Bündnis Zukunft Esens (BZE)
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Mit Beschluss vom 13.Januar 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des  Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 10.April 2013 bestätigt und  damit endgültig entschieden, dass der Bebauungsplan Nr.72  einschließlich seiner ersten Änderung rechtswidrig , d.h. unwirksam ist.

 

Ich verweise auf einen entsprechen Pressebericht des Harlinger vom 21.01.2014.

 

Wie von den Ratsmitgliedern Birgitt Hedlefs , Arno Nerschbach und mir vorher
gesagt, wurde die von der Stadt eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde
zurück gewiesen.

 

Unsere Argumente  gegen die Fortführung des Rechtsstreites wurden seitens des BVG bestätigt.

 

Es stellt sich jetzt  nicht nur die Frage nach  der Gesamtverantwortlichkeit für diese
desolate Entwicklung, sondern der gesamte jahrelange und kostspielige
Rechsstreit muss den Bürgern gegenüber gerechtfertigt werden.

 

In der Begründung des Beschlusses des BVG werde ich darüber hinaus auch in
meinem Zweifel an der
Kompetenz  des Fachanwaltes  der Stadt bestärkt, der , wie bekannt, sogar ein Sonderhonorar in  Höhe des 6,3 fachen des Gebührensatzes in Rechnung stellt.

So  haben Anwalt und Stadt schlichtweg zumindest  fahrlässigerweise die
Gefahren, die in einer
Eilentscheidung  ( 2009) und deren rechtlichen Konsequenzen liegen,  ignoriert und  gegen jede Vernunft den Straßenbau fortgesetzt, obwohl in der  Hauptsache noch nicht entschieden war.

 

Das  hat allerdings die Verantwortlichen nicht bremsen können,
“
schlimmsten Falls muss die  Umgehung zurück gebaut werden” ,
so der Bürgermeister Wilbers am 17.10 2009 im Harlinger .

Das unterstreicht eindrucksvoll, dass die Stadt sich des drohenden Risikos bewusst  war und uns sehenden Auges in die heutige und schon damals absehbare finanzielle Zwangslage geführt hat .

 

Jeder private Hausbauer  hätte sich da da klüger verhalten und erst zu bauen begonnen, wenn  er auch tatsächlich Eigentümer des Baugrundstückes geworden wäre. 

 

Das BVG führt hierzu wie  folgt aus:

“Die Antragsgegnerin ( die Stadt) wäre deshalb im wohlverstandenen
Eigeninteresse gehalten gewesen, sich in der mündlichen Verhandlung
vor dem Oberverwaltungsgericht von sich aus und unabhängig von einem
richterlichen Hinweis Gehör zu verschaffen und mit geeignetem
Vortrag und gegegbenenfalls geeigneten Beweisangeboten dafür zu
streiten, dass sich ihr Rechtsstandpunkt auch im Hauptsacheverfahren
durchsetzt. Dass sie davon – wie vorgetragen – abgesehen hat,
liegt in Ihrer Verantwortung”

 

Fürwahr, ein peinlicher Fingerzeig für den Rechtsvertreter der Stadt...man könnte auch  sagen : eine schallende Ohrfeige.

 

Wie soll es nun weiter gehen ?

 

 Abgesehen von den grob fahrlässig  verschwendeten Haushaltsmitteln  für
Anwalts-und Gerichtskosten von
weiteren  ca. zehntausend Euro zu Lastern unserer Bürger  wird die Luft für die Stadt Esens jetzt richtig eng.

 

Vorsätzlich , zumindest  grob fahrlässig vertun die für die heutige Situation
verantwortlichen Herren die letzte Chance, die Straße doch noch zu erhalten.

 

Die wirklich allerletze Gelegenheit, noch mit einem dunkelblauen Auge heraus zu kommen, liegt  nur noch in einem ehrlichen Gespräch  mit dem Grundstückseigentümer..

Ein solches hat es bereits im Sommer vorigen Jahres gegeben, ohne Beteiligung des  Stadtdirektors , ....in guter Atmosphäre und mit einem hohen Maß an
Erfolgsaussichten.

Leider wurden diese  Verhandlungen von den bereits genannten Polikern hinter dem Rücken des gutgläubigen Eigentümers und sogar hinter dem Rücken der
übrigen Ratsmitglieder unterlaufen.

Dass damit der Eigentümer brüskiert wurde und entsprechende Konsequenzen gezogen hat, dürfte  jedem rechtschaffenen Menschen verständlich sein.

Umso mehr, wenn man  berücksichtigt, wie in der Vergangenheit mit ihm umgegangen wurde und zu welchen weitreichenden und großzügigen Zugeständnissen er dennoch im Interesse der Stadt gewesen ist.

 

Am  27.März  2014  findet die mündliche Verhandlung über die Revision im
Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan
Nr.67 statt.

 

Es ist die letzte Etappe  in dem derzeit und seit Jahren anhängigen Rechtsstreit im
Nornmenkontrollverfahren.

Diese Revision gegen den  67 ger Bplan vor dem BVG war bislang ausgesetzt worden, um die  Entscheidung zum Bebauungsplan 72 abzuwarten.

 

Diese Entscheidung liegt jetzt vor, der Bplan 72 ist rechtskräftig unwirksam.

 

Daran gibt es nichts mehr zu deuteln.

Jeder verständige Bürger kann sich unter dem Eindruck der vorliegenden Entscheidung zum Bplan  72 ohne Mühe ausrechnen, wie die mündliche Verhandlung im  März ausgehen wird, ja muss.

Danach ist die Umgehungsstraße Vergangenheit, sie ist auch mit allen neuen
Kniffen und Tricks nicht mehr zu halten.

 

Der Eigentümer hat jedes Recht , sie zurück bauen zu lassen...und das auf unser aller Kosten.

 

Um den Bestand der Entlastungsstraße in letzter Minute doch noch zu sichern,  muss es uns gelingen, den Eigentümer außergerichtlich und auf gütigem Wege
zu überzeugen, die Revision zurück zu ziehen.

 

Mir erschließt sich nicht, warum die Ratsmehrheit diese Riesengefahr nicht sehen will und stattdessen ein neues Bauplanverfahren., also den Beginn bei Null,
auf den Weg bringen möchte, mit allen damit verbundenen  finanziellen Risiken für die Bürger unserer Stadt.

 

Die bisher tatsächlich gezahlten und leichtsinnig vergeudeten Kosten von knapp vier  Millionen Euro wären in den Sand gesetzt . Dazu müssen weitere Kosten in zweistelliger Milionenhöhe eingeplant werden.

 

Und das für eine Straße, die es dann gar nicht mehr geben wird.

 

Bei allem darf darüber hinaus nicht übersehen werden, dass auch das Flurbereinigungs-und Entschädigungsverfahren noch rechtsanhängig ist .

 

Über dessen Ausgang darf trefflich spekuliert werden....und über die Folgen für die Stadt.

Vom Ausgang dieses Verfahrens wäre nicht nur der Kläger betroffen, sonder alle übrigen Landwirte, die zum Bau der Straße Flächen zur Verfügung stellen
mussten, wären ebenfalls rück abzuwickeln

Welche Investitionen hätte man in unserer Stadt mit den so leichfertig verschleuderten Steuermitteln voran bringen können...              

 

Die bemitleidenswerten Bewohner der maroden Altenwohnungen z.B. könnten schon längst unter menschenwürdgen Verhältnissen leben.

Schilda lässt grüßen.!!!

 

Und :

mit der Auflage neuer Baupläne werden neue jahrelange teure Rechtsstreite eröffnet werden , und das nicht nur seitens des Eigentümers.

 

Um diese Vorhersage zu treffen, muss man wahrhaftig kein Prophet sein.

 

Für Esens ist es sprichwörtlich “fünf vor zwölf “.

 

An alle, die in Esens Verantwortung tragen und diese ernst nehmen :

 

Wir dürfen ein weiter so nicht mehr zulassen, wir machen uns selbst mit verantwortlich und strafbar, wenn wir keine rechtlichen Schritte gegen diese
offensichtliche Geldverschwendung unternehmen.

 

Das hat mit einer verantwortungsbewussten Wahrnehmung des Ratsmandates bzw. von Amtspflichten nichts mehr zu tun und müsste längst die Kommunalaufsicht oder gar den Staatsanwalt auf den Plan gerufen haben..

 

Unverständlich:

 

Obohl dem Landrat diese Situation bekannt ist und ihm ein entsprechender
Antrag der Gruppe CDU/BfB seit Wochen vorliegt, vermissen wir zum einen eine Antwort und vor allem unter den nunmehr verschärften Umständen eine a
ngemessene Reaktion.

 

Ich werde nachhaken.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewählte Sprecher:

Erwin Schultz

Diplomverwaltungswirt

Regierungsoberamtsrat a.D.

Telefon:  +49 4971 926580

Email: erwin.schultz1@ewetel.net

 

Christian Ihnken

Augenoptiker

 Michael Droste

Handwerker

Tel. 01525 - 2418421

Email: mikaflorian59@gmail.com

 

 

 


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