Bündnis Zukunft Esens (BZE)
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Eine drängende Frage, zumal u.a. die rechtswidrig gebaute Entlastungsstraße , aber auch ein geplantes Bauobjekt im westlichen Bereich des Ortskerns vor dem Hintergrund der nach wie vor ungeklärten Neuabgrenzung / Unterschutzstellung betroffen sind ....ganz zu schweigen von der zehn Hektar großen Fläche im östlichen Bereich des Ortes, die die Stadt Esens als künftiges Bauland erworben hat.

Eine Antwort erhoffte ich mir von der am 13. 04.2016 stattgefundenen Ausschusssitzung des „ Planungs – und Umweltausschusses“ des Kreistages in Wittmund.

Dort sollte unter TOP 8 über den Sachstand in dieser Angelegenheit informiert werden.

 

Also habe ich mich auf den Weg in die Kreisstadt gemacht und habe der Sitzung als Gast beigewohnt.

Zu meiner Enttäuschung hielt sich die Information der Verwaltung , die den Ausschussmitgliedern präsentiert wurde, in einem überschaubaren Rahmen.

Ja, es gab Einwendungen zum Verordnungsentwurf.....und ja, es gibt Änderungsbedarf.

Auch dem Kreis ist zwischenzeitlich aufgefallen, dass die Entlastungsstraße in der Karte zum LSG überhaupt nicht verzeichnet war.

Dieses Versäumnis lasse sich nur so erklären , dass dem Kreis veraltetes Kartenmaterial seitens der verantwortlichen Landesbehörde vorgelegt worden sei.

Dieser Fehler werde jetzt korrigiert, wohl auch noch weitere Korrekturen seien notwendig..... ohne dass die Verwaltung diese näher benennen wollte.

Die Überarbeitung des fehlerhaften Verordnungsentwurfs werde jetzt in Angriff genommen mit der Folge, dass voraussichtlich im Herbst die Neufassung erneut öffentlich ausgelegt werde .

Und wieder könne jedermann, besonders natürlich die Betroffenen, Bedenken und Einwendungen erheben.

Das zum aktuellen Sachstand in der leidigen Angelegenheit....mehr nicht !

Was mich allerdings doch gewundert hat:

Kein einziger Kreistagsabgeordneter stellte eine vertiefende Frage, obwohl doch der gleiche Ausschuss um "Rechtssicherheit zu bekommen" und  wegen der "rechtlichen Komplexität" am 19.02 2015 den Beschluss gefasst hatte,  ein teures Gutachten  in Auftrag zu geben mit einem Kostenansatz von 50.000,- Euro.

Wie konnte dieser Gutachter jetzt übersehen, dass die Kommunale Entlastungsstraße, um deren rechtswidrigen Bestand  es doch seit jahren schon geht, in der Landschaftsschutzverordnung überhaupt nicht vorkommt ?

Was ist schon wieder schief gelaufen ? Welche weiteren  Einwendungen wurden konkret erhoben und in wie weit sind diese ggfs. rechtserheblich ?

Welche Auswirkungen ergeben sich auf die künftige Entwicklung von Bensersiel?

 

In wie weit ist die Entlastungsstraße betroffen und ggfs. mit welchen juristischen Auswirkungen?

Nur die Einlassung, „wie es mit der Straße weiter gehe, sei allein Sache der Stadt Esens“ , kann mich nicht wirklich überzeugen und schon gar nicht beruhigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewählte Sprecher:

Erwin Schultz

Diplomverwaltungswirt

Regierungsoberamtsrat a.D.

Telefon:  +49 4971 926580

Email: erwin.schultz1@ewetel.net

 

Christian Ihnken

Augenoptiker

 Michael Droste

Handwerker

Tel. 01525 - 2418421

Email: mikaflorian59@gmail.com

 

 

 


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