Es ist immer dasselbe. Rechtliche Vorgaben und Bestimmungen werden nicht verstanden , deren zwangsläufige Beachtung und Anwendung mit Nichtwissen oder auch bewusst und mit Vorsatz abgestritten und in der Folge ohne jeden Skrupel per Ratsmehrheit für den Geltungsbereich der Stadt Esens außer Kraft gesetzt.
Dass ein solches Gebaren in einem Rechtsstaat ...jedenfalls außerhalb von Esens....auf Dauer keinen Bestand haben kann, zeigt sich jetzt in schmerzhafter Art und Weise und erinnert fatal an den vorsätzlichen Rechtsbruch in der Causa des „längsten Schwarzbaus der Nation“.
Nichts dazu gelernt !
Leidtragende sind nicht nur erneut die Bürger unserer Stadt, sondern in gleichem Maße die betroffenen Mitarbeiter des ehemaligen Kurvereins.
Ihnen wurde wider besseres Wissen oder auch wegen schlichten Unvermögens vorgegaukelt, ihre Arbeitsplätze seien in einem Eigenbetrieb sicher.
Die Realität spricht eine andere Sprache.... und die Verunsicherung der gutgläubigen Bediensteten ist mehr als bedauerlich...letztendlich sind auch sie nur Opfer von politischen Ränkespielen.
Tatsächlich ging es den Mit - Verursachern der desaströsen Misswirtschaft im alten Kurverein nur darum, sich selbst schnell und möglichst geräuschlos aus der Schusslinie und somit aus der Kritik zu nehmen.
Jede Verantwortung wiesen die „auserwählten Ratsherren“ weit von sich.... das sich über Jahre schon abzeichnende finanzielle Desaster hatte sie scheinbar wie ein Blitz aus heiterem Himmel getroffen. Von Unwissenheit darf man sicher nicht ausgehen...mehr spräche schon für eine bewusste Verschleppung der ganz offensichtlich drohenden Insolvenz.
Fakt ist, die Verantwortlichen kleben nach wie vor an ihren Ratsstühlen...mit Unschuldsmienen , die selbst Neugeborenen alle Ehre machen könnten...und tun, als sei nichts geschehen.
Bereits in der eigens vor zwei Jahren für die Abwicklung des seit Jahren defizitären Kurvereins gegründeten Arbeitsgruppe.... die im Übrigen vom ehemaligen Stadtdirektor Thüer moderiert wurde.... hatte ich eindringlich davor gewarnt, den Wirtschaftsbetrieb des de facto insolventen Kurvereins in einen städtischen Eigenbetrieb zu überführen.
Ich hatte wiederholt ... mit Fakten unterlegt.... darauf hin gewiesen, dass dem Bürger nicht nur die bis dahin bekannten finanziellen Verpflichtungen in Höhe von ca. 14 Millionen als direkte Schulden „beschert“ würden, sondern darüber hinaus wegen der im öffentlichen Dienst zu zahlenden Leistungen weitere Kosten in noch unabsehbarer Höhe zu erwarten seien.
Es war absehbar, dass die finanziell ohnehin angeschlagene Stadt diesen zusätzlichen Belastungen nicht gewachsen sein würde.
Arbeitsgruppe, Verwaltungsausschuss und Stadtrat ließen sich jedoch nicht beeindrucken.
Die Verursacher der Misere , nämlich die über Jahre in den Kurvereinsvorstand „entsandten Ratsmitglieder“ sowie die sie unterstützende Ratsmehrheit scheuten eine öffentliche Diskussion und Aufarbeitung aller damit zusammenhängenden Fehler und Versäumnisse.
Vergleiche mit den Geschehnissen um die Entlastungsstraße drängen sich auf:
Ernüchterung, Hilflosigkeit und Überforderung der Verantwortlichen.
Da bot sich natürlich als einfachste Lösung ein städtischer Eigenbetrieb an...die im KV angehäuften Schulden von ca. 14 Millionen gingen somit fast lautlos auf den Bürger über.
Fach- und Sachkenntnis waren ...wie immer ….nicht gefragt...es reichten stattdessen unsinnige und unverantwortbare Mehrheitsbeschlüsse, quer durch die Fraktionen.
Das konnte nicht gut gehen ...und die Folgen sind erwartungsgemäß auf Dauer nicht zu vertuschen.
Jetzt treten sie mit aller Wucht zutage.
Der erste Aufschrei des Geschäftsführers des TEB vor vier Wochen anlässlich der Kostenanalyse für 2015 war nicht zu überhören : mindestens 360.000,- Euro Mehrkosten werden nach seiner Berechnung wegen der vom Rat beschlossenen Übernahme des KV- Personals in den öffentlichen Dienst fällig.
( Siehe auch den Pressebericht des Anzeigers vom 28.11. 2014 unter dem Titel :
„ Tourismusbetrieb vor harter Nuss“ ).
Bei der Ermittlung dieses Betrages stützt sich der Geschäftsführer auf ein von einer Consulting Firma erstelltes Gutachten, das nach meiner Einschätzung weder belastbare Rückschlüsse auf eine zukunftsfähige organisatorische Struktur des Tourismusbetriebes noch auf tarifgerechte Eingruppierung der einzelnen Dienstposteninhaber zulässt.
Insofern ist die genannte Zahl mit allergrößter Skepsis zu betrachten.
Hinzu kommt, dass der Geschäftsführer geflissentlich verschweigt oder immer noch nicht versteht, dass mit der Übernahme des Personals in einen kommunalen Eigenbetrieb alle für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge gelten und einzuhalten sind.
Das Tarifvertragsgesetz lässt eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des TvöD durch abweichende Verträge nicht zu. Es gilt das Günstigkeitsprinzip, wonach lediglich verbesserte Konditionen einzelvertraglich vereinbart werden dürfen.
Das bedeutet folgerichtig, dass auch der „Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes“ ( TV Altersversorgung – ATV ) anzuwenden ist !!
Danach beträgt zur Zeit die zu zahlende Umlage an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ( VBL) 7, 87 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ( VBL – Brutto).
Davon trägt der Eigenbetrieb TEB 6, 45 %, der Arbeitnehmer 1, 42 %.
Zum besseren Verständnis dazu folgende Zahlen:
Ist - Personalkosten 2013 : 2.040.443, 17 Euro
Ist – Personalkosten 2014: 2.183.144,66 Euro, also schon in diesem Jahr ein
ein Mehraufwand von 142. 701, 49 Euro !
Dazu die vom Geschäftsführer angekündigte Kostensteigerung für das Jahr 2015 von 360.000,-Euro …. wie schon erwähnt, ohne jede Gewähr für deren Richtigkeit.
Somit der zu veranschlagende Ansatz für 2015 : 2.543.144.60 € ......zuzüglich 6,45 % : 164.032, 82 €
Voraussichtliche Gesamtpersonalkosten : 2.707.177,40 €
Diese ab dem 01.Januar 2015 jährlich anfallenden Personalkosten ...mit steigender Tendenz...müssen erst einmal erwirtschaftet werden...ich kann nicht erkennen, wie das geschehen soll.
Und das alles noch unter dem Vorbehalt einer genauen Kalkulation , da zur Zeit nach meinem Verständnis keine seriösen Berechnungsgrundlagen vorliegen....und ganz offensichtlich auch nicht die notwendige Fachkompetenz.
Was hätte passieren müssen, um das absehbare Fiasko noch zu verhindern ?
Mehrfach hatte ich vorgeschlagen, sowohl in der Verwaltung als auch bei allen Ratsmitgliedern ...siehe meinen Beitrag unter „Aktuell“ vom 18.Dezember 2014 unter der Überschrift „Arbeitsverweigerung“...eine kurzfristige Ratssitzung , noch vor Ablauf 2014 , einzuberufen.
Absicht war u.a. , den derzeit bestehenden Beschluss des Rates, nämlich die Bediensteten zum 01. Januar 2015 nach den Bestimmungen des TVöD zu vergüten, durch einen neuen Beschluss aufzuheben, mindestens aber auszusetzen.
Der nächste Schritt hätte sein müssen, den TEB aufzulösen und in eine GmbH zu überführen !!
Details zum weiteren juristischen Vorgehen möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen, es würde wohl auch zu weit gehen.
Weder die Verwaltung , noch der Rat wollten einsehen , dass bei der jetzt herrschenden Rechtslage die sogenannte Tarifautomatik mit allen Konsequenzen zum 01. Januar 2015 greift... und ließen schlicht und einfach den Termin verstreichen.
Die Antworten der Fraktionen ...unter dem Beitrag vom 18.12. 14 abgedruckt...lassen das ganze Ausmaß des desolaten Zustandes dieser Ratsvertretung erkennen.
Nicht einmal eine gemeinsame Erörterung der brenzligen Situation hielten die Ratsmitglieder für notwendig...es fehlen einem die Worte ob solcher Arroganz und laienhafter Sorglosigkeit.
Nach intensiver Recherche zur Rechtslage hinsichtlich des vorliegenden Haustarifvertrages und eingehenden Gesprächen mit dem Stadtdirektor, war ich davon ausgegangen , dass die Weichen in die richtige Richtung noch rechtzeitig gestellt werden würden.
Leider ohne die von mir erwartete Reaktion.
Erst am 30.12. 2014 ging der Stadtdirektor mit einer Mail an alle Ratsmitglieder auf das brisante Thema ein und informierte das oberste Verfassungsorgan der Stadt, nämlich den Rat, dass eine Vierergruppe entschieden habe, den bestehenden Haustarifvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen.
Wie ich zu meinem Erstaunen lesen musste , unter ausschließlicher Mitwirkung der Ratsvertreter, die uns dieses aktuelle Problem überhaupt erst eingebrockt hatten. ...und nicht nur dieses.
Na dann !!
Und folgerichtig , um der Esenser Linie treu zu bleiben , wurde schon wieder der nächste folgenschwere Verfahrensfehler begangen...ohne Aussicht auf einen nachhaltigen Lösungsansatz......was soll 's , der Bürger zahlt ja.... und nach dem Motto: „ist der Ruf erst ruiniert.....“
Am 03. Januar 2015 wurde die Öffentlichkeit durch einen Pressebeitrag im „Harlinger“ über die Kündigung zum 31. März 2015 informiert..
Diese in trauter Runde gefasste Entscheidung ... an dem bestehenden Ratsbeschluss vorbei.... wurde dem staunenden Bürger als Eilentscheidung „verkauft“.
Tatsächlich war der Sachverhalt schon lange bekannt, so dass eine Einberufung des Rates durchaus möglich, sogar nach der Verfassung zwingend erforderlich gewesen wäre.
Das bedeutet, dass die o.g. Personen einen bestehenden Ratsbeschluss übergangen und missachtet haben.
Dieser offensichtliche Verstoß gegen das Kommunalverfassungsgesetz hat zur Folge, dass die Kündigung mit einem schweren Fehler behaftet und schon allein deshalb unwirksam sein dürfte.
Wie stellt sich die Rechtslage nach der fristgemäßen Kündigung im Weiteren dar ?
Zunächst könnte man aufatmen und sich über die überraschende Einsicht der Blockierer im Rat freuen.
Immerhin haben sie ...wenn auch sehr spät.... die Brisanz der ganzen Angelegenheit erkannt ( nicht ganz freiwillig und auch nicht aus eigener Erkenntnis, wohl eher dem Druck des neuen SD folgend ).
Leider jedoch begehen sie schon wieder die nächsten Verfahrensfehler .
Die Kündigung des Haustarifvertrages ( wenn sie denn überhaupt wirksam würde) , ändert nichts daran, dass alle Beschäftigten zum 01.Januar diesen Jahres den tarifrechtlichen Anspruch auf Vergütung nach dem TVöD haben....und dieser Anspruch besteht auch über den 31.März hinaus , weil eine ordentliche und fristgemäße Kündigung so lange nachwirkt, bis ein neuer Tarifvertrag geschlossen worden ist.
Und das kann dauern...die Gewerkschaft dürfte keine Eile haben, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verschlechtern.
Und sie stehen auch nicht, wie in der Presse behauptet, in der Mitverantwortung.
Die alleinige Verantwortung für die unübersichtliche Situation tragen die Ratsmitglieder und der (alte) Stadtdirektor, die sich ohne jede Kenntnis von Tarif- und Arbeitsrecht angemaßt haben, für die Stadt einen Vertrag mit ausgewiesenen Profis abzuschließen....das musste ins Auge gehen.
Mit den daraus resultierenden Folgen sind sie jetzt erneut überfordert.
Wie darüber hinaus überhaupt eine tarifgerechte Eingruppierung geschafft werden soll, erschließt sich mir im Augenblick auch noch nicht.
Es fehlt dazu an Fachkompetenz und an seriösen Bewertungsgrundlagen.
Das wirklich Wesentliche allerdings gerät in dieser ganzen Tragödie völlig aus dem Blick.
Nämlich: mit dieser Vorgehensweise kann es nie gelingen, das Abenteuer Eigenbetrieb zu beenden und endlich den Wirtschaftsbetrieb des ehemaligen KV in eine flexible und Markt angepasste GmbH zu überführen.
Ob jetzt noch eine halbwegs tragbare Lösung der verfahrenen Situation möglich ist, werden die nächsten Erörterungen im Ratsgremium zeigen .
Aufgrund meiner Erfahrungen bin ich da eher ohne große Erwartung... die finanziellen Folgen werden wohl wieder dem Bürger aufgebürdet werden...ich hoffe nur sehr, dass es nicht weiterhin die sozial ohnehin Schwächsten unserer Gemeinschaft treffen möge.
Diese Hintergrundinformation soll dazu beitragen , die Vorgänge um den TEB und die Presseinformation besser zu verstehen .
Für Montag , den 12.01.2015 , wurde eine Ratssitzung einberufen, in der neben dem Haushalt 2015 und Folgejahre auch das Thema TEB ausführlich erörtert werden soll, leider wohl unter Ausschluss der Öffentlichkeit.... dabei hatten doch alle Parteien während des Wahlkampfes gnadenlose Transparenz versprochen.
Über den Fortgang in dieser Angelegenheit sowie zur Haushaltsberatung werde ich Sie zeitnah unterrichten.
Wer jetzt immer noch die Kraft und das Verlangen aufbringt , kann den nachstehend abgedruckten letzten schriftlichen Schlagabtausch hinter den Kulissen nachlesen.
Dabei möchte ich besonders auf die an mir geübte Kritik des Fraktionsführers der SPD/ Grüne , Fokko Saathoff, hinweisen.
Zum Sachverhalt möchte sich der Fraktionssprecher nicht äußern...wohl für Insider keine große Überraschung...dafür aber zu meinen klaren Worten .
Nach meiner Bewertung zeigt sich in dieser Stellungnahme das ganze Ausmaß des Dilemmas., in dem die große Fraktion der SPD/ Grüne seit langem steckt.
Hallo Harald,
dass die Überführung des Wirtschaftsbetriebs des de facto insolventen Kurvereins in einen städtischen Eigenbetrieb eine krasse
Fehlentscheidung war, dürfte wohl inzwischen selbst dem letzten Ratsmitglied aufgegangen sein.
Nach den dafür Verantwortlichen und die Gründe für diese unsinnige Machtdemonstration muss man nicht lange suchen.
Grundsätzlich stimme ich der Auflösung des TEB natürlich zu. Leider ist jedoch nach meiner festen Überzeugung wieder einmal der falsche Weg dahin eingeschlagen worden. Natürlich wurden bei der Vereinbarung des Haustarifvertrages die Stadtvertreter seitens
der Gewerkschaft blamabel über den Tisch gezogen. Das sind nun einmal Profis ,
ganz im Gegensatz zu den Vertretern der Stadt. Wie sollte es auch anders sein, alle Beteiligten aus dem Rat sind im Arbeits- und
Tarifrecht absolute Laien....und darüber hinaus auch noch belehrungsresistent. Dennoch wurden jetzt erneut genau diese Laien wieder tätig und wieder wurden nach meiner Bewertung eklatante Fehler
gemacht. Warum in Gottes Namen werden nicht alle im Rat vertretenen Parteien/
Fraktionen einbezogen ?
Ich hatte gehofft, wir würden jetzt gemeinsam an einem Strick in
eine Richtung ziehen....leider ticken in Esens die Uhren anders.
Zu dem neuerlichen Fehltritt unter Mitwirkung des Bürgermeisters, des RM Mammen und des KD Braatz nehme ich wie folgt im Einzelnen Stellung.
1. Bei den aufgeführten Mehrkosten wurde wieder versäumt, die VBL-Zulage in Höhe von 6, 45 % Arbeitgeberanteil zu nennen. Das bedeutet, dass ab 01.Januar 2015
weitere 167.902,- Euro jährlich zu Buche schlagen werden.
2.Die Kündigung kann meines Erachtens nicht wirksam werden, da der dafür erforderliche Ratsbeschluss nicht vorliegt. Außerdem hätte der zur Zeit gültige Beschluss aus dem Dez.2013 vorher aufgehoben werden
müssen.
3.Die Rechtslage ist derzeit so, dass jeder Beschäftigte ab dem 1. Januar 2015 einen
tariflichen Anspruch auf eine Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst hat. Daran ändert die Kündigung des
Haustarifvertrages gar nichts.
4.Wie allerding überhaupt eine tarifgerechte Eingruppierung durchgeführt werden soll, ist mir nach Einsicht in das Gutachten der Consult Firma schleierhaft. Schon die beiden
Eingruppierungen der Leiterin des Wattenhus sowie der neuen Marketingleiterin sind grottenfalsch... in beiden Fällen greift die sogenannte Tarifautomatik. In zwei persönlichen Gesprächen hatte ich Dir das ausführlich dargelegt.
5.Ich hatte auch versucht, Dir noch rechtzeitig zu erklären, dass der einzige Weg , die Frist nicht zu überschreiten darin gelegen hätte ( ich muss ja jetzt schon die Vergangenheitsform
wählen), den Rat kurzfristig einzuladen, mit dem Ziel, den alten Beschluss aufzuheben und durch einen neuen zu ersetzen.
6. Das hätte zu Folge gehabt, dass die Vertragsgrundlage für den Haustarifvertrag entfallen und somit eine Kündigung nicht mehr notwendig gewesen wäre. Durch den politischen Beschluss wäre die
Stadt aus dem Geltungsbereich des TV herausgefallen. Durch den Wegfall einer Tarifvertragspartei endet automatisch der Tarifvertrag. Einer Kündigung mit all den juristischen und finaziellen
Belastungen für unsere ohnehin gebeutelten Bürger hätte es da gar nicht mehr bedurft. Der Gewerkschaft hätte man mit einer schlichten Mitteilung die neue Rechtslage mitgeteilt.
7.Nur bei einer Kündigung tritt die Folge ein, dass diese nicht das Ende des Tarifvertrages bedeutet !! Lt. Tarifvertragsgesetz gelten nach Ablauf des TV seine Rechtsnormen weiter, bis
sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
Wohlgemerkt, aber nur bei einer Kündigung!!! Und diese Situation hat die verantwortliche Gruppe der
"Arbeitsrechtexperten" leider herbeigeführt... es nimmt einfach kein Ende !
Meinem Wahlversprechen folgend, werde ich unseren Bürgern diese erneute "Freud'sche Fehlleistung" auf meiner Website zur Kenntnis geben und kommentieren.
MfG Erwin Schultz
Am 30.12.2014 um 10:50 schrieb Harald.Hinrichs@esens.de:
Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Esens!
Der Stadtrat hat im Dezember 2013 den Abschluss des Haustarifvertrages für den TEB mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di beschlossen. Nachdem durch die Fa. Schneider&Zajontz Stellenbewertungen vorgenommen worden sind, gilt es nun, die Eingruppierung in den TVöD gemäß Haustarifvertrag vorzunehmen.
Diese Eingruppierung führt zu Personalmehrkosten in Höhe von ca. 360.000 Euro (entspricht etwa 15 % Mehrkosten). Der Wirtschaftsplan-Entwurf für 2015 geht von einer weiteren Tarifsteigerung (TVöD) zum 01.03.2015 aus, durch die zusätzliche Mehrkosten in Höhe von ca. 60.000 Euro entstehen. Insgesamt wird der Wirtschaftsplan 2015 daher mit Mehrkosten allein im Personalbereich von ca. 420.000 Euro belastet.
Die Anwendung des TVöD (über den Haustarifvertrag) ist - im Gegensatz zu den Mehrkosten bei der Sanierung der Nordseetherme - nicht einmalig, sondern grundsätzlich dauerhaft und kann aus Eigenmitteln des TEB nur teilweise finanziert werden. Es steht zu befürchten, dass die Stadt Esens bei Beibehaltung des aktuellen Haustarifvertrages einen Haushaltsausgleich nur unter schwierigsten Bedingungen und unter weitestgehender Zurückstellung investiver Maßnahmen bzw. Streichung sog. freiwilliger Aufgaben schafft.
Mit dem Personalrat des TEB wurde daher am 19.12.2014 ein Gespräch zur Zukunft des Haustarifvertrages geführt. In diesem Gespräch (an dem Bürgermeister Wilbers und der Vorsitzende des Betriebsausschusses Mammen teilnahmen) wurde von Kurdirektor Braatz und mir die Situation deutlich dargestellt. Ich habe schließlich den Personalrat gebeten, über die Gewerkschaft Ver.di eine Erklärung bis Jahresende herzugeben, nach der die Gewerkschaft bereit ist, die Eingruppierung zunächst bis zum 01.04.2015 auszusetzen. Die Zeit bis dahin könnte für erneute Verhandlungen über den Haustarifvertrag genutzt werden. Sofern eine solche Erklärung nicht vorgelegt wird, würde ich mich gezwungen sehen, den Haustarifvertrag einseitig zu kündigen.
Eine Erklärung der Gewerkschaft Ver.di ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingegangen. Daher haben Bürgermeister Wilbers und ich im Einvernehmen mit Kurdirektor Braatz heute entschieden, den Haustarifvertrag zum 31.03.2015 zu kündigen. Die Kündigung wurde soeben per Fax vorab dem Verdi-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen übermittelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TEB werden von Herrn Braatz informiert.
Noch ein wichtiger Hinweis zur Kündigungsfrist:
Der Haustarifvertrag enthält keinerlei Aussagen zur Laufzeit bzw. zu Kündigungsfristen. Daher wurde hierzu der Kommunale Arbeitsgeberverband und Frau Rechtsanwältin Dr. Strehlau-Weise (Fachanwältin für Arbeitsrecht) kontaktiert, die übereinstimmend erklärt haben, dass die finanziellen Aspekte keine außerordentliche Kündigung zum 31.12.2014 rechtfertigen würden. Selbst wenn eine solche (rechtswidrige) Kündigung ausgesprochen werden würde, käme hier eine sogenannte Nachwirkung des Tarifvertrages zum Zuge, aufgrund derer jede/r Mitarbeiter/in vor den Arbeitsgerichten die Eingruppierung zum 01.01.2015 und die entsprechende Vergütung erfolgreich einklagen könnte.
Wie geht es weiter? Die Kündigung des Haustarifvertrages führt üblicherweise zu erneuten Tarifverhandlungen. Parallel dazu sollte die Rechtsform des TEB nochmals kritisch hinterfragt werden. Denkbar wäre aus meiner Sicht die Gründung einer sog. Betriebs-GmbH (mit einem wirtschaftlich angemessenen Tarifvertrag). Die touristische Infrastruktur sollte bei der Stadt verbleiben (ansonsten erneute Grunderwerbssteuer!). Über diesen Weg würde ich mit Ihnen gerne im Rahmen der Haushalts- und Wirtschaftsplanberatungen diskutieren.
Um einen langfristigen Schaden von der Stadt Esens abzuwenden, war die kurzfristig ausgesprochene Kündigung leider unausweichlich.
Ich wünsche Ihnen allen einen guten und unfallfreien Rutsch ins Jahr 2015!
Mit freundlichen Grüßen
Harald Hinrichs
Stadtdirektor
Stadt Esens
Am Markt 2-4
26427 Esens
Telefon 04971-20632
Telefax 04971-20666
Hallo Erwin,
ich beziehe mich auf Dein heutiges Schreiben, werde es inhaltlich jetzt nicht bewerten - wohl aber Deien Stil.
In einem Einladungsschreiben an alle Fraktionen und Gruppen im Stadtrat, mahnst Du " ETHIK " ( sittliche und moralische Grundsätze ) an und wie agierst und schreibst Du? Ich bin fassungslos.
Fokko
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Re: Haustarifvertrag für den TEB
Datum: Tue, 30 Dec 2014 12:24:40 +0100
Von: Erwin Schultz <erwin.schultz1@ewetel.net>
An: Harald.Hinrichs@esens.de, Jan.Sjuts@gmx.de, martin.mammen@ewetel.net, HermannKroegerEsens@ewetel.net, u.janssen@ju-net.com, karin.emken@ewetel.net, birgitt.hedlefs@ewetel.net, deppermannesens@t-online.de, johann.eschen@ewetel.net, guenther.glaeske@ewetel.net, hesse.esens@ewetel.net, renateluerken@web.de, amn.hf@gmx.de, herees@ewetel.net, saathoff@t-online.de, klauswilbers@aol.com, info@wis-esens.de, michaelwoltersdorf@gmx.de