Warum also keine Anfrage bei den Ratsmitgliedern, die ernsthaft und akribisch in der causa der Entlastungsstraße ermittelt und deren juristischen und tatsächlichen Fortgang kritisch begleitet haben ?
Da ich weiß, dass der „Anzeiger“ auch auf dieser Homepage „Honig saugt“, dürfte ihm durchaus bewusst sein, dass sich unsere ausführlichen und mit Fakten unterlegten Bewertungen durchgehend als sachgerecht und zutreffend erwiesen haben.
Auch die seit Jahren auf dieser Website protokollierten warnenden Prognosen sind ...man möchte sagen, leider und bedauerlicherweise …. allesamt eingetreten ....bis hin zum bevorstehenden Abriss der Straße.
Ich will über die Motive der örtlichen Presse nicht weiter spekulieren...aber Sorgen darf man sich schon machen.
Zur Information der ohnehin schon seit Jahren verunsicherten Bürger erlaube ich mir einige Anmerkungen zu dem o.g. Pressebericht.
Der Pressebeitrag enthält bereits in der Schlagzeile selbst zwei markante Fehler.
Nicht der „Kläger“....zurzeit ist kein Rechtsstreitverfahren mehr anhängig.. sondern der Eigentümer der widerrechtlich mit der Entlastungsstraße bebauten Flächen hat eine Forderung erhoben. Allerdings verlangt er nicht, wie fälschlicherweise dargestellt, den Rückbau der gesamten Entlastungsstraße , sondern nur eines Teilstücks.
Hintergrund dieser Forderung ist, dass der Eigentümer vom Hofgebäude aus etwa drei Viertel seiner landwirtschaftlichen Flächen seit Jahren nicht mehr erreichen kann, da sie durch die Straße durchschnitten sind.
Dazu muss man wissen, dass die Stadt Esens dem damaligen Kläger gegen den Bebauungsplan Nr.67 vor dem Oberverwaltungsgericht am 21. Mai 2008 zugesagt hatte, diesen erheblichen Mangel zu beseitigen und durch den Bau einer Überquerung bzw. einer Untertunnelung für Abhilfe zu sorgen..
Als sich dann für die Stadt ein Erfolg vor dem OVG abzeichnete … natürlich nur aufgrund falscher Angaben seitens des Rechtsvertreters der Stadt... hat sich die Stadt an diese Vereinbarung und Zusage nicht mehr gehalten.
Dass nach mehr als zehn Jahren Rechtsstreit, nach drei gewonnenen Prozessen und nach vielen gebrochenen Versprechen der Eigentümer zumindest eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung seines Bauernhofes sicherstellen möchte, dürfte für jeden verständigen Menschen nachvollziehbar sein.
In dem gen. Pressebeitrag werden die voraussichtlichen Kosten für den gesamten Rückbau der Straße mit ca. zwei Millionen Euro angegeben. Dabei stützt sich der Harlinger auf „Berechnungen der Stadt“.
Realistisch ist nach Angaben mehrerer Fachbetriebe ein Kostenvolumen von etwa fünf bis sechs Millionen Euro.
Die „freundliche“ Kostenschätzung der Stadt hat nach meiner Bewertung ausschließlich haushaltstechnische Gründe vor dem Hintergrund der augenblicklichen Überschuldung der Kommune.
Zu den Kommentaren der beiden Stadtvertreter.
Beide haben offensichtlich nicht verstanden , dass der Hannoveraner Anwalt nicht den Abriss der gesamten Straße fordert, sondern nur , wie bereits oben beschrieben, ein Teilstück betroffen ist.
Dennoch bin ich erstaunt über den flapsig – ironischen Kommentar des stellvertretenden Stadtdirektors, der von einer „ utopischen Forderung“ spricht und bedauert, dass „selbst, wenn alle Esenser mit anpacken würden, das zeitlich nicht zu schaffen sei“.
Warum sollten alle Esenser Bürger überhaupt mit anfassen, sie tragen ohnehin schon die Last der hoffnungslos versenkten Millionen ….da würde sich eher ein Arbeitskommando anbieten , zusammengestellt aus den für das Desaster verantwortlichen Kommunalpolitikern.
Eine Liste mit entsprechenden Namen kann ich gerne zur Verfügung stellen.
Und nun zur Bürgermeisterin Emken, deren Stellungnahme zum Sachverhalt sich nahtlos in die bekannten grenzwertigen Statements der Vergangenheit einreiht.
Richtig hat sie erkannt, dass der Eigentümer „das Recht hat“ , den Rückbau zu verlangen.“ ...das pfeifen inzwischen die Spatzen von den Dächern.
Unseriös ist allerdings ihre Aussage, dass „die Stadt versucht habe, im Kontakt mit dem Kläger ( da ist er wieder , der subkutane Beigeschmack ) gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden.“
Richtig ist , dass der Rat beschlossen hatte, auf der Grundlage des im vorigen Jahr beabsichtigten außergerichtlichen Vergleiches dem Eigentümer einen erneuten Vergleichsvorschlag zu machen.
Den Beschluss hat der Stadtdirektor pflichtgemäß umgesetzt und dies dem Eigentümer am 02. Juni 2015 telefonisch mitgeteilt mit der gleichzeitigen Zusage, dass ihm binnen zwei Wochen ein notariell verfasstes Angebot vorgelegt werden würde.
Dieses Versprechen wurde ( wieder einmal ) seitens der Stadt nicht eingehalten, dem Kläger wurde nicht einmal , und das hat inzwischen Tradition, eine Erklärung dafür gegeben.
Hintergrund für den erneuten Schwenk der Stadt war nach meiner Einschätzung, dass Land und Kreis sich scheuen, begangene Fehler einzugestehen und stattdessen entgegen der eindeutigen Rechtslage eine nachträgliche Legalisierung des Schwarzbaus versuchen .
Dieser Marschroute musste die Stadt wohl folgen, ohne dass dies offiziell gehandelt wurde ...für die von der Bürgermeisterin genannte „einvernehmliche Lösung“ blieb da selbstverständlich kein Raum.
Die weitere Aussage der Bürgermeisterin , dass „ eine Art Nutzungsgebühr“ angeboten wurde, verfehlt allerdings auch knapp die Wahrheit .
Sie verschweigt geflissentlich , dass es sich dabei um ein beleidigend niedriges Angebot gehandelt hat und außerdem ausschließlich nur das Jahr 2009 betroffen war.
Darüber hinaus ist diese Aussage auch im Kern unzutreffend.
Korrekt ist, dass der Eigentümer mit Datum 11.08.2015 für die rechtswidrige Nutzungsentziehung für das Jahr 2009 Schadensersatz, also keine Nutzungsgebühr geltend gemacht hat.
Darüber hinaus hatte der Eigentümer eine Erstattung von Verfahrens – und Gerichtskosten angemahnt, die ihm im Zuge des Rechtsstreites um die Bebauungspläne Nr. 67 und 72 entstanden waren.
Zu guter Letzt:
Viermal hat die Stadt Esens einen Vergleich mit dem damaligen Kläger ausgehandelt. Das erste Mal im Jahr 2008, dann im Jahr 2009, nicht zu vergessen den ebenfalls schon unterschriftsreifen Vergleich aus 2014, an dessen Ausarbeitung ich selbst beteiligt war ...und dann das weitestgehend ausgehandelte und vom Eigentümer bereits akzeptierte Vergleichsangebot vom Juni 2015.....und an alle Absprachen hat sich die Stadt nicht gehalten.
Und dennoch :
Wenn es der Stadt Esens ernst sein sollte mit der Behauptung, sie wolle die Straße erhalten, kommt sie an einer gütlichen Einigung mit dem Eigentümer nicht vorbei.
Auch das Szenario eines Rückbaus des infrage stehenden Teilstücks der Straße wäre meines Erachtens vermeidbar, Alternativlösungen ließen sich zweifellos finden.
Mir jedenfalls hat der Eigentümer auf telefonische Nachfrage versichert, dass er im Interesse einer einvernehmlichen Lösung immer noch gesprächsbereit ist.
Vielleicht sollte die Stadt künftige Gespräche einmal auf der Basis von Ehrlichkeit, Offenheit und gegenseitigem Vertrauen führen...das könnte ein Schlüssel sein.