Nun also zum ersten Thema , abgehandelt unter TOP 13:
Betriebsvereinbarung Jahresarbeitszeitkonto für die ehemaligen Mitarbeiter des „de facto“ insolventen Kurvereins
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde dem VA ein entsprechender Entwurf vorgelegt.....natürlich mit der selbstverständlichen Erwartung auf kommentarlose und unkritische Zustimmung.
Dass die gesamte Handhabung der Überführung des Personals des ehemaligen Kurvereins in den Öffentlichen Dienst ohnehin schmerzhaft dilettantisch , von jeder Sachkenntnis ungetrübt , gehandhabt wird, hatte ich schon mehrfach dargestellt ( siehe auch unter Menüpunkt TEB ).
So werden u.a. künftige Strukturen für den städtischen Eigenbetrieb nicht etwa, wie bundesweit üblich, von der städtischen Personalführung erarbeitet......stattdessen werden, dem seit Jahren praktizierten Verfahrensmuster treu bleibend, kurzerhand private Consulting Firmen beauftragt.
Was soll`s, es kostet ja nicht das eigene Geld.!
Selbst für ihre ureigenste Aufgabe, die Aufstellung des Dienstposten - und Stellungsplanes, fühlt sich die Verwaltung nicht zuständig... nach eigener Aussage sogar überfordert.
Da mag man schon gar nicht mehr zu hoffen, dass wenigstens die Tätigkeitsdarstellungen ... tarif - und haushaltsrechtliche Grundlage für eine tarifgerechte Eingruppierung der Beschäftigten…. von der Personalführung selbst erstellt werden.
Und man wird wahrhaftig auch in dieser Erwartung nicht enttäuscht, wie das aktuelle Beispiel des Einstellungsverfahrens der Leiterin für das Wattenhus eindrucksvoll bewiesen hat.
Die den Ratsmitgliedern vorgelegte Beschlussvorlage ergab in dem Fall z. B., dass eine zweite Fremdfirma für die Stadtverwaltung eine Tätigkeitsbeschreibung formuliert und auch gleich als Draufgabe die künftige Eingruppierung vorgeschlagen hatte ...beides grottenfalsch...und ein deutlicher Verstoß gegen geltendes Tarifrecht !!!
Kein Problem für Esenser Ratsherren und Verwaltung........die Tarifverträge, durch das Tarifvertragsgesetz in Gesetzesrang erhoben, gelten zwar Deutschland weit....wir aber sind in Esens...und hier ist man doch nur „wie vor Gericht und auf hoher See“ , so der Stadtdirektor , „in Gottes Hand“ ….und Recht hat er.... eine höhere Autorität gibt es wahrhaftig nicht....und da sind Gesetze, Rechtsprechung und sonstiger irdischer Firlefanz natürlich nichts weiter als ärgerlicher Ballast .
Das hat schon Tradition in der Angelegenheit der Entlastungsstraße...warum also sollte es nicht auch im Arbeitsrecht so klappen ?
Zurück zum Entwurf der Betriebsvereinbarung.
Neben weiterer grenzwertiger Formulierungen hatten die Verfasser des Entwurfs ...so genau kennt man die allerdings nicht, müssen aber wohl dem inneren Zirkel der SPD/Grünen zugerechnet werden.......auch die „ salvatorische Klausel“ eingebaut ...mit folgendem Wortlaut: „Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Geltung der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt dann die Regelung, die dem gesetzlich Zulässigen am nächsten kommt“.
Für Arbeitsrechtler eine grandiose Lachnummer...zeigt aber eindrucksvoll die fehlende Fachkompetenz auf dem Gebiet des Arbeits- und Tarifrechtes des Öffentlichen Dienstes.
Meinen Einwand, dass diese Klausel zwar bei Verträgen mit einer wirtschaftlichen Zielsetzung zulässig und üblich sei, nicht aber auf dem Gebiet des streng reglementierten Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst angewendet werden dürfe, ließ der Verwaltungsausschuss nicht gelten.
Selbst meine Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen aus dem BGB sowie dem Tarifvertrag halfen da nichts....mit Mehrheitsbeschluss bei (m)einer Gegenstimme wurde ...wieder einmal.... geltendes Recht „offenen Auges ignoriert“!
Ergebnis: Die Klausel hat überlebt und ziert unbeschädigt und in vollem Wortlaut nach wie vor die Betriebsvereinbarung...na also, es geht doch!
Die inzwischen bundesweit berüchtigten Ratsmitglieder machen weiter wie bisher.....belehrungsresistent...uneinsichtig...eben als Hobby- und Feierabendpolitiker ( Originalton Fokko Saathoff)......unverzagt ohne jede Sachkenntnis tappen sie wohlgemut von einem Fettnapf in den nächsten.
Dabei gibt es doch so viele schöne Freizeitbeschäftigungen auf der Welt...warum muss es für diese Herren ...sehr zum Leidwesen vieler besorgter Bürger ….ausgerechnet die Politik sein?
Der aufgezeigte Vorgang ist im Grunde kein weltbewegendes Ereignis, allerdings ein beispielhaftes Mosaiksteinchen aus der durchgängig praktizierten Ratsarbeit der meisten Ratsmitglieder...und …. er zeigt , wie in Esens politische Entscheidungen zustande kommen.
In der Gesamtbetrachtung ist also die desolate Gesamtsituation, in der sich unsere Stadt befindet, eine logische Folge einer Addition aller sich fortgesetzt wiederholenden dilettantischen Fehler der verantwortlichen „Politiker“.
Warum mache ich mir die Arbeit, darüber zu berichten ?
Ganz einfach : Die Bürger sollen wissen, dass die selben Personen, die Esens bereits in der causa Entlastungsstraße und als Vorstand im ehemaligen Kurverein in den Ruin getrieben haben, weiter machen als sei nichts geschehen...selbst bundesweite Kritik und wütende Bürgerproteste prallen an diesen Politikern ab....ohne jede Gefühlsregung und ohne erkennbare Reaktionen.
Noch einmal : Die Übernahme des de facto insolventen KV in einen städtischen Eigenbetrieb verlagert nur die Problematik direkt auf uns Bürger...sie ist nicht die Lösung des Problems, im Gegenteil , sie wird die finanziellen Belastungen unserer Kommune drastisch verschärfen.
Dann noch der Tagesordnungspunkt 22.4 :
Neuabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes V63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ im Bereich Bensersiel.
Mit Blick auf die rechtswidrig gebaute Entlastungsstraße in Bensersiel ein für Esens immens wichtiger Vorgang...man hätte also gerade im VA eine eingehende Erörterung und Debatte erwarten dürfen und auch müssen.
"Fehlanzeige !!!
Wie schon der Bauausschuss am 22.September ( siehe mein Beitrag vom 26.09.2014) lehnte auch der Verwaltungsausschuss eine nähere Betrachtung des vom MU überarbeiteten zweiten !! Entwurfs der Neuabgrenzung ab.
Warum möchte man darüber nicht sprechen und schweigt stattdessen eisern ?
Da drängt sich doch zwangsläufig der Verdacht auf, dass schon wieder oder besser: noch immer ...gemauschelt wird !!
Übrigens: Auch der Landkreis ...der Landesverfassung nach auch in der Pflicht zur Kommunalaufsicht... hüllt sich in beredtes Schweigen !
Nachdenklich stimmen sollte allerdings ganz besonders das Verhalten der Grünen, die beim Zünden der Nebelkerzen munter mitmachen.
So stört es die vor Lichtjahren als Bewahrer unseres Lebensraumes und Retter der Welt angetretenen „Grünen“ nicht die Bohne, dass der ebenfalls grüne Umweltminister die von der Stadt eingeplanten Bauflächen ( vermutlich vor Ort ohnehin in diese Aktion eingebunden ) bei der Neuabgrenzung unberücksichtigt lässt.
Dass diese Fläche in einer Größe von von ca . 10 Hektar , östlich von Bensersiel unmittelbar hinter dem Deich gelegen , im Norden direkt an das ausgewiesene Vogelschutzgebiet V01- Niedersächsisches Wattenmeer - grenzt , im Osten und Süden nahtlos in das Vogelschutzgebiet V63 übergeht und somit räumlich als auch funktional ein natürliches Biotopverbundelement zwischen den beiden Natura – 2000 - Gebieten darstellt, schert die Grünen anscheinend wenig bis gar nicht.
Sie nehmen auch schweigend hin, dass diese Flächen trotz ihrer besonders geeigneten und exponierten örtlichen Brückenlage und ihrer Zugehörigkeit zu dem IBA - Gebiet NI 044 im neuen Abgrenzungsverfahren offenbar ganz bewusst und vorsätzlich ornithologisch überhaupt nicht bewertet worden sind.
Wenn schon die übrigen Ratsmitglieder den Sachverhalt nicht verstehen und angemessen beurteilen können, so sollten doch bei den Grünen mit Blick auf ihr Selbstverständnis ( das sie zumindest nach außen hin vorgeben) alle Alarmglocken förmlich schrillen.
Sie dürften doch möglicherweise auch mit bekommen haben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und BVG die offensichtlich mit Vorsatz ausgeklammerten Flächen wegen der fehlenden ornithologischen Begründung als faktisches EU-Vogelschutzgebiet betrachtet und bei der Neuabgrenzung zweifellos berücksichtigt werden müssen.
Für die gerne als Bewahrer der Natur auftretenden Grünen zum Mitschreiben :
„Die Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich daraus, dass es eine besondere Bedeutung durch ökologische Wechselbeziehungen mit dem Nationalpark Wattenmeer ( Hochwasserrastplatz, Nahrungshabitat) für Gastvögel habe...“
Stammt nicht von mir... ist nachzulesen in der Urteilsbegründung des OVG Lüneburg vom 10.April 2013 , als das Gericht der Stadt Esens den Bebauungsplan Nr.72 um die Ohren geschlagen hat.
Übrigens : zu einer fast gleichlautenden Bewertung der in Rede stehenden Flächen kommt auch der Umweltminister in einer Stellungnahme vom 23.03. 2007.
Und ein solch schutzwürdiges Stück Natur wollen die Grünen im Schulterschluss mit den übrigen Verantwortlichen hemmungslos zerstören ?
Kann man eine solche Verhaltensweise damit rechtfertigen , dass der Frontmann der ehemaligen Umweltpartei mit dem Amt und Titel des stellvertretenden Bürgermeisters geködert und belohnt wurde ?
Ist es das wirklich wert ?
Was bleibt hängen?
Zur Zeit und seit längerem passt zwischen SPD und Grüne kein Blatt..... bei der einen Partei steht zwar sozial im Namen , ihre Politik jedoch straft dies Lügen... siehe Altenwohnungen..... bei dem Partner steht grün drauf...drin ist alles andere ...nur nicht diese Farbe.