1. Bürgerbefragung nach § 35 NKomVG zum Vergleich mit dem Grundstückseigentümer ( ehemaliger Kläger)zur Kommunalen Entlastungsstraße.
Mit Antrag vom 19.05.2015 hatte die Fraktion Neue CDU/ FDP ( Deppermann, Kröger, Sjuts, Lürken) gefordert, über den beabsichtigten millionenschweren Vergleich ...man muss jetzt korrekterweise von einem Kauf sprechen....mit dem Landeigentümer die Bürger der Stadt entscheiden zu lassen.
Die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens möchte ich an dieser Stelle nicht weiter bewerten.
Zu dem Thema hatte es bereits mehrere Artikel in der Lokalpresse gegeben und auch ich habe dazu ausführlich und gewohnt unverblümt Stellung genommen....u.a. auch nachzulesen auf dieser Website unter „Aktuell“ in einem Kommentar vom 27. Mai 2015.
Wer ...berechtigterweise... erwartet hatte, dass über dieses komplexe Thema vertiefend und problembezogen diskutiert werden würde ...zumal dieser Vorschlag in der Öffentlichkeit für reichlich Sprengstoff gesorgt hatte....wurde eines Besseren belehrt.
Mit einem einzigen Satz zog der Initiator dieser Posse, RM Kröger, den Antrag zurück.
Viel Lärm um Nichts...den Bürger zum Narren gehalten, sich selbst und den Kollegen Deppermann der Esenser Öffentlichkeit werbewirksam als Heilsbringer der Stadt dargestellt ... mit sorgenvoller Miene per Foto untermauert.....das war's !
Beruhigend:
Der Antrag ist konsequenterweise dort gelandet, wo er hingehört, im Papierkorb !
2. Verkauf von Anteilen an der Klabautermann Indoor – Spielpark GmbH u. Co.KG
Bezug : Antrag der EBI vom 09.03.2015
Der VA hat einstimmig entschieden, zur Zeit von einem Verkauf der Anteile Abstand zu nehmen, da der aktuelle Stückwert erheblich unter dem Einstiegspreis liegt und somit die Stadt mit Verlusten „aussteigen“ müsste.
Hinzu kommt, dass sich die Geschäftsentwicklung zur Zeit positiv darstellt und in Folge dessen der Anteilswert wieder steigen dürfte.
Die derzeitigen „Buchverluste“....erst durch einen Verkauf würden diese realisiert werden... vermindern sich immerhin durch zwischenzeitlich erhaltene Ausschüttungen in den Jahren 2011 und 2013.
Die Verwaltung wird die Kursentwicklung im Auge behalten und den Antrag der EBI zur rechten Zeit dem Verwaltungsausschuss wieder vorlegen.
Über welche Summen reden wir ?
Die Stadt ist mit 50.000,-Euro und der Tourismusbetrieb ( TEB) mit 75.000,- Euro beteiligt.
3. Juristische Beratung zum neuen Bauleitplanverfahren zur Sicherung der Kommunalen Entlastungsstraße.
Zur derzeitigen Situation in der causa Entlastungsstraße sowie der Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes muss nicht mehr viel gesagt werden.
Wer lesen kann und die Rechtslage kennt, weiß, welchen Weg die Stadt gehen muss, um zum einen den Bestand der Straße zu sichern und zum anderen den bereits angerichteten Schaden zu begrenzen.
Offensichtlich jedoch gibt es immer noch Unsicherheiten und Zweifel .
Um diese auszuräumen, hatte die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage 554/ 2015 vorgeschlagen, erneut eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt zu beschließen.
Das Mandat soll auf die Klärung folgender Fragen begrenzt bleiben :
- Wird die Straße durch den Kauf der Grundstücksfläche und somit Übereignung auf die Stadt tatsächlich „gesichert“ bzw. ist das Eigentum an der Straßenfläche zwingende Voraussetzung für eine Rettung der Straße ?
- Wie wirkt sich die Rückabwicklung des seinerzeit rechtswidrig durchgeführten Flurbereinigungsverfahrens am Ende für die Stadt und auf das zukünftige Bauleitplanverfahren aus?
- Wie soll sich die Stadt verhalten, wenn der Eigentümer kurzfristig seinen Folgenbeseitigungsanspruch ( Rückbau und Wiederherstellung des Zustandes vor dem Bau der Straße ) erhebt und diesen per Klageerhebung durchsetzt ?
Obwohl meines Erachtens die vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen in Verbindung mit geltendem Europarecht die o.g. Fragen schon mehr als deutlich beantworten, habe auch ich der Beauftragung des Anwaltes zugestimmt, weil es sich um ein begrenztes und somit überschaubares Mandat handelt.
Das ändert jedoch nichts an meiner Überzeugung, dass die nicht unerheblichen Kosten unseren Haushalt weiter unnötig belasten ......zumal auch schon der Landkreis ein vergleichbares Gutachten mit einem Kostenaufwand von ca. 50.000,- Euro in Auftrag gegeben hat.
Bleibt nur zu hoffen, dass nach Vorliegen dieser.... hoffentlich letzten.... Expertise der Rat endlich in der Angelegenheit der Entlastungsstraße zu einem Ende kommt.
4. Bürgermeister -Rieken- Platz in Bensersiel / Mängel im Klinkerpflaster
Sitzungsvorlage 361/ aus 2014/3.
Bereits kurz nach Fertigstellung des BM- Rieken -Platzes am 29.09. 2009 stellten sich die ersten Mängel ein....und bis heute ist es nicht gelungen, den Platz so herzurichten, dass er vollumfänglich nutzbar wäre.
Immer wieder sind beträchtliche Absackungen und Verschiebungen in der Pflasterung aufgetreten, wohl auch verursacht durch den darüber führenden Schwerlastverkehr.
Zwischenzeitliche punktuelle Nachbesserungen durch die bauausführende Firma konnten bis heute die Mängel nicht nachhaltig beseitigen.
Am Montag sollte nun im Ausschuss beschlossen werden, einem Sanierungsvorschlag der Firma aus 2013 zuzustimmen, wonach …. meiner Bewertung nach.... nur die Symptome , aber nicht die Ursache der permanenten Mängel geheilt worden wären.
Darüber hinaus sollte sich die Stadt nach der Durchführung dieser Maßnahmen bereit erklären, auf alle weitergehenden Schadensersatzansprüche zu verzichten.
Gegen einen solchen Beschluss sprach schon allein ein vorliegendes Gutachten des Grundbaulabors Bremen vom 08.07.2014, das u.a. kritisierte, dass in der Ausschreibung Angaben zum Bettungsmaterial fehlten, dass die Bettungsschicht nicht wasserdurchlässig sei (und somit beim Überfahren ein sogenannter „Pumpeffekt entstehe) und dass im Schotterbereich ein Material bestimmter Körnung ganz fehle.
Letzteres führe nach Ansicht des Gutachters zwangsläufig zu Verformungen der Pflasterschicht bei einer Schubbeanspruchung.
Da seit nunmehr fast sechs Jahren der Platz immer noch nicht mängelfrei ist, hatte RM Nerschbach auf eigene Initiative hin Kontakt zu einem renommierten , amtlich zugelassenen Sachverständigen und Architekten aufgenommen . Dieser hat durch Ultraschall-/ Radarmessungen ...auch mit Unterstützung von Angehörigen der Universität Groningen....massive und fundamentale Fehler im Unterbau festgestellt.
Sollten diese nicht von Grund auf behoben werden, würde der Platz eine Dauerbaustelle werden bzw. bleiben mit der Folge, dass die Stadt bei Aufgabe aller weiteren Schadensersatzansprüche künftig auftretende Schäden aus eigener Tasche bezahlen müsste.
Eine z. T. heftige und kontrovers geführte Diskussion ergab letzten Endes, dass vor einer Entscheidung durch den VA / Rat weitere Ungereimtheiten zur Ausschreibung, zur Abnahme und zu Fragen der Gewährleistung, der Mangelhaftung , des rechtlichen Gefahrenüberganges sowie weiterer strittiger Punkte und Sachverhalte geklärt werden müssen.
Nicht zuletzt die individuelle Recherche des RM Nerschbach hat die Mitglieder des VA überzeugt, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen und den Gesamtvorgang zurück zu verweisen in den Bauausschuss.
Dort sollen nun erneut die konkreten Verfahrensabläufe seit Beginn der Ausschreibung und die zwischenzeitlich aufgetretenen Zweifel an der Bauausführung geklärt werden.
Gut so.... die ständige Flickschusterei muss ein Ende haben... und es muss sicher gestellt werden, dass nicht wieder der Bürger die Zeche zahlt, sondern der Verursacher der Schäden.
Dazu einige Kernsätze aus der einschlägigen Rechtsprechung :
…..„ Der Unternehmer haftet für die Wirksamkeit , für den Wert, für die Nutzbarkeit, für die Tauglichkeit seiner Leistung zum gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten uneingeschränkten, auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Gebrauch. Ist die Leistung mangelhaft oder in Teilen mit Mängeln behaftet, gilt sie als insgesamt mangelhaft .“...
So viel zur letzten VA-Sitzung.
Erwähnenswert vielleicht noch , dass es essentielle Differenzen zur Vergabe stadteigener Baugrundstücke ...in diesem Fall im Baugebiet „Falkenhamm“.... gab.
Zur Klärung einer grundsätzliche Frage im Rahmen der Vergabekriterien ...die weitreichende Folgen haben könnte....wurde ein vorgesehener Grundstücksverkauf zurück gestellt.