Zur Ostfriesenzeitung :
Abgesehen davon, dass die gesamte Sachdarstellung des Presseberichtes im Umgang mit Begrifflichkeiten laienhaft wirkt , werden im letzten Absatz darüber hinaus ausgesprochen falsche Behauptungen aufgestellt.
Mit Bezug auf die Äußerung des SD Hinrichs, er „setze weiterhin auf Gespräche mit dem Grundstückseigentümer“, stellt die Redakteurin der Öffentlichkeit die Sachlage wie folgt dar.
„ Der ( gemeint ist der Landeigner) pocht allerdings auf Verhandlungen mit Landrat Matthias Köhring als Chef der Kommunalaufsicht. Der Landkreis weist dieses Ansinnen aber zurück. Die Thematik spiele sich zwischen dem Kläger und der Stadt Esens ab, hieß es.“
Aufgrund eigener Ermittlungen stelle ich richtig :
Der Landeigentümer ist nach wie vor an Gesprächen mit der Stadt Esens interessiert und hat –entgegen allen anderslautenden Behauptungen – zu keinem Zeitpunkt seine Gesprächsbereitschaft infrage gestellt.
Wenn die Redakteurin in diesem Zusammenhang den Landrat in' s Spiel bringt, dann hat sie wesentliche Zusammenhänge nicht verstanden.
Richtig ist:
Der ehemalige Kläger und Eigentümer „pocht“ nicht auf Gespräche mit dem Landrat, sondern hat diesen mit Hinweis auf die Rechtslage gebeten, gem. § 170 der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) im Rahmen seiner Kommunalaufsicht die Stadt Esens aufzufordern, den derzeit rechtswidrigen Zustand um die Entlastungsstraße zu beenden und den Rückbau der Straße einzuleiten ...unabhängig vom weiteren Verhalten der Stadt Esens.......
Zu diesem Schritt ist auch nach meinem Rechtsverständnis der Landrat unter Beachtung der Kommunalverfassung gesetzlich verpflichtet.
Dazu heißt es im § 170 des NKomVG ….“Sie ( die Aufsichtsbehörden ) stellen sicher, dass die Kommunen die geltenden Gesetze beachten“.
Wenn auch die Pflicht zum Eingreifen der Kommunalaufsicht nach Kommentierung Robert Thiele auf „das Interesse des öffentlichen Wohls“ in Abwägung zu den Interessen Einzelner eingegrenzt wird , so greift bei Vorliegen offensichtlicher Rechtsverstöße diese Einschränkung nach Kommentaren anderer Verwaltungsrechtler nicht …..und schon in gar keinem Fall bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht ( Europarecht ).
Diesen juristischen Zusammenhang hat die Redakteurin wohl nicht einordnen können.
Richtig ist also, dass der Landrat ein „Ansinnen“ nicht „zurück weisen“ kann, das gar nicht an ihn gestellt worden war.
Falsch ist auch die Aussage, dass sich „die Thematik zwischen dem Kläger und der Stadt Esens abspielt“.
Mit im Boot sind ….. natürlich neben dem Landeigner …. der Kreis, das Land und zurzeit auch noch die Europäische Kommission......allerdings auf rechtlich unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.
Ob sich die Zahl der Bootsinsassen im Laufe der nächsten Zeit möglicherweise noch deutlich erhöht, bleibt abzuwarten.
Zum Anzeiger :
Vorab : Der Bericht des Anzeigers ist dieses Mal erfreulicherweise nicht zu beanstanden. Er hat objektiv die Situation dargestellt und dabei die Haltung der Landesregierung aber auch die der Kritiker an der Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes neutral und ausgewogen wieder gegeben.
Ich teile die Meinung des Landeigentümers genauso wie die berechtigte Kritik des Wattenrates Manfred Knake, möchte aber dennoch einige Bemerkungen der Landesregierung herausgreifen und aus meiner Sicht kommentieren.
Zitat Landesregierung :
„ Als Ergebnis der Prüfung ( der kleinen Anfrage des CDU Abgeordneten Glandorf) ergab sich kein zwingendes Erfordernis, die beiden Bereiche fachlich anders zu beurteilen, als dies für die Neuabgrenzung zugrunde gelegt worden sei. Die fachliche Bewertung der Flächen sei allein nach deren ornithologischer Wertigkeit erfolgt“.
Auf diese.... meiner Meinung nach schon fast zynische ….Formulierung setzt die Landesregierung noch einen drauf, indem sie weiter ausführt, dass sie sich in ihrem Vorgehen „bestätigt fühle“ durch die Vogelschutzwarte, da diese doch die Flächen der Gebietserweiterung einer „fachlichen Prüfung“ unterzogen habe.
Was die Landesregierung verschweigt:
Tatsächlich bezieht sich diese „fachliche Prüfung“ auf Daten, die aus 1995, 1999 und 2006 – stammen, also aus Erhebungen vor dem Straßenbau.
Diese Feststellung stammt nicht etwa von mir, sondern ist nachzulesen in einer von der Vogelwarte selbst verfassten schriftlichen Stellungnahme.
Der Rastplatz des Trupps von Großen Brachvögeln westlich von Bensersiel, der als einziger Bezug zur Rechtfertigung der Neuflächen westlich von Bensersiel herangezogen wird , liegt nach meiner Kenntnis exakt dort, wo heute die Straßentrasse verläuft.
Darüber hinaus belegt meines Wissens einschlägiges Kartenmaterial auch, dass pro Quadratmeter auf der ausgeklammerten zukünftigen ( und bereits gekauften ) Baulandfläche östlich Bensersiels mindestens ebenso viele Große Brachvögel gerastet haben wie in dem bereits ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiet.
Details wird der Wattenrat Manfred Knake als ausgewiesener Experte besser wissen und auch belegen können als ich.
Und dann der Hammer, als die Landesregierung unverfroren zur Belehrung ansetzt :
„ Die Vorgaben der EU – Vogelschutzrichtlinie sehen vor, dass für die Auswahl der Flächen ausschließlich fachliche, ornithologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind …....“.
Wohl wahr......nur die Landesregierung selbst hat diese „Vorgaben“ schlichtweg ignoriert und die Neuabgrenzung ausschließlich nach wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet , nämlich zum einen um die Straße nachträglich legalisieren zu können und zum anderen um die bereits gekauften Flächen für eine künftige Bebauung in der Größenordnung von 10 ha zu „retten“.
Es bliebe noch eine Menge zu sagen, das meiste ist gesagt....
Professor Dr. Gellermann hat nach meiner Kenntnis den Rat der Stadt am 03. August 2015 umfassend über die jetzt vorliegende rechtliche Situation informiert ...meines Wissens auch in sachlicher und kompetenter Art und Weise.
Die Oldenburger „Nordwest Zeitung“ führt dazu in ihrer heutigen Ausgabe ( 22. 08. 2015 ) u.a. wie folgt aus:
„….In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Stadt Esens heißt es, die Neuabgrenzung biete „nicht die erforderliche Sicherheit, dass das Problemfeld einer Beeinträchtigung des faktischen Vogelschutzgebiets in allen von der Trasse der Entlastungsstraße in Anspruch genommenen Bereiche in der gebotenen Weise gelöst wird“. Der Gutachter äußert sich skeptisch, ob ein neuer Bebauungsplan zur „Legalisierung der Entlastungsstraße“ führen könne.....“
Wie der Rat mit diesem Wissen um den Stand der Dinge und den aufgezeigten noch denkbaren Szenarien in der Zukunft umgehen wird, bleibt abzuwarten.
Um auf meine einleitenden Worte zurück zu kommen :
mit etwas Humor ...doch wohl eher Galgenhumor....könnte man denen der Öffentlichkeit hier und da aufgetischten Märchen auch einiges Positives abgewinnen :
Märchen entspannen
Märchen machen Mut
Märchen geben Kraft zum Leben und Stärke , um den Alltag zu bewältigen
keine Krisen- und Konfliktlösungssuche ohne Fantasie und neue Ideenfindungen....am besten mit Märchen !
Stammt nicht von mir....auch nicht von Professor Dr. Stüer, unserem früheren Rechtsbeistand...kommt von einer professionellen Märchenerzählerin...
Ob wir sie mal in eine Ratssitzung einladen sollten?