Bündnis Zukunft Esens (BZE)
  • STARTSEITE
  • Über uns
  • Aktuelle Themen
  • Kommunale Entlastungsstraße
  • Aus der Ratsarbeit
  • TEB/Touristik GmbH
  • Stadthaushalt 2014/15/16/17/18
  • Altenwohnungen
  • Kontakt
  • Impressum

 

Vor diesem Hintergrund erscheint der Ruf des Ratsherrn Kröger nach einer Bürgerbefragung als verzweifelter Versuch, sich selbst aus der Schusslinie zu nehmen, zeigt aber auch die ganze Hilflosigkeit und Realitätsferne des FDP Politikers.

Dass sich die Stadt Esens jetzt in dieser dramatisch zugespitzten Situation befindet, hat nicht zuletzt auch Herr Kröger zu vertreten.

In Unkenntnis von Europarecht und unbeeindruckt von Urteilen höchster deutscher Gerichte hatte gerade dieser Ratsherr noch im vorigen Jahr mit fragwürdigen Methoden einen gütlichen Vergleich mit dem Eigentümer verhindert.

Dass dieser Vergleich zum einen alle Rechtsunsicherheiten endgültig ausgeräumt und darüber hinaus sogar der Stadt noch am Ende einen finanziellen Vorteil gesichert hätte, scheint der FDP Vertreter bis heute nicht begriffen zu haben.

Seine Argumentation in der Sache lässt den Schluss zu, dass er keine einzige Urteilsbegründung, weder vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg noch vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig , überhaupt gelesen , geschweige denn verstanden hat.

Schon jetzt hat die Verweigerungshaltung u.a. dieses Ratsherrn im Falle eines noch möglichen Vergleichs mindestens 500.000,- Euro Mehrkosten zur Folge, und das bei einer dramatisch geringeren Rechtssicherheit als eine gütliche Einigung noch im vorigen Jahr garantiert hätte.

Jetzt, da die Frage nach den verantwortlichen Politikern immer drängender wird, versucht sich Ratsherr Kröger mit einem Taschenspielertrick selbst aus der Schusslinie zu nehmen und stattdessen die Bürger unserer Stadt in die Entscheidungsfindung einzubinden.

Dabei geht es ihm nicht etwa um das Wohl der Bürger oder der Stadt, vielmehr hofft er mit diesem Schachzug , wie wohl manch anderer im Rat auch, sich im Fall eines Schadensersatzverfahrens auf das Abstimmungsergebnis der Bürger zurückziehen zu können und diesen im Bedarfsfall den schwarzen Peter zuzuschieben.

Natürlich kann jedes Ratsmitglied einen Antrag einbringen auf Bürgerbefragung, dies lässt der § 35 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes             ( NKomVG ) mit gewissen Einschränkungen durchaus zu.

Dabei kann es sich allerdings nur um eine Meinungsumfrage handeln, die keinen verbindlichen Charakter hat.

Die letzte und bindende Entscheidung kann und darf dem Rat aus verfassungsrechtlichen Gründen dennoch nicht abgenommen werden.

Ich frage mich allerdings ernsthaft, wie der Bürger zu einer abgewogenen Entscheidung und somit zu einem belastbaren Ja oder Nein kommen soll, wenn der Rat  nach jahrelangem Rechtsstreit, nach zahllosen Sitzungen und Beratungen , nach Studium von unterschiedlichen Gerichtsurteilen offensichtlich selbst nicht in der Lage ist , aus eigener Kraft das Problem angemessen und gewissenhaft zu lösen.

Und ich weiß, wovon ich rede.

Mehr als vier dicke Aktenordner und unzählige Dateien im Rechner haben sich allein bei mir zu dem Thema der Entlastungsstraße angesammelt.

In einer Meinungsumfrage wäre auch zu berücksichtigen, dass dem Bürger über Jahre falsche Informationen aufgetischt wurden und der Landeigentümer rücksichtslos diskreditiert und als „ Raffke“ dargestellt worden ist.

In der Bevölkerung wurde ganz gezielt eine feindliche Stimmung gegen den Eigentümer erzeugt und konserviert, die jetzt einer erneuten Manipulation der Bürgermeinung den Weg ebnen soll.

Vor diesem Hintergrund jetzt dem Bürger durch die vorgeschlagene Befragung die Verantwortung für die verfahrene Situation in die Schuhe schieben zu wollen,  halte ich schon  aus moralischen Gründen für unzulässig und höchstgradig unsauber,

Sollte der Rat dem Begehren des FDP Ratsherrn folgen, könnte ein solcher Beschluss letztendlich nur als Bankrotterklärung und als Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit verstanden werden.

 

Der diesem Vorschlag inneliegenden Logik folgend, müsste der nächste Schritt zwangsläufig die Selbstauflösung des Rates  nach sich ziehen , um damit den Weg frei zu machen für vorgezogene Neuwahlen.

Das  wäre ein wirkliches Bürgervotum, mit dem die Esenser Einwohner das gesamte Missmanagement der letzten Jahre bewerten und sanktionieren könnten.

Vielleicht gelingt es dann endlich,  Bürger in den Rat zu wählen, die sachkundig und pflichtbewusst ihr Ratsmandat wahrnehmen.

Die Gruppe CDU/BfB im Stadtrat jedenfalls würde einen solchen Schritt begrüßen und unterstützen.

Unabhängig von der weiteren Entwicklung in der Angelegenheit wird unsere Gruppe jedenfalls den Gesamtvorgang der Entlastungsstraße strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft daraufhin überprüfen lassen, ob die verantwortlichen Kommunalpolitiker mit den bewussten Verstößen gegen geltendes Recht den Tatbestand der Untreue erfüllt haben .

 

Darüber hinaus werden wir auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen .

 

Es wäre fatal, wenn wieder einmal die Bürger die Suppe auslöffeln müssten, die unfähige und verantwortungslose Politiker ihnen eingebrockt haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewählte Sprecher:

Erwin Schultz

Diplomverwaltungswirt

Regierungsoberamtsrat a.D.

Telefon:  +49 4971 926580

Email: erwin.schultz1@ewetel.net

 

Christian Ihnken

Augenoptiker

 Michael Droste

Handwerker

Tel. 01525 - 2418421

Email: mikaflorian59@gmail.com

 

 

 


Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • STARTSEITE
  • Über uns
  • Aktuelle Themen
  • Kommunale Entlastungsstraße
  • Aus der Ratsarbeit
  • TEB/Touristik GmbH
  • Stadthaushalt 2014/15/16/17/18
  • Altenwohnungen
  • Kontakt
  • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
  • Nach oben scrollen
zuklappen