Bündnis Zukunft Esens (BZE)
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Es gibt jedoch weitere Aussagen des Stadtdirektors, die aus meiner Sicht korrekturbedürftig sind.

 

Wenn Buß auf die Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes „setzt“ , so sollte er doch als „Insider“ wissen, dass dieser zweite Versuch seitens des Umweltministers (MU ) ...nachdem der erste Anlauf schon an formaljuristischen Mängeln gescheitert war...ebenso wieder mit gravierenden Fehlern behaftet ist und schon deshalb kaum Aussicht auf Bestand haben wird.

Da dem SD diese erneuten Fehler ohne Zweifel bekannt sein dürften, bleibt nur die Schlussfolgerung, dass es ihm um Verschleppung und Zeitgewinn geht.

Darauf deutet auch seine Bemerkung hin, „es könne weitere 10 Jahre dauern, bis alles abgeschlossen ist“.

Spätestens jetzt dürften auch bei den letzten Gutgläubigen sämtliche Alarmglocken läuten...

 

Wir erinnern uns: „wenn darüber dann entschieden wird, bin ich schon längst nicht mehr im Rat“ ...so cool wollen einige Ratsmitglieder sich aus der Verantwortung stehlen.

Zu dem Thema „Neuabgrenzung“ verweise ich auf meine Ausführungen vom 26. August unter „Aktuell“

In mehreren Passagen des Pressebeitrages versucht der SD darüber hinaus, dem Land die alleinige Schuld und Verantwortung für das Scheitern des Projektes in die Schuhe zu schieben.

Das ist schlichtweg unseriös.

Der Übersicht wegen nenne ich nur zwei Punkte aus einer langen Liste von Verfehlungen, die ausschließlich Esenser Politikern zuzuordnen sind.

Nachweisbar wurden die Verantwortlichen der Stadt Esens schon bei der Planung der Straße ….wie auch im gesamten Verfahren ...immer wieder darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Trasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet liege... und somit der Bau gegen europarechtliche Rahmenbedingungen verstoße..

Erfolglos ! 

Darüber hinaus verschwieg die Stadt Esens dem Land gegenüber , dass zum Zeitpunkt der Beantragung der Landeszuschüsse in Höhe von 5, 3 Millionen Euro ein Normenkontrollverfahren rechtsanhängig war....im Übrigen bis zum März diesen Jahres.

Dies belegt eindeutig ein vorliegendes Schreiben der Landesregierung .

 

Nur durch diese bewusste Täuschung flossen überhaupt erst die Millionen...sehr zum Ärger anderer Kommunen , die durch diese unfeine Trickserei aus der Förderliste fielen.

Diese und andere Rechtsverstöße bis hin zu vorsätzlicher Täuschung der Gerichte hat einzig und allein die Stadt Esens zu vertreten .

Jetzt, da die Luft zusehends dünner wird, mit dem Finger auf andere zu zeigen, zeugt nicht gerade von Charakterstärke und einer ausgeprägten Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung.

Im Übrigen:

Eigenes Fehlverhalten kann man weder moralisch noch rechtlich damit rechtfertigen und entschuldigen , indem man auf andere verweist, die möglicherweise ebenfalls gegen geltendes Recht verstoßen haben.

Interessant auch folgender Absatz:

Überdies müsse die Straße aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig sein.

Zumutbare Alternativen müssen ausscheiden.“( Originalton Dr. Krappel )

Buß dazu : „Alternativen scheiden aus - insgesamt wird die Prüfung schwierig“.

Dem zweiten Halbsatz mag man noch gerne zustimmen mögen..aber die kategorische Feststellung , dass Alternativen von vornherein ausscheiden, halte ich schlicht und ergreifend  für Wunschträume.

Bevor man ggfs. über Alternativen nachdenkt, wird ohne Zweifel die grundsätzliche Frage gestellt werden müssen, ob die Entlastungsstraße überhaupt notwendig und somit der Bau dem Grunde nach auch wirklich gerechtfertigt war und ist.

Wo seinerzeit die vielen Verkehrsteilnehmer bei der für die Vorbereitung des Straßenbaus durchgeführten Verkehrszählung herkamen , ist mir noch heute ein Rätsel.

Das Ergebnis erinnert mich fatal an die Potemkinschen Dörfer !!

Last but not least... „ In Verhandlungen mit den Klägern gegen die Straße sehe er          ( Buß )  derzeit  keinen Sinn“.

 

Bei solcher Einschätzung der Lage durch den Stadtdirektor , der leider unkritische Ratsmitglieder bedenkenlos folgen, wird einem Angst und Bange.

Jeder mit gesundem Menschenverstand ausgestatteter Bürger weiß, dass ein zu Unrecht Geschädigter einen gesetzlichen Anspruch auf Wiedergutmachung und auf eine Entschädigung für den erlittenen Schadens hat.

Selbstverständlich so auch der zu Unrecht enteignete Grundstückseigentümer.

 

Der SD und seine „Fans“ übersehen in leichtfertigerer Weise...ob mit Absicht oder aus purem Unverständnis, sei dahin gestellt....dass kurzfristig, und nicht erst nach der Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes, die sich ohne Zweifel über Jahre hinziehen wird, eine Entscheidung über den Bestand der Straße fallen wird.

Mit Schriftsatz vom 06. Juni 2014 hat der Eigentümer beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragt, einen Termin für die mündliche Verhandlung im Flurbereinigungsverfahren zu bestimmen und erweitert diesen Antrag , „ als Folgenbeseitigungsanspruch den Beklagten ( LGLN ) zu verurteilen, dem Kläger den Besitz an den ihm entzogenen Teilparzellen zurückzugeben und unverzüglich das Straßenbauwerk zurückzubauen.“

 

Unter dem Eindruck der aktuellen Rechtsprechung muss mit einer schnellen Entscheidung des OVG gerechnet werden...und über den Ausgang dieser gerichtlichen Entscheidung muss man wahrhaftig nicht lange rätseln.

 

Danach brauchen wir tatsächlich keine Gespräche mehr mit dem Eigentümer...dann ist die Entlastungsstraße Vergangenheit...und der Rechtsbeistand der Stadt Esens darf unsere Stadt getrost und berechtigterweise weiterhin als neues Schilda verspotten.

Über die Kosten , die sowohl mit Blick auf den Rückbau als auch an Entschädigungsleistungen auf uns Bürger zukommen werden, mag ich im Augenblick gar nicht erst nachdenken.

Wenn also... lt. SD Buß “nicht jetzt“ , wann dann  sollen wir mit dem Kläger verhandeln, um dem drohenden Richterspruch zuvor zu kommen , damit der Rückbau doch noch in letzter Minute verhindert werden könnte ?

Welches Verhandlungsziel schwebt Herrn Buß überhaupt noch vor, nachdem das Gericht ( wieder einmal ) Tatsachen geschaffen hat …..?

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewählte Sprecher:

Erwin Schultz

Diplomverwaltungswirt

Regierungsoberamtsrat a.D.

Telefon:  +49 4971 926580

Email: erwin.schultz1@ewetel.net

 

Christian Ihnken

Augenoptiker

 Michael Droste

Handwerker

Tel. 01525 - 2418421

Email: mikaflorian59@gmail.com

 

 

 


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