwissenheit ( beides ist gleich schlimm), indem er die Situation falsch darstellt und sogar wider besseres Wissen die Emotionen anzuheizen versucht, indem er von „Kungelei hinter den Kulissen“ spricht.
Er weist den Rat sogar öffentlich auf Risiken hin und hofft, dass dieser „ nicht einknickt zugunsten eines Einzelnen“.
Allein diese Formulierung beweist, dass der Ratsherr und somit seine ganze Gefolgschaft aus der „Neuen CDU“ den Sachverhalt immer noch nicht begriffen hat.
Wahrhaftig ein Armutszeugnis ...welch geistig-intellektuelles Niveau.
Die SPD will da nicht nachstehen und reiht sich nahtlos in dieses Verhaltensmuster ein.
Nicht nur, dass sie ihren eigenen Bürgermeister brüskiert, der vorbehaltlos, wie die gesamte Verhandlungsgruppe, im wohlverstandenen Interesse der Stadt Esens den Vergleich als unverzichtbar bewertet, stellt sie sich uneins und zerrissen dar.
So blockiert ein Ratsherr seit Wochen den gütlichen Abschluss des über zehn Jahre andauernden Rechtsstreits – an dem er im Übrigen nicht ganz unschuldig ist – mit unverständlichen und flachen Argumenten.
Unglaubliches leistet sich die SPD, indem sie ohne Beteiligung des Bürgermeisters am 20.03.2014 eine Befragung der Parteibasis durchgeführt hat, mit dem Ziel , „die Meinung der Basis als Grundlage für ihre Entscheidung in die Stadtratssitzung am 24.03.2014 einzubringen“ (Anzeiger vom 19.03.2014).
Ich weiß nicht, wen ich mehr bemitleiden soll: den einladenden Vorsitzenden des Distrikts Esens , Johann Eschen, oder den Fraktionsvorsitzenden Fokko Saathoff, der das geschehen lässt..
Diese Verfahrensweise zeigt die ganze Hilfslosigkeit der handelnden Personen der stolzen SPD vor Ort.
Zum ersten Mal (nach meiner Kenntnis) sollen die SPD Ratsmitglieder in dieser so essentiellen Angelegenheit frei und ohne Fraktionszwang abstimmen......und sind prompt mit diesem für sie neuen Szenario hoffnungslos überfordert.
Sie erkennen scheinbar nicht, dass sie sich mit der Parteibefragung nicht nur auf ein nicht zulässiges imperatives Mandat zurückziehen, sondern verstoßen darüber hinaus mit dieser Verhaltensweise eindeutig gegen die Niedersächsische Kommunalverfassung ( § 54 NkomVG ) .
Nicht zu vergessen : Sie verletzten , um das Maß richtig voll zu machen, ganz nebenbei das Gebot der Vertraulichkeit bei der Behandlung der sensiblen und persönlichen Vertragsmodalitäten .
Es fehlen einem die Worte, wenn man bedenkt, dass Politiker beteiligt sind, die seit Jahren, eher Jahrzehnten, Esenser Geschicke leiten.....aber wundern darf man sich auch nicht, wenn man die Ergebnisse betrachtet.
Zum Thema, um das es eigentlich geht:
Sollten wir uns mit dem Eigentümer vergleichen, wäre der Bestand der Entlastungsstraße in Bensersiel gesichert.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stünde Bensersiel, wenn es denn der Wunsch wäre, die vom Eigentümer im gleichen Zug an die Stadt zu übereignende Grundstücksfläche in der Größe von ca. acht Hektar (innerhalb der Straßenführung) für eine künftige bauliche Weiterentwicklung zur Verfügung.
Der seit zehn Jahren andauernde Rechtsstreit mit inzwischen Kosten in Millionenhöhe wäre endlich beendet und wir hätten für den Ort Bensersiel die dringend notwendige Rechtssicherheit für dessen Zukunft.
Der dem Eigentümer vertraglich vereinbarte zu zahlende Geldbetrag wäre problemlos finanziert aus der Vermarktung der bebaubaren Flächen. Möglicherweise bliebe für die Stadt sogar noch ein Gewinn übrig.
Die Alternative
Nun zu den Folgen , wenn es zum Scheitern der Bemühungen um einen Vergleich kommt und das BVG am 27.03.14 das von allen erwartete Urteil , nämlich die Unwirksamkeit des Bplanes Nr.67, verkünden sollte.
Mit dem Urteilsspruch gäbe es endgültig keine Rechtsgrundlage mehr für die jetzige Straßentrasse . Sie wäre rechtswidrig und der Eigentümer könnte und würde wohl auch im Rahmen seiner Eigentumsrechte und des Schadensbeseitigungsanspruchs den Rückbau verlangen.
Einen weiteren Rechtsstreit über den Erhalt der vorhandenen Straße kann es nicht mehr geben, da die Verwaltungsgerichtsordnung für solche Fälle ein Wiederholungsverbot vorsieht. Die Trasse ist unwiderruflich verbrannt.
Das bedeutet, dass fast zehn Millionen ausgegeben wurden ...und uns bleibt nicht einmal die Straße.
Dafür kämen aber die Kosten des Rückbaus in Millionenhöhe noch oben drauf
Der Eigentümer hat weiterhin einen Anspruch auf den sogenannten Durchschneidungsschaden seiner landwirtschaftlichen Flächen mit Kosten in nicht unerheblicher Höhe. Bisher hat er noch keinen Cent erhalten.
Das noch nicht abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren --zwei Rechtsstreite sind noch anhängig – müsste wegen fehlender Rechtsgrundlage neu aufgerollt und bereits abgeschlossene Einzelverträge mit betroffenen Landeignern wären möglicherweise in Einzelfällen rück abzuwickeln.
Der Landeigentümer hat einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung wegen rechtswidrig entzogener Landflächen in noch festzusetzender Höhe.
Die auf Anraten des Rechtsbeistandes der Stadt am 04. November 2013 mit Ratsmehrheit beschlossenen neuen Bebauungspläne Nr.78 sowie die ebenfalls beschlossene Veränderungssperre provozieren geradezu neue Klagen gegen die Stadt. Dazu kommt ein auf Betreiben der Stadt veranlasstes neues Abgrenzungsverfahren zum Vogelschutzgebiet , das lt. Bewertung des Gerichtsgutachters Dr. Schreiber bereits wieder mit gravierenden Fehlern behaftet ist. Klagen gegen diese in Arbeit befindliche Neuabgrenzung sind so sicher wie das Amen in der Kirche, nicht nur seitens des Grundstückeigentümers sondern auch von Naturschutzverbänden.
Wenn juristisch die Verhängung der Veränderungssperre überhaupt zulässig sein sollte, so steht fest, dass diese auf zwei Jahre, bei schwerwiegenden Gründen maximal auf vier Jahre begrenzt ist. Von dieser höchstzulässigen Frist ist bereits etwa ein halbes Jahr verstrichen. Die neuen Bebauungspläne N. 78 bieten aber das Potential für Rechtsstreite von Jahrzehnten. Fest steht auch, dass die Veränderungssperre nicht verhindern kann, dass der Eigentümer entweder eine Entschädigung für die Benutzung seiner Straße verlangen kann oder von seinem Recht Gebrauch macht, diese für den öffentlichen Verkehr zu sperren.
Schilda lässt grüßen !!!!
Bei aller Verzögerungs -und Hinhaltetaktik, irgendwann muss der Kläger entschädigt werden.
Da wird auch die von einigen Ratsherren geäußerte Absicht , den Kläger „tot zu prozessieren“ keinen Erfolg haben.
Allein die mit den zu erwartenden Klagen gegen die Stadt verbundenen Anwalts-und Prozesskosten dürften locker den mit dem Kläger ausgehandelten Betrag im Vergleichsverfahren übersteigen.
Und noch etwas:
Es gibt Gemeinden in Niedersachsen, die sehr aufmerksam auf den Ausgang des Termins am 27.03.14 schauen.
Es sind die Gemeinden, die im Konkurrenzverfahren gegen Esens seinerzeit nicht in das Förderprogramm des Landes aufgenommen worden waren.
Und sie haben dann schwarz auf weiß den Nachweis, dass Esens unzulässigerweise Fördermittel in Höhe von 4,5 Millionen Euro abgegriffen hat, obwohl ein Normenkontrollverfahren anhängig war.... und im Übrigen bis zum 27.03.2014 immer noch ist.
Die Befürchtung, dass die betroffenen Kommunen die Stadt Esens in Regress nehmen könnten, dürfte nicht nur theoretischer Natur sein.
Man sieht, es sprechen alle Argumente für einen außergerichtlichen Vergleich...die Gefahren und Risiken bei dessen Scheitern , nicht nur finanzieller Art, sind unabsehbar und nicht zu verantworten.
Bei allem habe ich noch nicht erwähnt, dass über Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, eine bauliche Weiterentwicklung in Bensersiel nicht mehr möglich sein dürfte.
Auch die bereits per Vorvertrag gekauften Flächen östlich von Bensersiel dürften im zu erwartenden Streitverfahren zur neuen Abgrenzung der Vogelschutzgebiete betroffen sein und als Bauerwartungsland nicht mehr infrage kommen.
Wir werden in der Sache namentliche Abstimmung beantragen, damit jedes Ratsmitglied dem Bürger gegenüber persönlich Rechenschaft für seine Entscheidung ablegen muss.
Ein sich Verstecken hinter geheimer Abstimmung oder in einer namenlosen Gruppe gibt es dann nicht mehr.
Bleibt also abschließend nur zu hoffen, dass der Kläger trotz aller bisher ertragener Widerwärtigkeiten noch einem Vergleich zustimmt.
Wenn nicht, wissen wir , wer dafür verantwortlich ist und werden das auch dem Bürger mitteilen.
Darauf hat jeder Esenser Bürger einen Anspruch , zumal er, und möglicherweise nach Jahren sogar noch seine Kinder, für den angerichteten Schaden haften müssen.