Beitrag des Herrn Lohs:
Von hohem Roß
Solange ihn die Esenser Stallknechte immer wieder in den Sattel heben, kübelt er von hohem Rosse, der eitle Herr Stüer, seine Häme, sein Küchenlatein und was dergleichen mehr ein verletztes Professoren-Ego hervorzubringen vermag, auf Kiebitz und Richterschaft gleichermaßen, auf Gutachter und Saatkrähe, Bensersieler und Schildbürger, Ortsvorsteher und Kläger, Eigentümer und Steinbeißer, Naturschützer und Pinguine, Bürgerinitiative und Kurgäste, auf deren „Kurschatten und Zufallsbekanntschaften bei ihren Kneippbädern“ .
Erwartungsgemäß wird der Esenser Stadtrat diese Hervorbringung mehrheitlich mit großer Zustimmung zur Kenntnis nehmen und das Pamphlet als „Rechtsgutachten“ abermals fürstlich honorieren. Und der unratgebende Professor schreibt sich nach wie vor seine eigene Sekundärliteratur, auf die er sich in seinen rhetorischen Zirkelschlüssen immer wieder selbst beziehen kann und wird als Dauerversager solange seine Unfehlbarkeit behaupten, wie er dafür mit dem 6,3-fachen Honorarsatz göttlich besoldet ist.
Jürgen Lohs
Dazu noch einige erläuternde Anmerkungen :
Tatsächlich hat der Rechtsbeistand sehr wohl erkannt, dass er mit seiner juristischen Trickserei am Ende ist.....und er den Rückbau der Straße nicht mehr verhindern kann.
Dabei dürfte es dem leidtragenden Esenser Bürger völlig egal sein, ob Unfähigkeit oder bewusste Missachtung rechtlicher Bestimmungen letztendlich zu dem jetzt eingetretenen Desaster geführt haben.
Jetzt beklagt der Professor lauthals u.a. , dass die Gerichte unberücksichtigt gelassen haben, dass die Straße bereits gebaut sei und stellt die Frage: „Oder darf dies keinerlei Rolle spielen, weil sie zwar tatsächlich vorhanden, aber nicht in den Akten ist ?“
Dass die Gerichte sehr wohl sein mit dem Rat der Stadt ausgehecktes Manöver durchschaut haben, nämlich Fakten zu schaffen, in der Hoffnung, dass kein Gericht der Welt den Rückbau der Straße zulassen würde, verschweigt der Professor.
Stattdessen schürt er bei den Ratsvertretern bereits wieder neue Hoffnung, indem er mit Bezug auf den Vorgang der „Hochmoselbrücke“ darüber doziert, dass „eine Verträglichkeits - und Abweichungsprüfung erfolgen und auf dieser Grundlage ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden kann“.
Diese Überlegung ist einfach nur absurd.
Der Professor verkennt oder verschweigt wohlweislich, dass solche nachträglichen Heilungsmöglichkeiten nicht auf Bebauungspläne anzuwenden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich klargestellt.
Der Professor verschweigt auch, dass es sich in dem von ihm zitierten Fall der Hochmoselbrücke um ein Planfeststellungsverfahren gehandelt hat und nicht etwa um einen verabschiedeten Bebauungsplan.
In dem Zusammenhang wäre es angebracht darauf zu verweisen, dass es sich bei den beiden Vorgängen um unterschiedliche Rechtsnaturen handelt.
Ein Bebauungsplan findet seine rechtliche Begründung aufgrund einer verabschiedeten Satzung während der Planfeststellungsbeschluss unzweifelhaft ein Verwaltungsakt ist.
Beide in ihren unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen zu vermischen ist juristisch fehlerhaft und und unlauter gegenüber unkundigen und gutgläubigen Ratsmitgliedern und gegenüber der Öffentlichkeit.
Im Übrigen ist der vom Professor gerne zitierte Fall der Hochmoselbrücke keine Besonderheit, es gibt weitere Normenkontrollverfahren vergleichbarer Art, die von Gerichten gleichermaßen bewertet worden sind.....aber: ..in allen Fällen handelt es sich dabei um fehlerhafte Planfeststellungsverfahren und nicht um vollzogene Bebauungspläne wie im Fall Bensersiel.
In der gesamten Urteilskritik des Professors bilden sich im Grunde zwei Zielrichtungen heraus.
Zum einen : Schuld an dem ernüchternden Urteil trifft auf keinen Fall den Rechtsbeistand Stüer... sondern der Rest der Welt hat sich ganz offensichtlich gegen den Professor und den Rat der Stadt verschworen.
Zum anderen : Europa - und nationales Recht sind wohl nicht die Richtschnur für das Recht nach Verständnis des Professors. So hat er scheinbar ein eigenes mit der übrigen Jurisdiktion konkurrierendes Rechtssystem geschaffen , indem er sich zur Begründung seiner Bewertung des Urteils vielfach auf eigene Kommentierungen aus der Vergangenheit beruft .
Unerträglich:
Wie schon in meinen vorigen Darstellungen ausgeführt, tauchen in der Pauschalschelte des Professors keine wirklich hilfreichen juristischen Ratschläge auf , dafür umso mehr Beschuldigungen und Beleidigungen von Bürgern , Organisationen , Behörden, Parlamenten und Gerichten.
Die an der Misere unschuldigen Esenser Einwohner werden bundesweit als Schildbürger verspottet, und das von einem Anwalt, der über Jahre unser „Brot gegessen“ hat.
Wie könnte ein solcher Anwalt für Esens künftig vor Gerichten Recht einfordern, denen er Realitätsferne und Willkür unterstellt hat und sie sogar der Schildbürgereigenschaft verdächtigt ?
Endlich einsichtig ?
Versöhnliche Töne schlägt der Professor zum Schluss doch noch an....wenn auch gezwungenermaßen und mit einem Schuss Ironie und Häme gewürzt...und nicht ohne vorher noch Erwin Lindemann , „der mit dem Papst in Wuppertal eine Herrenboutique eröffnen will“ in seine juristischen Überlegungen einbezogen zu haben.
Zitat:
„Und vielleicht werden sich nach einem fast zehnjährigen gerichtlichen Schlagabtausch jetzt auch Stadt und Grundstückseigentümer auskömmlich arrangieren, ja sogar bei einer angemessenen Entschädigung für die in Anspruch genommenen Straßengrundstücke zuzüglich der vielleicht durch die Flurbereinigung abgemilderten Durchschneidungsschäden einen dauerhaften Frieden schließen“.
Eine wahrhaft späte Einsicht... und erst nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Heißt im Klartext:
Nach zehn Jahren der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit unglaublicher Geldverbrennung gesteht Herr Stüer endlich seinen Irrweg ein.
Diese Einigung mit dem Eigentümer hätten wir schon längst und unter sehr viel besseren Bedingungen haben können.
Dazu hätten wir Rechtssicherheit für die Straße, den Grund und Boden der Trasse ( sechs Hektar) und acht Hektar Bauland bekommen.
Verhindert haben das die uneinsichtigen Ratsmitglieder Willms, Saathoff, Kröger, Deppermann , der Altbürgermeister Ebrecht und deren Gefolgsleute....die wieder einmal klüger als alle anderen waren.
Ich erinnere an deren aufreißerischen Auftritte in der Presse „ die Straße bleibt“ sowie an den dümmlichen Leserbrief des Herrn Ebrecht.
Ich bin gespannt, womit sie dem leidtragenden Bürger ihren Millionen teuren Amoklauf begründen wollen.
Diesen Herren sei noch mitgeteilt, dass der Eigentümer das noch rechtsanhängige Flurbereinigungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ( OVG) in Lüneburg inzwischen wieder aufgenommen hat mit dem Begehren, seinen Schadensbeseitigungsanspruch zu erlangen....was nichts anderes bedeutet als die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ( vor dem Bau der Straße ).
Genauer gesagt, die Straße muss zurück gebaut werden auf Kosten der Bürger unserer Stadt, der zu Unrecht erschlichene Landeszuschuss von mehr als fünf Millionen Euro ist zurück zu zahlen, die bereits in großen Teilen durchgeführte Flurbereinigung muss rückgängig gemacht und der Eigentümer für die Durchschneidung seiner landwirtschaftlichen Flächen sowie den rechtswidrigen Entzug der Fläche der anteiligen Straßentrasse entschädigt werden.
Und wir Bürger bleiben auf einem Berg von Schulden sitzen.....soweit hat uns die Uneinsichtigkeit der Verantwortlichen gebracht....trotz permanenter Warnungen einiger weniger mit der Materie vertrauter Ratsmitglieder.
Bei der Haftungsfrage mit im Boot sitzen dürfte das Land ( LGLN ) und natürlich der Landkreis....auch auf deren Reaktion darf man gespannt sein.
Morgen Abend in der „ gemeinsamen Beratung mit unserem Rechtsberater Professor Dr. Stüer„ muss der Rat Farbe bekennen.....